Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09   

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OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2009,32920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.06.2009 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2009,32920)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2009,32920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 556 Abs 3 BGB, § 578 BGB
    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftraummiete: Abrechnungsfrist für Nebenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09
    Die Jahresfrist dieser Vorschrift gilt jedoch im Rahmen eines Gewerberaummietverhältnisses entsprechend, jedenfalls ist die Abrechnung in angemessener Zeit nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorzulegen, da auch hier jede Vertragspartei gehalten ist, alsbald für Klarheit über die gegenseitigen Ansprüche zu sorgen (vgl. BGH, WuM 1984, 127; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 287; OLG Frankfurt a.M., ZMR 1999, 628; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 556, Rdnr. 448 m.w.N.; Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Aufl., 2002, G Rdnr. 67; J Rdnr. 15; v. Brunn, a.a.O., III A Rdnr. 46).

    Ferner ist nicht ersichtlich, daß die Kläger im Hinblick auf ein derartiges Vertrauen bestimmte konkrete Dispositionen getroffen hätten, welche der nunmehr beanspruchten Nachzahlung entgegenstünden (vgl. hierzu BGH, WuM 1984, 127; 185; OLG Düsseldorf, WuM 2000, 133; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, a.a.O., J Rdnrn. 9, 15 f. m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 24.05.2006 - 3 U 189/05

    Gewerberaummiete: Regelausschlussfrist für Einwendungen gegen die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09
    Auch besteht keine gesetzliche Abrechnungsfrist, da es sich um Gewerberaum handelt, für den die für Wohnraum geltende Bestimmung des § 556 Abs. 3 BGB nicht unmittelbar anwendbar ist (§ 578 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, DWW 2006, 198 ff.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24.5.2006, Az.: 3 U 189/05).

    Zudem unterscheidet sich die Interessenlage der Parteien eines derartigen Gewerberaummietverhältnisses von derjenigen bei einem Wohnraummietvertrag (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24.5.2006 - 3 U 189/05).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2006 - 10 U 169/05

    Zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Pauschales Bestreiten einzelner Positionen der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09
    Auch besteht keine gesetzliche Abrechnungsfrist, da es sich um Gewerberaum handelt, für den die für Wohnraum geltende Bestimmung des § 556 Abs. 3 BGB nicht unmittelbar anwendbar ist (§ 578 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, DWW 2006, 198 ff.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 24.5.2006, Az.: 3 U 189/05).

    Es fehlt bereits an dem Erfordernis einer unbeabsichtigten Regelungslücke, da kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber die allein für das Wohnraummietrecht konzipierte Regelung des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB lediglich versehentlich nicht in den Verweisungskanon des § 578 BGB aufgenommen hat und es sich daher um eine planwidrige Unvollständigkeit handelt (vgl. OLG Düsseldorf, DWW 2006, 198 f. Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, a.a.O., G Rdnr. 93; J Rdnr. 16; a.M. AG Wiesbaden, NZM 2006, 140 f.).

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2000 - 10 W 1/00

    Kurze Verjährung für Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung im gewerblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09
    Ferner ist nicht ersichtlich, daß die Kläger im Hinblick auf ein derartiges Vertrauen bestimmte konkrete Dispositionen getroffen hätten, welche der nunmehr beanspruchten Nachzahlung entgegenstünden (vgl. hierzu BGH, WuM 1984, 127; 185; OLG Düsseldorf, WuM 2000, 133; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, a.a.O., J Rdnrn. 9, 15 f. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.04.1999 - 24 U 110/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09
    Die Jahresfrist dieser Vorschrift gilt jedoch im Rahmen eines Gewerberaummietverhältnisses entsprechend, jedenfalls ist die Abrechnung in angemessener Zeit nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorzulegen, da auch hier jede Vertragspartei gehalten ist, alsbald für Klarheit über die gegenseitigen Ansprüche zu sorgen (vgl. BGH, WuM 1984, 127; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 287; OLG Frankfurt a.M., ZMR 1999, 628; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 556, Rdnr. 448 m.w.N.; Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Aufl., 2002, G Rdnr. 67; J Rdnr. 15; v. Brunn, a.a.O., III A Rdnr. 46).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2000 - 10 U 194/98

    Anforderungen an den Inhalt einer Bankbürgschaft als Mietkaution

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09
    Die Jahresfrist dieser Vorschrift gilt jedoch im Rahmen eines Gewerberaummietverhältnisses entsprechend, jedenfalls ist die Abrechnung in angemessener Zeit nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorzulegen, da auch hier jede Vertragspartei gehalten ist, alsbald für Klarheit über die gegenseitigen Ansprüche zu sorgen (vgl. BGH, WuM 1984, 127; OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 287; OLG Frankfurt a.M., ZMR 1999, 628; Langenberg, in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 556, Rdnr. 448 m.w.N.; Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Aufl., 2002, G Rdnr. 67; J Rdnr. 15; v. Brunn, a.a.O., III A Rdnr. 46).
  • AG Wiesbaden, 10.10.2005 - 93 C 349/05

