Rechtsprechung
BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93 |
BAFöG-Volldarlehensregelung
Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG, Sozialstaatsprinzip, unechte Rückwirkung, Vertrauensschutz
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
BAföG-Volldarlehen
- openjur.de
BAföG-Volldarlehen
- Bundesverfassungsgericht
Gewährung von "BAföG" als Volldarlehen ist verfassungsgemäß
- Kanzlei Prof. Schweizer
Staatliche Ausbildungsförderung durch Darlehen
- Judicialis
BAföG § 17 Abs. 2 in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 1983; ; GG Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit GG Art. 20 Abs. 3
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der BaföG-Leistungen in Form eines Darlehens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Gewährung von "BAföG" als Volldarlehen ist verfassungsgemäß
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Gewährung von "BAföG" als Volldarlehen ist verfassungsgemäß
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 08.12.1992 - 3 A 3375/92
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Papierfundstellen
- BVerfGE 96, 330
- NJW 1998, 973
- NVwZ 1998, 495 (Ls.)
- FamRZ 1998, 413
- DVBl 1998, 286 (Ls.)
Wird zitiert von ... (123) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Jedoch ist diese Ungleichbehandlung auch bei Anlegung eines strengen Maßstabs (vgl. BVerfGE 88, 87 ; stRspr) gerechtfertigt. - BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Es stand dem Gesetzgeber angesichts begrenzter finanzieller Mittel frei, diese ausschließlich einzusetzen, um das von ihm für die Zukunft angestrebte Ziel einer Steigerung der Förderzahlen wirksam zu erreichen (vgl. auch BVerfGE 95, 267 ). - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Das ist dann der Fall, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; stRspr).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82
Staatsverschuldung
Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Ob der Gesetzgeber beim Erlaß des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 die Situation in jeder Hinsicht zutreffend eingeschätzt und die einzelnen Sparmaßnahmen ausgewogen vorgenommen hat, entzieht sich einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. auch BVerfGE 79, 311 ). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Jedoch sind Regelungen, die eine solche unechte Rückwirkung herbeiführen, verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 30, 392 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Er konnte, ohne Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen, bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die staatliche Ausbildungsförderung darstellt, typisierende Regelungen treffen (BVerfGE 63, 119 ; 71, 146 ; stRspr). - BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt …
Auszug aus BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/93
Er konnte, ohne Art. 3 Abs. 1 GG zu verletzen, bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie die staatliche Ausbildungsförderung darstellt, typisierende Regelungen treffen (BVerfGE 63, 119 ; 71, 146 ; stRspr).
- BVerwG, 20.05.2021 - 5 C 11.18
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit des …
Mit Blick auf die Ausbildungsförderung hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass der Gesetzgeber beispielsweise ein bestehendes Förderkonzept unter Berufung auf gewichtige Gründe des Gemeinwohls zum Nachteil der Studierenden ändern kann (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - BVerfGE 96, 330 und vom 17. Juni 2002 - 1 BvR 1594/99 - NVwZ-RR 2002, 838). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
Diese sind allerdings erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszweckes nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn - was hier nach den oben unter C I 2 getroffenen Feststellungen allein in Betracht kommt - die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 [86]; - 96, 330 [340]; - 101, 239 [263]; stRspr). - BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der …
Diese sind allerdings erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 96, 330 ; 101, 239 ).
- BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08
Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, …
Die Betroffenen werden deshalb nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums regelmäßig in der Lage sein, durch ihre spätere berufliche Tätigkeit ein überdurchschnittliches Einkommen zu erzielen (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Umstellung der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auf - zinslose - Darlehen im Jahre 1983: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - BVerfGE 96, 330 ) und deshalb eine zeitgerechte, gegebenenfalls auch vorzeitige Tilgung der aufgelaufenen Darlehens- und Zinsbeträge vornehmen können. - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Da die Nutzungsrechte an bebauten Erholungs- und Freizeitgrundstücken im Regelfall schon lange bestehen und die Nutzer in ihre Baulichkeiten im Vertrauen auf den Fortbestand ihrer nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik auf Dauer angelegten Rechtsstellung erheblich investiert haben, war es dem bei der Ordnung von Massenerscheinungen zur Generalisierung und Typisierung befugten Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 81, 228 ; 96, 330 ) nicht verwehrt, dem Nutzerinteresse an der Fortsetzung der Freizeitnutzung bis Ende 2004 gegenüber dem Erholungsinteresse der Grundstückseigentümer weiter generell den Vorrang einzuräumen. - BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 116.97
Ausbildungsförderung, Förderungsart; Umstellung von Zuschuß und unverzinslichem …
Mit Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - (NJW 1998, S. 973) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG in der Fassung des Art. 16 Abs. 1 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 bestätigt, wonach Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Zeitraum von 1983 bis 1990 ausschließlich als Darlehen gewährt wurden.Der Umstand, daß das 18. BAföG-Änderungsgesetz nicht alle Studierenden in gleicher Weise trifft, sondern die für die Betroffenen nachteilige Umstellung der Förderungsart auf ein Bankdarlehen nach § 18 c BAföG sich auf die in § 17 Abs. 3 Satz 1 BAföG genannten Personengruppen beschränkt, während andere Studierende weiterhin gemäß Absatz 2 dieser Bestimmung eine Förderung durch jeweils hälftigen Zuschuß und unverzinsliches Darlehen erhalten, ist unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ) nicht zu beanstanden.
Insoweit greift die Erwägung Platz, daß es dem Gesetzgeber angesichts begrenzter Haushaltsmittel freisteht, durch eine Änderung des Einsatzes der Mittel finanziellen Spielraum zu schaffen (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1997 (- 1 BvL 5/93 - ) zur Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 die nicht weniger einschneidende Umstellung von der Förderungsart des Zuschusses auf ein unverzinsliches öffentliches Darlehen unter Einbeziehung auch derjenigen Studierenden, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits eine geförderte Ausbildung aufgenommen hatten, als verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässige unechte Rückwirkung angesehen und einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze des Vertrauensschutzes verneint.
Das berechtigte Vertrauen der Studierenden darauf, daß ihnen auch im Falle einer gesetzlichen Neukonzeption der Förderungsart eine Ausbildungsförderung erhalten bleibe, die eine Beendigung des Studiums ohne wesentliche Verringerung des monatlich verfügbaren Geldbetrages ermögliche, werde durch die Umstellung des Förderungskonzepts von der Form des Zuschusses auf die Form des Darlehens nicht enttäuscht, da diese nicht die Möglichkeit in Frage stelle, das Studium mit Hilfe staatlicher Mittel zu beenden; zu jedem Zeitpunkt sei sichergestellt gewesen, daß alle bereits Studierenden weiterhin die bisherigen Auszahlungsbeträge - wenn auch nunmehr als Darlehen - erhielten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - a.a.O. S. 974>).
