Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 23.09.1987

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86   

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https://dejure.org/1987,3401
OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86 (https://dejure.org/1987,3401)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.04.1987 - 5 U 142/86 (https://dejure.org/1987,3401)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. April 1987 - 5 U 142/86 (https://dejure.org/1987,3401)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
    In diesem Falle kann das Gericht auch sachlich über diese Einrede entscheiden, die Frage des Haftungsumfangs also aufklären, und gegebenenfalls die Klage insgesamt abweisen (BGH LM § 1975 BGB Nr. 1; NJW 1964, 2298, 2300; 1983, 2378, 2379).
  • BGH, 29.05.1964 - V ZR 47/62
    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
    In diesem Falle kann das Gericht auch sachlich über diese Einrede entscheiden, die Frage des Haftungsumfangs also aufklären, und gegebenenfalls die Klage insgesamt abweisen (BGH LM § 1975 BGB Nr. 1; NJW 1964, 2298, 2300; 1983, 2378, 2379).
  • BGH, 12.01.1983 - IVb ZR 345/81

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Unterhaltsanpruch gegenüber Eltern -

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
    Dies muß erst recht für die Vollstreckungsabwehrklage der Erben nach §§ 767, 785, 781 ZPO gelten: Ist der Nachlaß, in den die Zwangsvollstreckung wegen der Beschränkung nur betrieben werden kann, erschöpft, so bleibt keine Möglichkeit der Vollstreckung mehr übrig, so daß die Zwangsvollstreckung insgesamt für unzulässig zu erklären ist (so wohl auch BGH NJW 1983, 2379, wo auf die mögliche sachliche Klärung in dem Verfahren nach § 785 ZPO verwiesen wird).
  • BGH, 12.01.1972 - VIII ZR 170/70

    Berechtigung zur Vollstreckung wegen ausstehenden Unterhaltsforderungen -

    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
    Es kann hier offen bleiben, ob ein solcher Beginn Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klage nach § 781 ZPO ist (dazu BGH WM 1972, 363; Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 785 Rdn. 4; Baumbach/Lauterbach, ZPO 45. Aufl. § 781 Anm. 2), weil die Beklagte hier nur deshalb nicht vollstreckt, um vereinbarungsgemäß das Ergebnis dieser Vollstreckungsabwehrklage abzuwarten.
  • OLG Hamm, 19.01.1982 - 23 W 464/81
    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
    Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung kann in dem Kostenfestsetzungsbeschluß nur ausgesprochen werden, wenn dieses auch in dem Urteil geschehen ist (OLG Stuttgart JurBüro 1976, 675; KG MDR 1976, 584; OLG Hamm AnwBl 1982, 385), weil das Kostenfestsetzungsverfahren zu der Überprüfung anderer als kostenrechtlicher Fragen nicht geeignet ist.
  • KG, 12.12.1975 - 1 W 568/75
    Auszug aus OLG Celle, 16.04.1987 - 5 U 142/86
    Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung kann in dem Kostenfestsetzungsbeschluß nur ausgesprochen werden, wenn dieses auch in dem Urteil geschehen ist (OLG Stuttgart JurBüro 1976, 675; KG MDR 1976, 584; OLG Hamm AnwBl 1982, 385), weil das Kostenfestsetzungsverfahren zu der Überprüfung anderer als kostenrechtlicher Fragen nicht geeignet ist.
  • OLG Köln, 08.03.2010 - 27 UF 14/10

    Geltendmachung der beschränkten Haftung bei Inanspruchnahme aus einem

    Die vom Beklagten nunmehr geltend gemachte Haftungsbeschränkung konnte zwar im Kostenfestsetzungsverfahren selbst nicht geltend gemacht werden, da es sich nicht um einen Umstand handelt, der in diesem Verfahren vom Rechtspfleger hätte berücksichtigt werden können; in den Kostenfestsetzungsbeschluss hätte die Haftungsbeschränkung nur aufgenommen werden können, wenn sie bereits das Urteil, das die für die Festsetzung maßgebende Kostengrundentscheidung aussprach, enthalten hätte (allg. Meinung; vgl. nur OLG Koblenz NJW-RR 1997, 1160 u. OLG Celle NJW-RR 1988, 133, 134 m.w.N., jeweils für den Fall der beschränkten Erbenhaftung, dem die Haftungsbeschränkung gem. § 1629a BGB nachgebildet ist).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.2009 - 24 U 103/08

    Entscheidung des Prozessgerichts bei Erhebung der Einrede der Dürftigkeit des

    Dabei handelt es sich um die Kosten, die (bei Annahme der Erbschaft durch die Erben) bis zum Eintritt des Erbfalls entstanden sind (Staudinger/Marotzke, aaO Rn 20; Zöller/Stöber, aaO, § 780 Rn 7; KG Berlin MDR 1976, 584 f; vgl auch OLG Stuttgart JurBüro 1976, 675; OLG Hamm AnwBl 1982, 385 = MDR 1982, 855 = Rpfleger 1982, 354; OLG Celle NJW-RR 1988, 133, 134; OLG Koblenz ZEV 1997, 253 f; LG Bückeburg MDR 1997, 978 = NJW-RR 1998, 1220; LG Leipzig ZEV 1999, 234 m. Anm. Damrau).
  • OLG Schleswig, 29.01.1998 - 13 UF 150/96

    Abänderungsklage auf Zahlung von höherem Unterhalt ; Folgen des Todes eines

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.09.1987 - 1 UFH 18/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10234
OLG Frankfurt, 23.09.1987 - 1 UFH 18/87 (https://dejure.org/1987,10234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.1987 - 1 UFH 18/87 (https://dejure.org/1987,10234)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 1987 - 1 UFH 18/87 (https://dejure.org/1987,10234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 426, 1361b; GVG §§ 23b, 23c
    Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Familiengericht und allgemeiner Zivilabteilung.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1983 - IX ZR 107/82

    Verwerfung einer Revision - Statthaftigkeit einer Revision in Familiensachen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.09.1987 - 1 UFH 18/87
    Ob eine Sache Familiensache ist, richtet sich nach der Begründung des geltend gemachten Anspruchs (vgl. BGH FamRZ 1984, 35 = BGHF 3, 1248).
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