Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 23.09.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3754
OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96 (https://dejure.org/1997,3754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.1997 - 1 WF 219/96 (https://dejure.org/1997,3754)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 1997 - 1 WF 219/96 (https://dejure.org/1997,3754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 § 1569 § 1601; ZPO § 93
    Kostenverteilung bei sofortigem Anerkenntnis eines unstreitigen Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1993 - 5 WF 85/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96
    Er folgt vielmehr der Gegenmeinung (z.B. OLG Hamm, FamRZ 1992, 831 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 117 ), wonach der Unterhaltsschuldner, der einen bestimmten Unterhaltsbetrag anerkennt und diesen regelmäßig zahlt, damit das von ihm geschuldete vollständig geleistet hat und die ausschließlich in dem Interesse des Unterhaltsgläubigers liegende Titulierung nicht auf eigene Kosten erbringen muss.
  • OLG Hamm, 12.03.1992 - 2 WF 82/92

    Rechtsschutzinteresse an der Schaffung eines Unterhaltstitels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96
    Er folgt vielmehr der Gegenmeinung (z.B. OLG Hamm, FamRZ 1992, 831 ; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 117 ), wonach der Unterhaltsschuldner, der einen bestimmten Unterhaltsbetrag anerkennt und diesen regelmäßig zahlt, damit das von ihm geschuldete vollständig geleistet hat und die ausschließlich in dem Interesse des Unterhaltsgläubigers liegende Titulierung nicht auf eigene Kosten erbringen muss.
  • OLG Frankfurt, 14.09.1984 - 4 UF 278/83

    Errichtung eines kostenfreien Titels; Beklagter Unterhaltsschuldner;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.1997 - 1 WF 219/96
    Der frühere 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 14.9.1984 (FamRZ 1984, 1230 ) die Auffassung vertreten, dass der Unterhaltsschuldner aufforderungsgemäß auch gehalten sei, die Kosten der Erstellung eines Vollstreckungstitels zu tragen, er deshalb dies nicht von einer dahingehenden Kostenzusage des Unterhaltsgläubigers abhängig machen dürfe.
  • KG, 01.03.2011 - 13 UF 263/10

    Kostenentscheidung bei Unterhaltsklagen: Isolierte Anfechtung nach sofortigem

    Dem ist der Antragsgegner unstreitig nicht nachgekommen, gleichwohl hat er keinen Verfahrensanlass gegeben, denn dies trifft nur auf den Unterhaltsschuldner zu, der bei regelmäßigen und pünktlichen Unterhaltszahlungen zu einer für ihn kostenfreien Titulierung des Trennungsunterhalts aufgefordert worden ist (vgl. Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 5. Aufl., § 243 FamFG RdNr. 10; Zöller/Herget, aaO, § 243 RdNr. 5; Musielak/Borth, FamFG, § 231 RdNr. 16; OLG Hamm FamRZ 2007, 1830 und 1660; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1381; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 445; a. A. OLG Nürnberg FuR 2002, 280; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1484).

    Darunter fallen aber nicht die Kosten für eine außergerichtliche Titulierung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1381, 1382; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 445; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117).

  • OLG Hamm, 20.12.2006 - 2 WF 269/06

    Außergerichtliche Titulierung von Unterhaltstiteln - Pflicht des

    Eine solche ergibt sich weder aus dem Recht auf Titulierung des zukünftigen Unterhalts nach § 258 ZPO, noch als Nebenpflicht zur Unterhaltsschuld (OLG Hamm, a. a. O.; OLG Köln a. a. O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 445; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 1381, 1382; OLG Karlsruhe FamRZ 2003, 1763, 1764; Zöller-Philippi, a. a. O., Rz. 40b).
  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 18 WF 545/00

    Kosten bei sofortigem Anerkenntnis - Titulierung von Unterhaltsansprüchen -

    Doch fällt darunter bereits deshalb gerade nicht die Tragung außergerichtlicher Titulierungskosten, weil es sich insoweit nicht um eine Nebenpflicht, sondern um einen Teil der Hauptpflicht handeln würde, die jedoch eine solche Kostenübernahme nicht kennt (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1998, 445).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass der Beklagte außergerichtlich nicht den vollen von der Klägerin geltend gemachten Unterhaltsbetrag in Höhe von 1.800 DM, sondern nur einen Teil-Unterhalt in Höhe von 1.590 DM anerkannt hat (etwa OLG Karlsruhe FamRZ 1985, 955 (bei nur geringem Rest); OLG Bremen FamRZ 1989, 876 f.; OLG Hamm FamRZ 1993, 712; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1998, 445; Musielak/Wolsf, a. a. O.; aA OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1207; OLG Köln NJW-RR 1998, 1703 f. = FamRZ 1999, 175 (L); AG Charlottenburg FamRZ 1994, 117, 118; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 93 Rz. 6 "Unterhaltssachen").

  • OLG Brandenburg, 11.03.2004 - 9 UF 123/03

    Kostenentscheidung bei Parteiwechsel

    Nur bei vollständiger Erbringung des geschuldeten Unterhalts bietet der Unterhaltspflichtige zunächst keine Veranlassung zur Klageerhebung (vgl. OLG Frankfurt am Main, FamRZ 1998, 445).
  • OLG Koblenz, 15.05.2000 - 13 UF 667/99

    Ermittlung des Unterhalts bei überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen

    Unter diesen Umständen besteht nach der Auffassung des Senats, der sich insoweit den Oberlandesgerichten Frankfurt (vgl. FamRZ 98, 445), Köln (vgl. FamRZ 97, 618) und Hamm (vgl. FamRZ 92, 831 f) anschließt, keine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners, die Kosten für die Errichtung eines solchen Unterhaltstitels zu tragen.
  • OLG Hamm, 19.06.2007 - 3 WF 251/06

    Kostentragung für außergerichtliche Titulierung eines Unterhaltsanspruchs durch

    Der Schuldner ist lediglich zur Zahlung, nicht aber zur Schaffung eines Titels auf seine Kosten verpflichtet (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 831, 832; OLG Düsseldorf - 5. Senat -, FamRZ 1994, 117; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 445; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. § 93 Rdnr. 6, Stichpunkt Unterhaltssachen, m. w. N.; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rdnr. 29).
  • OLG Frankfurt, 26.04.2001 - 1 WF 251/00

    Kindesunterhalt, Titulierung; Anerkenntis, Kosten, Titulierung

    Wird er zur Titulierung aufgefordert und leistet dem nicht Folge, muß er die Kosten eines daraufhin eingeleiteten Klageverfahrens, in dem er die Klageforderung sofort anerkennt, aber dann nicht tragen, wenn der Kläger sich trotz Aufforderung nicht dazu bereiterklärt hatte, die mit der Erstellung einer vollstreckbaren Urkunde verbundenen Kosten zu erstatten (OLG Ffm. FamRZ 1998, S. 445).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.09.1997 - 12 WF 159/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5238
OLG Oldenburg, 23.09.1997 - 12 WF 159/97 (https://dejure.org/1997,5238)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.09.1997 - 12 WF 159/97 (https://dejure.org/1997,5238)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. September 1997 - 12 WF 159/97 (https://dejure.org/1997,5238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 2 S. 5 RPflG; § 21 RPflG; § 104 Abs. 3 ZPO; § 567 ZPO
    Anrechnungsfähigkeit eines Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren; Zurückzahlung eines Prozesskostenvorschusses; Berücksichtigung einer Zuvielzahlung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnungsfähigkeit eines Prozesskostenvorschusses im Kostenfestsetzungsverfahren; Zurückzahlung eines Prozesskostenvorschusses; Berücksichtigung einer Zuvielzahlung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 104

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.1997 - 12 WF 159/97
    Ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Prozesskostenvorschusses setzt voraus, dass die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht mehr vorliegen, insbesondere weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschussempfängers gebessert haben oder die Rückgewährung aus anderen Gründen billig erscheint (BGHZ 56, 92 = FamRZ 1971, 360).
  • OLG München, 29.06.1994 - 11 WF 1223/93

    Empfänger ; Prozeßkostenvorschuß; Anspruch auf Kostenerstattung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.1997 - 12 WF 159/97
    Für diese Prüfung ist jedoch im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum (BGH a.a.O.; so auch die von dem Beklagten angeführten Entscheidungen OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 968; OLG Celle, FamRZ 1985, 731; OLG München, FamRZ 94, 1605; Zöller/Philippi, 20. Aufl., § 621 f Anm.Rn.13).
  • OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87

    Zivilprozessrechtliche Ausgestaltung der Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.1997 - 12 WF 159/97
    Für diese Prüfung ist jedoch im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum (BGH a.a.O.; so auch die von dem Beklagten angeführten Entscheidungen OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 968; OLG Celle, FamRZ 1985, 731; OLG München, FamRZ 94, 1605; Zöller/Philippi, 20. Aufl., § 621 f Anm.Rn.13).
  • OLG Celle, 21.11.1983 - 21 WF 147/83
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.09.1997 - 12 WF 159/97
    Für diese Prüfung ist jedoch im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum (BGH a.a.O.; so auch die von dem Beklagten angeführten Entscheidungen OLG Stuttgart, FamRZ 1987, 968; OLG Celle, FamRZ 1985, 731; OLG München, FamRZ 94, 1605; Zöller/Philippi, 20. Aufl., § 621 f Anm.Rn.13).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    Bei dieser Konstellation ist in Rechtsprechung und Schrifttum grundsätzlich nicht mehr streitig, dass ein Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. etwa KG FamRZ 1987, 1064 f.; a. A. noch KG JurBüro 1981, 44 f.; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 2005, 483 ff.; a. A. noch OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1409 f.; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO § 104 Rdn. 45 f.; Musielak/Wolst aaO § 104 Rdn. 9 f.; Zöller/Herget aaO § 104 Rdn. 21 Stichwort: Prozesskostenvorschuss; offen: OLG Oldenburg FamRZ 1998, 445 und NJW-RR 1994, 1411).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht