Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 31.01.1990 | OLG Düsseldorf, 02.11.1990

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2683
BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90 (https://dejure.org/1990,2683)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90 (https://dejure.org/1990,2683)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 1990 - BReg. 3 Z 103/90 (https://dejure.org/1990,2683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Vermögensverwaltung; Anforderungen an die Entnahme von Geld aus dem Vermögen einer Pflegeperson; Umfang der Rechte und Pflichten eines Pflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 432
  • NJW-RR 1991, 332 (Ls.)
  • MDR 1991, 57
  • FamRZ 1991, 481
  • Rpfleger 1991, 19
  • BayObLGZ 1990, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und

    Für diesen grundsätzlichen Vorrang der Wünsche des Betreuten vor dessen objektiven Interessen, insbesondere auch vor seinen objektiven Vermögensbelangen, spricht zunächst, dass der Betreuer nach allgemeiner Auffassung nicht die Aufgabe hat, das Vermögen des Betreuten zugunsten seiner Erben zu erhalten (BGH Urteil vom 22. Februar 1967 - IV ZR 279/65 - MDR 1967, 473; KG ZMR 2002, 265, 269; BayObLG NJW 1991, 432; Bienwald, Betreuungsrecht, § 1901 Rdn. 22; HK-BUR/Bauer § 1901 BGB Rdn. 35; Schulze/ Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 1901 Rdn. 5; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1901 Rdn. 4; Damrau/Zimmermann § 1901 Rdn. 4).
  • BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 146/91

    Pflegschaft mit Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung zur ärztlichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

    Ohne Belang im Zusammenhang mit der vorliegenden Rechtsbeschwerde ist auch die Frage, ob der Betroffene ausreichend Taschengeld erhält (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 249); das ist eine Frage der Führung der Betreuung, nicht der Bestellung eines Betreuers.
  • BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 45/91

    Entlassung eines Pflegers; Eignung zur Führung einer Pflegschaft

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines vom Vormund erklärten Verzichts auf die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2471
OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89 (https://dejure.org/1990,2471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.1990 - 10 UF 285/89 (https://dejure.org/1990,2471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - 10 UF 285/89 (https://dejure.org/1990,2471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 184
  • NJW-RR 1991, 332 (Ls.)
  • FamRZ 1990, 889
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 23/84

    Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89
    Alsdann kann die Inanspruchnahme des Ausgleichspflichtigen frühestens vom Erlaß des Sozialhilfebescheides, der hier am 22.01.1985 ergangen ist, erfolgen (BGH, FamRZ 1985, 793).
  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89
    Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich hat zwar unterhaltsrechtlichen Charakter, ist jedoch im Grundsatz nicht von der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten und von der Bedürftigkeit des Berechtigten abhängig (BGH, FamRZ 1985, 263 ff/265).
  • BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81

    Gewährung von Sozialhilfe gegenüber einer Frau mit Kind - Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89
    In dieser Überleitungsanzeige ist eine zugleich damit verbundene und als Mahnung wirkende Rechtswahrungsanzeige zu sehen (vgl. BGH FamRZ 1983, 895 ff/896).
  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 1 UF 362/86

    Billigkeit der Durchführung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89
    Der Statthaftigkeit der Beschwerde steht nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung nicht entgegen, wenn das Amtsgericht, wie hier, unzutreffend die Regelung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs durch Urteil und nicht durch Beschluß vorgenommen hat (OLG Hamm FamRZ 1987, 290).
  • OLG Hamm, 31.08.1988 - 10 WF 398/88

    Erfolgsaussicht einer Klage auf Trennungsunterhalt; Beginn und Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89
    Nach der Rechtsprechung des Senats steht nämlich der Geltendmachung übergeleiteter Ansprüche durch den (ursprünglichen) Berechtigten die Überleitung dann nicht entgegen, wenn etwa der Sozialhilfeträger, wie hier, den Anspruchsinhaber zugleich berechtigt, die übergeleiteten Beträge in einem Gerichtsverfahren selbst geltend zu machen und einzuziehen (vgl. Senat in FamRZ 1989, 506).
  • BSG, 21.12.1993 - 12 RK 28/93

