Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.2016

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   BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16   

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https://dejure.org/2016,6548
BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16 (https://dejure.org/2016,6548)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2016 - 5 StR 26/16 (https://dejure.org/2016,6548)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 (https://dejure.org/2016,6548)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB; § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend konkreten Erfolgsaussicht); fehlende Wesentlichkeit der vom Angeklagten geleisteten Aufklärungshilfe

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b StGB
    Strafverfahren wegen Mordes: Strafrahmenmilderung bei wesentlicher Aufklärungshilfe

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 46b StGB, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 31 BtMG, § 25 Abs. 2 StGB, § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Begründung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Therapie im Maßregelvollzug

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Mordes: Strafrahmenmilderung bei wesentlicher Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Begründung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Therapie im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Prüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Begründung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Therapie im Maßregelvollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - und ihre Wesentlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 720
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16
    Sie ist zu bejahen, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. zu § 31 BtMG; BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 27 mwN; siehe auch MüKo-StGB/Maier, 2. Aufl., § 46b Rn. 61; BeckOK-StGB/von Heintschel-Heinegg, 29. Edition, § 46b Rn. 14).
  • BGH, 29.04.2015 - 5 StR 79/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund von

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16
    Hinzu kommt, dass auch deswegen nicht beurteilt werden kann, ob überhaupt eine tragfähige Basis für eine konkrete Erfolgsaussicht der Therapie im Maßregelvollzug besteht, weil bei beiden Angeklagten Feststellungen zur voraussichtlichen Therapiedauer fehlen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2015 - 5 StR 79/15).
  • BGH, 27.11.2014 - 5 StR 454/14

    Rechtsfehlerhafte Unterbringungsanordnung (unzureichende Begründung der

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16
    Angesichts dieser ungünstigen Umstände hätten die für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte einer eingehenderen Darlegung und Abwägung bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14, und vom 1. März 2016 - 5 StR 7/16).
  • BGH, 01.03.2016 - 5 StR 7/16

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16
    Angesichts dieser ungünstigen Umstände hätten die für eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkte einer eingehenderen Darlegung und Abwägung bedurft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 5 StR 454/14, und vom 1. März 2016 - 5 StR 7/16).
  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Wesentliche Aufklärungshilfe liegt vor, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17; Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 mwN).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Anlass für eine weitere Milderung gemäß §§ 46b, 49 StGB bestand nach Auffassung der Kammer nicht, da die Angaben des Angeklagten N im Ermittlungserfahren in Art und Umfang nicht so umfangreich waren, dass eine wesentliche Aufklärungshilfe gemäß § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB vorlag (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 29. November 2016 - 3 StR 291/16, StraFo 2017, 122; Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, NStZ 2016, 720).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 202/16

    Voraussetzungen des Rücktritts von der Verbrechensverabredung; Strafrahmenwahl

    Vor diesem Hintergrund erscheinen die Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO nicht fernliegend, insbesondere kann auch die Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe nicht ausgeschlossen werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10).
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Wesentliche Aufklärungshilfe liegt vor, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, NStZ 2016, 720, 721; Beschluss vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch

    Denn ein ausreichender Aufklärungserfolg ist auch dann anzunehmen, wenn die Tat ohne die Angaben des Tatbeteiligten nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 28 und vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10 und vom 12. Februar 2013 - 5 StR 27/13 Rn. 3).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Für diese Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB gilt der Zweifelssatz nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 -, juris, Rn. 10; LG Bamberg, Beschluss vom 10. April 2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17 -, juris, Rn. 187 f. mwN.).

    Von einem wesentlichen Aufklärungsbeitrag kann allerdings nicht (mehr) ausgegangen werden, wo "bereits tragfähige Beweiserkenntnisse vor[liegen], deren Überzeugungskraft nicht von einer Bestätigung durch den Angeklagten abhing." (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 07. Juni 2016 - 5 StR 215/16 -, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 409/17 -, juris, Rn. 11).

