Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 30.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.02.2007 - 5 UF 130/06   

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https://dejure.org/2007,7021
OLG Hamm, 28.02.2007 - 5 UF 130/06 (https://dejure.org/2007,7021)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2007 - 5 UF 130/06 (https://dejure.org/2007,7021)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 5 UF 130/06 (https://dejure.org/2007,7021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1243
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.10.1991 - 2 UF 5/90
    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2007 - 5 UF 130/06
    Dieses wäre in selbiger Höhe somit zum Stichtag noch vorhanden gewesen (OLG Hamm, FamRZ 1992, 679).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7498
OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06 (https://dejure.org/2006,7498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2006 - 5 U 784/06 (https://dejure.org/2006,7498)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2006 - 5 U 784/06 (https://dejure.org/2006,7498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Haftung des Gynäkologen bei Verzögerung eines Kaiserschnittes um anderthalb Stunden und Dokumentationslücken; Veranlassung eines Kaiserschnittes bei ausdrücklichem Verlangen danach seitens der Kindesmutter; Rechtsfolgen des Fehlens von Anhaltspunkten für den Eintritt ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 847; ZPO § 286
    Voraussetzungen eines groben Behandlungsfehlers bei Verzögerung einer zunächst nicht indizierten Sectio um 11/2 Stunden

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; ZPO § 286
    Arzthaftung: Voraussetzungen eines groben Behandlungsfehlers in der Geburtshilfe; Anforderungen an die Rüge von Dokumentationsmängeln; Haftung des Arztes bei versäumter Befunderhebung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1243 (Ls.)
  • VersR 2007, 396
  • VersR 2008, 690
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88

    Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06
    Es war weder angezeigt, die Kindsmutter im Hinblick auf eine anstehende Sectio aufzuklären, noch geboten, ihre Einwilligung in eine vaginale Geburt einzuholen (BGH NJW 1989, 1538, 1539; Senat NJW-RR 2004, 534 ).

    Ein Kaiserschnitt war selbst dann nicht veranlasst, wenn - wie die Klägerin behauptet - ausdrücklich danach verlangt wurde (BGH NJW 1989, 1538, 1539; BGH NJW 1993, 1524, 1525).

  • BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06
    Eine Beweislastumkehr unter dem Gesichtspunkt eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers (Sprau aaO. § 823 Rn. 162) scheidet aus, weil ein solcher Fehler, der einen eindeutigen, schlechterdings nicht mehr verständlichen Verstoß gegen bewährte ärztliche Verhaltensregeln oder medizinische Erkenntnisse voraussetzen würde (BGH NJW 1998, 1782, 1783; BGH NJW 2001, 2794 ), nicht unterlaufen ist.
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06
    Es hat auch keine einem groben Fehler vergleichbare Fülle elementarer Pflichtverstöße bei der Behandlung der Klägerin gegeben, die das ganze Geschehen durchdrungen haben (vgl. dazu BGHZ 85, 212, 220; BGH 2001, 2792, 2793): Die Beklagten trifft am Ende lediglich der therapeutische Vorwurf, die Geburt der Klägerin protrahiert zu haben, indem die Sectio nicht frühzeitiger erfolgte.
  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06
    Eine Beweislastumkehr unter dem Gesichtspunkt eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers (Sprau aaO. § 823 Rn. 162) scheidet aus, weil ein solcher Fehler, der einen eindeutigen, schlechterdings nicht mehr verständlichen Verstoß gegen bewährte ärztliche Verhaltensregeln oder medizinische Erkenntnisse voraussetzen würde (BGH NJW 1998, 1782, 1783; BGH NJW 2001, 2794 ), nicht unterlaufen ist.
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 60/92

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei kritischen Äußerungen des medizinischen

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06
    Ein Kaiserschnitt war selbst dann nicht veranlasst, wenn - wie die Klägerin behauptet - ausdrücklich danach verlangt wurde (BGH NJW 1989, 1538, 1539; BGH NJW 1993, 1524, 1525).
  • OLG Koblenz, 04.12.2003 - 5 U 234/03

    Zur ärztlichen Auflärungspflicht bei Geburten

    Auszug aus OLG Koblenz, 30.11.2006 - 5 U 784/06
    Es war weder angezeigt, die Kindsmutter im Hinblick auf eine anstehende Sectio aufzuklären, noch geboten, ihre Einwilligung in eine vaginale Geburt einzuholen (BGH NJW 1989, 1538, 1539; Senat NJW-RR 2004, 534 ).
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