Rechtsprechung
BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mutterschutzlohn und ärztliche Bescheinigung nach § 3 I MuSchG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; ZPO § 286
Mutterschutzlohn und ärztliche Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschäftigungsverbot einer Schwangeren - Ärztliches Zeugnis - Fortdauer der Beschäftigung - Schriftliche Erklärung - Beweiswert - Zahlung von Mutterschutzlohn - Beweislast
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.11.1995 - 5 Ca 22686/95
- LAG Berlin, 17.06.1996 - 7 Sa 10/96
- LAG Berlin, 27.06.1996 - 7 Sa 10/96
- BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Papierfundstellen
- BAGE 86, 347
- NJW 1998, 3439
- MDR 1998, 290
- MDR 1998, 291
- NZA 1998, 194
- NJ 1998, 108
- FamRZ 1998, 477
- BB 1997, 2165
- BB 1998, 322
- BB 1998, 56
- DB 1997, 2127
- DB 1998, 80
- JR 1998, 308
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95
Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG
Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).Je nachdem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG ) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V ), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für den Ausspruch eines Beschäftigungsverbots in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997, aaO., m.w.N.).
- BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90
Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der …
Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Der erkennende Senat kann daher lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt hat, ob es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze und andere Rechtsvorschriften ist (BAG, Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP Nr. 10 zu § 14 MuSchG 1968 = EzA § 14 MuSchG 1968 Nr. 10) . - BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85
Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge - …
Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Die Frage des Arbeitgebers nach der Diagnose braucht der Arbeitnehmer nicht zu beantworten, auch nicht im Entgeltfortzahlungsprozeß (BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG ).
- BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95
Ärztliches Beschäftigungsverbot
Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Es kann nur dadurch erschüttert werden, daß der Arbeitgeber Umstände vorträgt und gegebenenfalls beweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der Berechtigung des Beschäftigungsverbots Anlaß geben (vgl. Urteil des Senats vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968). - BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 523/83
Urlaub: Berechnung des Urlaubszuschlags, Berücksichtigung …
Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Damit soll jeder Anreiz entfallen, entgegen den gesetzlichen Beschäftigungsverboten die Arbeit fortzusetzen (BAGE 48, 173 = AP Nr. 11 zu § 11 MuSchG 1968). - BAG, 07.08.1970 - 3 AZR 484/69
Mutterschutzlohn - Wegerisiko - Schwangerschaft
Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Damit handelt es sich nicht um den Fall, daß das Beschäftigungsverbot allein wegen des Wegerisikos ausgesprochen wurde, für den das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Mutterschutzlohn verneint hat (Urteil vom 7. August 1970 - 3 AZR 484/69 - AP Nr. 4 zu § 11 MuSchG 1968). - LAG Bremen, 25.01.1991 - 4 Sa 198/90
Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
Die Folgerung, daß die werdende Mutter, die nicht gearbeitet hat, erst ab Vorlage der ärztlichen Bescheinigung Mutterschutzlohn verlangen kann, wird - soweit ersichtlich - nur vom Landesarbeitsgericht Bremen gezogen (Urteil vom 25. Januar 1991 - 4 Sa 198/90 - und - 4 Sa 290/90 - LAGE § 11 MuSchG , Nr. 1), und zwar ohne nähere Begründung.
- BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11
Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung - …
Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 28, PatR 2008, 34; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 347; BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1993, 935) . - BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 44; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347). - BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06
Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information
Revisionsrechtlich von Bedeutung ist dabei insbesondere, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und - für den Fall einer durchgeführten Beweisaufnahme - alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 44; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356).
- BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01
Krankheitskündigung - negative Prognose
Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN). - BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 276/06
Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Widerspruch nach § 613a BGB
Vom Revisionsgericht wird nur überprüft, ob die Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und das Landesarbeitsgericht alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die Wahrheit der streitigen Tatsache sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat und die Beweiswürdigung frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 22. Juli 2004 - 8 AZR 394/03 - BB 2005, 216; Senat 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, zu II 3 a der Gründe mwN). - BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01
Betriebsübergang
Es reicht aus, daß insgesamt widerspruchsfrei und umfassend zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen wird (BAG 25. Februar 1998 - 2 AZR 327/97 - nv., zu II 1 der Gründe mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16; 16. Mai 2002 - 2 AZR 730/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ; 12. April 2002 - 2 AZR 148/01 - zVv.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 11 mwN; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - BAGE 97, 215 = AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16). - BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11
Außerordentliche Verdachtskündigung
(a) Diese Würdigung ist, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt, revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 580/09 - EzA AGG § 22 Nr. 3; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN) . - BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN). - BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00
Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot
Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350; 11. November 1998 - 5 AZR 49/98 - BAGE 90, 125, 130 f.; 21. März 2001 - 5 AZR 352/99 - AP MuSchG 1968 § 3 Nr. 16, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 der Gründe mwN).Je nachdem, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, hat die Schwangere also entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - BAGE 85, 237, 242 f.; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347, 350 f.).
- BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99
Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots
Bestehen Zweifel an einem Beschäftigungsverbot, ist es dem Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Senats unbenommen, unabhängig von einer neuerlichen Untersuchung Umstände vorzutragen, die den Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttern (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347;… BAG 31. Juli 1996 aaO).So wie bei einer nur mündlichen Erklärung des Arztes kommen ihr in diesem Fall keine Beweiserleichterungen mehr zugute (zum eingeschränkten Beweiswert einer nur mündlichen Erklärung vgl. BAG 1. Oktober 1997 aaO).
Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347 mwN).
- BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01
Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn
- BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97
Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz
- BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04
Ordentliche Verdachtskündigung
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 49/98
Vorläufiges ärztliches Beschäftigungsverbot
- BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 417/97
Feststellung der Schwangerschaft im Kündigungszeitpunkt
- BAG, 12.03.2009 - 2 ABR 24/08
Verdachtskündigung - Missbrauch von psychisch kranken Personen
- BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02
Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für …
- BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00
Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot
- BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen
- ArbG Berlin, 31.08.2012 - 28 Ca 10643/12
Mutterschutzlohn - Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots - …
- BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 394/03
Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
- LAG Düsseldorf, 01.04.1999 - 5 Sa 1598/98
Mutterschutz: Beschäftigungsverbot - Beweislast
- LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02
Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Risikoschwangerschaft; Weitergewährung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 07.12.1999 - 1 Sa 464/99
Mutterschutz - Beschäftigungsverbot
- ArbG Arnsberg, 18.05.2000 - 2 (3) Ca 1265/99
Arbeitsunfähigkeit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutzlohn
- BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 327/97
- LAG Schleswig-Holstein, 03.11.1998 - 1 Sa 464/99
- BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 542/03
Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch
- LAG Hessen, 23.03.2000 - 14 Sa 998/97
Zahlung von Entgeltfortzahlung; Zahlung von Mutterschutzlohn; Voraussetzung des …
- LAG Brandenburg, 13.06.2003 - 5 Sa 490/02
Beweislast für Zahlung von Mutterschutzlohn bei ärztlichem Beschäftigungsverbot
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 9 Sa 2109/03
Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 292/97
- LAG Düsseldorf, 27.07.1999 - 16 Sa 547/99
Zulässigkeit der Berufung; Berufungsbegründung
- LAG Bremen, 12.01.1999 - 1 Sa 129/98
Sozialplanabfindung: Ausschluss bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2010 - L 7 AL 16/10
Rechtsprechung
BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 27/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindung eines vorinstanzlichen Gerichts an einen Zurückverweisungsbeschluss - Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts
- rechtsportal.de
ZPO § 36 Nr. 6
Voraussetzungen der Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit durch das gemeinschaftliche obere Gericht; Verweigerung der Bearbeitung durch das Instanzgericht - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 477
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93
Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer …
Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 27/97
Für eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht ist grundsätzlich kein Raum, wenn ein Rechtsmittelgericht eine vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat und wenn das Gericht der Vorinstanz die weitere Bearbeitung der Sache verweigert mit der Begründung, es sei an den Zurückverweisungsbeschluß nicht gebunden, weil dieser fehlerhaft sei, die Sache sei deshalb noch bei dem Rechtsmittelgericht anhängig (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ARZ 36/93 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Rechtsmittelgericht 2 = FamRZ 1994, 1097).
- BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03
Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach …
Er hatte dabei dem Beschwerdegericht entsprechend § 565 Abs. 2 ZPO a.F. bindend (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1997 XII ARZ 27/97 FamRZ 1998, 477;… MünchKomm/Finger ZPO 2. Aufl. § 621 e Rdn. 70) aufgegeben, erneut in die Billigkeitsabwägung nach Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbs. EGBGB einzutreten.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 11.07.1996 - 16 UF 287/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1998, 477
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 23.04.2003 - 15 UF 231/02
Ausschluss des Widerspruchsrechts des anderen Ehepartners bei Scheidung einer Ehe …
ZGB kann bereits der erste Widerspruch des anderen Ehegatten gegenüber einer Scheidungsklage sein (entgegen OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 477).Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte ist der Senat der Auffassung, dass das Merkmal des Rechtsmissbrauchs bereits im ersten Scheidungsverfahren zu prüfen (vgl. entgegenstehend OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 477, 479).
- OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 2 (16) WF 119/01
Widerspruch gegen die Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht; Verschulden an …
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