Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.02.2000

Rechtsprechung
   BGH, 16.02.2000 - 1 StR 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3703
BGH, 16.02.2000 - 1 StR 5/00 (https://dejure.org/2000,3703)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2000 - 1 StR 5/00 (https://dejure.org/2000,3703)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 1 StR 5/00 (https://dejure.org/2000,3703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 3 lit.c EMRK; § 142 StPO
    Verletzung des Rechts auf wirksame Verteidigung durch Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger des Angeklagten; Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Angeklagtem; Entpflichtung

  • lexetius.com
  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 326
  • StV 2000, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 16.02.2000 - 1 StR 5/00
    Zwar steht die Berufung des Angeklagten auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis der Bestellung des bisherigen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die vom Angeklagten vorgetragenen Behauptungen zwar erheblich, aber ersichtlich unzutreffend sind (BGHR StPO § 142 Abs. 1 Entpflichtung 1).
  • BGH, 12.02.2008 - 1 StR 649/07

    Aussetzungsantrag (effektive Verteidigung; vorherige schriftliche

    Ebenso wenig muss der Senat unter den gegebenen Umständen der Frage nachgehen, ob die anwaltliche Schweigepflicht näheren Darlegungen zu ungerechtfertigten Beschimpfungen des Angeklagten gegenüber der Verteidigerin notwendig entgegengestanden hätte, nachdem der Angeklagte gegenüber dem Gericht geltend gemacht hatte, diese erbringe keine Leistungen (vgl. BGH NStZ 2000, 326, 327).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5016
BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,5016)
BGH, Entscheidung vom 01.02.2000 - 4 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,5016)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 2000 - 4 StR 635/99 (https://dejure.org/2000,5016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,5016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 710/95

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Nachholung von Verfahrensrügen - Fehlende

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99
    Allerdings kann nach der Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt wurde und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können (BGH NStZ 1997, 45, 46).
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 214/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unterlassen der Begründung von

    Auszug aus BGH, 01.02.2000 - 4 StR 635/99
    Spätestens nachdem ihm das Urteil am 15. Oktober 1999 zugestellt und damit die Revisionsbegründungsfrist in Gang gesetzt wurde, ohne daß ihm die Verhandlungsprotokolle "erneut" zur Einsicht übersandt waren, wäre es mit Blick auf das drohende Fristversäumnis seine Aufgabe und ihm auch zuzumuten gewesen, an die Erledigung seines Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 44 Rdn. 7 b).
  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Wiederholt wurde der Antrag nicht (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 242/20

    Bemessung der Tagessatzhöhe bei einer Geldstrafe (Begriff des Einkommens);

    Ergibt sich jedoch aus den Verfahrensakten - wie hier aus der Ladungsverfügung des Vorsitzenden (Bd. XVIII, Bl. 101, 104), auf der ein Vermerk über das Anlegen eines Ladungsheftes angebracht ist -, dass es weitere nicht übersandte Aktenbestandteile gibt, die für die beabsichtigte Verfahrensrüge von Bedeutung sein können, so ist es dem Verteidiger zumutbar, an die Übersendung dieser Aktenbestandteile zu erinnern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3; vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2 und vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4).

    Ob dieses Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2016 - 1 StR 435/15 Rn. 7; vom 8. April 1992 - 2 StR 119/92 Rn. 4; vom 16. Februar 1990 - 4 StR 663/89; vom 12. April 1989 - 4 StR 71/89 Rn. 2 f.; vom 30. Mai 1985 - 4 StR 214/85 Rn. 4 und vom 12. Januar 1984 - 4 StR 762/83 Rn. 2; vgl. auch: BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99 Rn. 3 und vom 3. Dezember 1997 - 3 StR 514/97 Rn. 2), kann indes offenbleiben.

  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 10/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision wegen fehlender Akteneinsicht

    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluß vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluß vom 6. Mai 1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • KG, 01.03.2022 - 3 Ws (B) 38/22

    Wiedereinsetzung in Rechtsbeschwerdebegründungsfrist bei nicht gewährter

    Mit Blick auf ein drohendes Fristversäumnis ist es Aufgabe des Verteidigers, an die Erledigung eines unbeschiedenen Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (Anschluss BGH, Beschluss vom 1. Februar 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326).

    a) Es steht schon in Frage, ob der Betroffene, der die Rechtsbeschwerde innerhalb der Monatsfrist der §§ 79 Abs. 3 OWiG, § 345 Abs. 1 StPO mit mehreren ausgeführten Verfahrensrügen und der ebenfalls ausgeführten Sachrüge begründet hat, überhaupt eine Frist versäumt hat (vgl. BGH NStZ 2000, 326).

    Der BGH hat verschiedentlich entschieden, dass es "mit Blick auf das drohende Fristversäumnis" Aufgabe des Rechtsanwalts ist, an die Erledigung eines unbeschiedenen Akteneinsichtsersuchens zu erinnern (vgl. BGH NStZ 2000, 326; bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 492; vgl. auch OLG Koblenz VRS 70, 282 und Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 44 Rn 7b).

  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 2 Ss OWi 565/13

    Zur Formunwirksamkeit der Rechtsmittelbegründung bei distanzierenden Zusätzen des

    Jedenfalls ist die versäumte Handlung schon nicht innerhalb der Wochenfrist gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO nachgeholt worden, die grundsätzlich auch bei Nachreichung der Rechtsmittelbegründung zu wahren ist (vgl. BGH, NStZ 2000, 326; NStZ 1997, 45, 46; BGHSt 26, 335, 339 = NJW 1976, 1414, 1415).
  • BGH, 06.10.2004 - 2 StR 372/04

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (fehlende

    Eine Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist zur Nachholung von Verfahrensrügen wegen fehlender Akteneinsicht kommt, wie bereits jetzt erkennbar, schon deshalb nicht in Betracht, weil sich der Verteidiger nicht in ausreichendem Maße darum bemüht hat (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7 und 12; BGH NStZ 2000, 326).
  • BGH, 12.08.2004 - VIII ZR 10/04
    Es ist ihm deshalb nicht zuzumuten, die Begründung für die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst allein auf der Grundlage des Berufungsurteils zu fertigen und (nur) zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden konnten, nach Akteneinsicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wie dies im Strafprozeß in Betracht kommen kann (BGH, Beschluss vom 1.2. 2000 - 4 StR 635/99, NStZ 2000, 326 unter 1; Beschluss vom 6.5.1997 - 4 StR 152/97, NStZ-RR 1997, 302 unter 1).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ws 182/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    In einem solchen Fall wäre es spätestens nach der Urteilszustellung die Aufgabe der Verteidigerin und ihr auch zumutbar gewesen, mit Blick auf eine drohende Fristversäumung an die Erledigung des Akteneinsichtsgesuchs zu erinnern (vgl. dazu Senatsbeschluss in 2 Ss OWi 598/03, http://www.Burhoff.de; BGH, NStZ 2000, 326; BGH, NStZ 1985, 492; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rdnr. 7 b).
  • OLG Hamm, 21.08.2006 - 2 Ss 338/06

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten; Begründung des

    In einem solchen Fall wäre es spätestens nach der Urteilszustellung die Aufgabe der Verteidigerin und ihr auch zumutbar gewesen, mit Blick auf eine drohende Fristversäumung an die Erledigung des Akteneinsichtsgesuchs zu erinnern (vgl. dazu Senatsbeschluss in 2 Ss OWi 598/03, http://www.Burhoff.de; BGH, NStZ 2000, 326; BGH, NStZ 1985, 492; Meyer - Goßner, StPO, 49. Aufl., § 44 Rdnr. 7 b).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht