Rechtsprechung
BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Selbstablehnung eines Richters des BVerfG wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund eines Rechtsgutachtens, erstattet im Auftrag eines am Verfahren Beteiligten
- Wolters Kluwer
Spielbank - Kasino - Berufsfreiheit - Gleichheitsgebot - Verfassungsbeschwerde - Ausschluß - Befangenheit - Gutachten - Selbstablehnung - Richter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 19 Abs. 3
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am Bundesverfassungsgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
- BVerfG, 03.05.2004 - 1 BvR 539/96
Papierfundstellen
- BVerfGE 102, 122
- NJW 2000, 2808
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen …
Auszug aus BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 98, 134 ).a) Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 98, 134 ; stRspr).
Die Sorge, dass der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99 -, NJW 1999, S. 2801).
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Es muss, wenn es um die Beurteilung solcher Äußerungen geht, etwas Zusätzliches hinzutreten, das über die in § 18 Abs. 3 BVerfGG als unbedenklich bezeichneten Tätigkeiten hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 ). - BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96
Steiner
Auszug aus BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis seiner Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 95, 189 ; 98, 134 ). - BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
Auszug aus BVerfG, 10.05.2000 - 1 BvR 539/96
Die Sorge, dass der Richter die streitige Rechtsfrage nicht mehr offen und unbefangen beurteilen werde, ist dann bei lebensnaher Betrachtungsweise verständlich (vgl. BVerfGE 98, 134 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 2/98, 3/98, 1/99 und 2/99 -, NJW 1999, S. 2801).
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung
Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGHZ 77, 70, 72;… BGH, Urt. v. 15. Dezember 1994, I ZR 121/92, NJW 1995, 1677, 1679; zu § 19 BVerfGG: BVerfGE 20, 1, 5; 102, 122, 125). - BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts …
1. Die Ablehnung eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt voraus, dass ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters beziehungsweise Misstrauen hieran zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 13).Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände (objektiv) Anlass dazu hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 109, 130 ; 135, 248 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ).
- BVerfG, 13.02.2018 - 2 BvR 651/16
Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) …
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ; 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ; 142, 18 ).Daher bedarf es zusätzlicher Umstände, die über die bloße Mitwirkung am Gesetzgebungsverfahren hinausgehen, um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 135, 248 ).
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
(1) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21). - BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, juris, Rn. 11; stRspr). - BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1261/16
Selbstablehnung des Bundesverfassungsrichters Müller wegen Besorgnis der …
- BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. …
Entscheidend ist allein, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 99, 51 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 108, 279 ; 109, 130 ; stRspr).Wenn es um die Beurteilung wissenschaftlicher Äußerungen geht, muss, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, deshalb etwas Zusätzliches hinzutreten, das über die in § 18 Abs. 3 BVerfGG als unbedenklich bezeichneten Tätigkeiten hinausgeht (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 102, 122 ; 108, 122 ).
Rechtlich erhebliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters können auch dann aufkommen, wenn dessen wissenschaftliche Tätigkeit vom Standpunkt anderer Beteiligter aus die Unterstützung eines am Verfahren Beteiligten bezweckte (BVerfGE 98, 134 ; 102, 122 ; 108, 279 ) oder der Richter eine von seiner eigenen abweichende Rechtsauffassung deutlich abwertend beurteilt hat (BVerfGE 20, 9 ; 35, 246 ).
