Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.01.2009 - I-20 W 130/08   

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https://dejure.org/2009,741
OLG Düsseldorf, 08.01.2009 - I-20 W 130/08 (https://dejure.org/2009,741)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.01.2009 - I-20 W 130/08 (https://dejure.org/2009,741)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - I-20 W 130/08 (https://dejure.org/2009,741)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsersuchen

  • Telemedicus

    Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsersuchen

  • JurPC

    Kein Wahlrecht hinsichtlich des Gerichtsstandes beim Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • aufrecht.de

    Örtliche Zuständigkeit im Auskunftsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Rahmen eines Auskunftanspruchs bei einer Urheberrechtsverletzung; Anspruch auf Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg eines rechtsverletzenden Vervielfältigungsstückes; Konkurrenz der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts; ...

  • kanzlei.biz

    Örtliche Zuständigkeit bei urheberrechtlichen Auskunftsansprüchen

  • Judicialis

    UrhG § 101; ; UrhG § ... 101 Abs. 2 Nr. 3; ; UrhG § 101 Abs. 9; ; UrhG § 101 Abs. 9 Satz 1; ; UrhG § 101 Abs. 9 Satz 2; ; UrhG § 101 Abs. 9 Satz 3; ; TKG § 3 Nr. 30; ; FGG § 4; ; FGG § 7; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 1; ; FGG § 20 Abs. 1; ; PatG § 143 Abs. 1; ; ZPO §§ 12 ff; ; ZPO § 21 Abs. 1; ; ZPO § 35

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 2 Nr. 3; UrhG § 101 Abs. 9 S. 2
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Auskunftsansprüche nach dem UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 Satz 3 UrhG, § 3 Nr. 30 TKG
    Kein fliegender Gerichtsstand für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Auskunft nach § 101 UrhG

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Neues zum Thema Auskunftsanspruch

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Wahlrecht des Antragstellers bezüglich des Gerichtsstands beim Auskunftsanspruch

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG nur am Sitz des Auskunftsverpflichteten

  • retosphere.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG nur am Sitz des Auskunftsverpflichteten

  • webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Internet-Auskunftsanspruch

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Örtliche Zuständigkeit bei Internet-Auskunftsanspruch

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zivilrechlticher Auskunftsanspruch - Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit bei Internet-Auskunftsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • wbs-law.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (RA Christian Solmecke, RA Kilian Kost; K&R 2009, 772)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
  • MMR 2009, 186
  • MIR 2009, Dok. 009
  • K&R 2009, 122
  • ZUM 2009, 229
  • afp 2009, 311
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09

    Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers ist die richterliche Anordnung der Auskunftspflicht über Verkehrsdaten die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; ebenso OLG Düsseldorf, Beschuss vom 08.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2010 - U (Kart) 19/10

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung

    Ein solcher zuständigkeitsbegründender Zusammenhang kann insbesondere bestehen, wenn die Abwicklung von mit der Streitigen vergleichbaren Angelegenheiten typischerweise zum Aufgabenbereich der Niederlassung gehört (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.11.2003, 5 W 249/03, zitiert nach juris Tz. 8; Vollkommer, a.a.O., § 21 Rn. 11) oder dort ein wesentlicher Beitrag zu den Vertragsleistungen des Stammhauses geleistet wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.12.2008, I-20 W 130/08, zitiert nach juris Tz. 13).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 11 W 53/09

    Auskunftsanspruch auf Zuruf

    27 Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 20 U 136/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Urhebers über Verkehrsdaten

    Ohne die Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG besteht kein Auskunftsanspruch (erkennender Senat OLGR 2009, 214 = MMR 2009, 186).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 11 W 41/09

    Pflicht des Internet-Providers zur Speicherung von Verbindungsdaten auf Zuruf

    Zudem ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers die richterliche Gestattung der Auskunft über Verkehrsdaten Voraussetzung für den Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegenüber dem Internet-Provider (vgl. BT-Drucks 16/5048, S. 63; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2008, 20 W 130/08, K&R 2009, 122; Senat, Beschluss vom 12.5.2009 - Az.: 11 W 21/09).
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2012 - 20 W 26/12

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gestattung der Auskunfterteilung über

    Insoweit eröffnet die Gestattung der Antragstellerin erst die Möglichkeit, von der Beteiligten Auskunft zu verlangen, so dass diese in ihren Rechten durch die Gestattung beschwert wird (Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2008, I-W 130/08 BeckRS 2009, 03076).
  • LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09

    Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur

    Da es sich bei der in § 101 Abs. 2 UrhG geregelten Auskunftserteilung des Dritten (die Gestattung gemäß Abs. 9 für sich allein begründet keine Auskunftsverpflichtung, vgl. OLG Düsseldorf CR 2009, 182, 183 li. Sp. = ZUM 2009, 229), wie jede Auskunftserteilung um eine Wissensmitteilung handelt (vgl. BGH GRUR 1994, 630, 631 f - Cartier-Armreif), beschränkt sie sich, von der gegebenenfalls bestehenden Verpflichtung zur Beschaffung von (weiteren) Informationen von Seiten Dritter (vgl. BGH GRUR 2003, 433 - Cartier-Ring; GRUR 1995, 338, 341 f - Kleiderbügel) abgesehen, auf die Mitteilung der (noch) vorhandenen Informationen.
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Rechtsprechung
   OLG München, 03.12.2008 - 6 W 1956/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10464
OLG München, 03.12.2008 - 6 W 1956/08 (https://dejure.org/2008,10464)
OLG München, Entscheidung vom 03.12.2008 - 6 W 1956/08 (https://dejure.org/2008,10464)
OLG München, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 6 W 1956/08 (https://dejure.org/2008,10464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung: Anerkennung eines Ordnungsmittelbeschlusses als Europäischer Vollstreckungstitel; Ordnungsgeld als Geldforderung

  • Wolters Kluwer

    Zur Anerkennung eines Ordnungsmittelbeschlusses gemäß § 890 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) als Europäischer Vollstreckungstitel; Zur Einordnung der Zahlungsverpflichtung aus einem Ordnungsmittelbeschluss als Forderung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 Europäischer ...

  • unalex.eu

    Art. 4, 6 EuVTVO

  • Judicialis

    EuVTVO Art. 4 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    EuVTVO Art. 4 Nr. 2
    Vollstreckbarkeit eines Ordnungsgeldbeschlusses im einstweiligen Verfügungsverfahren im europäischen Ausland

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
  • GRUR-RR 2010, 360 (Ls.)
  • Rpfleger 2009, 396
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 25.03.2010 - I ZB 116/08

    Ordnungsgeldvollstreckung in einem anderen Mitgliedsstaat: Bestätigung als

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Gläubigerin, mit der diese zuletzt allein noch die Bestätigung des Ordnungsgeldanspruchs begehrt hat, ist ohne Erfolg geblieben (OLG München IPRax 2009, 342 = OLG-Rep 2009, 152).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6530
OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08 (https://dejure.org/2008,6530)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2008 - 3 W 6/08 (https://dejure.org/2008,6530)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 3 W 6/08 (https://dejure.org/2008,6530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichende Werbung bei Zahnbürsten unter Nennung von Konkurrenzprodukten und unter Hinweis auf zwei zitierte Studien

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Kernbereich des Verbots eines Werbevergleichs für eine Zahnbürste unter Nennung von Konkurrenz-Produkten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 890 ZPO
    Zum Organisationsverschulden bei einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung / Zur Höhe des Ordnungsgeldes

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Lediglich ähnliche Werbeaussagen verstoßen nicht gegen Unterlassungstitel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ähnliche Werbeaussagen verletzen nicht Unterlassungsverbot

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterlassungstitel umfasst keine ähnlichen Werbeaussagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08
    Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt.
  • OLG Hamburg, 17.11.1989 - 3 W 119/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.05.2008 - 3 W 6/08
    Der Senat sieht sich in dieser schon seit langem von ihm vertretenen Auffassung zur Kernbereichslehre (siehe nur: OLG Hamburg, Beschluss vom 17.11.1989 - 3 W 119/89 - GRUR 1990, 637) inzwischen durch den BGH (WRP 2006, 590, 592 - Markenparfümverkäufe) bestätigt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5198
OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08 (https://dejure.org/2008,5198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.05.2008 - 3 W 65/08 (https://dejure.org/2008,5198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 3 W 65/08 (https://dejure.org/2008,5198)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890; UWG § 5
    Bestimmung des Kernbereichs eines Verbots der Werbung für eine Zeitschrift mit zitierten Spitzenstellungsberühmungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 UWG
    Was gehört eigentlich zum Verbots-Kernbereich einer einstweiligen Verfügung?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zum Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung bei Anmaßung von Spitzenstellung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zum kerngleichen Verstoß gegen Unterlassungstitel bei Zeitschriftenwerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
  • afp 2009, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08
    a) Die Kerntheorie bezieht sich in ihrem Ausgangspunkt auf den Umfang der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils und besagt, dass aus dem Urteil auch wegen solcher Verstöße vollstreckt werden kann, die den Kern der Verletzungsform unberührt lassen (BGH WRP 2006, 590, 592, Rz. 27 - Markenparfumverkäufe - unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.05.2008 - 3 W 65/08
    Es handelt sich mithin um verschiedene Streitgegenstände, was nach der Entscheidung "statt-Preis" des BGH (WRP 2005, 1009) auch nicht mehr zweifelhaft sein dürfte.
  • LG Leipzig, 25.03.2015 - 5 O 848/13

    Örtlich unzuständige Aufsichtsbehörde in der Anbieterkennzeichnung

    Eine Unterlassungsverfügung erfasst neben identischen Verletzungshandlungen nach der sog. Kerntheorie jedoch auch kerngleiche Abwandlungen von der konkreten Verletzungsform (OLG Hamburg, Beschluss vom 27.05.2008, Az.: 3 W 65/08, Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.04.2008 - 3 W 228/07 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9967
OLG Hamburg, 02.04.2008 - 3 W 228/07 (1) (https://dejure.org/2008,9967)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.04.2008 - 3 W 228/07 (1) (https://dejure.org/2008,9967)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. April 2008 - 3 W 228/07 (1) (https://dejure.org/2008,9967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 890 ZPO; §§ 8, 4, 3 UWG; § 11 HWG

  • Wolters Kluwer

    Anforderung an das Vorliegen der Voraussetzungen eines Verbots der Bewerbung eines Arzneimittels mit Hinweis auf eine Testveröffentlichung; Untersagung der Arzneimittelwerbung wegen fehlender oder unvollständiger Test-Fundstellenangabe

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; UWG § 3; ; UWG § 8; ; UWG § 4 Nr. 11; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Kernbereichs des Verbots der Werbung für ein Arzneimittel mit Hinweis auf eine Testveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 3 W 228/07
    Soweit in der Rechtsprechung der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Unternehmensäußerungen unter dem Gesichtspunkt der sog. kommerziellen Meinungsäußerung Grenzen aufgezeigt worden sind, betraf das die grundsätzliche Anwendbarkeit des UWG ; auch die einem Wettbewerbszweck dienende Wirtschaftswerbung mit wertendem meinungsbildenden Inhalt wird von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ), deswegen sind die grundrechtseinschränkenden Wirkungen der UWG -Bestimmungen in Wechselwirkung zur Bedeutung des Grundrechts abwägend zu begrenzen (vgl. zu § 1 UWG a. F.: BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz; BVerfG WRP 2003, 633 - Benetton-Werbung II; jeweils m. w. Nw.).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 3 W 228/07
    Soweit in der Rechtsprechung der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Unternehmensäußerungen unter dem Gesichtspunkt der sog. kommerziellen Meinungsäußerung Grenzen aufgezeigt worden sind, betraf das die grundsätzliche Anwendbarkeit des UWG ; auch die einem Wettbewerbszweck dienende Wirtschaftswerbung mit wertendem meinungsbildenden Inhalt wird von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ), deswegen sind die grundrechtseinschränkenden Wirkungen der UWG -Bestimmungen in Wechselwirkung zur Bedeutung des Grundrechts abwägend zu begrenzen (vgl. zu § 1 UWG a. F.: BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz; BVerfG WRP 2003, 633 - Benetton-Werbung II; jeweils m. w. Nw.).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 3 W 228/07
    (a) Es ist in der Rechtsprechung zu Recht anerkannt, dass Verallgemeinerungen im Unterlassungsantrag, die in einem (theoretisch immer denkbaren) Einzelfall auslegungsbedürftig sein mögen, schon aus Zweckmäßigkeitsgründen zulässig sind, wenn über die betreffende Wendung im konkreten Verletzungsfall Begriffsklarheit besteht, so gerade auch für die Handlung "Werben" im Normalfall (BGH WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 93/05

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Internet-Werbung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.04.2008 - 3 W 228/07
    Zudem ist in dem Verfügungsverfahren (Landgericht Hamburg 327 O 695/04 = OLG Hamburg 3 U 93/05) die einstweilige Verfügung gegen die hiesige Beklagte aufgehoben worden und das Hauptsacheverfahren (Landgericht Hamburg 327 O 379/05 = OLG Hamburg 3 U 16/06) wurde in der Berufungsinstanz mit einer zwischen den Parteien vereinbarten Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO beendet.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2009 - 6 W 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9674
OLG Frankfurt, 28.04.2009 - 6 W 60/09 (https://dejure.org/2009,9674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2009 - 6 W 60/09 (https://dejure.org/2009,9674)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2009 - 6 W 60/09 (https://dejure.org/2009,9674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Vollstreckung eines Unterlassungstitels: Zuwiderhandeln gegen ein Unterlassungsgebot bei Kenntnis des beabsichtigten Weitervertriebs eines unter das Verbot fallenden Erzeugnisses in Deutschland durch einen ausländischen Abnehmer

  • Judicialis

    ZPO § 890

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Verstoß gegen einen Verbotstitel durch Belieferung eines im Ausland ansässigen Abnehmers zur Weiterlieferung in die Bundesrepublik Deutschland

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen einen Verbotstitel durch Belieferung eines im Ausland ansässigen Abnehmers zur Weiterlieferung in die Bundesrepublik Deutschland

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Umgehung eines Unterlassungsgebots durch Verkauf im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 324 (Ls.)
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