Weitere Entscheidung unten: LG Arnsberg, 13.05.2003

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1   

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https://dejure.org/2003,5166
OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.04.2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. April 2003 - 1 U 4/03 - 1 (https://dejure.org/2003,5166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe eines unterschlagenen Fahrzeuges; Ausübung verbotener Eigenmacht als Verfügungsgrund ; Beeinträchtigung der tatsächlichen Sachherrschaft des unmittelbaren Besitzers durch eine Unterschlagung; Beweislast für das Vorliegen einer verbotenen ...

  • Judicialis

    BGB § 229; ; BGB § 858; ; BGB § 861; ; ZPO § 940

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 229; BGB § 858; BGB § 861; ZPO § 940
    Zur Beweislast des Besitzentziehers bei verbotener Eigenmacht und zu den rechtlichen Möglichkeiten des in seinem Besitz Gestörten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auto bei Trennung mitnehmen?

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbotene Eigenmacht mittels Einschaltung der Polizei, § 858 Abs. 1 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1717
  • MDR 2003, 1198
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 17.02.1993 - 16 U 137/92

    Verbotene Eigenmacht; Polizeibeamte; Sicherungseigentümer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03
    So kann sich eine formal rechtmäßige Besitzverschaffung durch staatliche Organe als verbotene Eigenmacht bei demjenigen darstellen, der ihr Handeln veranlasst und die staatlichen Organe auf diese Weise als Werkzeug zur Erreichung seiner Zwecke eingesetzt hat (OLG Köln, NJW-RR 1994, 557).
  • RG, 29.11.1906 - VI 141/06

    Verbotene Eigenmacht; Selbsthilfe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.04.2003 - 1 U 4/03
    Wer dem Besitzer mit Hilfe amtlicher Organe ohne dessen Willen den Besitz entzogen hat, muss also, um die Annahme der Widerrechtlichkeit zu beseitigen, darlegen, dass das Gesetz ihm die Besitzentziehung gestattet (RGZ 64, 385 f.).
  • BGH, 05.04.2017 - IV AR (VZ) 2/16

    Herausgabe von anonymisierten Gerichtsentscheidungen durch das Gericht

    Eine Ansicht sieht die Erteilung von Abschriften gerichtlicher Entscheidungen an Dritte als Unterfall der Akteneinsicht an (OLG Karlsruhe NStZ 1994, 50; Kissel/Mayer, GVG 8. Aufl. § 12 Rn. 119; jeweils m.w.N.) und hält daher die Bestimmung über die Akteneinsicht in § 299 Abs. 2 ZPO bzw. vergleichbare Regelungen der übrigen Verfahrensordnungen für unmittelbar anwendbar (BPatG GRUR 1992, 55; 1984, 342, 343; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 Ws 79/16, juris Rn. 14; OLGZ 1984, 477, 478; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 54; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl. § 299 Rn. 38; BeckOK-ZPO/Bacher, § 299 Rn. 53 [Stand: 1. Dezember 2016]; Haertlein, ZZP 114 [2001], 441, 443).
  • AG Köln, 09.04.2015 - 129 C 65/15

    Wiedereinräumung des durch verbotene Eigenmacht entzogenen Besitzes i.R.d.

    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich zugleich der für Eilverfahren grundsätzlich weiter erforderliche Verfügungsgrund (§ 935 ZPO), soweit es bei Besitzschutzansprüchen überhaupt eines solchen zusätzlichen Rechtsschutzinteresses bedarf (verneinend OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516; OLG Düsseldorf NZM 2002, 192; abweichend, in der Sache jedoch übereinstimmend OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717).
  • OLG Naumburg, 18.05.2012 - 1 W 17/12

    Mietverhältnis: Schadensersatzanspruch eines Mieters wegen Räumung durch den

    Verbotene Eigenmacht begeht auch derjenige, der sich als mittelbarer Täter oder Teilnehmer eines schuldlosen Dritten bedient (OLG Köln NJW-RR 1994, 557; OLG Saarbrücken NJW-RR 2003, 1717; Joost, in: MünchKomm.-BGB, 5. Aufl., § 858 Rdn. 2).
  • LAG Hessen, 15.03.2007 - 9 TaBVGa 32/07

    Einstweilige Verfügung - verbotene Eigenmacht - Schwarzes Brett -

    Die Ausübung verbotener Eigenmacht begründet im Verfahren der einstweiligen Verfügung einen Verfügungsgrund ( OLG Saarbrücken Urteil vom 9. April 2003 - 1 U 4/03 - 1, 1 U 4/03 - NJW-RR 2003, 1717; OLG Düsseldorf Urteil vom 15. Nov. 2001 - 10 U 125/01 - Juris; OLG Koblenz Beschluss vom 24. Juli 2000 - 3 W 472/00 - Juris; OLG Stuttgart Urteil vom 19. Jan. 1996 - 2 U 164/95 - NJW-RR 1996, 1516).
  • OLG Saarbrücken, 31.03.2005 - 8 U 581/04

    Einstweilige Verfügung des Gewerberaumvermieters: Nichteinbeziehung der

    Wenn auch grundsätzlich die Partei die Beweislast für die Voraussetzungen des § 858 BGB trägt, die aus der verbotenen Eigenmacht Rechte herleitet, so ist es nämlich abweichend hiervon doch Sache des Störers, die Voraussetzungen einer - allein legitimierenden - gesetzlichen Gestattung der Besitzentziehung nachzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2003, 1198 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.09.2010 - 5 U 38/10

    Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung bei zögerlichem Verhalten des

    Sie geht insoweit zutreffend davon aus, dass es zur Geltendmachung eines auf zügige Geltendmachung angelegten Besitzschutzanspruchs im Verfügungsverfahren eines besonderen Verfügungsgrundes nicht bedarf, (OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1516, zitiert nach juris, Rn 22), die Ausübung der verbotenen Eigenmacht vielmehr einen Verfügungsgrund darstellt (OLG Saarbrücken, MDR 2003, 1198, zitiert nach juris, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2006 - 16 U 90/05

    Voraussetzungen der Zwangseinziehung des Geschäftsanteiles einer GmbH

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH. NJW-RR 2003, 1717 = ZIP 2003, 1544) sind jedoch Satzungsregelungen grundsätzlich zulässig, nach welchen ein kündigender oder ausgeschlossener Gesellschafter auch schon vor Zahlung der Abfindung ausschiedet und damit die Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung verliert (vgl. hierzu Baumbach/Hueck, a.a.O., § 34 Rdnr. 42; Lutter/Hommelhoff, a.a.O., § 34 Rdnr. 25; Altmeppen/Roth, GmbHG, 5. Aufl., § 34 Rdnr. 23).
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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11369
LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03 (https://dejure.org/2003,11369)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13.05.2003 - 3 S 33/03 (https://dejure.org/2003,11369)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 3 S 33/03 (https://dejure.org/2003,11369)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Wertung von im Rahmen einer Parteianhörung von einer Partei abgegebenen Erklärungen als Geständnis; Rangverhältnis von Erklärungen einer Prozesspartei und des sie unterstützenden Nebenintervenienten bei widersprechenden Ausführungen

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 67; ZPO § 69; ZPO § 141; ZPO § 288; ZPO § 290
    Wirksamkeit eines im Widerspruch zum Vortrag des Privathaftpflichtversicherers als Nebenintervenienten abgegebenen Geständnisses des Beklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1186
  • MDR 2003, 1198
  • VersR 2004, 1022
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Der beiläufig gemachten Bemerkung des BGH im Urteil vom 09. März 1993 (NJW-RR 1993, 765), ob der beitretende Versicherer in einem Haftpflichtprozess nicht evtl. sogar streitgenössischer Streithelfer im Sinne des § 69 ZPO sein könne, vermag die Kammer deshalb kein anderes Ergebnis zu entnehmen.
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94

    Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Der BGH hat in seinem Urteil vom 14. März 1995 (NJW 1995, 1432/1433), in dem er ausgeführt hat, Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung enthielten kein Geständnis, diese Frage ausdrücklich unentschieden gelassen.
  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Jedoch schleißt sich die Kammer der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung an, dass es - um der Formvorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO Genüge zu tun - nicht unbedingt bestimmt gefaßter Anträge bedarf, wenn nur die innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätze ein bestimmtes Begehren eindeutig aufzeigen (so BGH, NJW-RR 1999, 211; NJW 1987, 3265; FamRZ 1987, 59 und 1985, 631; Versicherungsrecht 1987, 101 m. w. N.; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 520 Rd.-Nr. 17).
  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 20/85

    Bestimmung des nachehelichen Unterhalts - Anforderung an die Begründung einer

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Jedoch schleißt sich die Kammer der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung an, dass es - um der Formvorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO Genüge zu tun - nicht unbedingt bestimmt gefaßter Anträge bedarf, wenn nur die innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätze ein bestimmtes Begehren eindeutig aufzeigen (so BGH, NJW-RR 1999, 211; NJW 1987, 3265; FamRZ 1987, 59 und 1985, 631; Versicherungsrecht 1987, 101 m. w. N.; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 520 Rd.-Nr. 17).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 124/85

    Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung - Möglichkeit der Erhöhung der

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Jedoch schleißt sich die Kammer der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Auffassung an, dass es - um der Formvorschrift des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO Genüge zu tun - nicht unbedingt bestimmt gefaßter Anträge bedarf, wenn nur die innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätze ein bestimmtes Begehren eindeutig aufzeigen (so BGH, NJW-RR 1999, 211; NJW 1987, 3265; FamRZ 1987, 59 und 1985, 631; Versicherungsrecht 1987, 101 m. w. N.; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 60. Aufl., § 520 Rd.-Nr. 17).
  • OLG Schleswig, 20.01.1999 - 9 U 19/98

    Streithelfer: Bindung an ein unrichtiges Geständnis der Partei

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Mit Stimmen in Rechtsprechung (OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 356, 357) und Literatur (Lemcke, Versicherungsrecht 1995, 989, 992) ist die Kammer der Auffassung, dass diese Entscheidung des Haftpflichtprozesses für einen evtl. Deckungsprozess keine Bindungswirkung hat, weil es dem Versicherer in einem evtl. Deckungsprozess erlaubt sein muss, sich darauf zu berufen, dass es zu der Verurteilung des Beklagten im jetzigen Haftpflichtprozess aufgrund einer Obliegenheitsverletzung des Beklagten als Versicherten gekommen ist (so wohl auch OLG Hamm, Versicherungsrecht 1987, 88).
  • BGH, 11.01.1966 - VI ZR 150/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Die Kammer ist der Ansicht, dass auch die Erklärungen einer Partei bei ihrer Anhörung gem. § 141 ZPO als Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO anzusehen sind (so auch BGH, Versicherungsrecht 1966, 269, 270).
  • OLG Hamm, 02.10.1985 - 20 U 78/85
    Auszug aus LG Arnsberg, 13.05.2003 - 3 S 33/03
    Mit Stimmen in Rechtsprechung (OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 356, 357) und Literatur (Lemcke, Versicherungsrecht 1995, 989, 992) ist die Kammer der Auffassung, dass diese Entscheidung des Haftpflichtprozesses für einen evtl. Deckungsprozess keine Bindungswirkung hat, weil es dem Versicherer in einem evtl. Deckungsprozess erlaubt sein muss, sich darauf zu berufen, dass es zu der Verurteilung des Beklagten im jetzigen Haftpflichtprozess aufgrund einer Obliegenheitsverletzung des Beklagten als Versicherten gekommen ist (so wohl auch OLG Hamm, Versicherungsrecht 1987, 88).
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