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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96   

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https://dejure.org/1997,228
BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 (https://dejure.org/1997,228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 6 StPO; § 269 StPO; § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 302a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB
    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision (von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge hin); besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Wucher ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Besondere Bedeutung bei Notwendigkeit rascher Klärung bedeutsamer Rechtsfragen

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme von Arbeitserlaubnissen wegen falscher Lohnangaben - Anklage wegen Wucher - Bezahlung von Maurern unter Tarif

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das Gericht höherer Ordnung in der Revision; höchstrichterlicher Klärungsbedarf als besondere Bedeutung des Falles zur Anklageerhebung vor dem Landgericht; Lohnwucher

  • opinioiuris.de

    Wucher durch Lohndumping

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wucher; Lohnwucher; Arbeitnehmerlohn; Austauschgeschäft; Vermögensvorteil; Lohnempfänger; Arbeitgeber; Missverhältnis; Schwächesituation; Baugewerbe

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Usurpation der Zuständigkeit durch ein höheres Gericht und zur Anwendung des Wucherverbotes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 302a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
    Untertarifliche Beschäftigung eines Arbeitnehmers: Strafbarkeit wegen Wuchers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Textildiscounter muss höheren Lohn nachzahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wucher durch Zahlung unterhalb des Tariflohns! (IBR 1997, 392)

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 53
  • NJW 1997, 2689
  • MDR 1998, 53
  • NStZ 1997, 611 (Ls.)
  • NZA 1997, 1166
  • NZA 1997, 1167
  • StV 1998, 1
  • BB 1997, 2166
  • DB 1997, 1670
  • JR 1999, 164
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 08.12.1992 - 1 StR 594/92

    Revisionsrechtliche Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit des Landgerichts

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfährt dieser Grundsatz eine Einschränkung, wenn (objektive) Willkür vorliegt (vgl. z. B. BGH GA 1970, 25 ; NJW 1993, 1607 m.w.N.), also wenn die unzutreffende Annahme seiner Zuständigkeit durch das Gericht höherer Ordnung auf sachfremde oder andere offensichtlich unhaltbare Erwägungen gestützt ist (vgl. BGH NJW 1993, 1608 [richtig: NJW 1993, 1607, 1608 - d. Red.] ).

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

  • BGH, 21.04.1994 - 4 StR 136/94

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Zuständigkeitserklärung durch

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Zur Frage, ob die Annahme des Landgerichts, es sei anstelle des Amtsgerichts für das angefochtene Urteil sachlich zuständig gewesen, im Revisionsverfahren von Amts wegen oder nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu überprüfen ist (Bestätigung von BGH, 8.12.1992, 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 entgegen BGH, 21.04.1994, 4 StR 136/94, BGHSt 40, 120).

    c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (vgl. BGH GA aaO ; BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).

  • BGH, 24.03.1964 - 3 StR 60/63

    Verfahrensrechtlicher oder sachlichrechtlicher Charakter einer Rechtsnorm -

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).

    Das Rügeerfordernis relativiert das Gewicht der Grundrechtsverletzung nicht, sondern zieht lediglich eine auch im Interesse der Rechtssicherheit gebotene Grenze für deren Geltendmachung und überläßt es dem Beschwerdeführer, ob er sich auf einen Grundrechtsverstoß, der nicht zwingend zu einer unrichtigen Entscheidung geführt haben muß, berufen will oder nicht (vgl. BGHSt 19, 273, 277).

  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 563/82

    Kreditwucher

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen hat, ist Unerfahrenheit im Sinne des Wuchertatbestandes eine auf den Mangel an Geschäftskenntnis und Erfahrung zurückgehende Eigenschaft des Ausgebeuteten, durch die er sich vom Durchschnittsmenschen unterscheidet (BGH NJW 1983, 2780, 2781 m.w.N.).Dabei kommt es nicht darauf an, wie weit allgemein eine ins einzelne gehende Kenntnis über den genauen Inhalt der tarifvertraglichen Bestimmungen für das Baugewerbe verbreitet ist; es ist nämlich allgemein bekannt, daß es für die meisten Berufe und jedenfalls für das Baugewerbe tarifvertraglich festgelegte Löhne gibt, über deren genaue Höhe man sich erforderlichenfalls aus allgemein zugänglichen Quellen informieren kann.
  • BayObLG, 31.08.1984 - RReg. 4 St 112/84

    Wucher; Tatbestandsvoraussetzungen; Getränk; Getränkepreise; Nachtlokal; Bar

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Daher sind Vorteile, die dem Täter aus dem wucherischen Geschäft zufließen sollen oder - hier - zugeflossen sind, mit dem Wert seiner Leistung zu vergleichen, während es auf einen Vergleich der Leistung mit den Vorteilen, die sich das Opfer aus dem Geschäft verspricht oder - hier - erlangt, nicht ankommt (BayObLG NJW 1985, 873 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    d) Die unterschiedlichen Auffassungen des erkennenden Senats und des 4. Strafsenats zur Frage, ob eine willkürliche Annahme seiner Zuständigkeit durch das höhere Gericht nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge oder von Amts wegen zu beachten ist, führen hier jedoch nicht zu einem Verfahren gemäß § 132 GVG, da die Revision des Angeklagten auch unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des 4. Strafsenats zu verwerfen wäre (vgl. BGHSt 16, 271, 278 ; K. Schäfer/Harms in Löwe/Rosenberg aaO § 132 GVG Rdn. 5 m.w. N. in Fußn. 17):.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Dementsprechend führt die fehlerhafte Annahme eines Gerichts höherer Ordnung, es sei anstelle des tatsächlich zuständigen Gerichts niederer Ordnung zur Entscheidung berufen, regelmäßig nicht zu einer Urteilsaufhebung (st. Rspr., vgl. z. B. BGHSt 9, 367, 368 ; 21, 334, 358; BGH NJW 1993, 1607, 1608; w. Nachw. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 32).
  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Kann der Fehler dagegen erst aufgrund einer Wertung festgestellt werden, liegt in aller Regel kein Verfahrenshindernis vor ( BGHSt 32, 345, 351 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
    Bei einem Verfahrenshindernis handelt es sich um einen Umstand, der nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang gesetzlicher Vorschriften ersichtlichen Willen des Gesetzgebers so schwer wiegt, daß von seinem Vorhandensein oder Fehlen die Zulässigkeit des gesamten Verfahrens abhängt (BGHSt 36, 294, 295; 35, 137, 140; 33, 183, 186 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89

    Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
  • BayObLG, 29.01.1996 - 3 ObOWi 136/95
  • BGH, 13.12.1979 - 4 StR 562/79

    Ausschluss der Öffentlichkeit durch alle Mitglieder der Strafkammer -

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Angesichts dessen, dass bei einer "Rettung' der Frauen - ebenso wie dort - schwerste Hirnschäden zu erwarten gewesen wären (UA S. 20), liegt im Ergebnis keine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG vor (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - 4 StR 656/93, NJW 1994, 2034, 2035; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG § 132 Rn. 4; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., GVG § 132 Rn. 6; MüKo-StPO/Cierniak/Pohlit, 2018, GVG § 132 Rn. 12).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob das Ergebnis des konkreten Revisionsverfahrens als solches durch die Beantwortung der Vorlagefrage durch den Großen Senat für Strafsachen beeinflusst wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 278; vom 20. Oktober 1992 - GSSt 1/92, BGHSt 39, 100, 102; Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96, BGHSt 43, 53, 58; Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 128; vom 17. März 2015 - GSSt 1/14, NJW 2015, 3800; SSW-StPO/Quentin, 2. Aufl., § 132 Rn. 2).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    cc) Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Werkleistung und Gegenleistung ist hier gegeben, weil - wie beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug ausgeführt (B. I. 3. a) bb)) - der Werklohn den üblichen Marktpreis regelmäßig um mehr als das Doppelte überstieg (vgl. dazu LG Bonn, Urteil vom 5. Mai 2006 - 37 M 2/06 Rn. 63; Bechtel, JR 2019, 503, 507; zum Missverhältnis beim ?Lohnwucher? BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 Rn. 1, 22-28, BGHSt 43, 53, 54, 59 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 WF 42/97   

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OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 WF 42/97 (https://dejure.org/1997,6295)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.1997 - 2 WF 42/97 (https://dejure.org/1997,6295)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 2 WF 42/97 (https://dejure.org/1997,6295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe für eine Stufenklage auf Auskunft über den Bestand des Endvermögens und Zahlung einer noch zu beziffernden Zugewinnausgleichsforderung; Recht auf Wertermittlung ; Pflicht zur Begutachtung eines Hausgrundstücks; Wertermittlung durch einen ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1379

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 37/90

    Wertermittlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 WF 42/97
    Zur Pflicht des auf Wertermittlung in Anspruch Genommenen gehört auch, daß er unter Umständen zu Einzelfragen Auskünfte einholt oder Hilfskräfte einschaltet (BGH, FamRZ 1991, 316, 317).

    Vielmehr ist der auf Wertermittlung in Anspruch Genommene nur insoweit zur Ermittlung und Angabe der Verkehrswerte verpflichtet, als er selbst dazu imstande ist (BGH, FamRZ 1991, 316, 317).

  • BGH, 06.05.1982 - IX ZR 36/81

    Umfang des Auskunfts- und Wertermittlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 WF 42/97
    Das Recht auf Wertermittlung bildet einen zusätzlich neben der Forderung auf Auskunft bestehenden besonderen Anspruch (BGHZ 84, 31 ff = FamRZ 1982, 682 ).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.1986 - 2 WF 124/86

    Zugewinnausgleich; Anfangsvermögen; Auskunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 WF 42/97
    Insoweit handelt es sich nicht um einen Anspruch auf Vorlage von Belegen zu Kontrollzwecken (Senat, FamRZ 1986, 1105, 1106).
  • OLG Köln, 16.05.2001 - 27 UF 282/00

    Notarielle Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung nach §§ 1408 , 1410

    Das schließt es nicht aus, dass er zu Einzelfragen Auskünfte einholen und Hilfskräfte einschalten muss (BGH NJW-RR 1991, 325, 326 = FamRZ 1991, 316, 317; OLG Karlsruhe MDR 1998, 53).
  • OLG Naumburg, 28.08.2014 - 8 UF 153/14

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs: Wert der Beschwer des

    Schon nach dem vor dem 01. September 2009 geltenden alten Recht hatte der geschiedene Ehegatte nicht nur eine Auskunft über sein Vermögen zu erteilen, soweit es für die Berechnung seines Anfangs- und Endvermögens maßgeblich war, sondern auf Anforderung auch Belege vorzulegen, soweit der andere Ehegatte diese benötigte, um einen Anspruch auf Zugewinnausgleich ermitteln zu können; dabei konnte es sich auch um Bauunterlagen handeln, die Anhaltspunkte für den Wert eines Hausgrundstücks des Auskunftspflichtigen lieferten, den der Auskunftsberechtigte mit Hilfe eines von ihm - auf seine Kosten - zu beauftragenden Sachverständigen feststellen konnte (§ 242 BGB; vgl. Palandt/Brudermüller, BGB, 73. Auflage, § 1379 Rn 12 unter Bezugnahme auf OLG Karlsruhe, MDR 1998, 53; ferner Haussleiter, Vermögensauseinandersetzung anlässlich Scheidung und Trennung, 1. Auflage, S. 143 Rn 380 f. unter Bezugnahme auf die Rspr. des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Köln, 11.04.2001 - 27 UF 282/00

    Auskunftsanspruch aus § 1379 BGBnach Vereinbarung des Güterstands der

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.1997 - 2 Ss OWi 1195/97   

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OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 2 Ss OWi 1195/97 (https://dejure.org/1997,5577)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 53
  • MDR 1998, 531
  • NStZ-RR 1998, 150
  • NZV 1998, 213
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