Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 27.09.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.10.2000 - 21 W 43/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4663
OLG Düsseldorf, 13.10.2000 - 21 W 43/00 (https://dejure.org/2000,4663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.10.2000 - 21 W 43/00 (https://dejure.org/2000,4663)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Oktober 2000 - 21 W 43/00 (https://dejure.org/2000,4663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Selbständiges Beweisverfahren; Antragszurückweisung; Rechtliches Interesse ; Glaubhaftmachung; Hinreichende Erfolgsaussicht; Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens

  • Judicialis

    BGB § 638 Abs. 1 Satz 1 3. Alternative; ; ZPO § 987; ; ZPO § 575; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verneinung des Rechtsschutzbedürfnisses bei mangelnder Erfolgsaussicht der Hauptsacheklage wegen Verjährung.)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Selbständiges Beweisverfahren trotz Verjährungseinrede?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 50
  • BauR 2001, 128
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 20.08.2020 - 6 W 32/20

    Hohes Zeugenalter begründet Besorgnis des Beweismittelverlusts!

    v. 13.10.2000 - 21 W 43/00, BeckRS 2000, 30136608; Musielak/Voit/Huber a.a.O. § 485 Rn. 7; Zöller/Herget, a.a.O. § 485 Rn. 4).
  • OLG Köln, 01.08.2005 - 5 W 92/05

    Selbständiges Beweisverfahren bei Ansprüchen aus privater Unfallversicherung

    Die Feststellungen eines in einem selbständigen Beweisverfahren beauftragten Sachverständigen können bei negativem Ergebnis für den Antragsteller durchaus dazu führen, dass er von der Einleitung eines Rechtsstreits Abstand nimmt; andererseits kann auch nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Antragsgegnerin für den Fall, dass der beauftragte Sachverständige zu anderen Ergebnissen als der von ihr beauftragte Gutachter kommt, zumindest zu außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen bereit ist (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Mai 2003 - 5 W 86/02; OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Celle, 17.02.2003 - 5 W 3/03

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des selbständigen Beweisverfahrens; Erfolgsaussicht

    Dieses zu klären, wozu auch die Prüfung der materiell-rechtlichen Wirkungen der Verjährungseinrede gehört, ist grundsätzlich Aufgabe des Hauptsacheverfahrens selbst (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren;

    Dieses zu klären, wozu auch die Prüfung der materiellrechtlichen Wirkungen der Verjährungseinrede gehört, ist grundsätzlich Aufgabe des Hauptsacheverfahrens selbst (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer

    Die Gerichte hätten seinen Vortrag zu den Voraussetzungen der Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens, insbesondere zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08 - und vom 4. November 1999 - VII ZB 19/99 - sowie zu den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 13. Oktober 2000 - 21 W 43/00 - und des Landgerichts Hagen vom 9. November 2020 - 1 T 141/20 - willkürlich nicht zur Kenntnis genommen und in den Entscheidungsgründen verarbeitet, obwohl es sich dabei um wesentlichen, den Kern des Parteivorbringens darstellenden und entscheidungserheblichen Vortrag handele.
  • LG Karlsruhe, 08.03.2016 - 11 S 66/15

    Wohnungseigentum: Lärmbelästigung nach Austausch des Bodenbelags durch einen

    Die Verjährung möglicher Ansprüche macht ein selbständiges Beweisverfahren nicht unzulässig; selbst wenn der Antragsgegner bereits auf die Verjährung hinweist und die Einrede der Verjährung erhebt, sind die Beweise zu erheben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Oktober 2000 - 21 W 43/00 - MDR 2001, 50; OLG Celle, Beschluss vom 17. Februar 2003 - 5 W 3/03 - BauR 2003, 1076).
  • OLG Köln, 21.05.2003 - 5 W 86/02

    Rechtliches Interesse an der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens

    Auch wenn der Antragsgegner die Schadensverursachung bestreitet, kann das selbständige Beweisverfahren dazu dienen, einen Rechtsstreit zu vermeiden - sei es dadurch, dass sich die Behauptungen der Antragstellerin nicht als zutreffend erweisen, sei es dadurch, dass der Antragsteller bei für ihn nachteiligem Beweisergebnis zu einer außergerichtlichen Einigung bereit ist (vgl. OLG Hamm, MDR 1999, 184; OLG Saarbrücken, NJW 2000, 3439; OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
  • OLG Rostock, 15.11.2022 - 7 W 55/22

    Antrag auf Durchführung des selbstständiges Beweisverfahrens:

    Anderenfalls würde das auf schnelle Ergebnisse zielende selbständige Beweisverfahren mit Rechts- und Tatsachenfragen überfrachtet, was seinem Zweck gerade zuwiderliefe (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom, Az.: 21 W 43/00 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2011 - 13 W 40/11

    Beweisverfahren: Rechtliches Interesse trotz Verjährung?

    Die fehlende Erfolgsaussicht eines beabsichtigten Hauptsacheverfahrens (hier: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Baumängeln) macht ein vorangeschaltetes Beweissicherungsverfahren nicht unzulässig; ebenso wenig wie das angerufene Gericht die Erheblichkeit der Beweismittel für den Hauptsacheprozess zu prüfen hat, kommt es für das Beweisverfahren auf die rechtliche Begründung der verfolgten Ansprüche an (OLG Düsseldorf, MDR 2001, 50).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2345
OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,2345)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.09.2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,2345)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. September 2000 - 2 W 148/00 (https://dejure.org/2000,2345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Mahnbescheides; Gerichtsstandswahl; Übereinstimmender Antrag; Ausschließliche Zuständigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 261; ; ZPO § 281; ; ZPO § 690; ; ZPO § 692; ; ZPO § 696

  • rechtsportal.de

    ZPO § 261 § 281 § 690 § 692 § 696
    Mahnverfahren - Gerichtsstandswahl - Änderung nach Erlaß des Mahnbescheids - übereinstimmender Antrag vor Abgabe an Streitgericht - ausschließliche Zuständigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 48 C 137/00
  • OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 646
  • MDR 2001, 50
  • Rpfleger 2001, 38
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00
    Die Gesetzeslage ist seit der ab 1.1.1992 geltenden Neuregelung der §§ 696, 692, 690 ZPO eindeutig: Eine Änderung der im Mahnbescheid getroffenen Gerichtsstandswahl ist nach Erlaß des Mahnbescheides nur noch auf übereinstimmenden Antrag vor der Abgabe an das Streitgericht möglich (BGH Beschluß vom 19.1.1993 NJW 1993, 1273).
  • BGH, 22.06.1993 - X ARZ 340/93

    Bindende Verweisung im streitigen Verfahren nach fehlerhafter Gerichtsbezeichnung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00
    Nur wenn bei Vorliegen einer ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts kein Wahlrecht bestand, kommt dieser Angabe im Mahnbescheidsantrag keine bindende Wirkung zu (BGH Beschluß vom 22.6.1993 NJW 1993, 2810).
  • BayObLG, 09.09.1993 - 1Z AR 25/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.09.2000 - 2 W 148/00
    In seiner späteren Entscheidung vom 9.9.1993 (NJW-RR 1994, 891) hat das Bayerische Oberste Landesgericht nämlich - wenn auch in der abgedruckten Fassung ohne ausdrückliche Auseinandersetzung - von der früheren Entscheidung Abstand genommen und einen (Weiter-)Verweisungsbeschluß trotz übereinstimmender Auffassung der Parteien in einem Fall wie dem vorliegenden als willkürlich bezeichnet.
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Weil sich das Oberlandesgericht hierbei in Widerspruch zu einer Rechtsauffassung sieht, die in Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (MDR 2001, 50) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MDR 1994, 94) vertreten wird, hat es die Sache gemäß § 36 Abs. 3 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vorgelegt.
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Eine solcher Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben, wenn ein als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH a.a.O.; BGH NJW 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646) oder eine nach § 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO bindende Gerichtsstandswahl des Klägers nicht berücksichtigt hat (BGH aaO; BayObLG NJW-RR 1994, 891, 892).
  • KG, 17.09.2007 - 2 AR 37/07

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts: Erfüllungsort eines

    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals von dem verweisenden Gericht aufgeworfen wurde und daher die Annahme fernliegt, dass die Haltung der Parteien durch das Gericht veranlasst wurde (so für die Heilung von Willkür wegen Abweichens von einer eindeutigen gesetzlichen Regelung: BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; OLG Schleswig, NJW-RR 2001, 646 [646]).
  • OLG Celle, 11.02.2002 - 4 AR 8/02

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz

    Auch das OLG Schleswig ist der Ansicht, dass, wenn bei Vorliegen einer ausschließlichen Zuständigkeit eines anderen Gerichts kein Wahlrecht bestand, der Angabe des im Mahnbescheidsantrags angegebenen Gerichts keine Bindungswirkung zukommt (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).

    Mit dieser Frage hat sich das OLG Schleswig in seinem Beschluss vom 27. September 2000 (OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646) nicht befasst.

  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 72/03

    Örtliche Zuständigkeit für das Insolvenzverfahren einer GmbH

    Denn das ausschließlich zuständige Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat sich darüber hinweggesetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 4 InsO, § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 299/02

    Bindungswirkung einer Verweisung in Mahnverfahren

    Weil sich das Oberlandesgericht hierbei in Widerspruch zu einer Rechtsauffassung sieht, die in Entscheidungen des Oberlandesgerichts Schleswig (MDR 2001, 50) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MDR 1994, 94) vertreten wird, legt es die Sache gemäß § 36 Abs. 3 ZPO zur Bestimmung des zuständigen Gerichts vor.
  • BayObLG, 17.07.2002 - 1Z AR 74/02

    Verweisung im Mahnverfahren - übereinstimmende Parteianträge nach

    Die Entscheidung des Senats vom 9.9.1993 (BayObLGZ 1993, 317 = NJW-RR 1994, 891) hat dagegen in einem derartigen Fall - im Anschluß an die genannte BGH-Entscheidung - Willkür angenommen (vgl. auch OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BayObLG, 13.08.2003 - 1Z AR 83/03

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

    Denn das ausschließlich zuständige Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - hat sich darüber hinweggesetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 4 InsO, § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993,~l273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 317; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • KG, 22.05.2008 - 2 AR 26/08

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Landgericht und Familiengericht: Klage zwischen

    Erforderlich ist vielmehr zusätzlich, dass die Zuständigkeitsfrage nicht erstmals von dem verweisenden Gericht aufgeworfen wurde und daher die Annahme fernliegt, dass die Haltung der Parteien durch das Gericht veranlasst wurde (Senatsbeschluss vom 17. September 2007, 2 AR 37/07; ebenso für die Heilung von Willkür wegen Abweichens von einer eindeutigen gesetzlichen Regelung: BGH, NJW 2002, 3634 [3636]; OLG Schleswig, NJW-RR 2001, 646 [646]).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Der Verweisungsbeschluss vom 10.4.2003 entbehrt der gesetzlichen Grundlage, weil das als Gericht des allgemeinen Gerichtsstands unzweifelhaft örtlich zuständige Landgericht Regensburg sich darüber hinwegsetzte, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; 2002, 3634; BayObLGZ 1993, 31.7; KG Report 2002, 296; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 646).
  • BayObLG, 19.09.2003 - 1Z AR 102/03

    Örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • KG, 13.12.2007 - 2 AR 60/07

    Sachliche Zuständigkeit für Ansprüche des freiwillig aus der Ehewohnung

  • OLG Schleswig, 02.09.2004 - 2 W 94/04
  • BayObLG, 10.04.2003 - 1Z AR 32/03

    Abgabeverlangen bei Übergang vom Mahn- in das Streitverfahren - Bindungswirkung

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