Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 19.11.1985 | OLG Düsseldorf, 13.01.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 5 WF 38/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3616
OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 5 WF 38/86 (https://dejure.org/1986,3616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.1986 - 5 WF 38/86 (https://dejure.org/1986,3616)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 1986 - 5 WF 38/86 (https://dejure.org/1986,3616)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,3616) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1361 Abs 4 S 4 BGB, § 1360a Abs 4 BGB, § 115 Abs 2 ZPO
    Zur Berücksichtigung eigenen Vermögens bei der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe und beim Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflicht zur Aufwendung eigenen Vermögens zur Prozessführung; Pflicht zur Aufwendung eigenen Vermögens des Unterhaltsberechtigen während des Scheidungsverfahrens; Einschränkung der Vorschusspflicht aufgrund von Billigkeitserwägungen; Vorschusspflicht unter ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1360a, 1361; ZPO § 115
    Prozeßkostenhilfe und Prozeßkostenvorschuß; Berücksichtigung eigenen Vermögens bei der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe und bei dem Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 5 WF 38/86
    Der Antragsgegnerin war in diesem Rahmen zunächst zuzubilligen, daß sie eine angemessene Rücklage für Not- und Krankheitsfälle bildet (BGH FamRZ 85, 354, 356), die erheblich über das hinausgeht, was als Freibetrag nach § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG in Betracht kommt.
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.1986 - 5 WF 38/86
    Die Pflicht, Vermögen anzugreifen, findet ihre äußerste Grenze aber in § 1577 Abs. 3 BGB, denn bis zur Scheidung trifft die Ehegatten noch eine stärkere persönliche Verantwortung für einander als nach der Scheidung (BGH FamRZ 85, 360, 361).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 19.11.1985 - 16 WF 220/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5391
OLG Karlsruhe, 19.11.1985 - 16 WF 220/85 (https://dejure.org/1985,5391)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.11.1985 - 16 WF 220/85 (https://dejure.org/1985,5391)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. November 1985 - 16 WF 220/85 (https://dejure.org/1985,5391)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5391) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1360a; ZPO §§ 114, 127a, 620
    Prozeßkostenhilfe; ausländische Partei; Einsatz des Vermögens; Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß nach deutschem Recht im einstweiligen Anordnungsverfahren.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 242
  • FamRZ 1986, 485 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 27.02.1990 - 12 TH 2402/89

    Prozeßkostenhilfe - Vorschußpflicht des Ehegatten - Billigkeit

    Ob einem Ausländer gegen seinen ebenfalls ausländischen Ehegatten im Rahmen der diesem obliegenden Unterhaltspflicht ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß zusteht, bestimmt sich jedenfalls im vorliegenden Zusammenhang nach deutschem Recht, denn einem Ausländer kann nicht in weitergehendem Umfang als einem Deutschen Prozeßkostenhilfe bewilligt werden (OLG Karlsruhe, 19.11.1985 -- 16 WF 220/85 --, MDR 1986, 242; zustimmend Zöller/Schneider, a.a.O., Rdnr. 46, u. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a.a.O., § 114, Anm. 5 D "Kostenvorschuß").
  • OLG Stuttgart, 01.12.1987 - 17 WF 434/87

    Volljähriges Kind; Selbsterhaltungsfähigkeit; Unterhalt für Berufsausbildung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist in dem Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung - die allein hier zu einer alsbaldigen Durchsetzung eines Anspruchs auf Prozeßkostenvorschuß anstelle Prozeßkostenhilfe geeignet wäre - auch bei Auslandsberührung das deutsche Sachrecht anzuwenden (Justiz 1979, 229; ebenso OLG Karlsruhe Justiz 1986, 48).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.01.1986 - 10 WF 2/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9381
OLG Düsseldorf, 13.01.1986 - 10 WF 2/86 (https://dejure.org/1986,9381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.1986 - 10 WF 2/86 (https://dejure.org/1986,9381)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 1986 - 10 WF 2/86 (https://dejure.org/1986,9381)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,9381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    ZPO §§ 114 ff, 251a, 252
    Prozeßkostenhilfe; Ablehnung einer alsbaldigen Entscheidung über einen Prozeßkostenhilfeantrag; Anfechtbarkeit der Ablehnung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1953 - V ZR 42/53

    Armenrechtsbewilligung mit Nachzahlungsanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.1986 - 10 WF 2/86
    Die Verfügungskläger haben einen Anspruch darauf, daß ihr Prozeßkostenhilfegesuch alsbald und ohne Zögern erledigt wird; ein Hinausschieben der Entscheidung ohne zureichende Gründe ist unzulässig (vgl. BGHZ 10, 139, 144; OLG Bamberg FamRZ 1985, 1141; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, aaO § 118 Anm. 7; Schneider, MDR 1977, 619, 620).
  • OLG Bamberg, 03.01.1985 - 2 WF 266/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.1986 - 10 WF 2/86
    Die Verfügungskläger haben einen Anspruch darauf, daß ihr Prozeßkostenhilfegesuch alsbald und ohne Zögern erledigt wird; ein Hinausschieben der Entscheidung ohne zureichende Gründe ist unzulässig (vgl. BGHZ 10, 139, 144; OLG Bamberg FamRZ 1985, 1141; Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, aaO § 118 Anm. 7; Schneider, MDR 1977, 619, 620).
  • KG, 14.01.1981 - 18 WF 18/81
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.01.1986 - 10 WF 2/86
    Unter diesen besonderen Umständen war es ermessensfehlerhaft, statt der sich anbietenden Vertagung das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, denn durch eine Vertagung wäre das Gericht in der Lage gewesen, alsbald eine Prozeßkostenhilfeentscheidung herbeizuführen, und den Prozeß sachgerecht zu fördern (ähnlich KG FamRZ 1981, 582, 583).
  • LAG Köln, 09.06.2004 - 3 Ta 185/04

    PKH, Untätigkeit, Beschwerdemöglichkeit, Verfahrensverzögerung, Gebot der

    Mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum geht die erkennende Kammer daher in einem derartigen Fall von einer analogen Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO und damit einer Beschwerdemöglichkeit des Antragstellers aus (LAG Berlin, Beschluss vom 28.11.1983 - 9 Ta 14/83, MDR 1984, 258; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.02.1995 - 19 W 13/95, MDR 1995, 635; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.1983 - 15 W 56/83, NJW 1984, 985; OLG Celle, Beschluss vom 05.03.1985 - 2 W 16/85, MDR 1985, 591; Saarländisches OLG, Beschluss vom 18.04.1997 - 8 W 279/96, MDR 1997, 1062; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.1986 - 10 WF 2/86, FamRZ 1986, 485; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.05.1989 - 2 UF 24/89, NJW-RR 1989, 1022; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.1992 - 7 W 3/91, AnwBl 1993, 299; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.09.2002 - 4 W 65/02; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Aufl., Rz 865; Schoreit/Dehn, Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, 7. Aufl., § 127 ZPO Rz 4; MünchKomm-Wax, ZPO, 2. Aufl., § 127 Rz 36; Musielak/Fischer, ZPO, 2. Aufl., § 118 Rz 19; Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., § 127 Rz 11; Schneider, MDR 1998, 252, 255; a.A.: OVG Münster, Beschluss vom 03.12.1997 - 24 E 921/97, DVBl 1998, 241; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 127 Rz 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht