Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.11.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.2005 - C-405/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2990
EuGH, 18.10.2005 - C-405/03 (https://dejure.org/2005,2990)
EuGH, Entscheidung vom 18.10.2005 - C-405/03 (https://dejure.org/2005,2990)
EuGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - C-405/03 (https://dejure.org/2005,2990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Rechte aus der Marke - Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr - Verbringung von Originalmarkenwaren in die Gemeinschaft - Waren, die in das Zollverfahren des externen Versand- oder des ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Class International

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Rechte aus der Marke - Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr - Verbringung von Originalmarkenwaren in die Gemeinschaft - Waren, die in das Zollverfahren des externen Versand- oder des ...

  • EU-Kommission PDF

    Class International

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Rechte aus der Marke - Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr - Verbringung von Originalmarkenwaren in die Gemeinschaft - Waren, die in das Zollverfahren des externen Versand- oder des ...

  • EU-Kommission

    Class International

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum , Gemeinschaftsmarke

  • Wolters Kluwer

    Nutzung einer Marke durch die Zwischenlagerung von Waren in einer Lagerhalle; Vorabentscheidungsverfahren wegen der Klärung der Voraussetzungn für die Nutzung einer Marke; Bestehen der Möglichkeit der Nutzung einer Marke während eines bestehenden zollrechtlichen Arrests; ...

  • Judicialis

    Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 1; ; Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 9 Abs. 1; ; Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Rechte aus der Marke - Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr - Verbringung von Originalmarkenwaren in die Gemeinschaft - Waren, die in das Zollverfahren des externen Versand- oder des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Class International

    Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Rechte aus der Marke - Benutzung der Marke im geschäftlichen Verkehr - Verbringung von Originalmarkenwaren in die Gemeinschaft - Waren, die in das Zollverfahren des externen Versand- oder des ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des Gerechtshof Den Haag vom 28. August 2003 in dem Rechtsstreit Class International B.V. gegen 1. Colgate-Palmolive Company, 2. Unilever N.V., 3. Smithkline Beecham PLC und 4. Beecham Group PLC

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Den Haag - Auslegung von Artikel 5 Absätze 1 und 3 Buchstaben b und c der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 359 (Ls.)
  • GRUR 2006, 146
  • GRUR Int. 2005, 1050
  • GRUR Int. 2006, 1055
  • GRUR Int. 2006, 40
  • EuZW 2005, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

    Auszug aus EuGH, 18.10.2005 - C-405/03
    Durch die Klarstellung, dass das Inverkehrbringen außerhalb der Gemeinschaft nicht sein Recht erschöpft, der ohne seine Zustimmung unternommenen Einfuhr dieser Waren zu widersprechen, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber somit dem Markeninhaber gestattet, das erste Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Waren in der Gemeinschaft zu kontrollieren (vgl. u. a., zur Richtlinie und mit Bezug auf das Gebiet des EWR, Urteil vom 1. Juli 1999 in den Rechtssachen C-414/99 bis C-416/99, Zino Davidoff und Levi Strauss, Slg. 2001, I-8691, Randnr. 33).

    66 Was die Zustimmung des Markeninhabers zu einer Verbringung von Nichtgemeinschaftswaren in die Gemeinschaft betreffe, so ergebe sich aus der Rechtsprechung eindeutig, dass dieser Umstand von dem in Anspruch genommenen Wirtschaftsteilnehmer nachzuweisen sei (Urteil Zino Davidoff und Levi Strauss, Randnrn.

    Das in der neunten Begründungserwägung der Richtlinie als "wesentlich" bezeichnete Ziel eines "[einheitlichen Schutzes] im Recht aller Mitgliedstaaten" wäre nicht erreicht (vgl. zur Richtlinie Urteil Zino Davidoff und Levi Strauss, Randnrn.

    Ist dieser Beweis erbracht worden, hat sodann der in Anspruch genommene Wirtschaftsteilnehmer das Vorliegen einer Zustimmung des Markeninhabers zu einem Inverkehrbringen der Waren in der Gemeinschaft zu beweisen (vgl. zur Richtlinie Urteil Zino Davidoff und Levi Strauss, Randnr. 54).

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10

    CONVERSE I

    Das Ausschließlichkeitsrecht an der Marke nach § 14 Abs. 2 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 GMV ist nicht auf das Recht zur Kennzeichnung der Waren mit der Marke beschränkt, sondern umfassend zu verstehen und hat auch das Recht zum Anbieten und Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Ware zum Inhalt (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Oktober 2005 - C405/03, Slg. 2005, I8735 = GRUR 2006, 146 Rn. 58 - Class International; BGH, GRUR 2000, 879, 880 f. - stüssy I; Sack, WRP 1999, 467, 470).

    Dementsprechend obliegt dem in Anspruch genommenen Dritten die Beweislast dafür, dass es sich um Originalmarkenwaren handelt und diese vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden sind (vgl. BGH, GRUR 2000, 879, 880 - stüssy I; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - I ZR 193/97, GRUR 2004, 156, 158 = WRP 2004, 243 - stüssy II; vgl. auch EuGH, GRUR 2006, 146 Rn. 74 - Class International).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe -

    19 Hierzu verweist sie u. a. auf die Urteile vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 71 und 72), und vom 1. Dezember 2011, Philips und Nokia (C-446/09 und C-495/09, EU:C:2011:796, Rn. 57).

    20 Sie führt u. a. die Urteile vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 50), und vom 1. Dezember 2011, Philips und Nokia (C-446/09 und C-495/09, EU:C:2011:796, Rn. 56), an.

    21 Sie verweist auf das Urteil vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 71 und 72).

    22 Vgl. u. a. Urteile vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 58 und 60), und vom 9. November 2006, Montex Holdings (C-281/05, EU:C:2006:709, Rn. 26).

    27 Sie erwähnt u. a. die Urteile vom 16. Juli 1998, Silhouette International Schmied (C-355/96, EU:C:1998:374, Rn. 31), und vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 33).

    29 Sie beruft sich u. a. auf die Urteile vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 58), und vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 67).

    64 Urteile vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 58), vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474, Rn. 67), und vom 1. Dezember 2011, Philips und Nokia (C-446/09 und C-495/09, EU:C:2011:796, Rn. 57 bis 62).

    66 Rn. 13 bis 16 des Urteils vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03, EU:C:2005:616), und Rn. 26 bis 32 des Urteils vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a. (C-324/09, EU:C:2011:474).

    67 Urteil vom 18. Oktober 2005, Class International (C-405/03; EU:C:2005:616, Rn. 75).

  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

    Wie aber der Generalanwalt in den Nrn. 67 bis 74 seiner Schlussanträge unter Bezugnahme auf das Markenrecht ausführt, könnte, wenn die Frage der Beweislast dafür, dass die angefochtene Benutzung das Ergebnis einer Nachahmung des geschützten Geschmacksmusters ist, in die Zuständigkeit des nationalen Rechts der Mitgliedstaaten fiele, sich daraus für die Inhaber von Gemeinschaftsgeschmacksmustern je nach dem betroffenen Recht ein unterschiedlicher Schutz ergeben, so dass das insbesondere aus dem ersten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 6/2002 hervorgehende Ziel eines einheitlichen Schutzes mit einheitlicher Wirkung für die gesamte Union nicht erreicht wäre (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Oktober 2005, Class International, C-405/03, Slg. 2005, I-8735, Rn. 73).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Das in der neunten Begründungserwägung der Richtlinie 89/104 als "wesentlich" bezeichnete Ziel eines "[einheitlichen Schutzes] im Recht aller Mitgliedstaaten" wäre nicht erreicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Oktober 2005, Class International, C-405/03, Slg. 2005, I-8735, Randnr. 73).

    Nach alledem ist festzustellen, dass es in Situationen wie in den Ausgangsverfahren, sofern erwiesen ist, dass die parallel importierten Arzneimittel umgepackt worden sind, den Parallelimporteuren obliegt, zu beweisen, dass die in Randnr. 32 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen dafür vorliegen, dass sich die Markeninhaber dem weiteren Vertrieb dieser Arzneimittel nicht widersetzen können (vgl. entsprechend Urteil Class International, Randnr. 74).