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Versorgungsbezüge - Ehescheidung

    Denn aus § 1587h Nr. 1 BGB ergibt sich, daß der Gesetzgeber bei dieser Form des Versorgungsausgleichs Verhältnisse unterstellt, wie sie für Unterhaltsbeziehungen typisch sind, ohne daß in jedem Fall ein Unterhaltsanspruch zu bestehen braucht (dazu BGH LM Nr. 4 zu § 1587g BGB = FamRZ 1985, 263; OLG Hamm NJW 1991, 184).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 217/04

    Nichtbestehen eines graduellen Unterschieds zwischen der unbilligen Härte im

    aa) Ein Härtegrund nach § 1587 h Nr. 1 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Ausgleichspflichtige nicht leistungsfähig ist oder der ausgleichsberechtigte Ehegatte auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nicht angewiesen ist, weil seine Altersversorgung auf andere Weise hinreichend gesichert ist (OLG Hamm FamRZ 1990, 889, 890).
  • OLG Oldenburg, 16.05.2001 - 11 UF 189/99

    Versorgungsausgleich; Umrechnung; BarwertVO; Scheidung; Zusatzversorgung;

    Der Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs ist jedoch nur Verfahrensvoraussetzung, nicht Sachantrag; er muss deshalb nicht beziffert werden (auch nicht zur Herbeiführung des Verzugs gem. § 1587 k Abs. 1 i.V.m. § 1585 b Abs. 2 BGB; vgl. im einzelnen BGH, FamRZ 1984, 690; 1989, 950, 951; OLG Düsseldorf, FamRZ 1985, 720; OLG Hamm, FamRZ 1990, 889; Johannsen/Henrich/ Hahne, 3. Aufl., § 1587 f, Rn. 19; § 1587 k, Rn. 3).
  • OLG Celle, 12.01.2009 - 10 UF 86/08

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer Minister und einer

    Wird gleichwohl ein bezifferter Antrag gestellt, so ist das Gericht dadurch nicht gehindert, dem Antragsteller einen höheren Betrag zuzusprechen, denn § 308 ZPO findet im FGG-Verfahren keine Anwendung (OLG Hamm FamRZ 1990, 889. OLG Bamberg FamRZ 2001, 689, 690).
  • OLG Schleswig, 22.03.2007 - 8 UF 182/06

    Versorgungsausgleich: Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich trotz geltend

    Überdies hängt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich auch nicht davon ab, dass der Ausgleichspflichtige leistungsfähig und der Ausgleichsberechtigte bedürftig ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1990, 889).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2004 - 16 UF 198/03

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines Teilausgleichs im

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn bei Erfüllung des Ausgleichsanspruchs der eigene notwendige Lebensbedarf des Verpflichteten gefährdet wäre (vgl. RegE BT-Drucks. 7/650 S. 166), aber auch schon dann, wenn der eigene angemessene Selbstbehalt des Verpflichteten im Sinne des § 1581 S. 1 BGB zum Zeitpunkt der Entscheidung über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gefährdet wäre (so auch Johannsen / Hahne, a.a.O., § 1587 h BGB Rn 8; OLG Celle, FamRZ 1982, 501, 503; OLG Hamm FamRZ 1990, 889, 890 = NJW 1991, 184); hingegen muss der Ausgleichspflichtige in diesem Fall nicht bis zum notwendigen Selbstbehalt (i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB) die Rente einsetzen (Erreichen der Opfergrenze).
  • OLG Nürnberg, 13.09.2004 - 11 UF 4240/03

    Zur Festlegung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente im Wege des Supersplittings

    Auch sonst sind an die Bestimmtheit der Mahnung keine strengen Anforderungen zu stellen (OLG Hamm FamRZ 1990, 889, 890).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4425
OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.11.1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. November 1990 - 3 Wx 391/90 (https://dejure.org/1990,4425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 332
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90

    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    5. Handelsrecht/Registerrecht - Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher Meinungsäußerung (BayObLG, Beschluß vom 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) FGG § 19 HRV § 26 S.1 Eine Aufforderung des Registergerichts an die anmeldende Gesellschaft, zu den Bedenken der Industrie- und Handelskammer gegen die Firma binnen einer bestimmten Frist Stellung zu nehmen, verbunden mit dem Hinweis, daß auch das Gericht diese Bedenken teile, ist keine beschwerdefähige Verfügung i. S. v. § 19 FGG ; vielmehr liegt darin nur eine nicht anfechtbare vorläufige Meinungsäußerung des Gerichts.
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 2 Wx 14/88

    Mitgliedschaft einer BGB-Gesellschaft (GbR) in einem Verein; Prüfungskompetenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hingegen sind bloße Mei nungsäußerungen des Gerichts zur Zulässigkeit der Firma in Handelsregistersachen, die nicht auf einen bestimmten Erfolg abzielen, der Anfechtung entzogen, da es dann an dem für eine Entscheidung maßgeblichen Merkmal der Verbindlichkeit fehlt (vgl. BGH Rpfleger 1980, 273 = DNotZ 1980, 741 ; OLG Köln NJW 1989, 173 f.; Rpfleger 1978, 21 f. = MittRhNotK 1977, 182 ).
  • OLG Hamm, 12.12.1985 - 15 W 443/85

    Nachweis der Rechtsnachfolge in ererbte Kommanditbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90
    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449 f. = DNotZ 1988, 515 m. w. N.; OLG Hamm Rpfleger 1986, 139 f. = MittRhNotK 1986, 128 ; Drischler, Handelsregisterverfügung, 5. Aufl., § 26, Rd.-Nr. 13).
  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

    Deshalb ist weder dem Erwerber eines Erbteils ein Erbschein zu erteilen, noch wird ein den gesetzlichen (Mit-) Erben ausweisender Erbschein im Sinne von § 2361 Abs. 1 BGB dadurch unrichtig, daß der Erbe seinen Erbteil auf einen Dritten überträgt (vgl. RGZ 64, 173 [178]; BayObLG NJW-RR 2001, 1521 [1522]; OLG Braunschweig, NJOZ 2004, 3856 [3857]; OLG Düsseldorf, MDR 1981, 143; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 332; OLG Schleswig, SchlHA 2010, 292 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 27, 28; Gergen in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2010, Rdn. 27; Jauernig/Stürner, BGB, 13. Aufl. 2009, § 2033, Rdn. 5; Staudinger/Werner, BGB, Neubearbeitung 2002, § 2033, Rdn. 24).
  • LSG Hessen, 18.03.2011 - L 7 AS 687/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Denn der Erwerber eines zwischen dem Erbfall und dem Eintritt des Nacherbfalls übertragenen Nacherbenanwartschaftsrechts tritt im Moment des Nacherbfalls unmittelbar - also ohne Durchgangserwerb des vom Erblasser ursprünglich eingesetzten Nacherben - in die Rechtsstellung des Nacherben ein (OLG Braunschweig, Beschluss v. 27.01.2004, 2 W 249/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.11.1990, 3 Wx 391/90; MünchKomm./Grunsky, 4. Aufl. 2005, § 2100 Rdnr. 30).
  • OLG Braunschweig, 27.01.2004 - 2 W 249/03

    Erteilung eines Erbscheins an einen Nacherben ; Bestehen einer Nacherbschaft von

    1a Z 19/90|OLG Düsseldorf; 02.11.1990; 3 Wx 391/90">MDR 1991, 252 = NJW-RR 1991, 332) und BayObLG (…
  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 17/01

    Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts

    c) Die zwischen Erbfall und Nacherbfall erfolgte Übertragung des Nacherbenanwartschaftsrechts vom Beteiligten zu 1 auf die Beteiligte zu 4 hat auf den Inhalt des zu erteilenden Erbscheins keinen Einfluss (BayObLG Rpfleger 1985, 183 und Rpfleger 1992, 11; OLG Düsseldorf OLGZ 1991, 134).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht