Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - I-20 U 71/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit eines Rundschreibens von Herstellern patentgeschützter Schlüsselprofile an Schlüsseldienste hinsichtlich der Verwendung einer bestimmten Maschine zum Fräsen von Profilen
- Judicialis
ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 546; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8; ; UWG § 9; ; UWG § 9 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; PatG § 10 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3; UWG § 4 Nr. 10; UWG § 8
Wettbewerbswidrigkeit eines Rundschreibens von Herstellern patentgeschützter Schlüsselprofile an Schlüsseldienste hinsichtlich der Verwendung einer bestimmten Maschine zum Fräsen von Profilen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.03.2005 - 4a O 164/04
- OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - I-20 U 71/05
- BGH, 15.01.2009 - I ZR 123/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Düsseldorf, 03.05.2005 - 4b O 187/04
Anbieten und Liefern von Fräsmaschinen zur Herstellung von Flachschlüsseln für …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 71/05
Er verweist darauf, dass das Landgericht Düsseldorf inzwischen mit Urteil vom 3.5.2005 (4b O 187/04) entschieden habe, dass die Klägerin mit dem Vertrieb des Profilfräsautomaten als mittelbare Patentverletzerin wegen der Verletzung eines Patents der W. GmbH verantwortlich sei.Er betrifft Aussagen über die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Klägerin, die hinsichtlich der mittelbaren Patentverletzung gemäß § 10 Abs. 1 PatG vom Landgericht Düsseldorf geteilt werden (Urteil vom 3.5.2005 - 4b O 187/04 = Anlage WKS 1; nicht rechtskräftig).
Der Beklagte hätte dies beispielsweise auch dadurch verhindern können, dass er in dem Rundschreiben auf einen konkreten Rechtsstreit, etwa das die Firma W. betreffende Verfahren 4b O 187/04, LG Düsseldorf, Bezug genommen und seine Aussagen hierzu getroffen hätte.
- BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 71/05
Danach entspricht es ständiger, auf das Reichsgericht zurückgehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung einen rechtswidrigen Eingriff in eine nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Rechtsposition sowohl des Verwarnten als auch desjenigen Gewerbetreibenden darstellen kann, dessen Kundenbeziehungen durch die unberechtigte Geltendmachung eines Ausschließlichkeitsrechts gegenüber dem verwarnten Abnehmer schwerwiegend beeinträchtigt werden (so bestätigt jüngst durch den Großen Senat in Zivilsachen, BGHZ 164, 1 = GRUR 2005, 882 = WRP 2005, 1408 = NJW 2005, 3141). - BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93
Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 20 U 71/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine derartige Verwarnung als ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gemäß UWG oder - je nach Sachlage - als ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Verwarnten oder dessen Zulieferers gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu beanstanden sein, wenn sie sich mangels eines besonderen Rechts als unbegründet oder wenn sie ungeachtet der Frage, ob ein Eingriff in ein bestandskräftiges Schutzrecht gegeben oder zu befürchten ist, ihrem sonstigen Inhalt oder ihrer Form nach sich als unzulässig erweist (BGH GRUR 1995, 424 = WRP 1995, 489 = NJW-RR 1995, 810 m. w. Nachw.).