Ob der Gesetzgeber dabei die Situation in jeder Hinsicht zutreffend eingeschätzt und die einzelnen Sparmaßnahmen ausgewogen vorgenommen hat, entzieht sich richterlicher Nachprüfung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 118.97
Ausbildungsförderung - Umstellung auf Bankdarlehensförderung
Mit Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - (NJW 1998, S. 973) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG in der Fassung des Art. 16 Abs. 1 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 bestätigt, wonach Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Zeitraum von 1983 bis 1990 ausschließlich als Darlehen gewährt wurden.Der Umstand, daß das 18. BAföG-Änderungsgesetz nicht alle Studierenden in gleicher Weise trifft, sondern die für die Betroffenen nachteilige Umstellung der Förderungsart auf ein Bankdarlehen nach § 18 c BAföG sich auf die in § 17 Abs. 3 Satz 1 BAföG genannten Personengruppen beschränkt, während andere Studierende weiterhin gemäß Absatz 2 dieser Bestimmung eine Förderung durch jeweils hälftigen Zuschuß und unverzinsliches Darlehen erhalten, ist unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ) nicht zu beanstanden.
Insoweit greift die Erwägung Platz, daß es dem Gesetzgeber angesichts begrenzter Haushaltsmittel freisteht, durch eine Änderung des Einsatzes der Mittel finanziellen Spielraum zu schaffen (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1997 (- 1 BvL 5/93 - ) zur Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 die nicht weniger einschneidende Umstellung von der Förderungsart des Zuschusses auf ein unverzinsliches öffentliches Darlehen unter Einbeziehung auch derjenigen Studierenden, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits eine geförderte Ausbildung aufgenommen hatten, als verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässige unechte Rückwirkung angesehen und einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze des Vertrauensschutzes verneint.
Das berechtigte Vertrauen der Studierenden darauf, daß ihnen auch im Falle einer gesetzlichen Neukonzeption der Förderungsart eine Ausbildungsförderung erhalten bleibe, die eine Beendigung des Studiums ohne wesentliche Verringerung des monatlich verfügbaren Geldbetrages ermögliche, werde durch die Umstellung des Förderungskonzepts von der Form des Zuschusses auf die Form des Darlehens nicht enttäuscht, da diese nicht die Möglichkeit in Frage stelle, das Studium mit Hilfe staatlicher Mittel zu beenden; zu jedem Zeitpunkt sei sichergestellt gewesen, daß alle bereits Studierenden weiterhin die bisherigen Auszahlungsbeträge - wenn auch nunmehr als Darlehen - erhielten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
Ob der Gesetzgeber dabei die Situation in jeder Hinsicht zutreffend eingeschätzt und die einzelnen Sparmaßnahmen ausgewogen vorgenommen hat, entzieht sich richterlicher Nachprüfung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
- BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R
Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen - …
Dagegen hat das BVerfG die Frage, ob aus dem Grundgesetz, insbesondere aus Art. 12 Abs. 1 GG (und subsidiär ggf Art. 2 Abs. 1 GG) iVm dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) eine Pflicht des Gesetzgebers folgen kann, staatliche Leistungen zur individuellen Ausbildungsförderung vorzusehen, bisher offen gelassen (BVerfGE 96, 330, 339).Der Gesetzgeber hat jedenfalls die Förderung einer weiterführenden schulischen oder beruflichen Ausbildung mit öffentlichen Mitteln bei Bedürftigkeit des Auszubildenden in den Bestimmungen des BAföG und des Fünften Abschnitts des Vierten Kapitels des Dritten Buches (§§ 59 ff SGB III - Förderung der Berufsausbildung) außerhalb des Systems der existenzsichernden Grundsicherungsleistungen abschließend geregelt (vgl BVerfGE 96, 330, 343; BVerwGE 94, 224, 226 f;… BSGE 99, 67 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 6, jeweils RdNr 17 ff).
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 119.97
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung auf ein …
Mit Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - (NJW 1998. S. 973) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG in der Fassung des Art. 16 Abs. 1 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 bestätigt, wonach Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Zeitraum von 1983 bis 1990 ausschließlich als Darlehen gewährt wurden.Der Umstand, daß das 18. BAföG-Änderungsgesetz nicht alle Studierenden in gleicher Weise trifft, sondern die für die Betroffenen nachteilige Umstellung der Förderungsart auf ein Bankdarlehen nach § 18 c BAföG sich auf die in § 17 Abs. 3 Satz 1 BAföG genannten Personengruppen beschränkt, während andere Studierende weiterhin gemäß Absatz 2 dieser Bestimmung eine Förderung durch jeweils hälftigen Zuschuß und unverzinsliches Darlehen erhalten, ist unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ) nicht zu beanstanden.
Insoweit greift die Erwägung Platz, daß es dem Gesetzgeber angesichts begrenzter Haushaltsmittel freisteht, durch eine Änderung des Einsatzes der Mittel finanziellen Spielraum zu schaffen (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1997 (- 1 BvL 5/93 - ) zur Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 die nicht weniger einschneidende Umstellung von der Förderungsart des Zuschusses auf ein unverzinsliches öffentliches Darlehen unter Einbeziehung auch derjenigen Studierenden, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits eine geförderte Ausbildung aufgenommen hatten, als verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässige unechte Rückwirkung angesehen und einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze des Vertrauensschutzes verneint.
Das berechtigte Vertrauen der Studierenden darauf, daß ihnen auch im Falle einer gesetzlichen Neukonzeption der Förderungsart eine Ausbildungsförderung erhalten bleibe, die eine Beendigung des Studiums ohne wesentliche Verringerung des monatlich verfügbaren Geldbetrages ermögliche, werde durch die Umstellung des Förderungskonzepts von der Form des Zuschusses auf die Form des Darlehens nicht enttäuscht, da diese nicht die Möglichkeit in Frage stelle, das Studium mit Hilfe staatlicher Mittel zu beenden; zu jedem Zeitpunkt sei sichergestellt gewesen, daß alle bereits Studierenden weiterhin die bisherigen Auszahlungsbeträge - wenn auch nunmehr als Darlehen - erhielten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
Ob der Gesetzgeber dabei die Situation in jeder Hinsicht zutreffend eingeschätzt und die einzelnen Sparmaßnahmen ausgewogen vorgenommen hat, entzieht sich richterlicher Nachprüfung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 117.97
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Möglichkeiten der …
Mit Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - (NJW 1998, S. 973) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG in der Fassung des Art. 16 Abs. 1 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 bestätigt, wonach Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz im Zeitraum von 1983 bis 1990 ausschließlich als Darlehen gewährt wurden.Der Umstand, daß das 18. BAföG-Änderungsgesetz nicht alle Studierenden in gleicher Weise trifft, sondern die für die Betroffenen nachteilige Umstellung der Förderungsart auf ein Bankdarlehen nach § 18 c BAföG sich auf die in § 17 Abs. 3 Satz 1 BAföG genannten Personengruppen beschränkt, während andere Studierende weiterhin gemäß Absatz 2 dieser Bestimmung eine Förderung durch jeweils hälftigen Zuschuß und unverzinsliches Darlehen erhalten, ist unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ) nicht zu beanstanden.