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvB 1/19
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber zurückgewiesen
a) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; 108, 122 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ; 152, 332 ; 154, 312 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2021 - 2 BvR 2006/15 -, Rn. 21). - BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04
Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter - Zum …
a) Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 82, 30 ; 98, 134 ; 101, 46 ; 102, 122 ; stRspr). - BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2347/15
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04
Befangenheitsantrag im Zivilprozess
- KG, 25.04.2022 - 2 U 69/19
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit aufgrund der Ablehnung eines …
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvC 46/14
Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Müller …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 92/22
Erfolgloses Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs
- BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98
Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet
- BVerfG, 19.04.2010 - 1 BvR 626/10
Beschwerden gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und gegen eine …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2024 - VfGBbg 36/20
Unterzeichnung einer Volksinitiative; Kein Mitwirkungsausschluss; Keine Besorgnis …
- BVerfG, 23.06.2021 - 2 BvE 1/17
Antrag der NPD auf Ablehnung des Richters Huber als unbegründet zurückgewiesen
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2527/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2354/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- OLG Saarbrücken, 12.10.2018 - 6 WF 130/18
Besorgnis der Befangenheit wegen Verweigerung einer Terminsverlegung
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1593/16
Maßstäbe für die Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters; Zweifel an …
- OLG Saarbrücken, 10.10.2018 - 6 WF 130/18
- BVerfG, 15.05.2017 - 2 BvR 865/17
Ablehnungsgesuche und Verfassungsbeschwerde unzulässig
- BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und …
- BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19
Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in …
- VerfGH Sachsen, 11.04.2019 - 5-IV-19
- VerfG Schleswig-Holstein, 17.02.2012 - LVerfG 2/11
Anzeige eines befangenheitsrelevanten Sachverhalts durch ein Mitglied des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 29/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- BFH, 19.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - fehlerhafte Entscheidung des …
- BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 343/09
Führung eines Bewerbungsgesprächs mit Beschwerdeführer vor mehreren Jahren sowie …
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1494/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2667/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1624/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- OLG Bamberg, 24.04.2007 - 1 W 35/07
Gesetzlicher Richter; Zuständigkeit; Ablehnungsgrund
- LSG Bayern, 19.11.2013 - L 2 SF 121/12
Beschwerde wegen Ablehnung eines Antrages, einen Sachverständigen wegen Besorgnis …
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 2506/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1807/16
Begründete Selbstablehnung des Richters Müller wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 03.07.2017 - 2 BvR 1400/17
Unzulässige Ablehnungsgesuche und unzulässige Verfassungsbeschwerde
- StGH Niedersachsen, 23.01.2007 - StGH 1/06
Ausschluss von Ausübung des Richteramts; Ausübung des Richteramts; Befangenheit; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 13 SF 26/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2012 - L 15 SF 21/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2012 - L 15 SF 22/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2012 - L 15 SF 23/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 15 SF 23/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 15 SF 22/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2011 - L 15 SF 21/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 SF 68/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2012 - L 13 SF 67/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 33/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 32/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2007 - L 13 B 7/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 13 B 7/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2011 - L 13 SF 54/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 13 SF 28/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 13 SF 27/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 13 SF 8/11
- OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 7 KS 3682/01
Befangenheitsrüge; Rechtsgutachten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2012 - L 13 SF 1/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2011 - L 13 SF 61/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2011 - L 13 SF 25/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2011 - L 13 SF 2/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2009 - L 13 B 168/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2007 - L 13 B 123/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2007 - L 13 B 16/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2007 - L 13 B 2/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2015 - L 13 AS 301/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2011 - L 13 SF 63/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2011 - L 13 SF 64/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2011 - L 13 SF 52/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2011 - L 13 SF 38/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2011 - L 13 SF 35/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2011 - L 13 SF 14/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 13 SF 9/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 13 SF 10/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 13 SF 11/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 13 SF 12/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2010 - L 13 SF 20/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2010 - L 13 SF 16/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.07.2010 - L 13 SF 14/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2010 - L 13 SF 11/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2009 - L 13 SF 6/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2011 - L 13 SF 37/11
Rechtsprechung
BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00 |
Anwaltspraxisgemeinschaft des Bundesverfassungsrichters
§ 19 BVerfGG, "Schwelle" des § 18 Abs. 2 BVerfGG
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Besorgnis der Befangenheit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren "Hessische Wahlprüfung"
- Wolters Kluwer
Wahlprüfungsbeschwerde - Wahlprüfung - Landtag - Hessen - Besorgnis - Befangenheit - Richter - Kanzlei
- Judicialis
HessVerf Art. 78 Abs. 3; ; WahlprüfungsG § 1; ; WahlprüfungsG § 2; ; WahlprüfungsG § 17; ; BVerfGG § ... 19 Abs. 3; ; BVerfGG § 104; ; BVerfGG § 18 Abs. 3; ; BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 104 Abs. 1; ; BVerfGG § 18 Abs. 2; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 92; ; GG Art. 97 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4
- rechtsportal.de
BVerfGG § 19 Abs. 3
Besorgnis der Befangenheit eines Richters beim Bundesverfassungsgericht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht befangen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 102, 192
- NJW 2000, 2808
Wird zitiert von ... (33) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Da ich nicht ausschließen kann, dass dieser Sachverhalt zum Anlass genommen wird, meine Unbefangenheit in diesem Verfahren in Frage zu stellen, beantrage ich eine Entscheidung des Senats gemäß § 19 Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 88, 17 ).".Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ).
