Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1177
OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00 (https://dejure.org/2000,1177)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.03.2000 - 3 W 45/00 (https://dejure.org/2000,1177)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. März 2000 - 3 W 45/00 (https://dejure.org/2000,1177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzverfahren; Insolvenz; Kostenentscheidung; Isolierte Anfechtung; Anfechtung; Masse; Gebühren; Verfristung; Erstbeschwerde; Wiedereinsetzung; Rechtsmittel; Weitere Beschwerde

  • Judicialis

    InsO § 4; ; InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 26; ; InsO § 34; ; ZPO § 91 ff; ; ZPO § 99; ; ZPO § 568 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § Abs. 3; ; GKG § 50 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

  • rechtsportal.de

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung nach Abweisung mangels Masse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - IK 21/99
  • LG Frankenthal - 1 T 39/99
  • OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1076
  • NZI 2000, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00
    b) Unabhängig von der Frage, ob die weitere Beschwerde nach 7 Abs, 1 InsO und der Antrag auf ihre Zulassung dem Anwaltszwang unterliegen (vgl. dazu OLG Köln NJW 2000, 232), setzt das Rechtsmittel jedoch nach überwiegender Auffassung voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f., MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jew. m.w.Nw.).
  • OLG Naumburg, 03.02.1994 - 2 W 55/93

    Weitere Beschwerde gegen an sich unanfechtbare Beschwerdeentscheidung bei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00
    Schließlich liegt auch kein Fall "greifbarer Gesetzwidrigkeit" (vgl. zur Anfechtbarkeit unter diesem Gesichtspunkt BGH MDR 1993, 1249; OLG Naumburg, ZIP 1994, 398; Thomas/Putzo aaO § 99 Rdnr. 9) vor.
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00
    b) Unabhängig von der Frage, ob die weitere Beschwerde nach 7 Abs, 1 InsO und der Antrag auf ihre Zulassung dem Anwaltszwang unterliegen (vgl. dazu OLG Köln NJW 2000, 232), setzt das Rechtsmittel jedoch nach überwiegender Auffassung voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f., MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jew. m.w.Nw.).
  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00
    c) Wird abweichend von den Ausführungen zu b) darauf abgestellt, dass die weitere Beschwerde auch in Fällen stattfindet, in denen die Insolvenzordnung selbst kein Rechtsmittel vorsieht (vgl. OLG Karlsruhe, Vorlagebeschluss vom 29. Dezember 1999 -11 W 177/99- veröffentlicht NZI 2000, 76), scheitert eine Zulassung jedenfalls daran, dass die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
  • BayObLG, 28.07.1999 - 4Z BR 1/99

    Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00
    b) Unabhängig von der Frage, ob die weitere Beschwerde nach 7 Abs, 1 InsO und der Antrag auf ihre Zulassung dem Anwaltszwang unterliegen (vgl. dazu OLG Köln NJW 2000, 232), setzt das Rechtsmittel jedoch nach überwiegender Auffassung voraus, dass bereits gegen die Entscheidung des Erstgerichts die sofortige Beschwerde gemäß § 6 Abs. 1 InsO statthaft war (vgl. BayObLG MDR 1999, 1344 f., MDR 2000, 51; OLG Köln MDR 1999, 629 jew. m.w.Nw.).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.03.2000 - 3 W 45/00
    Schließlich liegt auch kein Fall "greifbarer Gesetzwidrigkeit" (vgl. zur Anfechtbarkeit unter diesem Gesichtspunkt BGH MDR 1993, 1249; OLG Naumburg, ZIP 1994, 398; Thomas/Putzo aaO § 99 Rdnr. 9) vor.
  • OLG Köln, 02.05.2001 - 2 W 56/01

    Beschwerdebefugnis eines am Insolvenzverfahren nicht beteiligten Dritten

    Zwar bestimmt diese Vorschrift, die über § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren entsprechende Anwendung findet (Senat, Beschluß vom 23. April 2001, 2 W 65/01; Senat, NZI 2000, 374; OLG Celle, NZI 2001, 150; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 475), daß die Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt dann unzulässig ist, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

    Dabei kann es dahinstehen, inwieweit diese Regelung über § 4 InsO im Insolvenzverfahren Anwendung findet (vgl. Senat, ZIP 2000, 760 [761 f.]; OLG Naumburg, ZIP 2000, 1587; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 474: HK/Kirchhof, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 7; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Auflage 1999, § 568 Rdnr. 9).

    Soweit verschiedene Oberlandesgerichte (OLG Brandenburg, Beschluß vom 18. April 2000, 8 W 52/00; OLG Celle, NZI 2001, 150; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 475) - wie auch der Senat - (NZI 2000, 374) in mehreren Entscheidungen ausgesprochen haben, daß auch im Verfahren nach der Insolvenzordnung eine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nicht möglich ist, bedarf es im Hinblick auf die vorliegende Entscheidung keiner Vorlage der Sache an den Bundesgerichtshof nach § 7 Abs. 2 Satz 1 InsO.

  • OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 273/01

    Insolvenzrecht: Zuständigkeit der Oberlandesgerichte

    Bloße Subsumtionsfehler des Tatrichters bei der Anwendung einer - an sich zweifelsfreien - Rechtsnorm oder eine fehlerhafte Tatsachenfeststellung im konkreten Einzelfall begründen dagegen keine generelle, durch das Oberlandesgericht zu korrigierende Divergenzgefahr (vgl. Senat, NZI 2001, 33 [34]; Senat, NZI 2000, 224 [225]; Senat, Rpfleger 2000, 293 [294]; OLG Zweibrücken, ZInsO 2000, 398; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 [272]; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 19 ff.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [430]; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23 f.).
  • OLG Jena, 04.04.2001 - 6 W 197/01

    Verfahrenskosten, Insolvenz, Kostenbeschwerde

    Da das Oberlandesgericht Zweibrücken seine früher vertretene gegenteilige Auffassung, (vgl. ZInsO 2000, 235) ausdrücklich aufgegeben hat (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2000, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271) und das Oberlandesgericht Celle die hier zu entscheidende Frage offen gelassen hat (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 42, 43) besteht keine Entscheidungsdivergenz.

    Eine solche Entscheidung unterliegt gemäß § 568 Abs. 3 ZPO - diese Vorschrift findet gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren Anwendung (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2000, 1627; OLG Zweibrücken, NZI 2000, 271 jeweils m.w.N.; Kirchoff, in HK-InsO, § 7 Rn. 7 m.w.N.) - keiner weiteren Beschwerde.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht