Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11   

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https://dejure.org/2013,5242
OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,5242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,5242)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 18 UF 13/11 (https://dejure.org/2013,5242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1237
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Der nach § 1684 Abs. 1 BGB in der Regel zu gewährende persönliche Umgang soll den von der Ausübung der Personensorge ausgeschlossenen Eltern die Möglichkeit geben, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehungen zu ihm anzuknüpfen, einer Verfestigung der bereits eingetretenen Entfremdung entgegenzutreten und dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (s. BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Besteht Streit über die Ausübung des Umgangsrechts, muss das Gericht eine Entscheidung treffen, die sowohl die Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt, und sich im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen (BVerfG FamRZ 2010, 1622; BVerfG FamRZ 1983, 872; BGH, FamRZ 2005, 1471, 1472; Johannsen/Henrich-Jaeger , a.a.O., § 1684 BGB Rn. 7).

    Dabei muss bei der Frage, ob und in welchem Umfang der Umgang ausgestaltet wird, auf den Kindeswillen und die Vorstellungen des Kindes Rücksicht genommen werden (BVerfG FamRZ 2007, 335; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit sind gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BGB nur veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfGE 31, 194, 209 f.; BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 1 BvR 2911/07 - FuR 2008, 338; BGH FamRZ 1988, 711; BGH FamRZ 1984, 1084; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87

    Umfangsrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Einschränkungen oder der Ausschluss des Umgangsrechts für längere Zeit sind gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 BGB nur veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (BVerfGE 31, 194, 209 f.; BVerfG Beschluss vom 23.1.2008 - 1 BvR 2911/07 - FuR 2008, 338; BGH FamRZ 1988, 711; BGH FamRZ 1984, 1084; BVerfG FamRZ 2010, 1622).

    Kann diese Gefahr nicht auf andere Weise als durch eine Einschränkung des Umgangs ausreichend sicher abgewehrt werden, müssen diejenigen Maßnahmen getroffen werden, die nach den Umständen des Falles unumgänglich sind, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden (BGH FamRZ 1988, 711).

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11
    Das Gericht hat in Umgangssachen im Interesse des Kindes entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret zu regeln oder, wenn dies zur Abwendung einer Gefährdung des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einzuschränken oder auszuschließen (BGH FamRZ 1994, 158; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1460).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.03.2013 - 4 UF 305/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7277
OLG Frankfurt, 11.03.2013 - 4 UF 305/12 (https://dejure.org/2013,7277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.03.2013 - 4 UF 305/12 (https://dejure.org/2013,7277)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. März 2013 - 4 UF 305/12 (https://dejure.org/2013,7277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 4 BGB, § 1684 Abs 4 BGB, § 57 Satz 2 FamFG, § 3 GewSchG
    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 57 S. 2, BGB 1666 Abs. 1, Abs. 4, 1684 Abs. 4, GewSchG 3
    Beschwerde, Einstweilige Anordnung, Kindeswohlgefährdung, Umgangsrecht, Gewaltschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktaufnahme- und Näherungsverbot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht bei Verhängung einstweiligen Näherungsverbots zum Kind gegen nicht sorgeberechtigten Elternteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1237
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 31.10.2016 - 2 WF 302/16

    Ordnungsmittel gegen Umgangsberechtigten wegen Kontaktaufnahme

    Soll aber dem Umgangsberechtigten auch jegliche persönliche Kontaktaufnahme bzw. Näherung außerhalb der geregelten Zeiten untersagt werden (entsprechend der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Gewaltschutzgesetz, welche aber nach § 3 Absatz 1 Gewaltschutzgesetz im Verhältnis Kind - Elternteil nicht anwendbar ist), so ist diese Untersagung ausdrücklich in die entsprechende Umgangsregelung bzw. den Umgangsausschluss aufzunehmen, wobei § 1684 Absatz 4 BGB insoweit eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage darstellt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2013, FamRZ 2013, 1237; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 17.06.2011, ZKJ 2011, 393-394).
  • KG, 12.06.2015 - 3 UF 191/14

    Kindschaftssachen: Kostenentscheidung bei Erfolglosigkeit des durch einen

    Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass auch im Falle der Erfolglosigkeit des durch einen Minderjährigen eingelegten Rechtsmittels bzw. dessen Rücknahme § 81 Abs. 3 FamFG der Regelung des § 84 FamFG vorgeht (so auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11. März 2013 - 4 UF 305/12, BeckRS 2013, 06975, ohne weitere Begründung).
  • AG Flensburg, 10.10.2018 - 90 F 145/17

    Umgang zwischen dem Kind und dem nichtbetreuenden Elternteil: Prüfungsmaßstab für

    Auch soweit man ein solches Verbot als eine kindesschutzrechtliche Maßnahme im Sinne von § 1666 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3, Nr. 4 BGB in Betracht ziehen könnte, greift dieser Gedanke nicht durch, da eine solche Maßnahme bestehendes Personensorgerecht des von ihr betroffenen Elternteils voraussetzte (vgl. OLG Frankfurt v. 11.03.2013, 4 UF 305/12 - juris Rn. 14 m.w.N.); Sorgerechts(mit-)inhaber ist der Kindesvater hier aber gerade nicht.

    Ob im Interesse des Kindes und zu dessen Schutz ein Näherungsverbot gegen den nicht-sorgeberechtigten Vater auf § 1666 Abs. 4 BGB gestützt werden kann, hinge von der Beantwortung der streitigen Frage ab, ob der nicht-sorgeberechtigte Elternteil "Dritter" i.S.v. § 1666 Abs. 4 BGB ist (so Heiß, FamFR 2013, 258 m.w.N.) oder eben nicht (so OLG Frankfurt aaO - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
    Denn ein mit dem Näherungsverbot verbundenes Kontaktverbot regelt zwingend auch die Frage des Umgangs, die im Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern in § 1684 BGB gesondert und vorrangig geregelt ist und dessen Prüfungsmaßstab ein anderer ist (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2013, 4 UF 305/12, ZKJ 2013, 298, 299).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2023 - 13 WF 195/23
    Eine gerichtliche Anordnung, durch die der Umgang eines Elternteils mit einem oder mehreren Kindern für eine bestimmte Dauer ausgeschlossen wird, ist als sogenannte negative Umgangsregelung grundsätzlich der Vollstreckung fähig (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 16873; BeckRS 2013, 06975; OLG Saarbrücken BeckRS 2018, 31734; BeckRS 2017, 113541; OLG Celle BeckRS 2011, 16188; MüKoBGB/Hennemann, 9. Aufl. 2024, § 1684 BGB Rn. 123; Dürbeck, Rechtsgrundlagen für ein Kontaktverbot im Verhältnis Eltern und Kind, ZKJ 2020, 209).

    Das Unterbleiben eines Hinweises nach § 89 Abs. 2 FamFG steht der Vollstreckung einer Umgangsregelung zwingend entgegen, auch im Fall eines Umgangsausschlusses (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2020, 16873; BeckRS 2013, 06975; OLG Saarbrücken BeckRS 2018, 31734; 2017, 113541; OLG Celle MüKoBGB/Hennemann § 1684 BGB Rn. 123; Dürbeck ZKJ 2020, 209).

  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
    Denn ein mit dem Näherungsverbot verbundenes Kontaktverbot regelt zwingend auch die Frage des Umgangs, die im Verhältnis des Kindes zu seinen Eltern in § 1684 BGB gesondert und vorrangig geregelt ist und dessen Prüfungsmaßstab ein anderer ist (OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.03.2013, 4 UF 305/12, ZKJ 2013, 298, 299).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.03.2013 - II-26 UF 9/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5949
OLG Köln, 15.03.2013 - II-26 UF 9/13 (https://dejure.org/2013,5949)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2013 - II-26 UF 9/13 (https://dejure.org/2013,5949)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2013 - II-26 UF 9/13 (https://dejure.org/2013,5949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1237
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Gummersbach, 12.12.2012 - 22 F 250/12
    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13
    Die Beschwerde des Antragstellers vom 15. Januar 2013 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gummersbach vom 12. Dezember 2012 (22 F 250/12) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass bis zum 10. Januar 2020 ein Umgangsrecht des Antragstellers mit dem Kind ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 776/05

    Regelung des Umgangsrechts eines nichtsorgeberechtigten Staatsbürgers Kameruns

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13
    Ein dauerhafter Ausschluss des Umgangsrechts setzt demnach voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles eine Gefährdung der seelischen und körperlichen Entwicklung des Kindes zu befürchten wäre (BVerfG, Beschl. v. 30.08.2005 - 1 BvR 776/05 - = FamRZ 2005, 1005, 1006).
  • BVerfG, 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch gerichtliche Umgangsregelung -

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13
    Ferner fällt ins Gewicht, ob und inwieweit bei der Ausübung eines Umgangsrechts der Schutz der körperlichen Integrität des sorgeberechtigten anderen Elternteils gewährleistet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.12.2012 - 1 BvR 1766/12 - bei juris).
  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 11 WF 168/04

    Voraussetzungen für Anspruch eines volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13
    Ein dauerhafter Ausschluss des Umgangsrechts setzt demnach voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles eine Gefährdung der seelischen und körperlichen Entwicklung des Kindes zu befürchten wäre (BVerfG, Beschl. v. 30.08.2005 - 1 BvR 776/05 - = FamRZ 2005, 1005, 1006).
  • VG Freiburg, 04.10.2012 - 1 K 1121/12

    Ausweisung wegen al-Qaida-Drohvideo bestätigt

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13
    Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 4. Oktober 2012 (1 K 1121/12) den dagegen gerichteten Eilantrag des Antragstellers abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 12 S 2092/12

    Sofortige Ausweisung wegen YouTube-Videos, die Terrorismus und Dschihad

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat diese Entscheidung mit Beschluss vom 14. November 2012 (12 S 2092/12) bestätigt.
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   OLG Celle, 28.03.2013 - 19 UF 61/13   

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https://dejure.org/2013,19929
OLG Celle, 28.03.2013 - 19 UF 61/13 (https://dejure.org/2013,19929)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.03.2013 - 19 UF 61/13 (https://dejure.org/2013,19929)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. März 2013 - 19 UF 61/13 (https://dejure.org/2013,19929)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • FamRZ 2013, 1237
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