Insoweit greift die Erwägung Platz, daß es dem Gesetzgeber angesichts begrenzter Haushaltsmittel freisteht, durch eine Änderung des Einsatzes der Mittel finanziellen Spielraum zu schaffen (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1997 (- 1 BvL 5/93 - ) zur Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 BAföG i.d.F. des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 die nicht weniger einschneidende Umstellung von der Förderungsart des Zuschusses auf ein unverzinsliches öffentliches Darlehen unter Einbeziehung auch derjenigen Studierenden, welche im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits eine geförderte Ausbildung aufgenommen hatten, als verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässige unechte Rückwirkung angesehen und einen Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze des Vertrauensschutzes verneint.
Das berechtigte Vertrauen der Studierenden darauf, daß ihnen auch im Falle einer gesetzlichen Neukonzeption der Förderungsart eine Ausbildungsförderung erhalten bleibe, die eine Beendigung des Studiums ohne wesentliche Verringerung des monatlich verfügbaren Geldbetrages ermögliche, werde durch die Umstellung des Förderungskonzepts von der Form des Zuschusses auf die Form des Darlehens nicht enttäuscht, da diese nicht die Möglichkeit in Frage stelle, das Studium mit Hilfe staatlicher Mittel zu beenden; zu jedem Zeitpunkt sei sichergestellt gewesen, daß alle bereits Studierenden weiterhin die bisherigen Auszahlungsbeträge - wenn auch nunmehr als Darlehen - erhielten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
Ob der Gesetzgeber dabei die Situation in jeder Hinsicht zutreffend eingeschätzt und die einzelnen Sparmaßnahmen ausgewogen vorgenommen hat, entzieht sich richterlicher Nachprüfung (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ).
- BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06
Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 …
- BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15
Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung; …
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Wohngeld bei Begleitstudium
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
- BVerfG, 17.06.2002 - 1 BvR 1594/99
Zum Vertrauensschutz bei der Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem …
- BFH, 17.06.2010 - III R 35/09
Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2001 - 16 A 4702/99
Anspruch auf Ausbildungsförderung; Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss …
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94
Pflegeversicherung IV
- VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 1366/10
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung des Kinderteilerlasses durch das 22. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 16 A 3536/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 16 A 3552/99
- BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 886/11
Leistungen nach SGB 2 und Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen …
- StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131 …
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
- BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 452/99
Zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 194/06
Zur Zweitwohnungssteuer für Studenten, die Leistungen nach dem BAföG beziehen
- OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09
Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …
- BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98
Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 9.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
- VG Darmstadt, 20.10.2003 - 8 E 747/97
AUSBILDUNGSFÖRDERUNG; GREMIENTÄTIGKEIT; RECHTSSTAATSPRINZIP; RÜCKWIRKUNG
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 1/98
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Unterhaltsbeihilfe für …
- BFH, 17.06.2010 - III R 17/09
Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern - Keine …
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 11.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 8.09
Allgemeine Studiengebühren in Baden-Württemberg sind rechtmäßig
- BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00
Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtberücksichtigung von über die …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2007 - 1 L 257/06
Zweitwohnungsteuer für Ausbildungsförderung beziehende Studenten, …
- OLG Hamm, 12.03.2009 - 2 UF 179/08
Erwerbsobliegenheit des neuen Ehegatten des Unterhaltsverpflichteten im …
- BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99
Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der …
- LSG Berlin, 02.09.2003 - L 6 AL 16/03
Kundeninformation - Arbeitslosenhilfe - Lebensversicherung zu verwerten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 16 A 3535/99
BAföG
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 2/98
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 3/98
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 4/98
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 5/98
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 7/98
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 9/98
- FG Köln, 28.08.2012 - 7 K 3761/10
Kürzung der Vorsorgepauschale auch bei Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 8/98
- BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 20/08 R
Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung des …
- VGH Baden-Württemberg, 01.12.1999 - 7 S 418/99
Wohngeld für Studierende - Ausschlussregelung des WoGG § 41 Abs 3 S 1
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 3045/06
Verstoß von § 18b Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (GTK NW) in …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13
Aufhebung und Erstattung von SGB-II-Leistungen; Berücksichtigung von Einnahmen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 2914/06
Zulässigkeit der Kürzung von Betriebskostenzuschüssen für einen katholischen …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06
Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und …
- VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2324/06
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 24/04
Arbeitslosenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 12 A 2758/06
Zulässigkeit der Kürzung von Betriebskostenzuschüssen für einen katholischen …
- LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2018 - L 3 AL 14/16
Arbeitsförderung - Berufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung bzw …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 2966/06
Verfassungsmäßigkeit der Hochschulgebühren; kein Verstoß gegen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 102/03
Arbeitslosenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2001 - 16 A 2350/99
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2001 - 16 A 5005/99
Ausgestaltung der Verfassungsmäßigkeit einer übergangslosen Umstellung einer …
- VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 444/07
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 26/03
Arbeitslosenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2001 - 16 A 376/00
Bundesausbildungsförderungsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Förderung …
- BGH, 03.08.1998 - PatAnwZ 6/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AS 743/09
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2010 - LVerfG 6/09
Notwendigkeit einer Übergangsregelung bei Verlängerung der bisher zweijährigen …
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 20/00
Keine Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes aus Verf BB Art 53 Abs 1 durch …
- BVerwG, 16.12.2010 - 6 B 35.10
Studiengebühr; unechte Rückwirkung; Gremientätigkeit
- VG Halle, 12.05.2015 - 6 A 39/13
Verfassungsmäßigkeit der BAföG-Höchstförderungssätze
- VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2274/06
Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007 …
- OVG Niedersachsen, 01.06.2004 - 8 ME 116/04
Einziehung; Jagdschein; Regelvermutung; Rückwirkung; Ungültigkeitserklärung; …
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00
Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2006 - 8 ME 116/06
Erforderlichkeit der Zustimmung eines Jagdpächters bei Angliederung einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2004 - L 9 AL 112/03
Arbeitslosenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2022 - L 4 AS 450/18
Nachträgliche Kosten der Unterkunft und Heizung - Teilaufhebung - Wohngeld - …
- BVerwG, 16.12.2010 - 6 B 4.10
Einführung von Studiengebühren als Verstoß gegen den Vertrauensgrundsatz; …
- VG Arnsberg, 21.09.2007 - 12 K 4001/06
Klage gegen Studiengebühren an der Universität Siegen abgewiesen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2003 - L 3 P 50/02
Pflegeversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VGH Bayern, 27.04.2010 - 12 BV 08.3353
Wohngeld; Ausschluss wegen Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII; …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2010 - L 2 AL 31/06
Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Einkommensanrechnung - Berücksichtigung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.2009 - 7 A 11261/08
Aufnahme der Ausbildung; Ausbildung; Ausbildungsförderung; Ausbildungsstätte; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 121/07
Erhebung von Studiengebühren in Baden-Württemberg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- SG Bremen, 05.05.2009 - S 15 SO 52/09
Vorliegen einer besonderen Härte i.S.v. § 22 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2009 - 7 A 11261/08
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht; Aufnahme einer Ausbildung; Besuch eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 16 A 847/00
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines niedrigeren Blindengeldes für Blinde; …
- VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 50/01
Willkür; Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 16 A 4096/00
- VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Verwaltungsprozeßrecht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2017 - 14 A 1310/15
Förderungsfähigkeit des dualen Studiengangs als Ausbildung hinsichtlich Ablehnung …
- VGH Bayern, 16.02.2009 - 12 ZB 07.2158
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- OVG Niedersachsen, 17.11.1998 - 10 L 5099/96
Studiengebühren; Seniorenstudium; Entgeltordnung der Hochschule; Hochschulstudium
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 12 AL 15/08
- VG Darmstadt, 03.12.2008 - 5 K 1079/08
Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bei Verurteilungen im …
- VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 4/01
Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- BVerwG, 11.10.1996 - 5 B 82.96
Auswirkungen einer Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde bezüglich des …
- VG Köln, 22.02.2017 - 26 K 6020/16
Rückzahlung der gewährten BAföG-Förderung während des Studiums als Zuschuss und …
- OVG Niedersachsen, 30.07.2015 - 4 LA 168/15
Bedarf; Berufungszulassung; Kostenentscheidung; Schulgeld; Unterhalt
- VG Minden, 06.05.2020 - 6 K 2731/19
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2013 - L 13 AL 1503/13
- VG München, 19.07.2012 - M 15 K 11.6020
Ausbildungsförderung
- VG Köln, 25.11.2010 - 6 K 2405/07
Vereinbarkeit des nordrhein-westfälischen Studienbeitragsrechts mit der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 20 AS 1137/08
- VGH Bayern, 16.02.2009 - 12 ZB 07.1649
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG Göttingen, 30.10.2003 - 4 A 12/03
Monatliche Bedarf für Auszubildende an Hochschulen; Zweck des …
- VerfG Brandenburg, 15.11.2001 - VfGBbg 25/01
Beschlagnahme; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VG Hannover, 30.04.2002 - 6 A 4482/01
Gleichbehandlungsgrundsatz; Hochschulrecht; personenbezogene Merkmale; …
- VerfG Brandenburg, 21.02.2001 - VfGBbg 64/00
Zivilprozeßrecht; Zivilrecht, materielles; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- VG Schleswig, 17.05.2000 - 1 A 217/97
Biotop; Sukzessionsfläche; Rückwirkung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 2 R 335/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1999 - 16 A 2355/99
Zulassung der Berufung aufgrund des Anspruchs auf gleichbleibende …
- VG Augsburg, 20.07.2012 - Au 3 K 12.512
Studiengebühren; Kooperationsstudiengang; länderübergreifende Zusammenarbeit
- VG Hamburg, 07.10.2010 - 2 K 509/10
Ausbildungsförderung: Studiengebühren für ein Auslandsstudium
Rechtsprechung
EuGH, 17.04.1997 - C-351/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Kadiman / Freistaat Bayern
Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei, Artikel 7 Satz 1
1 Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffener Assoziationsrat - Beschluß über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer - Familienzusammenführung - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines ... - EU-Kommission
Kadiman / Freistaat Bayern
- Judicialis
Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei Art. 7 S. 1; ; EG-Vertrag Art. 177
- rechtsportal.de
1 Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei geschaffener Assoziationsrat - Beschluß über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer - Familienzusammenführung - Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen eines ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anspruch eines türkischen Arbeitnehmers auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat davon abhängig, ob er über einen Zeitraum von drei Jahren mit dem Arbeitnehmer zusammengewohnt hat; Manifestierung des tatsächlichen Zusammenlebens in häuslicher Gemeinschaft mit dem ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- VG München, 14.06.1995 - M 7 K 94.2659
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-351/95
- EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Papierfundstellen
- NJW 1998, 973 (Ls.)
- NVwZ 1997, 1104
- EuZW 1997, 501
- FamRZ 1997, 1067
- DVBl 1997, 916 (Ls.)
Wird zitiert von ... (153) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
30 Schließlich bilden die Sozialen Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80, zu denen Artikel 7 Satz 1 gehört, zwar einen weiteren durch die Artikel 48, 49 und 50 des Vertrages geleiteten Schritt zur Herstellung der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer, und der Gerichtshof hat es daher als unabdingbar bezeichnet, daß auf türkische Arbeitnehmer, die die im Beschluß Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, soweit wie möglich die im Rahmen dieser Artikel des Vertrages geltenden Grundsätze übertragen werden (vgl. Urteile vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93, Bozkurt, Slg. 1995, I-1475, Randnrn.51 Was die Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis des Familienangehörigen des türkischen Arbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat angeht, so bleiben die Mitgliedstaaten zwar befugt, die Voraussetzungen zu regeln, unter denen der Familienangehörige in das Hoheitsgebiet einreisen und sich dort bis zu dem Zeitpunkt aufhalten kann, zu dem er das Recht hat, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben (siehe Randnrn. 32 und 33 des vorliegenden Urteils); gleichwohl stehen die Rechte aus Artikel 7 Satz 1 den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers nach dieser Vorschrift unabhängig davon zu, ob die Behörden des Aufnahmemitgliedstaats ein bestimmtes Verwaltungsdokument wie eine Aufenthaltserlaubnis ausstellen (vgl. entsprechend für Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 Urteil Bozkurt, a. a. O., Randnrn.
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
28 Ebenso wie Artikel 6 Absatz 1 (vgl. in erster Linie Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnr. 26) und Artikel 7 Satz 2 (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 17) hat Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 somit in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung, so daß die türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfuellen, die Rechte, die sie ihnen verleiht, unmittelbar beanspruchen können. - EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
31 Demgemäß lässt nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 25) der Beschluß Nr. 1/80 die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen, und regelt lediglich in Artikel 6 die Stellung türkischer Arbeitnehmer, die bereits ordnungsgemäß in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats eingegliedert sind. - EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
14, 19 und 20, und vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95, Tetik, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20); dennoch genießen die türkischen Staatsangehörigen beim gegenwärtigen Stand des Rechts keine Freizuegigkeit innerhalb der Gemeinschaft, sondern besitzen nur bestimmte Rechte in dem Aufnahmemitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sie rechtmässig eingereist sind und in dem sie eine bestimmte Zeit lang eine ordnungsgemässe Beschäftigung ausgeuebt haben (…vgl. Urteil Tetik, a. a. O., Randnr. 29) oder in dem sie, wenn es sich um Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers handelt, die Genehmigung erhalten haben, zu dem Arbeitnehmer zu ziehen, und während des in Artikel 7 Satz 1 erster und zweiter Gedankenstrich vorgesehenen Zeitraums ihren ordnungsgemässen Wohnsitz hatten. - EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
Eroglu / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
28 Ebenso wie Artikel 6 Absatz 1 (vgl. in erster Linie Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnr. 26) und Artikel 7 Satz 2 (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 17) hat Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 somit in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung, so daß die türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfuellen, die Rechte, die sie ihnen verleiht, unmittelbar beanspruchen können.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1999 - C-65/98
Eyüp
Nach dem Urteil Kadiman soll Artikel 7 Satz 1 " günstige Voraussetzungen für die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat schaffen, indem den Familienangehörigen zunächst gestattet wird, bei dem Wanderarbeitnehmer zu leben, und ihre Stellung später durch die Verleihung des Rechts gestärkt wird , in diesem Staat eine Beschäftigung aufzunehmen"(16).Nach Auffassung von Herrn Generalanwalt Léger "[steht nämlich] seit dem Urteil Kadiman ... eindeutig fest, daß [Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80] ... günstige Voraussetzungen für die Familienzusammenführung schaffen soll"(17).
Die Regierungen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sowie die Kommission stützen sich hauptsächlich auf das Urteil Kadiman, in dem Sie entschieden haben, daß Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses - außer bei einem kurzen Aufenthalt (z. B. um Urlaub zu machen oder seine eigene Familie im Heimatland zu besuchen) oder einem unfreiwilligen Aufenthalt des Betreffenden in seinem Heimatland - voraussetzt, daß der Familienangehörige des türkischen Arbeitnehmers während des darinvorgesehenen Zeitraums ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat wohnen muß.
Außerdem würde die vorgeschlagene Lösung von der Auffassung des Gerichtshofes im Urteil Kadiman abweichen, auf das sich die Regierungen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, und die Kommission berufen haben.
Hinsichtlich der zweiten und der dritten Frage bin ich, für den Fall, daß (entgegen meinem Vorschlag zur ersten Frage) der Zeitraum der außerehelichen Lebensgemeinschaft einem ehelichen Zusammenlebennicht "gleichgestellt" werden kann, der Auffassung, daß man - in Übereinstimmung mit der Folgerung aus dem Urteil Kadiman - das Zusammenleben von Herrn und Frau Eyüp in eheähnlicher Gemeinschaft (im Rahmen der bereits aufgezeigten Besonderheiten) berücksichtigen muß, um den Zeitraum der ersten und der zweiten ehelichen Lebensgemeinschaft "zusammenzurechnen".
19-20), 23 Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95 (Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 20), 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95 (Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 30).
Im Urteil Kadiman heißt es außerdem, daß Artikel 7 Satz 1 "bezweckt, die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehört, dadurch zu fördern, daß ihm in diesem Staat die Aufrechterhaltung seiner familiären Bande garantiert wird " (Randnr. 34; Hervorhebung von mir).
67 und 68.23: - Vgl. den in Nr. 17 zitierten Auszug aus dem Urteil Kadiman.
24: - Im Urteil Kadiman hat der Gerichtshof eine ähnliche Position vertreten: "verlangt die praktische Wirksamkeit des Artikels 7 .
25: - Vgl. Nr. 30.26: - Vgl. Urteil Kadiman, Randnrn.
32 und 35.27: - Urteil Kadiman, Randnr. 35; vgl. in diesem Sinn auch das Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 11, am Ende.
28: - Urteil Kadiman, Randnr. 46.29: - Urteil Kadiman, Randnrn.
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Ergat
Insoweit ist unerheblich, daß der Kläger zwischen 1985 und 1989 dreimal die Verlängerung seiner befristeten Aufenthaltserlaubnis jeweils erst nach dem Ablauf von deren Geltungsdauer beantragt hat, so daß er während kurzer Zeiträume nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis war, denn die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats haben die Ordnungsmäßigkeit seines Aufenthalts deswegen nicht in Frage gestellt, sondern ihm vielmehr jedesmal eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95, Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 54, und vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-98/96, Ertanir, Slg. 1997, I-5179, Randnr. 69).Sie haben insbesondere gemäß Artikel 7 Satz 1 vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten einzuräumenden Vorrangs das Recht, sich in diesem Staat auf jedes Stellenangebot zu bewerben, nachdem sie dort seit mindestens drei Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz gehabt haben (erster Gedankenstrich), und weiter das Recht auf freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie seit mindestens fünf Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben (zweiter Gedankenstrich)(Urteil Kadiman, Randnrn.
Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, daß Artikel 7 Satz 1 für die Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers das Recht vorsieht, in diesem Staat eine Beschäftigung auszuüben, nachdem sie dort während einer bestimmten Zeit ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz gehabt haben, ohne daß dadurch die Befugnis des betreffenden Mitgliedstaats berührt würde, den Familienangehörigen die Genehmigung zu erteilen, zu dem in diesem Staat ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Arbeitnehmer zu ziehen, sowie Vorschriften über ihren Aufenthalt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie das Recht haben, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, zu erlassen (Urteil Kadiman, Randnrn.
Daraus hat der Gerichtshof hergeleitet, daß Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 verlangt, daß sich die Familienzusammenführung, die der Grund für die Einreise des Familienangehörigen in den Aufnahmemitgliedstaat war, während einer bestimmten Zeit im tatsächlichen Zusammenleben des Betroffenen mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft manifestiert, und daß dieses Zusammenleben so lange andauern muß, wie der Betroffene nicht selbst die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt dieses Staates erfüllt (Urteil Kadiman, Randnrn.
Der Gerichtshof hat den Beschluß Nr. 1/80 deshalb dahin ausgelegt, daß es den Behörden eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht verwehrt ist, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, daß der Betroffene während des in Artikel 7 Satz 1 erster Gedankenstrich vorgesehenen Dreijahreszeitraums tatsächlich eine Lebensgemeinschaft mit diesem Arbeitnehmer führt (Urteil Kadiman, Randnrn.
Aus dem Urteil Kadiman folgt jedoch zwingend, daß die Mitgliedstaaten nicht befugt sind, auch noch nach Ablauf dieser drei Jahre den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers in dieser Weise von Voraussetzungen abhängig zu machen.
Zweitens verliert ein Familienangehöriger, der die Genehmigung erhalten hat, zu einem türkischen Arbeitnehmer in einen Mitgliedstaat zu ziehen, der jedoch das Gebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verläßt (vgl. dazu Urteil Kadiman, Randnr. 48), grundsätzlich die Rechtsstellung, die er aufgrund des Artikels 7 Satz 1 erworben hatte.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
Dem Urteil Kadiman(12) zufolge hat der Mitgliedstaat die Befugnis, "dieses Aufenthaltsrecht an Bedingungen zu knüpfen, durch die gewährleistet werden kann, dass die Anwesenheit des Familienangehörigen in seinem Hoheitsgebiet dem Geist und dem Regelungszweck des Artikels 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 entspricht "(13).Zwar hat der Gerichtshof im Urteil Kadiman(34) entschieden, dass objektive Gegebenheiten - wie etwa eine entfernt gelegene Arbeitsstelle oder Berufsausbildungsstätte des Familienangehörigen - ein Nichtzusammenleben rechtfertigen könnten.(35) Ich verstehe dies jedoch nicht als Abkehr von dem Erfordernis, soweit möglich und praktikabel tatsächlich zusammenzuleben.
10 - Urteil vom 17. April 1997, Kadiman (C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Randnrn.
14 - Vgl. Urteil Kadiman, in Fn. 10 angeführt, Randnr. 34.
15 - Vgl. Urteile Kadiman, in Fn. 10 angeführt, Randnr. 36, Ayaz, in Fn. 8 angeführt, Randnr. 41, und vom 11. November 2004, Cetinkaya (C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 25).
18 - Vgl. u. a. Urteile Kadiman, in Fn. 10 angeführt, Randnrn.
19 - Vgl. Urteil Kadiman, in Fn. 10 angeführt, Randnr. 42.
- EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
20 Es sei jedoch fraglich, ob angesichts der Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95 (Kadiman, Slg. 1997, I-2133, insbesondere Randnrn.59 Der Gerichtshof hat im Übrigen bereits zu Artikel 7 Satz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80, dessen Tatbestand einen ordnungsgemäßen Wohnsitz von einer bestimmten Dauer voraussetzt, der dem einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nach Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses ähnlich ist, entschieden, dass die Pflicht eines Familienangehörigen des türkischen Arbeitnehmers, während der ersten drei Jahre grundsätzlich ununterbrochen bei diesem zu wohnen, es nicht ausschließt, dass sich der Betroffene von dem gemeinsamen Wohnsitz aus legitimen Gründen für einen angemessenen Zeitraum entfernt, z. B. um seine Familie im Heimatland zu besuchen (vgl. Urteil Kadiman, Randnrn.
67 und 69, sowie entsprechend zu Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Urteile Kadiman, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-467/02
Cetinkaya
So hat der Gerichtshof im Urteil Kadiman darauf hingewiesen, dass Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 einem doppelten Zweck diene.Unter Berücksichtigung dieses Zweckes hat der Gerichtshof im Urteil Kadiman befunden, dass die Familienangehörigen während des in Artikel 7 Satz 1 genannten Zeitraums von drei Jahren mit dem betreffenden Arbeitnehmer zusammenleben müssten.
11 - Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95 (Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnr. 28), vom 16. März 2000 in der Rechtssache C-329/97 (Ergat, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 34) und vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-65/98 (Eyüp, Slg. 2000, I-4747, Randnr. 25).
17 - Urteile Kadiman (Randnr. 37) und Akman (Randnr. 32); Urteile vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-171/01 (Wählergruppe Gemeinsam, Slg. 2003, I-4301, Randnr. 78) und vom 21. Oktober 2003 in den Rechtssachen C-317/01 und C-369/01 (Abatay u. a., Slg. 2003, I-0000, Randnr. 90).
27 - Urteil Kadiman (Randnrn. 32 und 51).
29 - Urteil Kadiman (Randnr. 34).
- BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11
Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und …
Die fortschreitende persönliche Integration des türkischen Arbeitnehmers und seiner Familienangehörigen im Aufnahmemitgliedstat sollen erleichtert und gefördert werden (EuGH…, Urteil vom 07.07.2005 - C-373/03 - Rn. 22 ff. und vom 17.04.1997 - C-351/95 - Rn. 34;… Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 4 AufenthG Rn. 162;… GK-AufenthG, Art. 7 ARB 1/80 Rn. 33).Sowohl die Rechtsposition nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 als auch diejenige nach Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich - und damit das Aufenthaltsrecht - erlöschen, wenn der türkische Staatsangehörige den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (st. Rspr. des EuGH;… vgl. etwa Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - Rn. 42…, vom 04.02.2010 - C-14/09 - Rn. 42…, vom 18.12.2008 - C-337/07 - Rn. 62…, vom 25.09.2008 - C-453/07 - Rn. 30 f., vom 18.07.2007 - C-325/05 - Rn. 45…, vom 16.02.2006 - C-502/04 - Rn. 25…, vom 07.07.2005 -C-373/03 - Rn. 27, vom 11.11.2004 - C-467/02 - Rn.36 und vom 17.04.1997 - C-351/95 - Rn. 48).
Dies spricht dafür, für das Verlassen des Mitgliedstaats dann "berechtigte Gründe" anzunehmen, wenn diese Ausdruck allgemein üblicher, sozialtypischer Verhaltensweisen sind, wie etwa Urlaub und Verwandtenbesuch (so zu diesen beiden Beispielen EuGH, Urteil vom 17.04.1997 - C-351/95 - Rn. 48), oder durch staatsangehörigkeitsbezogene Rechte oder Pflichten bedingt sind, etwa die Ableistung von Wehrdienst (…Senatsbeschluss vom 31.07.2007 - 11 S 723/07 - juris Rn. 3 f.; BayVGH…, Beschluss vom 15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 5 ff.).
- EuGH, 22.06.2000 - C-65/98
Eyüp
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes hat Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung, so daß die türkischen Staatsangehörigen, die den Tatbestand dieser Vorschrift erfüllen, die dort vorgesehenen Rechte unmittelbar beanspruchen können; insbesondere haben sie nach Artikel 7 Satz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten einzuräumenden Vorrangs das Recht, sich in diesem Staat auf jedes Stellenangebot zu bewerben, nachdem sie in dem Aufnahmemitgliedstaat seit mindestens drei Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz hatten, und nach Artikel 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 das Recht auf freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis, nachdem sie dort seit mindestens fünf Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz hatten (Urteile vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-351/95, Kadiman, Slg. 1997, I-2133, Randnrn.Weiter bezweckt Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, die Familienzusammenführung im Aufnahmemitgliedstaat zu fördern, um die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der dem regulären Arbeitsmarkt des betreffenden Mitgliedstaats angehört, dadurch zu erleichtern, daß die Familienangehörigen, die zu dem Wanderarbeitnehmer ziehen durften, zunächst bei diesem leben dürfen und später zudem das Recht erhalten, in diesem Staat eine Beschäftigung aufzunehmen (Urteil Kadiman, Randnrn.
Diese Bestimmung sieht für die Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats angehörenden türkischen Arbeitnehmers also das Recht vor, in diesem Staat eine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, wenn sie dort während einer bestimmten Zeit ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz hatten; sie berührt jedoch nicht die Befugnis des betreffenden Mitgliedstaats, den Betroffenen die Genehmigung zu erteilen, zu dem dort ordnungsgemäß beschäftigten türkischen Arbeitnehmer zu ziehen, und Vorschriften über ihren Aufenthalt bis zu dem Zeitpunkt zu erlassen, zu dem sie das Recht haben, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben (Urteile Kadiman, Randnrn.
Daraus hat der Gerichtshof hergeleitet, daß Artikel 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 voraussetzt, daß sich die Familienzusammenführung, die der Grund für die Einreise des Familienangehörigen in den Aufnahmemitgliedstaat war, während einer bestimmten Zeit im tatsächlichen Zusammenleben des Betroffenen mit dem Arbeitnehmer in häuslicher Gemeinschaft manifestiert, und daß dieses Zusammenleben so lange andauern muß, wie der Betroffene nicht selbst die Voraussetzungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt dieses Staates erfüllt (Urteile Kadiman, Randnrn.
Der Gerichtshof hat den Beschluß Nr. 1/80 deshalb dahin ausgelegt, daß es den Behörden eines Mitgliedstaats grundsätzlich nicht verwehrt ist, das Recht auf Zugang zu einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und das damit zusammenhängende Aufenthaltsrecht, das er den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers verleiht, davon abhängig zu machen, daß der Betroffene während des in Artikel 7 Satz 1 erster Gedankenstrich vorgesehenen Dreijahreszeitraums tatsächlich eine Lebensgemeinschaft mit diesem Arbeitnehmer führt (Urteile Kadiman, Randnrn.
