Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 25.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 206/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3706
OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 206/99 (https://dejure.org/2001,3706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2001 - 22 U 206/99 (https://dejure.org/2001,3706)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 22 U 206/99 (https://dejure.org/2001,3706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wert einer Einbauküche; Einbauplan; Möbel; Küchengeräte; Anwendung von Werkvertragsrecht; Küchenregal; Vitrinenschrank

  • Judicialis

    BGB § 634; ; BGB § 635; ; BGB § 651

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 § 635 § 651
    Werkvertrag - Lieferung und Einbau von Markenmöbeln nach Plan - handwerklich gefertigt Teile

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1346
  • MDR 2001, 1401
  • BauR 2001, 1802 (Ls.)
  • BauR 2002, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89

    Einbau einer Einbauküche in die vom Eigentümer selbst genutzte Wohnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 206/99
    Denn werden Einbaumöbel und Einbaugeräte einer Einbauküche nach einem auf den Grundriß der Küche abgestellten Einbauplan geliefert, zusammengesetzt und angepasst sowie an das Wasser- und Elektronetz angeschlossen, findet Werkvertragsrecht Anwendung (vgl. BGH BB 1990, 1093; OLG Hamm OLGR 1993, 289).
  • OLG Hamm, 29.09.1992 - 19 U 4/92

    Gewährleistung bei Lieferung einer Einbauküche nach Serienanfertigung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 206/99
    Denn werden Einbaumöbel und Einbaugeräte einer Einbauküche nach einem auf den Grundriß der Küche abgestellten Einbauplan geliefert, zusammengesetzt und angepasst sowie an das Wasser- und Elektronetz angeschlossen, findet Werkvertragsrecht Anwendung (vgl. BGH BB 1990, 1093; OLG Hamm OLGR 1993, 289).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 14/06

    Anwendbarkeit der Rügeobliegenheit bei Lieferung und Montage einer vollständigen

    Zwar kann die Lieferung und der dauerhafte Einbau einer Anlage, die in ihrer wirtschaftlichen und technischen Funktion der Bereicherung der Gebäudesubstanz und der bestimmungsgemäßen Nutzbarkeit des Bauwerks dienen soll, trotz eines u.U. hohen Lieferanteils als Werkvertrag zu bewerten sein (vgl. BGH, Urteil v. 30. September 1971, VII ZR 20/70, BB 1971, 1386, 1387 - Heizungsanlage in Kraftfahrzeughalle; dem folgend für Heizungsanlagen von Wohngebäuden u.a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2001, 1632, und OLG Rostock, CuR 2004, 145; OLG Hamm, MDR 2005, 387; weiter BGH, Urteil v. 16. Juni 1977, VII ZR 334/74, BB 1977, 1224 - Hühnerstallmodernisierung; vgl. auch BGH, Urteil v. 16. Mai 1991, VII ZR 296/90, BauR 1991, 603 - Verklebung von Teppichboden; OLG Celle, Urteil v. 15. August 2001, 20 U 15/01, BauR 2002, 97 - Fließestrichlieferung für eine Baustelle; OLG Düsseldorf, Urteil v. 18. Mai 2001, 22 U 206/99, NJW-RR 2001, 1346 - Einbauküche).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 6 U 37/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2828
OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 6 U 37/2001 (https://dejure.org/2001,2828)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.2001 - 6 U 37/2001 (https://dejure.org/2001,2828)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 6 U 37/2001 (https://dejure.org/2001,2828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Mündliche Verhandlung; Berufung; Widerruf; Darlehensvertrag; Willenserklärung

  • Judicialis

    HTWG § 1 I Nr. 1-3; ; HTWG § 1 Abs. 1 Ziff. 1; ; HTWG § 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Haustürgeschäfte - "mündliche Verhandlungen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1401
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 6 U 37/01
    Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung auch nicht auf die Entscheidung des BGH vom 16. Januar 1996 (XI ZR 116/95) berufen.
  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

    Weitere Voraussetzung ist, dass bereit am 06.12.1992 über bloße Informationsgespräche hinausgehende Verhandlungen stattgefunden haben müssen im Sinne von anbieterorientierten Gesprächen (Münchener Kommentar-Ulmer § 312 BGB n.F. Rn. 35) über eine konkrete Anlagemöglichkeit (vgl. Senatsrechtsprechung OLG Stuttgart MDR 2001, 1401; OLG Stuttgart ZIP 2002, 1885, 1887; OLG Stuttgart BKR 2002, 828, 832).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank;

    Nur wenn der Bruder des Klägers bereits zuvor an einem Ort, der nicht unter den Schutzbereich des § 1 Abs. 1 HWiG fällt, über bloße Beratungs- und Informationsgespräche hinaus mit den Klägern über die konkrete Anlagemöglichkeiten gesprochen haben sollte (OLG Stuttgart MDR 2001, 1401), würde es möglicherweise für den späteren Besuch des Vermittlers R an einer Überrumpelungssituation bzw. der Kausalität fehlen.
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02

    Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen:

    Der Verbraucher muss zum Abschluss des Vertrags nicht in seiner Wohnung bestimmt worden sei, es genügen auch mündliche Verhandlungen in der Privatwohnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG) eines Dritten (OLG Hamm NJW-RR 1991, 121, 122; Staudinger-Werner § 1 HWiG Rn. 84; nicht aber in der Wohnung des Vertragspartners, vgl. BGH NJW 2000, 3498), hier in der Wohnung des Bruders und der Schwägerin des Vermittlers G. Nach der Aussage des Zeugen G fand der Termin in dieser Wohnung nur einige Tage vor dem Notartermin statt, es wurde nicht nur ganz abstrakt über Möglichkeiten zur Einsparung von Steuern gesprochen, sondern über bloße Beratungs- und Informationsgespräche hinaus über die konkrete Anlagemöglichkeit (OLG Stuttgart MDR 2001, 1401).
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