Weitere Entscheidungen unten: OLG Bremen, 30.08.2017 | KG, 18.07.2017

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,30304
BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17 (https://dejure.org/2017,30304)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - XII ZB 143/17 (https://dejure.org/2017,30304)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 (https://dejure.org/2017,30304)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB
    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • IWW

    § 303 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FamFG, § ... 303 Abs. 4 FamFG, § 2330 BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 281 Abs. 1 Nr. 2 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 1a BGB, § 666 BGB, § 1901 Abs. 3 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt des Bevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten; Belastung der Vorsorgebevollmächtigten als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis; Rechtfertigung der Einrichtung einer ...

  • rabüro.de

    Zur Bestellung eines Kontrollbetreuers bei bestehender Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgebevollmächtigte als Erbin, Interessenkonflikt, Kontrollbetreuung, Vorsorgevollmacht

  • rewis.io

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten; Belastung der Vorsorgebevollmächtigten als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis; Rechtfertigung der Einrichtung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin - und die Kontrollbetreuung wegen eines Vermächtnisses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung bei Interessenkonflikt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Kontrollbetreuung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1217
  • MDR 2017, 1126
  • DNotZ 2018, 141
  • FGPrax 2017, 264
  • FamRZ 2017, 1714
  • Rpfleger 2017, 621
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17
    Ist die Vorsorgebevollmächtigte als Erbin mit einem zugunsten des Betroffenen ausgesetzten Vermächtnis belastet, können die daraus entstehenden Interessenkonflikte die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014, XII ZB 142/14, FamRZ 2014, 1693).

    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen;

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 527/17

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung bei Bevollmächtigung mehrerer

    Dabei wird es in den Blick zu nehmen haben, ab welchem Zeitpunkt die Betroffene nach medizinischen Erkenntnissen nicht mehr selbst zur Kontrolle der bevollmächtigten Person in der Lage war, und zu erwägen haben, inwieweit die aktenkundigen finanziellen Verfügungen den Verdacht begründen, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. mwN).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 27/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,37705
OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 27/16 (https://dejure.org/2017,37705)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.08.2017 - 5 W 27/16 (https://dejure.org/2017,37705)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. August 2017 - 5 W 27/16 (https://dejure.org/2017,37705)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB § 2271 Abs. 1 S. 2; BGB § 2065 Abs. 1
    Änderung von wechselbezüglichen Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament unter Zustimmung eines Dritten - Erbrecht; gemeinschaftliches Testament; Änderungsvorbehalt; Testamentsvollstrecker

  • rechtsportal.de

    BGB § 2271 Abs. 1 S. 2; BGB § 2065 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Abhängigkeit des Änderungsvorbehaltes von Zustimmung eines Dritten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Änderungsvorbehalt im Ehegattentestament

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Sog. Änderungsvorbehalt im gemeinschaftlichen Ehegattentestament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2017, 264
  • FamRZ 2018, 715
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62
    Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2017 - 5 W 27/16
    Die in einem gemeinschaftlichen Testament - hier: dem Testament der Eheleute [...] vom 10.07.2000 - enthaltenen wechselbezüglichen Anordnungen können entgegen § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB ausnahmsweise dann durch eine neue letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten widerrufen werden, wenn sich die Ehegatten durch einen sog. Änderungsvorbehalt ermächtigt haben, abweichend von den getroffenen Anordnungen zu verfügen und auch wechselbezügliche Verfügungen abzuändern (allg. Auffassung vgl. Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 2271 u.H.a. BGH NJW 1964, 2056; Staudinger/Rainer Kanzleiter (2014) BGB § 2271, Rn. 56).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20

    Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit

    Ehegatten können sich zwar im Testament gegenseitig das Recht einräumen, wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des Erstversterbenden zu ändern (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 30. August 2017 - 5 W 27/16 -, FGPrax 2017, 264 [265]; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 Wx 75/13 -, NJW-RR 2014, S. 965 [966]; jeweils m.w.N.); das Testament vom 8. Juli 1994 dürfte aber keinen generellen Änderungsvorbehalt enthalten (1) und die Voraussetzungen des im Testament enthaltenen bedingten Änderungsvorbehalts dürften hier nicht vorliegen (2).
  • OLG Rostock, 25.08.2020 - 3 W 94/19

    Auslegung einer Abänderungsklausel in einem Ehegattentestament; Vereinbarung

    Da es den Ehegatten freisteht zu bestimmen, ob und inwieweit ihre letztwilligen Anordnungen wechselbezüglich sein sollen, sind sie auch als befugt anzusehen, die Widerruflichkeit wechselbezüglicher Verfügungen über dem im Gesetz vorgesehenen Rahmen hinaus zu erweitern bzw. zu beschränken oder auszuschließen und dem Überlebenden sogar ein freies Widerrufsrecht einzuräumen (vgl. Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 2271, Rn. 20; OLG Hamm, a.a.O., Rn. 40 m. w. N.; OLG Bremen, Beschluss v. 30.08.2017 - 5 W 27/16 -, zit. n. juris, Rn. 11; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 18.08.2011 - 11 Wx 46/10 -, zit. n. juris, Rn. 35).
  • LG Bielefeld, 03.03.2022 - 19 O 76/21
    Der Änderungsvorbehalt stellt demgegenüber keine weitere Verfügung der Ehegatten dar, sondern eine gegenseitige Ermächtigung entgegen von § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB ausnahmsweise abweichend von den getroffenen Anordnungen zu verfügen und auch wechselbezügliche Verfügungen abzuändern (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30. August 2017 - 5 W 27/16 -, Rn. 11 m.w.N., juris).
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Rechtsprechung
   KG, 18.07.2017 - 1 AR 36/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,25615
KG, 18.07.2017 - 1 AR 36/17 (https://dejure.org/2017,25615)
KG, Entscheidung vom 18.07.2017 - 1 AR 36/17 (https://dejure.org/2017,25615)
KG, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 1 AR 36/17 (https://dejure.org/2017,25615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 4 FamFG, § 5 Abs 2 FamFG, § 343 Abs 2 FamFG
    Nachlasssache: Örtlich zuständiges Nachlassgericht für die Verwahrung des Testaments eines im Ausland aufhältlichen Erblassers

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Nachlassgerichte gem. § 343 Abs. 1 FamFG

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Nachlassgerichte gem. § 343 Abs. 1 FamFG

  • rechtsportal.de

    FamFG § 343 Abs. 2
    Voraussetzungen der Zuständigkeit der Nachlassgerichte gem. § 343 Abs. 1 FamFG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Schöneberg - 69 IV 115/17
  • KG, 18.07.2017 - 1 AR 36/17

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1130
  • FGPrax 2017, 264
  • FamRZ 2017, 2063
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Unerheblich ist, wie lange der letzte gewöhnliche Aufenthalt im Bezirk zurückliegt (vgl. KG, Beschluss vom 18.07.2017 - 1 AR 36/17, Rn. 1, juris; BeckOK/Schlögel, FamFG, a. a. O., § 343 Rn. 10; Harders, in: Bumiller/Harders/Schwamb, a. a. O., § 343 Rn. 8; Münchener Kommentar/Grziwotz, FamFG, 3. Aufl. 2019, § 343 Rn. 25a; einschränkend Sternal/Zimmermann, a. a. O., § 343 Rn. 29: Rückgriff auf Fünfjahresregel in Art. 10 Abs. 1 lit. b) EuErbVO in Ausnahmefällen).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2023 - 3 Sa 5/23
    Eine Abweichung hiervon gebietet auch nicht der Sinn und Zweck der Vorschrift, zur Schaffung einer effektiven Zuständigkeitsordnung eindeutige Kriterien zur Bestimmung des zuständigen Gerichts zu schaffen (vgl. mit näherer Begründung KG Berlin, Beschluss vom 18.07.2017 - 1 AR 36/17, FGPrax 2017, 264; MüKoFamFG/Grziwotz, a.a.O., § 343 Rn. 25a; Bumiller/Harders/Schwamb/Harders, 13. Aufl. 2022, FamFG § 343 Rn. 8; a.A. und für die Übertragung der Fünfjahresgrenze aus Art. 10 Abs. 1 lit b) EuErbVO Sternal/Zimmermann, a.a.O., § 343 Rn. 29).
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