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   VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06   

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VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06 (https://dejure.org/2006,3398)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 (https://dejure.org/2006,3398)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 (https://dejure.org/2006,3398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden Aufenthaltstitels, gerichtet auf einstweilige Arbeitsaufnahme; zum Anspruch eines US-Bürgers auf Arbeitsaufnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels eines Ausländers zur Ausübung einer Erwerbsbeschäftigung in Deutschland sowie seine Rechtsschutzmöglichkeiten; Anspruch eines US-Bürgers auf Zustimmung der Bundesagantur für Arbeit auf Gestattung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ZPO § 114; VwGO § 166; VwGO § 60 Abs. 2; VwGO § 123; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 84 Abs. 2; AufenthG § 81 Abs. 4; AufenthG § 18 Abs. 2; AufenthG § 18 Abs. 3; AufenthG § 39 Abs. 2; BeschV § 34
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, einstweilige Anordnung, Visum nach Einreise, Rechtsschutzgarantie, Zustimmung, ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 123 Abs. 5; ; AufenthG § 4; ; AufenthG § 18; ; AufenthG § 39; ; AufenthG § 81 Abs. 3; ; AufenthG § 81 Abs. 4; ; AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 1; ; AufenthG § 84 Abs. 2 Satz 2; ; BeschV § 34; ; FHSV Art. 1; ; FHSV Art. 3; ; FHSV Art. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung, einstweilige Anordnung, Aufenthaltserlaubnis, zwischenstaatliche Vereinbarung; ARB 1/80, Sonstiges Ausländerrecht - vorläufiger Rechtsschutz, Erwerbstätigkeit, Anwerbestopp, Beschäftigungserlaubnis, Arbeitsmarktprüfung, Vorrangprüfung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 57, 126
  • NVwZ-RR 2007, 277
  • InfAuslR 2007, 59
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Hessen, 19.05.2008 - 5 K 477/06

    Rückkauf von Bauland als Anschaffung i.S. des § 23 EStG - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Die hinreichende Erfolgsaussicht fehlt auch nicht deshalb, weil - wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. insoweit auch seinen Beschluss vom 6.4.2006 - 5 K 477/06 -) - vorläufiger Rechtsschutz bezüglich der vom Antragsteller angestrebten sofortigen Ermöglichung der Aufnahme einer Beschäftigung bei der xxxxxx in Stuttgart im Hinblick auf die in § 123 Abs. 5 VwGO getroffene Regelung nur im Wege eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO gewährt werden dürfte, der auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtete Antrag des Antragstellers mithin nicht statthaft wäre.

    Auf seinen Antrag vom 11.1.2006 hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 6.4.2006 - 5 K 477/06 - die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 16.12.2005 angeordnet, mit dem diese seinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken abgelehnt und ihm die Abschiebung in die Vereinigten Staaten von Amerika angedroht hat.

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hinreichende Erfolgsaussicht ist damit regelmäßig dann anzunehmen, wenn im Rechtsmittelverfahren eine dem Rechtsmittelführer günstige Entscheidung bei überschlägiger Prüfung nach Lage der Akten ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976 und Beschluss vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, InfAuslR 2006, 377) .
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hinreichende Erfolgsaussicht ist damit regelmäßig dann anzunehmen, wenn im Rechtsmittelverfahren eine dem Rechtsmittelführer günstige Entscheidung bei überschlägiger Prüfung nach Lage der Akten ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, 2976 und Beschluss vom 14.6.2006 - 2 BvR 626/06 -, InfAuslR 2006, 377) .
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und auch des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 -, NJW 2003, 1857) ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, die Gewährung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Beschäftigungserlaubnisse werden nicht mehr wie Arbeitserlaubnisse alten Rechts von der beigeladenen Bundesagentur für Arbeit, sondern (konzentriert) nur noch von den Ausländerbehörden - mit Zustimmung der Beigeladenen - erteilt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 12.10.2005 - 11 S 1011/05 -, VBlBW 2006, 113 sowie Funke/Kaiser, a.a.O. § 4 AufenthG Rn 59 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2006 - 13 S 18/06

    Aufenthaltserlaubnis; vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Vorläufiger Rechtsschutz ist in solchen Fällen grundsätzlich nach § 80 Abs. 5 VwGO zu suchen, wegen des Wegfalls der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG im Wege eines Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 1. Halbsatz VwGO (vgl. Beschluss des Senats vom 8.2.2006 - 13 S 18/06 -, ZAR 2006, 112 und Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 81 Rn 56, 72).
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hierbei kann offen bleiben, ob der FHSV überhaupt einzelnen Personen ein subjektiv-öffentliches Recht gewährt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.9.2004 - 14 A 1937/99 - juris und - zweifelnd hinsichtlich der in Art. VII Abs. 4 FHSV geregelten Meistbegünstigungsklausel - BVerwG, Beschluss vom 5.4.2005 - 6 B 2/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 14 A 1937/99

    Anspruch eines amerikanischen Staatsangehörigen auf Zulassung zur Prüfung für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    Hierbei kann offen bleiben, ob der FHSV überhaupt einzelnen Personen ein subjektiv-öffentliches Recht gewährt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.9.2004 - 14 A 1937/99 - juris und - zweifelnd hinsichtlich der in Art. VII Abs. 4 FHSV geregelten Meistbegünstigungsklausel - BVerwG, Beschluss vom 5.4.2005 - 6 B 2/05 -, juris).
  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97

    Kein Anwaltszwang vor dem OVG/VGH für den Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    In Fällen, in denen ein Rechtsmittel nur unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts eingelegt werden kann, hat der mittellose Beteiligte, der ein solches Rechtsmittel einlegt, Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er - wie der Antragsteller - bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, über das erst nach Ablauf der Frist entschieden wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1997 - 6 S 708/97 -, VBlBW 1997, 381 und Hess. VGH, Beschluss vom 27.5.1997 - 13 UZ 1213/97 -, NVwZ 1998, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1997 - 6 S 708/97

    Wiedereinsetzung trotz Versäumung der Frist für Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06
    In Fällen, in denen ein Rechtsmittel nur unter Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts eingelegt werden kann, hat der mittellose Beteiligte, der ein solches Rechtsmittel einlegt, Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn er - wie der Antragsteller - bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Prozesskostenhilfegesuch eingereicht hat, über das erst nach Ablauf der Frist entschieden wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.5.1997 - 6 S 708/97 -, VBlBW 1997, 381 und Hess. VGH, Beschluss vom 27.5.1997 - 13 UZ 1213/97 -, NVwZ 1998, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    In Fällen, in denen ein Ausländer nach Ablehnung seines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung mit seinem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nicht nur seinen weiteren Verbleib im Bundesgebiet sichern, sondern darüber hinaus bereits vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens die Erwerbstätigkeit ausüben oder die Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen möchte, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO mit dem Ziel der vorläufigen Gestattung der Erwerbstätigkeit bzw. der Ausbildung in Betracht (wie VGH Mannheim, Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56).

    Erscheint in einem solchen Fall die vorläufige Aufnahme oder die Forstsetzung der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung dringend, um wesentliche Nachteile (§ 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO) zu verhindern - etwa weil die begehrte Tätigkeit bzw. Ausbildung termingebunden ist, so dass der Rechtsschutz im Verfahren zur Hauptsache unter Umständen zu spät käme (vgl. zu dieser Ausnahme auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.02.2006, a.a.O.) -, kommt der Erlass einer entsprechenden Regelungsanordnung in Betracht (vgl. im Einzelnen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 56; GK-AufenthG, § 81 AufenthG Rn. 63, 105, § 4 AufenthG Rn. 180 ff. ).

  • OVG Niedersachsen, 09.06.2021 - 13 ME 587/20

    Aktuell; aufschiebende Wirkung, Anordnung; Ausbildungsduldung; Ausländerbehörde;

    Damit ist letztlich eine ähnliche Situation eingetreten, wie sie bestünde, wenn § 84 Abs. 2 AufenthG unmittelbar anzuwenden wäre und der Aufenthaltstitel, dessen Wirksamkeit beendet würde, gar nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt hätte; in diesen Fällen kann sich der Ausländer ohnehin nicht auf § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG berufen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, NVwZ-RR 2007, 277, juris Rn. 6).
  • VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme an amerikanischen

    Diesbezüglich hat sich der Kläger auch auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 -, Juris, sowie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Juni 2007 - 7 B 10282/07 -, ebenfalls Juris, bezogen und unter Hervorhebung bestimmter hierin enthaltener Textpassagen geltend gemacht, die hiermit obergerichtlich aufgestellten Grundsätze seien geeignet, die von ihm vertretene Rechtsauffassung zu stützen.

    Der oben genannten Vertragsbestimmung und auch dem Vertrag im Übrigen ist nichts dafür zu entnehmen, dass das nationale Aufenthaltsrecht für die Staatsangehörigen des jeweils anderen Vertragsstaates nach dem Willen der Vertragspartner ungeachtet dieses Vorbehalts ganz oder teilweise abgeändert werden sollte (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 32. Oktober 2006 - 13 S 1943/06 -, Juris).

    Weitergehende Überlegungen in diese Richtung erübrigen sich auch im Hinblick auf die Auseinandersetzung des Verwaltungsgerichts mit der vom Kläger herangezogenen Textstelle in der oben bereits mehrfach zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2007 - 13 S 1943/06 -, a. a. O. (vgl. dazu Seiten 10 f. des Entscheidungsabdrucks).

    Die nach § 81 Abs. 4 AufenthG aus der rechtzeitigen Antragstellung resultierende Fortgeltungsfiktion der ursprünglichen - ein anderes Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber betreffenden - Aufenthaltserlaubnis steht dem Besitz eines solchen Aufenthaltstitels nicht gleich (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 13 S 1943/06, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2007 - 11 S 2364/07

    Statthaftigkeit des Eilrechtsschutzes bei Anfechtung der Ablehnung eines Antrags

    Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt nur in den Fällen des § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG zum Wegfall der in § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG geregelten Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 - InfAuslR 2007, 59 m.w.N.; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 62; Renner, AuslR , 8. Aufl., § 81 AufenthG Rn. 33).
  • VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08

    Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken für US-Amerikaner

    Dies habe insbesondere der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausdrücklich in einem Beschluss vom 23.10.2006 (13 S 1943/06) entschieden.

    Der VGH Mannheim führt in seinem Beschluss vom 23.10.2006 (13 S 1943/06) in seinem Leitsatz 2 zunächst aus, es spreche viel dafür, dass sich weder aus dem FHSV noch aus § 34 BeschV ein Anspruch eines US-Bürgers auf Zustimmung der C. zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsmarkt- bzw. Vorrangprüfung im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b AufenthG ergebe.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 7 B 10282/07

    Ausländerrechtliche Bedeutung des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrags

    Die Frage, ob dem Antragsteller zur vorläufigen Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ergänzender Rechtsschutz durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO gewährt werden könnte (vgl. hierzu VGH BW, InfAuslR 2007, 59 ff.), stellt sich hier nicht.

    Es ist davon auszugehen, dass die vertragliche Verpflichtung zur beschäftigungsrechtlichen Gleichbehandlung mit inländischen Arbeitnehmern (Inländerbehandlung) ihre Wirkungen erst mit dem rechtmäßigen Zugang zum Arbeitsmarkt entfaltet (vgl. hierzu auch VGH BW, InfAuslR 2007, 59 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2008 - 11 S 2746/07

    Ausländerrechtlicher Eilrechtsschutz; keine Nachteile im Hauptsacheverfahren

    Auch kann die durch diese Ablehnungsentscheidung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ebenfalls herbeigeführte Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht des Antragstellers über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs wieder beseitigt und so dessen weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet vorläufig gesichert werden (vgl. hierzu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.11.2007 - 11 S 2364/07 -, DVBl. 2008, 133 (Leitsatz) und Beschluss vom 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 m.w.N.; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 81 Rn. 61 f).
  • OVG Hamburg, 30.06.2008 - 5 Bs 86/08

    Aufenthaltserlaubnis; qualifizierte Berufsausbildung

    Die gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eintretende bzw. fortdauernde eingeschränkte Fiktionswirkung eines stattgebenden Beschlusses gemäß § 80 Abs. 5 VwGO würde ihnen die Aufnahme einer anderen als der im Visum genannten Erwerbstätigkeit (dort: Spezialitätenkoch) nicht ermöglichen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2006, InfAuslR 2007, 59/60 f.).
  • VG Stuttgart, 15.04.2009 - 5 K 4098/08

    Antrag auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels und die Fiktionsbescheinigung

    Es bedarf vorliegend über die Sicherung des weiteren Aufenthalts mittels des Antrags nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO nicht zusätzlich des vorläufigen Rechtsschutzes im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO zur Durchsetzung des Begehrens auf einstweilige Gestattung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 = NVwZ-RR 2007, 277; Jacob, a.a.O. S. 420).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2010 - 11 ME 33/10

    Anspruch eines US-amerikanischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht anerkannt, dass die Vorrangprüfung des § 39 Abs. 2 AufenthG auch gegenüber US-amerikanischen Staatsangehörigen anwendbar ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.10.2006 - 13 S 1943/06 -, InfAuslR 2007, 59 ff.; OVG Koblenz, Beschl. v. 4.6.2007 - 7 B 10282/07 -, ZAR 2007, 368 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 28.10.2009 - 9 A 2134/08 -, AuAS 2010, 23 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 18 B 313/12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Zustimmung zur Ausübung einer

  • VG Hannover, 11.01.2010 - 7 B 3473/09

    Aufenthaltserlaubnis; Bundesagentur für Arbeit; USA; Vorrangprüfung; Zustimmung

  • VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08

    Wegen nicht hinreichender Begründung und aus Subsidiaritätsgründen unzulässige

  • VG Köln, 17.06.2014 - 12 L 586/14

    Begründung eines fiktiven Verweilrechts durch die Ablehnung eines Antrags auf

  • VG Karlsruhe, 13.02.2018 - 3 K 17081/17

    Einstweilige Anordnung gegen Versagung einer nach Einreise mit einem

  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 10 ZB 11.1419

    Freizügigkeitsrecht für amerikanischen Staatsangehörigen

  • VG Freiburg, 03.06.2008 - 7 K 569/08

    Aufenthaltserlaubnis für ein im Bundesgebiet geborenes ausländisches Kind

  • VG Arnsberg, 08.02.2010 - 8 L 696/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38 a Abs. 1 AufenthG bei vorläufiger

  • VG Freiburg, 20.01.2009 - 1 K 2359/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Familienzusammenführung,

  • VG Hamburg, 05.06.2007 - 9 E 1554/07

    D (A), Erwerbstätigkeit, Aufenthaltserlaubnis, Antrag, Ablehnung, vorläufiger

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