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   FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03   

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https://dejure.org/2005,10283
FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03 (https://dejure.org/2005,10283)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2005 - 11 K 672/03 (https://dejure.org/2005,10283)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. April 2005 - 11 K 672/03 (https://dejure.org/2005,10283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeldanspruch eines Sozialhilfeempfängers bei Abzweigung zugunsten des Kindes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 37 Abs. 2 S. 1 AO; § 47 Abs. 2 EStG; § 107 Abs. 1 SGB X; § 76 Abs. 1 BSHG; § 64 Abs. 3 S. 3 EStG; § 74 Abs. 2 EStG
    Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags bei Zahlung einer Steuervergütung ohne rechtlichen Grund; Fehlende Berücksichtigung des gezahlten Kindergelds als Einkommen bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; An das Kind selbst überwiesenes Kindergeld als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Abzweigung; Sozialhilfeempfängerin; Rückforderung; Familieninterne Einkommensverschiebung - Kindergeldanspruch einer Sozialhilfeempfängerin und Abzweigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch einer Sozialhilfeempfängerin und Abzweigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags bei Zahlung einer Steuervergütung ohne rechtlichen Grund; Fehlende Berücksichtigung des gezahlten Kindergelds als Einkommen bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt; An das Kind selbst überwiesenes Kindergeld als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1720
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    Der Rückforderungsanspruch richtet sich gegen den Leistungsempfänger, der in den Fällen, in denen an dem Erstattungsvorgang mehrere Personen beteiligt sind, mit dem Empfänger der Zahlung bei einer Überweisung nicht identisch sein muss (vgl. BFH, Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BStBl II 2002, 47).

    Eines ausdrücklichen erneuten Antrags bedurfte es hierzu nicht, weil die Vorschrift einen solchen als tatbestandliche Voraussetzung nicht vorsieht (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 1999 18 K 9470/97 Kg, EFG 1999, 613, rkr.; Heuermann, in: Blümich, EStG-KStG-GewStG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2002, § 74 EStG Rdnr. 31; Pust, in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, Loseblattsammlung, Stand: August 2004, § 74 Rdnr. 45; Felix, in: Kirchhof, EStG, 4. Aufl. 2004, § 74 Rdnr. 2; Bergkemper, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG-KStG, Loseblattsammlung, Stand: April 2003, § 74 EStG Anm. 14; anderer Ansicht DA 74.1.1 Abs. 2 Satz 1 DA-FamEStG).

    Zwar ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass bei einer Zahlung an einen Dritten der Kindergeldberechtigte Leistungsempfänger bleibt, wenn die Kindergeldkasse nur auf Grund einer Zahlungsanweisung des Berechtigten die Auszahlung vornimmt, weil die Kindergeldkasse in einem solchen Fall mit dem erkennbaren Willen handele, ihre kindergeldrechtliche Verpflichtung dem Berechtigten gegenüber zu erfüllen (BFH, Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117; Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BStBl II 2002, 47).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - ist gewährtes Kindergeld auch nach der Neuregelung in §§ 31, 62 EStG sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2001 BVerwG 5 C 7.00, BVerwGE 114, 339; vom 17. Dezember 2003 5 C 25.02, NJW 2004, 2541; ebenso FG Münster, Urteil vom 28. September 2001 11 K 7965/99 Kg, EFG 2002, 33 m. w. N.).

    Durch einen Antrag nach § 74 Abs. 1 EStG können die Eltern eine Zuordnung des gewährten Kindergeldes zum Einkommen des Kindes veranlassen, wenn die Auszahlung diesem gegenüber direkt erfolgt (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 BVerwG 5 C 25.02, a. a. O.).

  • FG Düsseldorf, 12.03.1999 - 18 K 9470/97

    Anspruch auf Abänderung eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides; Vorliegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    Eines ausdrücklichen erneuten Antrags bedurfte es hierzu nicht, weil die Vorschrift einen solchen als tatbestandliche Voraussetzung nicht vorsieht (FG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 1999 18 K 9470/97 Kg, EFG 1999, 613, rkr.; Heuermann, in: Blümich, EStG-KStG-GewStG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2002, § 74 EStG Rdnr. 31; Pust, in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, Loseblattsammlung, Stand: August 2004, § 74 Rdnr. 45; Felix, in: Kirchhof, EStG, 4. Aufl. 2004, § 74 Rdnr. 2; Bergkemper, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG-KStG, Loseblattsammlung, Stand: April 2003, § 74 EStG Anm. 14; anderer Ansicht DA 74.1.1 Abs. 2 Satz 1 DA-FamEStG).

    Da die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG objektiv vorlagen, reduzierte sich der Ermessenspielraum der Beklagten auf Null, ein Abzweigungsbescheid hätte ergehen müssen (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 1999 18 K 9470/97 Kg, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 7.00

    Einkommen, auf Sozialhilfe anzurechnendes -; Einsatzgemeinschaft, Einsatz von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - ist gewährtes Kindergeld auch nach der Neuregelung in §§ 31, 62 EStG sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen (BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2001 BVerwG 5 C 7.00, BVerwGE 114, 339; vom 17. Dezember 2003 5 C 25.02, NJW 2004, 2541; ebenso FG Münster, Urteil vom 28. September 2001 11 K 7965/99 Kg, EFG 2002, 33 m. w. N.).
  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass bei einer Zahlung an einen Dritten der Kindergeldberechtigte Leistungsempfänger bleibt, wenn die Kindergeldkasse nur auf Grund einer Zahlungsanweisung des Berechtigten die Auszahlung vornimmt, weil die Kindergeldkasse in einem solchen Fall mit dem erkennbaren Willen handele, ihre kindergeldrechtliche Verpflichtung dem Berechtigten gegenüber zu erfüllen (BFH, Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117; Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BStBl II 2002, 47).
  • BFH, 08.01.1998 - VII B 137/97

    Klärung der Meinungsverschiedenheiten über das Erlöschen einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    Eine Feststellungsklage nach § 41 Abs. 1 FGO mit dem Antrag, die Rechtswidrigkeit der Aufrechnung festzustellen, wäre nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO ebenfalls unzulässig, weil die Klägerin zur Klärung des Streits mit der Beklagten der Erlass eines Abrechnungsbescheids nach § 218 Abs. 2 AO hätte beantragen können, gegen den sie dann nach erfolglosem Vorverfahren Anfechtungsklage hätte erheben können (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 8. Januar 1998 VII B 137/97, BFH/NV 1998, 686).
  • OVG Hamburg, 03.04.2002 - 4 Bs 20/02

    Kindergeld als sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen im Sinne von § 76

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    In diesem Zusammenhang vertrat die Rechtsprechung die Ansicht, von einem derartigen Zuwendungsakt könne nicht ausgegangen werden, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil das Kindergeld zur Sicherung seines Existenzminimums benötige (OVG Hamburg, Beschluss vom 3. April 2002 4 Bs 20/02, NVwZ-RR 2002, 756; OVG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 1995 6 S 120/95, NVwZ-RR 1996, 157; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 1999 4 M 5628/96, FEVS 51, 335).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 12 A 10375/02

    Zulässigkeit einer Anrechnung des Kindergeldes auf das Einkommen des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Mai 2002 12 A 10375/02, NVwZ-RR 2003, 44 m. w. N.).
  • OVG Berlin, 27.07.1995 - 6 S 120.95

    Sozialhilferecht; Anrechnung; Kindergeld; Ausbildungsförderung; Zweckbestimmte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    In diesem Zusammenhang vertrat die Rechtsprechung die Ansicht, von einem derartigen Zuwendungsakt könne nicht ausgegangen werden, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil das Kindergeld zur Sicherung seines Existenzminimums benötige (OVG Hamburg, Beschluss vom 3. April 2002 4 Bs 20/02, NVwZ-RR 2002, 756; OVG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 1995 6 S 120/95, NVwZ-RR 1996, 157; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 1999 4 M 5628/96, FEVS 51, 335).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.1999 - 4 M 5628/96

    Kindergeld als Einkommen nach § 76 BSHG; Einkommen; Einstandsgemeinschaft;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 19.04.2005 - 11 K 672/03
    In diesem Zusammenhang vertrat die Rechtsprechung die Ansicht, von einem derartigen Zuwendungsakt könne nicht ausgegangen werden, wenn der kindergeldberechtigte Elternteil das Kindergeld zur Sicherung seines Existenzminimums benötige (OVG Hamburg, Beschluss vom 3. April 2002 4 Bs 20/02, NVwZ-RR 2002, 756; OVG Berlin, Beschluss vom 27. Juli 1995 6 S 120/95, NVwZ-RR 1996, 157; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 1999 4 M 5628/96, FEVS 51, 335).
  • FG Münster, 28.09.2001 - 11 K 7965/99

    Anrechnung des Kindergeldanspruchs auf die Sozialhilfe

  • BFH, 15.02.2007 - III R 37/05

    Kindergeld: Beiladung Sozialhilfeträger

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1720 abgedruckt ist, führte aus, die Familienkasse hätte eine Abzweigung des Kindergeldes an die Tochter veranlassen müssen, das Kindergeld sei deshalb im sozialhilferechtlichen Sinne nicht Einkommen der Klägerin, sondern der Tochter.
  • FG Niedersachsen, 15.03.2019 - 2 K 65/18

    Streit über die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlten Kindergeldes

    Eines ausdrücklichen erneuten Antrags bedurfte es hierzu nicht, weil die Vorschrift einen solchen als tatbestandliche Voraussetzung nicht vorsieht (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19. April 2005, 11 K 672/03, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 1720).
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