  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Diese ist zu bejahen, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung des weiteren Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre (bisherigen) Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 -, Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ 2016, 720 f.; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 512/18 -, Rn. 10 m.w.N., juris = NStZ-RR 2019, 73; zu § 31 Satz 1 Nr. 1 BtmG BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95 - Rn. 4 m.w.N.; juris = NStZ-RR 1996, 48; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 46b Rn. 13 f. m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2016 - 5 StR 215/16

    Revision nach Strafverurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln:

    Bei der Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1044).

    Gemessen an dem anzulegenden rechtlichen Maßstab (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 27; vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16; jeweils mwN) war die vom Angeklagten geleistete Aufklärungshilfe nicht wesentlich.

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 2 StR 72/18, Rn. 4; Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, Rn. 5; Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 512/18

    Mittäterschaft (erforderliche Urteilsfeststellungen; sukzessive Mittäterschaft)

    Die vom Landgericht abgelehnte Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe ist ein Rechtsbegriff, der revisionsgerichtlicher Prüfung unterliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 409/17

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Wesentlichkeit

  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 301/17

    Voraussetzungen einer wesentlichen Aufklärungshilfe (Schaffung einer sichereren

  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Wesentlichkeit der

  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 3/19

    Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe (Stärkung der Überzeugung der

  • BGH, 21.12.2017 - 4 StR 571/17

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16   

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https://dejure.org/2016,21912
BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16 (https://dejure.org/2016,21912)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2016 - 1 StR 77/16 (https://dejure.org/2016,21912)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 1 StR 77/16 (https://dejure.org/2016,21912)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch: Voraussetzungen, Rücktrittshorizont; beendeter Versuch: Erreichen außertatbestandlicher Handlungsziele)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 24 Abs 2 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 223 StGB
    Versuchte Körperverletzung: Fehlgeschlagener Versuch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 223, 23 Abs. 1, 22, 25 Abs. 2 StGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Körperverletzungshandlung aus der Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont); Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Versuchte Körperverletzung: Fehlgeschlagener Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beurteilung eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Körperverletzungshandlung aus der Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont); Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung

  • rechtsportal.de

    Beurteilung eines fehlgeschlagenen Versuchs einer Körperverletzungshandlung aus der Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (Rücktrittshorizont); Aufhebung des Schuldspruchs wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Versuchte Körperverletzung: Fehlgeschlagener Versuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom erfolgreichen Versuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 720
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Ein solcher ist auch dann möglich, wenn der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat (BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221 und vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    1. Die tateinheitliche Verurteilung der Angeklagten wegen versuchter (vorsätzlicher) Körperverletzung gemäß §§ 223, 23 Abs. 1, 22, 25 Abs. 2 StGB kann nicht bestehen bleiben, weil das Landgericht einen strafbefreienden Rücktritt (§ 24 Abs. 2 StGB, vgl. zum Rücktritt bei Mittäterschaft durch einvernehmliches Nichtweiterhandeln auch Senat, Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162) mit der nicht tragfähigen Erwägung verneint hat, es habe sich um einen fehlgeschlagenen Versuch gehandelt, denn der Faustschlag sei fehlgegangen.
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 346/12

    Versuchter Totschlag (Tötungsvorsatz; unmittelbares Ansetzen; Rücktritt:

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396 sowie BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.03.2014 - 1 StR 735/13

    Reichweite des fehlgeschlagenen Versuchs und erforderliche Feststellungen bei der

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, liegt ein Fehlschlag vor (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396 sowie BGH, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 4 StR 346/12, NStZ 2013, 156 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 367/12

    Rücktritt vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (kein Fehlschlag bei

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Ein solcher ist auch dann möglich, wenn der Täter von weiteren Handlungen absieht, weil er sein außertatbestandliches Handlungsziel erreicht hat (BGH, Beschlüsse vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221 und vom 20. September 2012 - 3 StR 367/12, NStZ-RR 2013, 105).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 11.05.2016 - 1 StR 77/16
    Kann sich der Rechtsfehler - wie hier - nicht im Ergebnis zu Gunsten des Nichtrevidenten auswirken, findet eine Erstreckung nach § 357 StPO nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 1988 - 4 StR 297/88, NStZ 1989, 113, 114).
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