    Moment des Erhalts einer nachprüfbaren Abrechung durch den Mieter als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2009 - 2 U 18/09
    Es fehlt bereits an dem Erfordernis einer unbeabsichtigten Regelungslücke, da kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber die allein für das Wohnraummietrecht konzipierte Regelung des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB lediglich versehentlich nicht in den Verweisungskanon des § 578 BGB aufgenommen hat und es sich daher um eine planwidrige Unvollständigkeit handelt (vgl. OLG Düsseldorf, DWW 2006, 198 f. Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, a.a.O., G Rdnr. 93; J Rdnr. 16; a.M. AG Wiesbaden, NZM 2006, 140 f.).
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 18 U 72/12
    Indes steht dem Verlangen derzeit eine fehlende Abrechnung entgegen: Zwar bezieht sich § 556 III S. 3 BGB nur auf Mietverhältnisse über Wohnraum, so dass eine fehlende Abrechnung der Berechtigung der Forderung nicht entgegenstünde; auch ist die Vorschrift nicht analog anwendbar (BGH, Urteil vom 27.01.2010, Az. XII ZR 22/07; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.06.2009, Az. 2 U 18/09).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - I-2 U 18/09   

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https://dejure.org/2011,9156
OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - I-2 U 18/09 (https://dejure.org/2011,9156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2011 - I-2 U 18/09 (https://dejure.org/2011,9156)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - I-2 U 18/09 (https://dejure.org/2011,9156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche wegen Patentverletzung bzgl. eines Verfahrens zur chromatographischen Trennung von Plasmaproteinen bestehen bei zur Herstellung der angegriffenen Ausführungsform verwandten Verfahren; Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur ...

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Trennung von Proteinen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 9 Nr. 1; EPÜ Art. 64; PatG § 139 Abs. 1
    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur chromatographischen Trennung von Plasmaproteinen, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents Gebrauch macht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Dies geht zu ihren Lasten, da der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast für eine Kenntnis des Gläubigers trägt (BGH, NJW 2007, 1584; BGH, NJW 2008, 2578).

    Da das neue Recht vorliegend die Verjährungsfrist verkürzt, ist die neue Frist relevant, die allerdings bezüglich der relativen Verjährung nicht mit dem 01.01.2002 beginnt, sondern erst mit der Kenntniserlangung (BGH, NJW 2007, 1584; NJW 2007, 2034; NJW 2008, 2576).

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Dass die Beklagten die Einrede erstmals in zweiter Instanz erhoben haben, ist unschädlich, soweit die der Verjährung zugrunde liegenden Tatsachen unstreitig sind (vgl. BGH (GSZ), NJW 2008, 3434).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde ( vgl. statt vieler: BGH NJW 2008, 2254 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Da das neue Recht vorliegend die Verjährungsfrist verkürzt, ist die neue Frist relevant, die allerdings bezüglich der relativen Verjährung nicht mit dem 01.01.2002 beginnt, sondern erst mit der Kenntniserlangung (BGH, NJW 2007, 1584; NJW 2007, 2034; NJW 2008, 2576).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Selbst wenn hierin eine bloß selbstverständliche Zutat gesehen wird, zu deren Mitbenutzung derjenige berechtigt ist, der die übrige Merkmalskombination vorbenutzt hat, verlangt § 12 PatG in jedem Fall einen redlichen Erfindungsbesitz, d.h. die Kenntnis vom Erfindungsgedanken in einer solchen Weise, dass sich der Benutzer für befugt halten durfte, die Erfindung auf Dauer für eigene Zwecke anzuwenden (BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt ein Zulassungsgrund für eine Nichtzulassungsbeschwerde und ein sich daran anschließendes Revisionsverfahren vor, wenn der im Verletzungsprozess relevante Patentanspruch im (abgeschlossenen) Nichtigkeitsverfahren eine abweichende Auslegung erfahren hat und das dortige Verständnis zu einer anderen als der getroffenen Entscheidung über die Verletzungsklage zwingt (BGH, GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Mangels besonderer Überleitungsbestimmungen gilt die Neufassung des § 140 a Abs. 3 PatG zwar nur für solche Entstehungstatbestände, die nach Inkrafttreten der Bestimmung am 1. September 2008 verwirklicht worden sind (BGH, GRUR 2009, 515 - Motorradreiniger; Senat, Beschl. v. 12.05.2010, I- 2 U 47/10; Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, 4. Aufl., Rdnr. 678).
  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 54/06

    Proxyserversystem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    "Ob Patentanspruch 1 auch in dieser Fassung dem Gebot der Deutlichkeit (Klarheit) entspricht, wie es in Artikel 84 EPÜ niedergelegt und auch bei der Formulierung beschränkter Patentansprüche in Patentnichtigkeitsverfahren zu beachten ist (vgl. Senatsurteil vom 18.03.2010 - Az.: X a ZR 54/06, Tz. 55 - Proxy Serversystem, zur Veröffentlichung vorgesehen), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 218/06

    Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung vor dem Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09
    Da das neue Recht vorliegend die Verjährungsfrist verkürzt, ist die neue Frist relevant, die allerdings bezüglich der relativen Verjährung nicht mit dem 01.01.2002 beginnt, sondern erst mit der Kenntniserlangung (BGH, NJW 2007, 1584; NJW 2007, 2034; NJW 2008, 2576).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14

    Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents

    Das Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Januar 2009, Az. 4b O 287/05, und das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Januar 2011, Az. I-2 U 18/09, werden aufgehoben.

    Die Kosten des Verletzungsprozesses (Landgericht Düsseldorf, Az. 4b O 287/05; Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-2 U 18/09, Bundesgerichtshof, AZ. X ZR 13/11) hat die Restitutionsbeklagte zu tragen.

    Durch Urteil vom 27. Januar 2011 (Az.: I-2 U 18/09) hat der Senat unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen das Urteil des Landgerichts insbesondere aufgrund des zwischenzeitlichen Ablaufs der Schutzfrist des Klagepatents teilweise abgeändert und neu gefasst.

    Der rechtskräftig abgeschlossene Verletzungsprozess (Az.: 4b O 287/05; I-2 U 18/09; X ZR 13/11) war daher gemäß § 590 Abs. 1 ZPO neu zu verhandeln.

    Der Verletzungsrechtstreit I-2 U 18/09 (4b O 287/05, X ZR 13/11) war daher neu zu verhandeln.

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines

    des Senatsurteils vom 27. Januar 2011 (I-2 U 18/09) Rechnung zu legen.

    Die Berufung der Schuldnerinnen hat der Senat mit Urteil vom 27. Januar 2011 (Az. I-2 U 18/09) zurückgewiesen.

    Die Schuldnerinnen zu 1) bis 3) werden durch ein Zwangsgeld, das empfindlicher ist als mit dem Beschluss vom 3. Januar 2012 festgesetzt wurde (z.B. ein Zwangsgeld von jeweils 25.000,- EUR), ersatzweise Zwangshaft, wobei die Zwangshaft hinsichtlich der Schuldnerin zu 1) an ihrem Präsidenten des Verwaltungsrats, W. M., hinsichtlich der Schuldnerin zu 2) an ihrem Geschäftsführer, R. R., und hinsichtlich der Schuldnerin zu 3) an ihren Geschäftsführer, N. J., zu vollziehen ist, dazu angehalten, der Gläubigerin entsprechend dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Januar 2011 (Az. I-2 U 18/09) vollständig Rechnung zu legen.

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2009 in der Fassung des Senatsurteils vom 27. Januar 2011 (Az. I-2 U 18/09), sind die Schuldnerinnen verpflichtet, der Gläubigerin für die Zeit vom 27. September 1990 bis zum 8. Februar 2009 über den Umfang der im Tenor des Senatsurteils unter Ziffer A.I.1.

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12

    Kinderwagen

    Für den Senat besteht deshalb faktisch eine Bindung an die vorgenannte Auslegung des BGH im Nichtigkeitsverfahren (vgl. Senat, Urteil v. 27.01.2011 - I-2 U 18/09; vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. A., Rn 1704): Um keinen Zulassungsgrund zu schaffen, ist der Senat gezwungen, seiner Beurteilung diejenige Auslegung der Anspruchsmerkmale zugrunde zu legen, die das Nichtigkeitsberufungsurteil gemäß Anlage BK 3 vorgibt.

    Allerdings wäre ein solches Unterfangen im Ergebnis erkennbar sinnlos, da absehbar wäre, dass der BGH die abweichende Auslegung im anschließenden Revisionsverfahren im Sinne seiner Auslegung verwerfen würde (vgl. Senat, Urteil v. 27.01.2011 - I-2 U 18/09; vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. A., Rn 1704).

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Rechtsprechung
   BSG - B 2 U 18/09 R   

Anhängiges Verfahren
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BSG - B 2 U 18/09 R (https://dejure.org/9999,14189)
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.05.2010 - 2 U 18/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23553
OLG Brandenburg, 18.05.2010 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2010,23553)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.05.2010 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2010,23553)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2010,23553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsansprüche wegen Veröffentlichung des Auslaufens eines Vertrages über die Entsorgung und das Recycling von Abfall im Amtsblatt einer Gemeinde

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 S. 1
    Amtshaftungsansprüche wegen Veröffentlichung des Auslaufens eines Vertrages über die Entsorgung und das Recycling von Abfall im Amtsblatt einer Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   LG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09   

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LG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2011,84128)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 U 18/09 (https://dejure.org/2011,84128)
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