  • EuGH, 19.06.2014 - C-217/13

    Oberbank - Vorabentscheidungsersuchen - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Art. 3

    Würde sich die Beweislast für die infolge der Benutzung einer Marke erworbene Unterscheidungskraft im Rahmen eines Verfahrens zur Ungültigerklärung dieser Marke nach dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten richten, könnte sich daraus nämlich für die Markeninhaber ein je nach dem betroffenen Recht unterschiedlicher Schutz ergeben, so dass das im zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/95 genannte und dort als "wesentlich" bezeichnete Ziel, dass die eingetragenen Marken "im Recht aller Mitgliedstaaten einen einheitlichen Schutz genießen", nicht erreicht würde (vgl. entsprechend Urteile Class International, C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie H. Gautzsch Großhandel, C-479/12, EU:C:2014:75, Rn. 40).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04

    Parfümtester

    Dem Markeninhaber steht danach das ausschließliche Recht zu, das erste Inverkehrbringen der Markenware in der Gemeinschaft zu kontrollieren (vgl. EuGH, Urt. v. 18.10.2005 - C-405/03, Slg. 2005, I-8735 = GRUR 2006, 146 Tz. 33 = MarkenR 2005, 489 - Class International/Colgate-Palmolive).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-129/17

    Mitsubishi Shoji Kaisha und Mitsubishi Caterpillar Forklift Europe - Vorlage zur

    Durch die Klarstellung, dass das Inverkehrbringen außerhalb des EWR nicht sein Recht erschöpft, der ohne seine Zustimmung unternommenen Einfuhr dieser Waren zu widersprechen, hat der Unionsgesetzgeber somit dem Markeninhaber gestattet, das erste Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Waren im EWR zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Silhouette International Schmied, C-355/96, EU:C:1998:374, Rn. 26, vom 20. November 2001, Zino Davidoff und Levi Strauss, C-414/99 bis C-416/99, EU:C:2001:617, Rn. 32 und 33, sowie vom 18. Oktober 2005, Class International, C-405/03, EU:C:2005:616, Rn. 33).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer

    20 Der Gerichtshof hat weiter festgestellt, dass der Inhaber einer Marke einer im Rahmen des Zollverfahrens des externen Versand- oder des Zolllagerverfahrens erfolgten bloßen Verbringung von mit der Marke versehenen Originalmarkenwaren in die Gemeinschaft, die nicht zuvor von ihm oder mit seiner Zustimmung in der Gemeinschaft in den Verkehr gebracht worden sind, nicht widersprechen kann (Urteil vom 18. Oktober 2005 in der Rechtssache C-405/03, Class International, Slg. 2005, I-8735, Randnr. 50).

    21 Im Bereich des Markenrechts stellt die Überführung von mit einer Marke versehenen Nichtgemeinschaftswaren in ein Nichterhebungsverfahren wie das externe Versandverfahren als solche keine Verletzung des Rechts des Inhabers dieser Marke dar, das erste Inverkehrbringen in der Gemeinschaft zu kontrollieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Class International, Randnr. 47).

    22 Der Gerichtshof hat hingegen entschieden, dass der Inhaber der Marke dem Anbieten oder dem Verkauf von Originalmarkenwaren, die den zollrechtlichen Status von Nichtgemeinschaftswaren haben, widersprechen kann, wenn das Angebot abgegeben wird und/oder der Verkauf erfolgt, während für die Waren das externe Versand- oder das Zolllagerverfahren gilt, und wenn diese Handlungen notwendig das Inverkehrbringen der Waren in der Gemeinschaft bedeuten (vgl. in diesem Sinne Urteil Class International, Randnr. 61).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Dem Markeninhaber steht danach das ausschließliche Recht zu, das erste Inverkehrbringen der Markenware in der Gemeinschaft zu kontrollieren (vgl. EuGH, Urt. v. 18.10.2005 - C-405/03, GRUR 2006, 146, 148 Tz 33 = MarkenR 2005, 489 - Colgate-Palmolive).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-446/09

    Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen, unter denen die Zollbehörden der

    42 und 43, und - zu Marken - Urteile Rioglass und Transremar, Randnr. 27, und vom 18. Oktober 2005, Class International, C-405/03, Slg. 2005, I-8735, Randnr. 47, sowie Montex Holdings, Randnr. 21).

    Dagegen kann eine Verletzung dieser Rechte gegeben sein, wenn aus Drittstaaten stammende Waren während ihrer Überführung in ein Nichterhebungsverfahren im Zollgebiet der Union oder sogar vor ihrer Ankunft in diesem Gebiet Gegenstand einer an die Verbraucher in der Union gerichteten geschäftlichen Handlung wie eines Verkaufs, eines Verkaufsangebots oder einer Werbung sind (vgl. Urteile Class International, Randnr. 61, sowie vom 12. Juli 2011, L'Oréal u. a., C-324/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 67).

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 2 U 89/12

    Markenverletzungsstreit: Inverkehrbringen markenmäßig gekennzeichneter Ware im

  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 55/20

    Hyundai-Grauimport

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Geistiges und gewerbliches Eigentum - Geschmacksmuster -

  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04

    Durchfuhr von Originalware

  • BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 33/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Sparkassen-Rot (abstrakte

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-119/10

    Frisdranken Industrie Winters - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - Recht des

  • LG Hamburg, 27.01.2011 - 315 O 87/10
  • BGH, 23.01.2018 - 5 StR 554/17

    Ins Leere gehende Verweisung im Markenrecht (keine Blankettnorm; Aufnahme des

  • KG, 24.05.2019 - 5 U 1/18

    On-Board-Shopping - Gemeinschaftsmarkenrechtsverletzung: Online-Verkauf von

  • EuGH, 28.10.2010 - C-449/09

    Canon - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Richtlinie

  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 2 U 86/09

    Abschottung der nationalen Märkte durch den Markeninhaber: Geschlossenes

  • OLG Hamburg, 12.10.2023 - 3 U 60/22

    Weihrauchextrakt

  • OLG Frankfurt, 12.05.2015 - 6 W 43/15

    Markenverletzung durch Zeichenbenutzung auf dem Stand einer internationalen

  • BPatG, 08.03.2013 - 33 W (pat) 103/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "abstrakte Farbmarke (ROT)" -

  • EuGH, 27.04.2006 - C-145/05

    Levi Strauss - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

  • OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 6 U 76/19

    Zum Begriff der "Einfuhr" als Benutzungshandlung im Rahmen von § 14 Abs. 3 Ziffer

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2014 - 20 W 133/12

    Durchsetzung einer Auskunftsverpflichtung

  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 89/19

    Markenverletzungsprozess: Darlegungs- und Beweislast für Plagiatsvorwurf;

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

  • OLG Stuttgart, 01.06.2010 - 2 U 86/09

    Erschöpfung des Markenrechts durch Vertrieb der Markenware

  • EuGH, 19.02.2009 - C-62/08

    UDV North America - Art. 104 § 3 Abs. 2 der Verfahrensordnung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2016 - C-223/15

    combit Software - Geistiges Eigentum - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr.

  • OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07

    Markenrecht: Erschöpfung des Markenschutzes bei Verkauf ausgeeinzelter Teile aus

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 20 U 193/11

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung

  • EuGH, 30.04.2020 - C-772/18

    A (Contrefaçon par importation de roulements à billes) - Vorlage zur

  • LG Saarbrücken, 04.03.2021 - 7 O 181/19
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-446/09

    Philips - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

  • FG Sachsen, 16.09.2021 - 4 K 412/21

    Rechtmäßige Sicherstellungsverfügung einer Luftfrachtsendung von Chemikalien

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/07
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2014 - 20 W 89/12

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren wegen Verletzung einer Marke

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-495/09

    Nokia - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2845
BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04 (https://dejure.org/2005,2845)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04 (https://dejure.org/2005,2845)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 1 BvR 1870/04 (https://dejure.org/2005,2845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 29, 4, 10a, 11; GG Art. 12, 33 GG
    Verbot, Notar auch in Telefonbuch außerhalb seines Amtssitzes eintragen zu lassen, ist verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit des Verbotes der Veröffentlichung von Anschrift und Telefonnummer in einem nicht seinen Amtssitz einschließenden Telefonbuch für einen Notar; Veröffentlichung von Anschrift und Telefonnummer in einem benachbarten Telefonbuch als Verstoß gegen ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 349
  • NJW 2006, 359
  • DNotZ 2006, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04
    a) Art. 12 Abs. 1 GG gilt grundsätzlich auch für den Beschwerdeführer, der als Notar einen staatlich gebundenen Beruf ausübt (vgl. BVerfGE 73, 280 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483).

    Das Grundrecht schützt auch die berufliche Außendarstellung des Grundrechtsträgers einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme seiner Dienste (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483).

    Gerechtfertigt ist dieses Verbot als flankierende Maßnahme zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Berufsausübung der Notare (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510 ).

    aa) Es kann nicht unterstellt werden, diese Art der Information signalisiere die Bereitschaft des Notars, unter Verletzung seiner Amtspflichten Urkundstätigkeit außerhalb seines Amtsbereichs oder Amtsbezirks auszuüben (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483 ).

    Unabhängig von der teilweisen Nichtigkeit dieser Norm (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483) spricht auch die Regelung dieses einen Spezialfalles dafür, dass der Gesetzgeber im Übrigen keine allgemeine Rücksichtnahmepflicht vorgesehen hat.

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 6/04

    Zulässigkeit der Werbung eines Notars

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2004 - NotZ 6/04 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2004 - NotZ 6/04 -, der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. April 2003 - 1 Not 10/02 - und die Verfügung des Präsidenten des Landgerichts Darmstadt vom 28. August 2002 - Ic J 20 (SH 6) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04
    Das Grundrecht schützt auch die berufliche Außendarstellung des Grundrechtsträgers einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme seiner Dienste (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04
    a) Art. 12 Abs. 1 GG gilt grundsätzlich auch für den Beschwerdeführer, der als Notar einen staatlich gebundenen Beruf ausübt (vgl. BVerfGE 73, 280 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04
    Das Grundrecht schützt auch die berufliche Außendarstellung des Grundrechtsträgers einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme seiner Dienste (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 94, 372 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483).
  • BVerfG, 24.07.1997 - 1 BvR 1863/96

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04
    Gerechtfertigt ist dieses Verbot als flankierende Maßnahme zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Berufsausübung der Notare (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats, NJW 2005, S. 1483 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2510 ).
  • OLG Celle, 19.06.2006 - Not 9/06

    Werbung eines Anwaltsnotars in einem kirchlichen Gemeindebrief; Dienstvergehen

    a) Grundsätzlich gilt auch für den Notar, der einen "staatlich gebundenen" Beruf ausübt, die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfGE 73, 280, 292; Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 2561/03 , in: NJW 2005, 1483 zu B I 1; Beschluss vom 24. November 2005 - 1 BvR 1870/04 , in: NJW 2006, 359 zu II 1 a; Schippel, BNotO, 7. Aufl., § 29 Rdnr. 1 f.).

    Ferner hat es keine unzulässige Werbung im Sinne von § 29 Abs. 1 BNotO angenommen, wenn ein Notar Anschrift und Telefonnummer seiner Geschäftsstelle in einem örtlichen Telefonbuch veröffentlichen lässt, das nicht auch für den Ort seines Amtssitzes, sondern ausschließlich für eine Gemeinde herausgegeben wird, die außerhalb seines Amtsbereiches liegt (NJW 2006, 359 unter Aufhebung des Beschlusses des BGH vom 12. Juli 2004 - NotZ 6/04 , in: NJW 2004, 2974).