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
Erstens sollen nach der genannten Vorschrift bis Ablauf des ersten Zeitraums von drei Jahren Familienangehörige des Wanderarbeitnehmers die Möglichkeit erhalten, bei diesem zu leben, um so durch Familienzusammenführung die Beschäftigung und den Aufenthalt des türkischen Arbeitnehmers, der sich bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert hat, zu begünstigen (vgl. u. a. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Randnrn. - BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
51 Darüber hinaus verlangt zwar Art. 7 Satz 1 erster Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 grundsätzlich, dass der Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers mit diesem während des Zeitraums von drei Jahren, in dem der Betroffene selbst nicht die Voraussetzungen für einen Zugang zum Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat erfüllt, eine tatsächliche Lebensgemeinschaft führt (vgl. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Rn. 33, 37, 40, 41 und 44…, vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Rn. 36 und 37…, vom 22. Juni 2000, Eyüp, C-65/98, Slg. 2000, I-4747, Rn. 28 und 29, sowie Cetinkaya, Rn. 30), doch sind die Mitgliedstaaten nicht befugt, den Aufenthalt eines Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auch noch nach Ablauf dieses Dreijahreszeitraums von Voraussetzungen abhängig zu machen; das gilt erst recht für einen türkischen Migranten, der die Voraussetzungen des Art. 7 Satz 1 zweiter Gedankenstrich erfüllt (…vgl. Urteile Ergat, Rn. 37 bis 39, Cetinkaya, Rn. 30, und Aydinli, Rn. 24).Der Gerichtshof hat sich in mehreren Verfahren mit der Frage der missbräuchlichen Berufung auf eine durch Ehe vermittelte Rechtsstellung, insbesondere auch durch Schließung einer Scheinehe, befasst (vgl. Urteile vom 23. September 2003, Akrich C-109/01, Slg. 2003, I-9607, vom 7. Juli 1992, Singh C-370/90, Slg. 1992, I-4265, vom 17. April 1997, Kadiman C-351/95, Slg. 1997, I-2133 und vom 5. Juni 1997, Kol C-285/95, Slg. 1997, I-3069).
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04
Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-7/10
Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - …
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Assoziationsabkommen zwischen der …
- EuGH, 21.12.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
- EuGH, 16.06.2011 - C-484/07
Pehlivan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 16.02.2006 - C-502/04
Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-275/02
Ayaz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2001 - 18 B 204/00
Nachzug der Kinder türkischer Arbeitnehmer in den Aufnahmestaat; Voraussetzungen …
- BVerwG, 15.07.1997 - 1 C 24.96
Ausländerrecht - Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Assoziierungsabkommen bei …
- EuGH, 12.04.2016 - C-561/14
Genc - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
Aufenthaltsrecht; türkischer Seemann; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. …
- EuGH, 29.03.2012 - C-7/10
Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht - …
- BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R
Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige - …
- VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06
Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten
- VG Augsburg, 21.09.2010 - Au 1 K 10.1000
Zugehörigkeit des "Stammberechtigten" zum regulären Arbeitsmarkt - keine …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB …
- EuGH, 19.11.1998 - C-210/97
Akman
- BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 31/96 R
Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen …
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines …
- OVG Niedersachsen, 11.01.2008 - 11 ME 418/07
Erlöschen des Aufenthaltsrechts des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei …
- EuGH, 30.09.2004 - C-275/02
Ayaz
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04
Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen …
- VG Aachen, 03.04.2023 - 8 L 847/22
Abschiebungsandrohung; Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis; Erlöschen eines …
- VG Berlin, 23.09.2015 - 24 K 248.14
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis wegen mehrerer langfristiger Aufenthalte …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17
Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss …
- VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung …
- VG Aachen, 23.06.2021 - 8 L 208/21
Aufenthaltserlaubnis; türkischer Staatsangehöriger; unselbständige Beschäftigung; …
- EuGH, 19.07.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VGH Hessen, 05.07.2000 - 12 TG 1554/00
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers aus …
- EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
Er - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-462/08
Bekleyen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Art. 7 Satz 2 des …
- VGH Bayern, 15.11.2001 - 10 B 00.1873
Muhlis Ari
- VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829
Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03
Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-138/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht, …
- BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 56.07
Frage eines Wahlrechts zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz …
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01
Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines …
- BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 3.95
Ausländerrecht - Regelungsgehalt des Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80, Zeitweiliges Fehlen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04
Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 18 B 2599/04
D (A), Türken, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Aussetzung der Abschiebung, …
- VG Berlin, 09.03.2009 - 16 A 125.08
Rechtsschutz gegen die Ausweisung eines straffälligen türkischen …
- VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 2232/08
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung nebst Ausreiseaufforderung mit …
- OVG Hamburg, 14.07.2009 - 4 Bs 109/09
Aufenthaltsrecht einer Türkin, die einen Aufnahmemitgliedstaat unfreiwillig …
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05
Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem …
- VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 1705/06
Zum Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen nach Art 7 S 1 EWGAssRBes …
- VG Düsseldorf, 08.04.2010 - 22 L 1420/09
Zusammenleben häusliche Gemeinschaft Sicherung des Lebensunterhalts fehlerhafte …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2009 - 7 A 10881/09
Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers der zweiten Generation
- OVG Hamburg, 19.01.1999 - 5 Bs 123/98
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsbürgers wegen unerlaubten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 18 B 169/12
Ein nach § 6 Abs. 3 AufenthG zum Zwecke des Familiennachzugs erteiltes Visum als …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2006 - 18 A 4649/05
Assoziationsrecht Familienangehöriger Familiennachzug
- VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2009 - 7 B 10454/09
Erlöschen des Aufenthaltsrechts nach EWGAssRBes 1/80 § 7 S 1, Auswirkungen des …
- VG Karlsruhe, 25.07.2008 - 6 K 1153/08
Aufenthaltsrecht für türkischen Staatsangehörigen nur, wenn er ununterbrochen …
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 11 S 2656/98
Familienangehörige iSd EWGAssRBes 1/80 Art 7 S 1 - Mindestzeiten des Bestehens …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1997 - 18 B 2856/95
Aufenthaltserlaubnis; Studienzweck; Ausländer; Ausschlussregelung; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13
Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der …
- VG Düsseldorf, 16.01.2007 - 27 K 4870/06
Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2006 - 18 B 130/06
Ausweisung Ausweisungsschutz Verlöbnis nichteheliche Lebensgemeinschaft …
- VG Stuttgart, 19.12.2002 - 4 K 4760/02
Erhöhter Ausweisungsschutz; Strafhaft; Drogentherapie; Arbeitslosigkeit
- VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80, Kein Erlöschen nach …
- OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 11 L 975/00
Familienzusammenführung; Verlängerung Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 18 B 2490/96
Ausländerrecht: Verschärfte Ausweisungsregelungen
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - 12 B 26.09
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, …
- VG Berlin, 27.02.2008 - 16 A 10.08
Klageart und richtiger Antrag im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei …
- VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug
- VGH Bayern, 27.09.2012 - 10 B 10.1084
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- OVG Saarland, 09.11.2009 - 2 B 449/09
Schulausbildung im Heimatland.
- VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe; …
- VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 318/02
Ordnungsgemäße Beschäftigung - Beschäftigungszeiten bei mehreren Arbeitgebern; …
- OVG Saarland, 15.02.2022 - 2 A 144/21
Ausweisung eines Ausländers aus der Türkei wegen mehrfacher Straffälligkeit
- VG Düsseldorf, 15.04.2016 - 7 K 8210/14
Erlöschen des von einem türkischen Staatsangehörigen in Deutschland erworbenen …
- VG Düsseldorf, 30.10.2015 - 7 K 8047/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 11 N 48.08
Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Wiederkehr/Türke; kein gesetzlicher Anspruch wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-37/98
Savas
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96
Sürül
- VG Köln, 24.05.2016 - 12 K 5655/14
Rechtsmittel gegen die Feststellung des Erlöschens einer Aufenthaltserlaubnis
- VG Düsseldorf, 07.08.2020 - 8 L 996/20
Berufsausbildung; Fitnessfachwirt; Assoziationsrecht; Familienangehöriger; Kind; …
- OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 11 ME 59/11
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht eines Ausländers hinsichtlich einer …
- FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09
Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen …
- VGH Hessen, 12.04.2002 - 12 TG 808/02
Aufenthaltsbewilligung für Studium
- VG München, 13.09.2012 - M 12 K 12.2888
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Standstillklausel; Erteilung einer …
- VGH Bayern, 03.09.2012 - 10 BV 10.1237
Keine Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte türkische …
- VG München, 18.01.2011 - M 24 E 10.4626
Zu den Voraussetzungen des Erlöschens einer Niederlassungserlaubnis im Fall des § …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2002 - 18 B 840/02
Aufenthaltserlaubnis Ausreise Wiedereinreise Erlöschen Rückkehr Lebensmittelpunkt
- VG München, 02.02.1999 - M 21 K 98.750
Bindungswirkung der Behörden und Gerichte der einzelnen Mitgliedsstaaten der …
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 B 11.1722
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2006 - 18 B 1392/06
Lebensunterhalt gesichert Ausländer Niederlassungserlaubnis Erlöschen
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2006 - C-339/05
Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Abkommen mit der Schweiz über …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1998 - C-210/97
Akman
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; Familiennachzug; Zugehörigkeit zum …
- VG München, 01.06.2011 - M 24 K 10.4625
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei zwangsweisem Aufenthalt in der Türkei
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2004 - 17 B 1227/02
D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, Freiheitsstrafe, …
- LG Wuppertal, 17.04.2020 - 9 T 41/20
- VG Düsseldorf, 23.06.2016 - 7 K 7892/15
Ausreiseaufforderung nach dem Ende einer befristeten Niederlassungserlaubnis …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10
Erlöschen einer erteilten Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs.r. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2008 - 18 A 783/07
Ordnungsgemäßer Wohnsitz Unterbrechung Vorabentscheidung Vorlagepflicht EuGH …
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 13 S 816/96
Vorlagebeschluß zum supranationalen Aufenthaltsrecht aus EWGAssRBes 1/80 für …
- VG Aachen, 10.04.2007 - 8 K 1769/05
D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, …
- VG München, 18.07.2013 - M 12 K 13.988
Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Drogenhandel; Ermessen
- VGH Bayern, 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; keine assoziationsrechtliche …
- VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10
Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-230/03
Sedef - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - 7 S 64.13
Türkei; Familienangehöriger; selbständige Tätigkeit des Ehemannes bei Zuzug; …
- VGH Bayern, 09.06.2000 - 10 ZS 00.1366
Anforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen Beschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
Ergat
- VG Berlin, 21.06.2012 - 16 K 257.10
Verlust des Bleiberechts bei längerer Abwesenheit im Ausland
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2012 - 11 S 14.12
Türke; eigenständiges Aufenthaltsrecht; Verlängerung; Lebensunterhaltssicherung; …
- VG Saarlouis, 07.09.2009 - 10 L 617/09
Zum Begriff der Ausreise aus einem seiner Natur nach (nicht) nur vorüber gehenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2008 - 18 A 783/07
Ordnungsgemäßer Wohnsitz Unterbrechung Vorabentscheidung Vorlagepflicht EuGH …
- VG Düsseldorf, 17.06.2004 - 24 K 7466/02
D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Freizügigkeit, Unionsbürger, Ausweisung, …
- VG Freiburg, 15.03.2011 - 3 K 1723/09
Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eines türkischen Staatsangehörigen; …
- VG Hamburg, 21.02.2011 - 15 E 220/11
Keine Aufenthaltserlaubnis für Mazedonier nach dem Stabilisierungs- und …
- VG München, 28.10.2008 - M 4 K 07.5629
Ausländerrecht; Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen …
- VG Sigmaringen, 14.06.2005 - 4 K 17/05
Zur Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen, der sich …
- SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
- VG Karlsruhe, 06.03.2007 - 2 K 723/07
Vorläufiger Rechtsschutz bei unerlaubter Einreise sowie Frage des verlorenen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1998 - 18 A 4766/95
Aufenthaltsrecht; Bleiberecht; Aufrechterhaltung der familiären …
- VGH Bayern, 07.12.2022 - 10 ZB 22.2104
Rechtmäßige Ausweisung
- VG München, 19.12.2002 - M 28 S 02.3771
Streit um die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit besonderem …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2002 - 4 L 194/02
Aufenthaltserlaubnis, Befristung, Erlöschen, Ausreise, Assoziationsrat, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.1998 - 10 B 10665/98
Aufenthaltsgenehmigung; Familienzusammenfügung; Nachzugsgenehmigung
- VG Augsburg, 29.07.2008 - Au 1 K 08.233
Feststellungsklage; türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen der aus …
- VG München, 08.11.2010 - M 25 K 10.1618
Ermessensausweisung eines türkischen Staatsangehörigen
- VG Karlsruhe, 14.01.2005 - 6 K 1763/03
Kein Erlöschen des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsanspruchs bei nur …
- VG München, 25.05.1998 - M 8 K 98.1457
Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten im Fall der Aufhebung der ehelichen …
- OVG Niedersachsen, 29.09.1997 - 11 M 3595/97
Bedeutung von Art. 7 S. 1 ARB 1/80;; Arbeitnehmer, türkischer; Arbeitserlaubnis; …
- VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis (Türkei) -Erlöschen eines Rechts aus Art. 7 …
- VG München, 31.07.2008 - M 12 K 08.196
Ausweisung; schwerwiegende Gewalttaten innerhalb einer Beziehung; …
- VG München, 20.10.2016 - M 12 K 16.139
Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 7 EWG/Türkei
- VG München, 24.07.2012 - M 23 S 12.1785
Verspätete Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; kein …
- VG Ansbach, 10.10.2013 - AN 5 K 13.00394
Verlust der Rechtsstellung nach ARB 1/80 bei Verlassen des Mitgliedstaates für …
- VG Augsburg, 13.10.2009 - Au 6 S 09.883
Türkische Staatsangehörige
- VG München, 22.01.2009 - M 12 K 08.4553
Eigenständiges Aufenthaltsrecht; Ausweisungsgrund; Regelfall; (keine) familiäre …
- VG Berlin, 22.09.2009 - 22 A 123.08
Klage auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis