Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06   

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OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06 (https://dejure.org/2006,13151)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.09.2006 - 1 Ss 392/06 (https://dejure.org/2006,13151)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. September 2006 - 1 Ss 392/06 (https://dejure.org/2006,13151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei Verteidigungsanzeige gegenüber der nicht mehr zuständigen Ermittlungsbehörde; Bindung des Revisionsgerichts an die Entscheidung des Tatrichters über die Hinzuziehung eines Dolmetschers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der unterbliebenen Ladung zur Hauptverhandlung im Falle der wissentlich vorgenommenen Anzeige der Beauftragung durch den Verteidiger bei der unzuständigen Stelle; Bindung des Revisionsgerichtes an die im Urteil rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des ...

  • Judicialis

    StPO § 218; ; GVG § 185 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3796
  • NStZ 2007, 663 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 03.07.1979 - 2 Ss OWi 83/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Noch weitergehend wird in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen der Beschuldigte bzw. Betroffene von einem mittlerweile erfolgten Übergang des Verfahrens von der Ermittlungsbehörde auf das Gericht noch keine Kenntnis hatte, seiner Verteidigungsanzeige, die er in Unkenntnis des Verfahrensüberganges an die früher zuständig gewesene (inzwischen nicht mehr aktenführende) Ermittlungsbehörde gerichtet hat, dieselbe Wirkung zugesprochen, als sei die Verteidigungsanzeige, dem Wortlaut des § 218 StPO gemäß, unmittelbar dem Gericht zugegangen (OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Koblenz VRS 51, 133; OLG Frankfurt VRS 48, 370; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 8 zu § 218).

    Da ein Beschuldigter bzw. Betroffener schutzwürdig erscheint, wenn er alles aus seiner Sicht erforderliche getan hat, um das Gericht rechtzeitig von dem Verteidigungsverhältnis in Kenntnis zu setzen, soll ihm aus dem ohne seine Kenntnis erfolgten Übergang des Verfahrens kein Nachteil erwachsen (BayObLGSt 1978, 63; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Koblenz VRS 51, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Düsseldorf DAR 1979, 340).

  • BayObLG, 22.02.1996 - 1 ObOWi 63/96

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung einer Rechtsnorm im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Die Rüge der Verletzung des § 218 StPO ist damit in zulässiger Weise (vgl. BayObLG NStZ-RR 1996, 245) erhoben.
  • OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99

    Zur notwendigen Terminsladung des sich im Ermittlungsverfahren bestellenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass über den Wortlaut des § 218 StPO hinaus die Pflicht des Gerichts zur Ladung des gewählten Verteidigers auch durch eine bereits im Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizeibehörde gerichtete Verteidigungsanzeige begründet wird (OLG Köln VRS 98, 138; OLG Hamm VRS 41, 133).
  • OLG Koblenz, 07.01.1976 - 2 Ws (a) 2/76

    Verwaltungsbehörde; Einreichen; Gericht; Bestellungsanzeige; Anhörung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Noch weitergehend wird in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen der Beschuldigte bzw. Betroffene von einem mittlerweile erfolgten Übergang des Verfahrens von der Ermittlungsbehörde auf das Gericht noch keine Kenntnis hatte, seiner Verteidigungsanzeige, die er in Unkenntnis des Verfahrensüberganges an die früher zuständig gewesene (inzwischen nicht mehr aktenführende) Ermittlungsbehörde gerichtet hat, dieselbe Wirkung zugesprochen, als sei die Verteidigungsanzeige, dem Wortlaut des § 218 StPO gemäß, unmittelbar dem Gericht zugegangen (OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Koblenz VRS 51, 133; OLG Frankfurt VRS 48, 370; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 8 zu § 218).
  • OLG Frankfurt, 05.09.1974 - 2 Ws (B) 182/74

    Entscheidung im Beschlußverfahren; Widerspruchsschreiben; Verteidigerbestellung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Noch weitergehend wird in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen der Beschuldigte bzw. Betroffene von einem mittlerweile erfolgten Übergang des Verfahrens von der Ermittlungsbehörde auf das Gericht noch keine Kenntnis hatte, seiner Verteidigungsanzeige, die er in Unkenntnis des Verfahrensüberganges an die früher zuständig gewesene (inzwischen nicht mehr aktenführende) Ermittlungsbehörde gerichtet hat, dieselbe Wirkung zugesprochen, als sei die Verteidigungsanzeige, dem Wortlaut des § 218 StPO gemäß, unmittelbar dem Gericht zugegangen (OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Koblenz VRS 51, 133; OLG Frankfurt VRS 48, 370; Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, Rdn. 8 zu § 218).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.1979 - 5 Ss OWi 114/79

    Ladung; Hauptverhandlung; Rechtsbeschwerde; Verfahrensverstoß; Urteilsaufhebung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Da ein Beschuldigter bzw. Betroffener schutzwürdig erscheint, wenn er alles aus seiner Sicht erforderliche getan hat, um das Gericht rechtzeitig von dem Verteidigungsverhältnis in Kenntnis zu setzen, soll ihm aus dem ohne seine Kenntnis erfolgten Übergang des Verfahrens kein Nachteil erwachsen (BayObLGSt 1978, 63; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 134; OLG Koblenz VRS 51, 134; OLG Celle VRS 58, 372; OLG Düsseldorf DAR 1979, 340).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Bereits dann, wenn der Angeklagte nur teilweise der deutschen Sprache mächtig ist, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGHSt 3, 285; NStZ 2002, 275).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Bereits dann, wenn der Angeklagte nur teilweise der deutschen Sprache mächtig ist, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGHSt 3, 285; NStZ 2002, 275).
  • BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06
    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328).
  • KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19

    Strafverfahren wegen Betäubungsmittelhandel: Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus

    Ist der Verfahrensbeteiligte zumindest teilweise der deutschen Sprache mächtig, steht dem Tatrichter bei der Entscheidung der Frage, ob ein Dolmetscher hinzuzuziehen ist, ein Ermessen zu (vgl. BGH NStZ 2002, 275; NJW 1953, 114), das vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob Ermessensfehler vorliegen (vgl. BGH NStZ 1984, 328; OLG Stuttgart NJW 2006, 3796).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 309/10

    Anordnung von Abschiebungshaft ist bei Vorliegen von vom Ausländer nicht zu

    Dieses Ermessen kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob seine rechtlichen Grenzen eingehalten sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1952, NJW 1953, 114, 115; OLG Stuttgart, NJW 2006, 3796, 3798; OLG Frankfurt a. M., NJW 1952, 1310; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 3. Auflage, § 185 GVG Rn. 9, 10; Zöller/Lückemann, ZPO, 28. Auflage, § 185 GVG, Rn. 3).
  • OLG Celle, 22.07.2015 - 1 Ss OWi 118/15

    Entbehrlichkeit der schriftlichen Übersetzung eines Urteils bei Anwesenheit des

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328; OLG Stuttgart NJW 2006, 3796).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7546
BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06 (https://dejure.org/2007,7546)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2007 - 1 StR 555/06 (https://dejure.org/2007,7546)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06 (https://dejure.org/2007,7546)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Erinnerung eines Verurteilten gegen einen Kostenansatz für das Revisionsverfahren

  • Judicialis

    GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 19 Abs. 2 Satz 4; ; GKG § 66 Abs. 1; ; GKG § 66 Abs. 6; ; GVG § 122 Abs. 1; ; GVG § 139 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 66; GVG § 139 Abs. 1
    Besetzung eines BGH-Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 663 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 569/05

    Kostenerinnerung (Kostenfreiheit; Entscheidung durch den BGH durch fünf Richter)

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06
    Die Einzelrichterregelung in § 66 Abs. 6 GKG ist für durch den Bundesgerichtshof zu treffende Entscheidungen daher unanwendbar (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05).
  • BGH, 08.06.2005 - 2 StR 468/04

    Pauschvergütung (besonders schwierige Sache; besonders umfangreiche Vorbereitung;

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 555/06
    Der Senat entscheidet gemäß § 139 Abs. 1 GVG in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden (vgl. zur Festsetzung einer anwaltlichen Pauschvergütung durch den Bundesgerichtshof BGH StraFo 2005, 439).
  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Bei dem Bundesgerichtshof ist die Entscheidung durch Einzelrichter gerichtsverfassungs- und prozessrechtlich jedoch weder vorgesehen noch vorbehalten (vgl. § 139 Abs. 1 gegenüber §§ 75, 122 Abs. 1 GVG) und damit nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    So haben die Strafsenate nach der Schaffung von § 66 Abs. 6 GKG durch das KostRMoG zunächst weiterhin angenommen, dass bei dem Bundesgerichtshof über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz der Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern entscheidet (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05, juris Rn. 2, vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris Rn. 3, vom 7. Februar 2013 - 1 StR 408/12, juris Rn. 11 und vom 15. Januar 2015 - 2 StR 605/13, juris Rn. 1), während sie nach der Einfügung von § 1 Abs. 5 GKG durch das 2. KostRMoG und der Entscheidung des BGH vom 23. April 2015 (I ZB 73/14, NJW 2015, 2194) von der Zuständigkeit des Einzelrichters ausgehen (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 240/18, juris Rn. 6 und vom 30. Januar 2020 - 4 StR 291/19, juris Rn. 7; ebenso zu einer Erinnerung gemäß § 81 GNotKG BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 AR (Vs) 44/16, juris).
  • BGH, 19.10.2015 - X ZR 54/11

    Erinnerung gegen den Kostenansatz im Rechtsmittelverfahren vor dem BGH:

    Der Bundesgerichtshof hat zwar seine Rechtsprechung, wonach die funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen den Kostenansatz in Rechtsmittelverfahren, die vor dem Bundesgerichtshof geführt werden, beim Senat und nicht beim Einzelrichter liegt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2), für Rechtsmittelverfahren, die nach Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) vom 23. Juli 2013 (Art. 50 2. KostRMoG) am 1. August 2013 eingeleitet worden sind, im Hinblick auf die Neuregelung von § 1 Abs. 5 GKG und die darauf bezogene Gesetzesbegründung aufgegeben (vgl. im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 5 ff.).
  • OLG Dresden, 08.10.2009 - 3 W 1016/09

    Besetzung des Beschwerdesenats gegen Entscheidungen des Vorsitzenden einer Kammer

    Beim Bundesgerichtshof (Beschluss vom 23.05.2007, 1 StR 555/06, juris) und beim Bundesfinanzhof (zuletzt Beschluss vom 12.12.2008 - IV E 1/08, juris) wird nur deshalb anders verfahren, weil diese Gerichte die Einzelrichterzuweisung in § 66 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 GKG im Wege einschränkender Auslegung für unanwendbar halten, wenn es um Kostenansätze des eigenen Bundesgerichtes geht; den gerichtsverfassungs- und prozessrechtlichen Bestimmungen für diese Gerichte sei nämlich eine Einzelrichtertätigkeit durchweg fremd.
  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 390/11

    Urteil wegen dreifachen Mordes in Groitzsch bestätigt

    Die Einzelrichterregelung in § 66 Abs. 6 GKG ist für durch den Bundesgerichtshof zu treffende Entscheidungen daher unanwendbar (BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, und vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05).
  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 82/14

    Funktionelle Zuständigkeit für Entscheidungen über die Erinnerung gegen einen

    Bei dem Bundesgerichtshof ist die Entscheidung durch Einzelrichter gerichtsverfassungs- und prozessrechtlich jedoch weder vorgesehen noch vorbehalten (vgl. § 139 Abs. 1 gegenüber §§ 75, 122 Abs. 1 GVG) und damit nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris; Beschluss vom 20. September 2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 338/10

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Die Einzelrichterregelung in § 66 Abs. 6 GKG ist für durch den Bundesgerichtshof zu treffende Entscheidungen daher unanwendbar (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06; Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05).
  • OLG Naumburg, 26.01.2012 - 1 Ws 568/11

    Anfall der Aktenversendungspauschale: Einlegen der Akte in ein Fach des

    Es kann deshalb dahin stehen, ob über die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden gehabt hätte oder hierzu die Kammer als Kollegialgericht unter dem Gesichtspunkt, dass Einzelrichterentscheidungen in einer großen Strafkammer institutionell nicht vorgesehen sind (so BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, V ZR 218/04; Beschluss vom 23. Mai 2007, 1 StR 555/06; LG Ulm, Beschluss vom 12. April 2005, 1 Qs 1027/05; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 76 GVG Rn. 7 m. w. N.), berufen gewesen wäre.
  • LG Aachen, 10.03.2020 - 60 Qs 8/20

    Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidigervergütung; Verzicht; Doppelbelastung;

    Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, für eine funktionelle Zuständigkeit des Einzelrichters nach § 33 Abs. 8 Satz 1 RVG sei erforderlich, dass eine solche Entscheidung institutionell auch vorgesehen sei, was in Strafsachen eine Entscheidung durch den Einzelrichter ausschließe, da sie nach dem GVG bzw. der StPO nicht vorgesehen sei (so LG Hildesheim, Beschl. v. 12.07.2005 - 15 Qs 13/05, juris Rn. 11 ff.; LG Dresden, Beschl. v. 07.09.2007 - 5 KLs 109 Js 27953/05, juris Rn. 8; zu § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG vgl. BGH, Beschl. v. 13.01.2005 - V ZR 218/04; BGH, Beschl. v. 23.05.2007 - 1 StR 555/06, juris Rn. 3; BGH, Beschl. v. 05.04.2006 - 5 StR 569/05, juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.03.2007 - II ZR 19/05, NJW-RR 2007, 1148; BGH, Beschl. v. 20.09.2009 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43; BGH, Beschl. v. 17.08.2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2; LG Ulm, Beschl. v. 12.04.2005 - 1 Qs 1027/05, juris Rn. 2), kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 02.02.2010 - 2 Ws 14/10
    "Prozessgesetz" im Sinne von § 122 Abs. 1 GVG ist etwa auch die Regelung des § 66 Abs. 6 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, NStZ 2007, 663).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - III-3 Ws 524/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6399
OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - III-3 Ws 524/06 (https://dejure.org/2006,6399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.11.2006 - III-3 Ws 524/06 (https://dejure.org/2006,6399)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. November 2006 - III-3 Ws 524/06 (https://dejure.org/2006,6399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ausnehmens der unterbliebenen Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vom Rechtsmittelangriff; Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung im Strafverfahren; Zweck und Tragweite der Ausnahmeregelung des § 331 Abs. 2 ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 663 (Ls.)
  • StV 2007, 520
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - 3 Ws 524/06
    Die unterbliebene Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kann vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden, wenn eine derartige Beschränkung nicht nach allgemeinen Grundsätzen wegen enger Verknüpfung einer möglichen Maßregelanordnung mit dem sonstigen Inhalt des angefochtenen Urteils ausgeschlossen ist (offen gelassen: BGH NStZ-RR 2003, 18).

    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die vorliegend bejahte Frage, ob die unterbliebene Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB überhaupt vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden kann, ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 18).

    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt in dem Fall BGH NStZ-RR 2003, 18 besteht hier nicht die Möglichkeit, dass der Angeklagte bei der Tat schuldunfähig war und deshalb der von ihm angefochtene Schuldspruch in einem engen Zusammenhang mit einer möglichen Maßregelanordnung zu sehen ist.

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - 3 Ws 524/06
    Es muss gewährleistet sein, dass die Gesamtentscheidung frei von inneren Widersprüchen bleiben kann (vgl. zur Revision: BGH NStZ 1993, 448, 449; NStZ 1995, 493).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - 3 Ws 524/06
    Es ist nicht systemwidrig, wenn der Angeklagte dem Rechtsmittelgericht die Prüfung der Frage, ob die Maßregel der Unterbringung zu Recht nicht angeordnet wurde, entzieht (vgl. zu § 64 StGB: BGH NStZ 1993, 97).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 267/92

    Reformatio in peius - Bindung des Untergerichts - Unterbringung - Revision auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.11.2006 - 3 Ws 524/06
    Ohne diese Beschränkungsmöglichkeit wäre zu besorgen, dass sich ein Angeklagter von der Einlegung eines Rechtsmittels abhalten lässt, weil er - da das Verbot der Schlechterstellung Unterbringungsmaßnahmen nach den §§ 63, 64 StGB nicht entgegensteht (§ 331 Abs. 2 StPO) - die Anordnung einer solchen Maßregel auf sein Rechtsmittel hin befürchten muss (vgl. BGH NStZ 1992, 539).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 437/09
    Folglich kann auch grundsätzlich die Nichtanwendung des § 64 StGB vom Rechtsmittelangriff ausgenommen werden (vgl. BGH- NStZ 1993, 97; s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2007, 663 zu § 63 StGB ).

    Darüber hinausgehend hat das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 27. November 2006, 3 Ws 524/06, StV 2007, 520 f.= StraFo 2007, 66 f.) drittens entschieden, dass eine unterbliebene Maßregelanordnung nach § 63 StGB selbst bei einer nicht nur auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung von dem Rechtsmittelangriff ausgenommen werden kann, wenn eine derartige Beschränkung nicht nach allgemeinen Grundsätzen wegen enger Verknüpfung einer möglichen Maßregelanordnung mit dem sonstigen Inhalt des angefochtenen Urteils ausgeschlossen ist.

  • OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ss 36/09

    Vorrang der Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelführers vor § 331 Abs. 2 StPO;

    Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben hinsichtlich des Rechtsmittels die Dispositionsbefugnis (BGHSt 38, 362, 364; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006, 3 Ws 524/06, zit. nach juris).

    Nach ihrem Zweck soll die Ausnahmeregelung des § 331 Abs. 2 StPO die Dispositionsmöglichkeit des Rechtsmittelgerichts erweitern, etwa eine Verschiebung zu einem Weniger an Strafe und einem Mehr an Unterbringung vorzunehmen, nicht dagegen faktisch die Anfechtungsmöglichkeit beschränken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006, 3 Ws 524/06, nach juris).

  • OLG Köln, 03.07.2018 - 1 RVs 139/18

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels hinsichtlich der Nichtanordnung

    Denn die Vorschrift soll ihrem Zweck nach die Dispositionsbefugnis des Rechtsmittelgerichts erweitern, indes nicht die Anfechtungsmöglichkeit beschränken (vgl. dazu bereits Thüringer OLG, Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ss 36/09 - juris - unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2006, 3 Ws 524/06, juris).
  • OLG München, 25.01.2013 - 1 Ws 32/13

    Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung in Strafsachen: Zulässigkeit der

    Soweit das OLG Düsseldorf in seiner von der Verteidigung angeführten Entscheidung vom 27.11.2006 (StV 2007, 520) bei einer hinsichtlich der Urteilsgründe des Ausgangsurteils vergleichbaren Sachlage eine Rechtsmittelbeschränkung entsprechend der im vorliegenden Verfahren vorgenommenen Beschränkung für wirksam erachtet hat (allerdings hinsichtlich einer Maßregelanordnung nach § 63 StGB), dürfte diese Ansicht nach den jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen überholt sein.
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Rechtsprechung
   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44164
KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06 (https://dejure.org/2006,44164)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06 (https://dejure.org/2006,44164)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06 (https://dejure.org/2006,44164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2
    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen Pflichtverteidiger zu bestellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 663
  • StV 2007, 570
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 3 Ws 249/12

    Pflichtverteidiger; Revisionsverfahren; Revisionsbegründungsschrift

    Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zum Zwecke der Mitwirkung bei der Erstellung einer Revisionsbegründungsschrift (im Anschluss an KG, NStZ 2007, 663).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbestellung nach dieser Vorschrift ohne Berücksichtigung der mit der Abfassung einer Revisionsbegründungsschrift verbundenen Schwierigkeiten nicht vor - dies hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend dargelegt -, kann die Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung nicht allein mit dem Argument bejaht werden, das Revisionsrecht sei für einen Angeklagten zu kompliziert (KG, NStZ 2007, 663).

  • OLG Koblenz, 25.01.2007 - 1 Ss 11/07

    Revisionsverfahren: Verteidigerbestellung für Revisionsbegründung zur Abfassung

    Eine Verteidigerbestellung für die Revisionsbegründung kann, auch wenn sonst die Voraussetzungen des § 140 StPO nicht vorliegen, verlangt werden, wenn sie wegen der Abfassung besonders schwieriger Verfahrensrügen besondere Schwierigkeiten macht (OLG Koblenz, 2. Strafsenat, 22. Mai 1984, 2 Ws 223/84, Rpfleger 1984, 366; KG, Beschluss vom 8. August 2006, 2 AR 76/06 - 5 Ws 284, 348 - 355/06, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. November 2006, 1 Ss 225/06, juris; OLG Schleswig, 15. Oktober 1990, 1 Ws 493/90, SchlHA 1991, 124; Meyer-Goßner StPO, 49. Aufl. § 140 Rn. 29).

    Eine Verteidigerbestellung für die Revisionsbegründung kann, auch wenn sonst die Voraussetzungen des § 140 StPO nicht vorliegen, verlangt werden, wenn sie besondere Schwierigkeiten macht (OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Rpfleger 1984, 366; KG, Beschluss 2 AR 76/06 - 5 Ws 284, 348 - 355/06 vom 8.8.2006, juris; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Schleswig SchlHA 1991, 124; Meyer-Goßner a.a.O. § 140 Rn. 29).

  • KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10

    Revision im Strafverfahren: Aufhebung eines Schuldspruchs wegen

    Eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 2007, 663 m.w.N.), weil die Bestellung eines Pflichtverteidigers in erster Linie der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten dient, die nachträglich für einen abgeschlossenen Verfahrensabschnitt nicht mehr herbeigeführt werden kann.
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Rechtsprechung
   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13122
KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06 (https://dejure.org/2006,13122)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 348/06 (https://dejure.org/2006,13122)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 Ws 348/06 (https://dejure.org/2006,13122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 140 Abs. 2
    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen Pflichtverteidiger zu bestellen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 663
  • StV 2007, 570
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
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   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21831
KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06 (https://dejure.org/2006,21831)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 354/06 (https://dejure.org/2006,21831)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 Ws 354/06 (https://dejure.org/2006,21831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

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  • NStZ 2007, 663
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
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Rechtsprechung
   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06   

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https://dejure.org/2006,21365
KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06 (https://dejure.org/2006,21365)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 353/06 (https://dejure.org/2006,21365)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 Ws 353/06 (https://dejure.org/2006,21365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 663
  • StV 2007, 570
 
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  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 353/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
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KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06 (https://dejure.org/2006,21704)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 350/06 (https://dejure.org/2006,21704)
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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

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  • NStZ 2007, 663
  • StV 2007, 570
 
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  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 350/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
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    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 349/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
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   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06   

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https://dejure.org/2006,20729
KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06 (https://dejure.org/2006,20729)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 352/06 (https://dejure.org/2006,20729)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 Ws 352/06 (https://dejure.org/2006,20729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 663
  • StV 2007, 570
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 352/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
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   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06   

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KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,21731)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 355/06 (https://dejure.org/2006,21731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

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  • NStZ 2007, 663
  • StV 2007, 570
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2009 - 1 Ws 212/08

    Pflichtverteidigerbestellung zur Erhebung der Verfahrensrüge im

    Die Gegenauffassung hält eine weitergehende Pflichtverteidigerbestellung bereits wegen der Komplexität des Revisionsrechts geboten, wobei unterschiedlich beurteilt wird, ob dies für Sach- und Verfahrensrüge gleichermaßen gilt (Balbier in: Festschrift für Egon Müller, 2008, S. 15 ff.; Wessing in: BeckOK StPO , 2008, § 140 Rdn. 18; Stern in: Kommentar zur Strafprozessordnung - Reihe Alternativkommentare, 1992, § 140 Rdn. 48 f.; Moltin, AnwBl 1995, 527, 535; ders., Jura 1992, 120, 123; Dahs, JR 1985, 257-258, ders., NStZ 1982, 345 ; Wohlers in: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz , 2004, § 140 Rdn. 45, m.w.N.; weitgehend offen gelassen von KG, StraFo 2007, 27-28).
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   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22217
KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06 (https://dejure.org/2006,22217)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 351/06 (https://dejure.org/2006,22217)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 Ws 351/06 (https://dejure.org/2006,22217)
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  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

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  • NStZ 2007, 663
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl. Anm. Dahs; Laufhütte in KK, StPO Rdn. 5; Wohlers in SKStPO Rdn. 45; Meyer-Goßner, Rdn. 29 - jeweils zu § 140 StPO; für eine umfassende Annahme der Notwendigkeit der Verteidigung indes: Dahs NJW 1978, 140).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06

    Notwendige Verteidigung: Erforderlichkeit einer Pflichtverteidigerbeiordnung für

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 351/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
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