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).
Es muss etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 88, 17 ).
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 2/98
Erfolgloser Ablehnungsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Kirchhof im Verfahren …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).
Bei vernünftiger Würdigung aus dem hier maßgeblichen Blickwinkel der in einem abstrakten Normenkontrollverfahren beteiligten Staatsorgane rechtfertigen solche möglichen mittelbaren Folgewirkungen einer anstehenden Entscheidung aber noch nicht die Besorgnis, der Richter Jentsch sei in Bezug auf den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens befangen (vgl. hierzu BVerfGE 101, 46 ).
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Selbstablehnung eines Richters des BVerfG: Besorgnis der Befangenheit wegen …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 ; 88, 17 ; 98, 134 ; 101, 46 ). - BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 1213/85
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters - Selbstablehnung
- BVerfG, 15.09.1998 - 2 BvE 2/93
Keine Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters wegen schon …
Auszug aus BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 99, 51 ; 101, 46 ).
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts …
Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich parteilich oder befangen ist oder ob er sich selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 20, 1 ; 35, 246 ; 73, 330 ; 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 142, 9 ; 142, 18 ; 142, 302 ; 148, 1 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/ders./ Bethge, BVerfGG, § 19 Rn. 2 ). - BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03
Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet
Die Regelung des § 19 Abs. 3 BVerfGG setzt nicht voraus, dass sich der Richter selbst für befangen hält; es genügt, dass Umstände vorliegen, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (stRspr; zuletzt BVerfGE 102, 192 [194]).Es genügt, dass er Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. BVerfGE 88, 1 [3]; 88, 17 [22]; 98, 134 [137]; 101, 46 [50]; 102, 192 [194]).
Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 88, 17 [22 f.]; 99, 51 [56]; 101, 46 [50 f.]; 102, 192 [195]).
Daher können erst Umstände, die über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten hinausgehen, eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGE 88, 17 [23]; 102, 192 [195]).
Die behauptete Verstrickung von Herrn Kanther in die Vorgänge um die "Schwarzen Kassen" der hessischen CDU steht deshalb in einem wesentlich engeren Zusammenhang zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens als seinerzeit zum abstrakten Normenkontrollverfahren betreffend die Wahlprüfung in Hessen (vgl. BVerfGE 102, 192 und BVerfGE 103, 111): Dort ging es allein um die Verfassungsgemäßheit der personellen Zusammensetzung des hessischen Wahlprüfungsgerichts sowie um die Verfassungsmäßigkeit von Teilen des ihm vorgegebenen Prüfungsmaßstabs und der sofortigen Rechtskraft seiner Urteile (vgl. BVerfGE 102, 192 [196]); das Finanzgebaren der CDU Hessens war als Sachverhalt nicht einmal mittelbar Gegenstand des Verfahrens.
Der Senat hat im Fall der Wahlprüfung in Hessen ausgeführt, dass Herr Kanther der Sache nach als rehabilitiert erscheinen könnte, wenn der zur Prüfung gestellte Grund für eine Ungültigkeit der Wahl und die Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts für verfassungswidrig erklärt würden; ein derartiger Ausgang des Verfahrens wäre geeignet, das Ansehen sowie den wirtschaftlichen Wert der Rechtsanwaltskanzlei zu steigern und daher die ökonomischen Interessen des Richters Jentsch vornehmlich für die Zeit nach seinem Ausscheiden als Bundesverfassungsrichter zu berühren; solche möglichen mittelbaren Folgewirkungen einer anstehenden Entscheidung rechtfertigten aber - bei einer vernünftigen Würdigung aus dem maßgeblichen Blickwinkel der in einem abstrakten Normenkontrollverfahren beteiligten Staatsorgane - nicht die Besorgnis, der Richter Jentsch sei in Bezug auf den Gegenstand des Verfahrens befangen (vgl. BVerfGE 102, 192 [196]).
- BGH, 12.11.2015 - I ZR 167/14
Abschlagspflicht II - Arzneimittelrabatte: Abschlagspflicht der pharmazeutischen …
Objektive Beschränkungen der Berufswahl, die an außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegende Kriterien anknüpfen, sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeingut zwingend geboten sind (BVerfGE 102, 192, 214;… Jarass/Pieroth aaO Art. 12 Rn. 48;… Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 363).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.
Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW…, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH…, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.
Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW…, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH…, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.
Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW…, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH…, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
Dies ist der Fall, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde sowie durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und der Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (dazu [1]) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (dazu [2]) (vgl. BVerfGE 115, 276 [304] m.w.N.; sowie BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [213]).Von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Spielbankenentscheidung Ausnahmen für Berufe mit atypischen Besonderheiten angenommen (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]): Der Betrieb einer Spielbank sei eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaube, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen.
Dies gilt auch, soweit der jeweilige Beruf durch atypische Besonderheiten gekennzeichnet ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
Unklar ist dabei die Weite des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers (für einen weiten Spielraum OVG NRW…, Beschluss vom 22. Februar 2008 - 13 B 1215/07 -, zitiert nach juris, Rn. 52; Bay. VGH…, Beschluss vom 2. Juni 2008 - 10 CS 08.1102 -, zitiert nach juris, Rn. 22; VG Potsdam…, Beschluss vom 2. April 2008 - 3 L 687.07 -, zitiert nach juris, Rn. 20, siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 [Spielbanken II] -, BVerfGE 102, 192 [215]).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12
Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur …
Es reicht vielmehr aus, dass er - wie vorliegend - Umstände anzeigt, die Anlass geben, eine Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit zu treffen (vgl. zu § 19 Abs. 3 BVerfGG BVerfGE 102, 192 [ 194 ] ; 108, 122 [ 126 ] ; 109, 130 [ 131 ] ).Entscheidend ist allein, ob bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass besteht, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 101, 46 [ 50 f. ] ; 102, 192 [ 194 f. ] ; 108, 122 [ 126 ] ; 109, 130 [ 132 ] ).
Es muss vielmehr etwas Zusätzliches hinzukommen, das über diese Ausschlussgründe hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 [ 38 ] ; 101, 46 [ 51 ] ; 102, 192 [ 195 ] ; 108, 122 [ 126 ] ).
- BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14
Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung …
Objektive Beschränkungen der Berufswahl, die an außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegende Kriterien anknüpfen, sind nur zulässig, wenn sie zur Abwehr nachweisbarer oder höchst wahrscheinlicher Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeingut zwingend geboten sind (BVerfGE 102, 192, 214;… Jarass/Pieroth aaO Art. 12 Rn. 48;… Scholz in Maunz/Dürig aaO Art. 12 Rn. 363). - BVerfG, 25.05.2007 - 1 BvR 1696/03
Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters des …
Daher können im vorliegenden Fall erst Umstände, die über die in § 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG genannten hinausgehen, eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGE 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ). - VerfGH Baden-Württemberg, 11.03.2019 - 1 VB 64/17
Zur Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Hauptamtes eines tätigen …
- BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09
Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.10.2014 - VGH N 7/14
Nichtverletzung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie durch die Eingliederung …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14
Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen …
- StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19
Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 35/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- BVerfG, 07.06.2015 - 2 BvR 740/15
Keine Anwendung der in § 18 Abs. 1 BVerfGG genannten Ausschlussgründe bei …
- BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15
Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen Legislaturperioden des …
- VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin
- VerfGH Baden-Württemberg, 27.09.2021 - 1 VB 85/17
Begründete Selbstablehnung einer Verfassungsrichterin, die im Hauptberuf …
- VerfGH Baden-Württemberg, 03.07.2017 - 1 GR 29/17
"AfD-Richterin" von Verfahren ausgeschlossen
- StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit …
- OLG Düsseldorf, 26.05.2010 - 11 W 16/10
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen unterbliebener Kenntnisnahme von …
- BVerfG, 24.11.2021 - 2 BvR 1319/20
Begründete Selbstablehnung eines Verfassungsrichters wegen freundschaftlicher …
- OLG Düsseldorf, 30.06.2008 - 11 W 15/08
Rechtsfolgen der Widersprüchlichkeit der Erklärungen bei Ablehnung wegen …
- VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 128.09
Emissionsberechtigungen; Veräußerungskürzung bei Stromproduzenten rechtens
- VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 17.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- LG Berlin, 11.11.2016 - 67 S 152/16
Berufungsverfahren: Ablehnung der Berufungsrichter wegen der Anwendung des …
- VerfGH Berlin, 30.06.2009 - VerfGH 110/06
- VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 320.09
Zuteilung von Emissionsberechtigungen
- VG Köln, 02.10.2009 - 27 K 1880/07
Feststellungsklage; Autobahnmaut; Bundesstraße, Art. 12 Abs. 1 GG