Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.10.1997 | OLG Karlsruhe, 11.07.1996

Rechtsprechung
   BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,442
BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 (https://dejure.org/1997,442)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 (https://dejure.org/1997,442)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 (https://dejure.org/1997,442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 3 Abs. 1, § 11 Abs. 1; ZPO § 286
    Mutterschutzlohn und ärztliche Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 MuSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigungsverbot einer Schwangeren - Ärztliches Zeugnis - Fortdauer der Beschäftigung - Schriftliche Erklärung - Beweiswert - Zahlung von Mutterschutzlohn - Beweislast

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 86, 347
  • NJW 1998, 3439
  • MDR 1998, 290
  • MDR 1998, 291
  • NZA 1998, 194
  • NJ 1998, 108
  • FamRZ 1998, 477
  • BB 1997, 2165
  • BB 1998, 322
  • BB 1998, 56
  • DB 1997, 2127
  • DB 1998, 80
  • JR 1998, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Dann darf der Arbeitgeber der Frau eine andere zumutbare Arbeit zuweisen (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Je nachdem hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 EFZG ) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V ), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für den Ausspruch eines Beschäftigungsverbots in Wahrheit nicht vorgelegen haben, liegt beim Arbeitgeber (zuletzt BAG, Urteil vom 12. März 1997, aaO., m.w.N.).

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 581/90

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld; Rechtsmißbräuchliche Wahl der

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Der erkennende Senat kann daher lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt hat, ob es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze und andere Rechtsvorschriften ist (BAG, Urteil vom 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP Nr. 10 zu § 14 MuSchG 1968 = EzA § 14 MuSchG 1968 Nr. 10) .
  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85

    Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge -

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Die Frage des Arbeitgebers nach der Diagnose braucht der Arbeitnehmer nicht zu beantworten, auch nicht im Entgeltfortzahlungsprozeß (BAGE 51, 308 = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG ).
  • BAG, 31.07.1996 - 5 AZR 474/95

    Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Es kann nur dadurch erschüttert werden, daß der Arbeitgeber Umstände vorträgt und gegebenenfalls beweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der Berechtigung des Beschäftigungsverbots Anlaß geben (vgl. Urteil des Senats vom 31. Juli 1996 - 5 AZR 474/95 - AP Nr. 8 zu § 3 MuSchG 1968).
  • BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 523/83

    Urlaub: Berechnung des Urlaubszuschlags, Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Damit soll jeder Anreiz entfallen, entgegen den gesetzlichen Beschäftigungsverboten die Arbeit fortzusetzen (BAGE 48, 173 = AP Nr. 11 zu § 11 MuSchG 1968).
  • BAG, 07.08.1970 - 3 AZR 484/69

    Mutterschutzlohn - Wegerisiko - Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Damit handelt es sich nicht um den Fall, daß das Beschäftigungsverbot allein wegen des Wegerisikos ausgesprochen wurde, für den das Bundesarbeitsgericht einen Anspruch auf Mutterschutzlohn verneint hat (Urteil vom 7. August 1970 - 3 AZR 484/69 - AP Nr. 4 zu § 11 MuSchG 1968).
  • LAG Bremen, 25.01.1991 - 4 Sa 198/90
    Auszug aus BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96
    Die Folgerung, daß die werdende Mutter, die nicht gearbeitet hat, erst ab Vorlage der ärztlichen Bescheinigung Mutterschutzlohn verlangen kann, wird - soweit ersichtlich - nur vom Landesarbeitsgericht Bremen gezogen (Urteil vom 25. Januar 1991 - 4 Sa 198/90 - und - 4 Sa 290/90 - LAGE § 11 MuSchG , Nr. 1), und zwar ohne nähere Begründung.
  • BAG, 21.06.2012 - 2 AZR 153/11

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Verdeckte Videoüberwachung -

    Ausreichend ist, dass das Berufungsgericht insgesamt widerspruchsfrei und umfassend hinsichtlich aller wesentlichen Aspekte zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung genommen hat (BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 51, EzA TzBfG § 17 Nr. 14; 18. Januar 2007 - 2 AZR 759/05 - Rn. 28, PatR 2008, 34; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 86, 347; BGH 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - zu B II 3 a der Gründe, NJW 1993, 935) .
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist deshalb nur, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlungen berücksichtigt und alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 44; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347).
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 537/06

    Außerordentliche Kündigung - betriebsverfassungswidrig erlangte Information

    Revisionsrechtlich von Bedeutung ist dabei insbesondere, ob das Berufungsgericht tatsächlich den gesamten Inhalt der Verhandlung berücksichtigt und - für den Fall einer durchgeführten Beweisaufnahme - alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 48 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 44; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 685/96 - BAGE 86, 347; 27. März 2003 - 2 AZR 51/02 - BAGE 105, 356).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 27/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6489
BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 27/97 (https://dejure.org/1997,6489)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1997 - XII ARZ 27/97 (https://dejure.org/1997,6489)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1997 - XII ARZ 27/97 (https://dejure.org/1997,6489)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6489) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung eines vorinstanzlichen Gerichts an einen Zurückverweisungsbeschluss - Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Nr. 6
    Voraussetzungen der Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit durch das gemeinschaftliche obere Gericht; Verweigerung der Bearbeitung durch das Instanzgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer

    Auszug aus BGH, 22.10.1997 - XII ARZ 27/97
    Für eine Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht ist grundsätzlich kein Raum, wenn ein Rechtsmittelgericht eine vorinstanzliche Entscheidung aufgehoben und die Sache zurückverwiesen hat und wenn das Gericht der Vorinstanz die weitere Bearbeitung der Sache verweigert mit der Begründung, es sei an den Zurückverweisungsbeschluß nicht gebunden, weil dieser fehlerhaft sei, die Sache sei deshalb noch bei dem Rechtsmittelgericht anhängig (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Mai 1994 - XII ARZ 36/93 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Rechtsmittelgericht 2 = FamRZ 1994, 1097).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 64/03

    Billigkeitsentscheidung im Versorgungsausgleich bei Scheidung einer Ehe nach

    Er hatte dabei dem Beschwerdegericht entsprechend § 565 Abs. 2 ZPO a.F. bindend (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Oktober 1997 ­ XII ARZ 27/97 ­ FamRZ 1998, 477; MünchKomm/Finger ZPO 2. Aufl. § 621 e Rdn. 70) aufgegeben, erneut in die Billigkeitsabwägung nach Art. 17 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbs. EGBGB einzutreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 11.07.1996 - 16 UF 287/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,15227
OLG Karlsruhe, 11.07.1996 - 16 UF 287/95 (https://dejure.org/1996,15227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.07.1996 - 16 UF 287/95 (https://dejure.org/1996,15227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 16 UF 287/95 (https://dejure.org/1996,15227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,15227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 477
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 23.04.2003 - 15 UF 231/02

    Ausschluss des Widerspruchsrechts des anderen Ehepartners bei Scheidung einer Ehe

    ZGB kann bereits der erste Widerspruch des anderen Ehegatten gegenüber einer Scheidungsklage sein (entgegen OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 477).

    Entgegen der Auffassung einiger Oberlandesgerichte ist der Senat der Auffassung, dass das Merkmal des Rechtsmissbrauchs bereits im ersten Scheidungsverfahren zu prüfen (vgl. entgegenstehend OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 477, 479).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2001 - 2 (16) WF 119/01

    Widerspruch gegen die Scheidung einer Ehe nach türkischem Recht; Verschulden an

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht