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   BFH, 03.07.2003 - II B 90/02   

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https://dejure.org/2003,12608
BFH, 03.07.2003 - II B 90/02 (https://dejure.org/2003,12608)
BFH, Entscheidung vom 03.07.2003 - II B 90/02 (https://dejure.org/2003,12608)
BFH, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - II B 90/02 (https://dejure.org/2003,12608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 313; ; BGB § 311b Abs. 1; ; BGB § 1940; ; BGB § 2231; ; BGB § 2276; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Kein mittelbarer Grundstückserwerb von Todes wegen

  • datenbank.nwb.de

    Mittelbare Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.01.1991 - II B 46/90

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch

    Auszug aus BFH, 03.07.2003 - II B 90/02
    Mit den Entscheidungen vom 23. Januar 1991 II B 46/90 (BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) sowie vom 10. Juli 1996 II R 32/94 (BFH/NV 1997, 28) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch Erbfall keine Entsprechung hat.

    Dies gilt auch, wenn sich Erblasser und Erbe einig gewesen waren, dass der Erbe nach Eintritt des Erbfalls ein bestimmtes Grundstück erwerben solle (so BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) oder wenn der nach dem Tod des Erblassers erfolgte Kauf eines bestimmten Grundstücks einem gemeinsamen Plan von Erblasser und Erben entsprach (so BFH/NV 1997, 28).

  • BFH, 10.07.1996 - II R 32/94

    Keine mittelbare Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen

    Auszug aus BFH, 03.07.2003 - II B 90/02
    Mit den Entscheidungen vom 23. Januar 1991 II B 46/90 (BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) sowie vom 10. Juli 1996 II R 32/94 (BFH/NV 1997, 28) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen durch Erbfall keine Entsprechung hat.

    Dies gilt auch, wenn sich Erblasser und Erbe einig gewesen waren, dass der Erbe nach Eintritt des Erbfalls ein bestimmtes Grundstück erwerben solle (so BFHE 163, 233, BStBl II 1991, 310) oder wenn der nach dem Tod des Erblassers erfolgte Kauf eines bestimmten Grundstücks einem gemeinsamen Plan von Erblasser und Erben entsprach (so BFH/NV 1997, 28).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 03.07.2003 - II B 90/02
    Auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BStBl II 1995, 671) kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg berufen, weil die darin entwickelten Grundsätze erst auf solche Erbfälle anzuwenden sind, die nach dem 31. Dezember 1995 eingetreten sind.
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