    Wenn das BVerfG bereits die Veröffentlichung in einem Telefonbuch für zulässig gehalten hat, das ausschließlich einen Bereich außerhalb des Amtssitzes des Notars betrifft, weil alleine hierdurch nicht unterstellt werden könne, der Notar signalisiere damit seine Bereitschaft, Urkundstätigkeiten außerhalb seines Amtsbereichs oder bezirks vorzunehmen (NJW 2006, 359), so gilt das erst recht, wenn die Veröffentlichung wie hier nur mit der Zielrichtung auf einen ganz beschränkten örtlichen Adressatenkreis innerhalb des Amtsbereichs des Notars erfolgt.

  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - Not 1/06

    Untersagung der Unterhaltung einer Grundbesitzervereinsgeschäftsstelle in einer

    Nach gefestigter Meinung in Rechtsprechung und Literatur kann die zuständige Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Aufgaben und unter Beachtung der sachlichen Unabhängigkeit des Notars diesem aus begründetem Anlass im Einzelfall Weisungen erteilen, die er befolgen muss - unbeschadet seines Rechtes, dagegen nach § 111 BNotO vorzugehen (etwa BGH NJW 1989, 3281 ff.; BGH DNotZ 1990, 436 f.; Schippel/Lemke, BNotO, 7. Aufl. 2000, § 93 Rn. 6; Custodis in Eylmann/Vaasen, BNotO, 2. Aufl. 2004, § 93 Rn. 4; offengelassen in BVerfG NJW 2006, 359).

    Damit sei die Unparteilichkeit oder Gewissenhaftigkeit auch des Anwaltsnotars angesprochen (BVerfG DNotZ 2005, 931, 932; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 359 f. und BGH DNotZ 2006, 72).

  • OLG Celle, 25.05.2010 - Not 19/09

    Pflichtwidrigkeit der auswärtigen Beurkundungstätigkeit eines Notars in

    Amtswidrig ist deswegen eine Werbung nur dann, wenn sie die ordnungsgemäße Berufsausübung des Notars in Frage stellt (BVerfG NJW 2006, 359, 360 [BVerfG 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04] m. w. N.).
  • BGH, 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 9/11

    Berufsrecht der Notare: Hinweis auf den Amtssitz bei Angabe der Amtsbezeichnung

    Auch von Telefonbüchern geht eine Werbewirkung auf auswärtige Rechtsuchende aus (vgl. BVerfG ZNotP 2006, 36, 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2007 - 14 A 4267/05

    Berücksichtigung des Tätigwerdens auf allen anderen Gebieten des

    dazu aus neuerer Zeit BVerfG, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04 -, DNotZ 2006, 226 = NJW 2006, 359, und OVG NRW, Beschluss vom 29.8.2006 - 13 A 3968/04 - (dazu BVerwG, Beschluss vom 7.11.2006 - 6 B 92/06 -), jeweils m.w.N.
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - VA (Not) 8/05

    Unzulässige Werbung eines Notars auf einer Uhrensäule

    In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird zwar hervorgehoben, dass zu den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Handlungen auch die berufliche Außendarstellung des Notars einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme seiner Dienste zählt (zuletzt BVerfG DNotZ 2005, 931 ff.; BVerfG NJW 2006, 359 f.; ebenso BGH DNotZ 2006, 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 1228/07

    Werbeverbot für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Qualifizierung von

    dazu aus neuerer Zeit BVerfG, Beschluss vom 24.11.2005 - 1 BvR 1870/04 -, DNotZ 2006, 226 = NJW 2006, 359, sowie OVG NRW, Urteil vom 27.4.2001 - 7 A 4490/99 -, NRWE, und Beschluss vom 29.8.2006 - 13 A 3968/04 - (dazu BVerwG, Beschluss vom 7.11.2006 - 6 B 92.06 -), jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.
  • OLG Schleswig, 08.06.2006 - VA Not 8/05

    Unzulässige Werbung eines Notars auf einer Uhrensäule am Marktplatz

    In der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird zwar hervorgehoben, dass zu den durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten berufsbezogenen Handlungen auch die berufliche Außendarstellung des Notars einschließlich der Werbung für die Inanspruchnahme seiner Dienste zählt (zuletzt BVerfG DNotZ 2005, 931 ff.; BVerfG NJW 2006, 359 f.; ebenso BGH DNotZ 2006, 72 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht