Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.11.1995

Rechtsprechung
   BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2304
BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95 (https://dejure.org/1995,2304)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1995 - 2 StR 378/95 (https://dejure.org/1995,2304)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1995 - 2 StR 378/95 (https://dejure.org/1995,2304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung - Deutscher Markt - Eingeführte Betäubungsmittel - Unvertretbare Milde - Erfolg der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a; StGB § 46; StPO § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Die für diese Tat gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist so unvertretbar milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9) liegt.
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 343/94

    Zulässigkeit der Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte bei der

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Angesichts der Menge des Kokains, des nicht unerheblichen Kurierlohns und der von dieser Art der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln ausgehenden besonderen Gefahr (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 9) ist auch unter Berücksichtigung der festgestellten persönlichen Situation des Angeklagten die verhängte Strafe nicht mehr hinnehmbar.
  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 644/93

    Strafe - Gerechter Strafausgleich - Angemessenheit - Gefährlichkeit - Schuld -

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Die für diese Tat gegen den Angeklagten verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ist so unvertretbar milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Beurteilungsrahmens (BGHSt 20, 264, 266/267; 24, 132, 133; 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 9) liegt.
  • BGH, 28.08.1987 - 3 StR 370/87

    Wahl des Strafrahmens - Fehlerhafte Strafzumessungserwägungen - Gerechter

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 263/93

    Kokainzubereitung - Kokainhydrochlorid - Strafmilderungsgrund - Freiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 11.01.1989 - 2 StR 606/88

    Einschränkung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit wegen Alkoholkonsums - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 06.09.1995 - 2 StR 378/95
    Eine Strafe darf sich auch nach unten nicht von ihrer Bestimmung als gerechter Schuldausgleich lösen (BGHSt 24, 133 [BGH 27.10.1970 - 1 StR 423/70]/134; BGH JR 1977, 159 f mit Anm. Bruns S. 160 f), sie muß in einem angemessenen Verhältnis zum Maß der persönlichen Schuld, zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Tat stehen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 8; Strafhöhe 9; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25) und sich auch im Rahmen des für vergleichbare Fälle Üblichen halten (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 1 und 2; Beurteilungsrahmen 9).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Im Hinblick auf einen umfassenden weltweiten Gesundheitsschutz soll die Sicherheit und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs - zu dem nach der grundsätzlichen Wertung des Gesetzgebers auch die Ausfuhr von Medikamenten gehört, die als verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel in Anlage III zum BtMG aufgelistet sind - sichergestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95, BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1; MüKoStGB/Kotz, § 29 BtMG Rn. 579).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    c) Die hiergegen von der Revision des Angeklagten B. vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt der Senat nicht angesichts des eindeutigen Wortlauts der in Anlage III zweiter Gedankenstrich lit. b Satz 2 zu § 1 Abs. 1 BtMG enthaltenen Regelung und des mit ihr verfolgten Zwecks, nämlich im Hinblick auf einen umfassenden weltweiten Gesundheitsschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95, BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1; MüKoStGB/Kotz, § 29 BtMG Rn. 579) die Sicherheit und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs sicherzustellen, wie er auch in den internationalen Suchtstoffübereinkommen zum Ausdruck kommt (vgl. Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S. 111), Übereinkommen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 (BGBl. 1976 II S. 1477) und Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 (BGBl. 1993 II S. 1136)).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt hervorgehoben und es deshalb als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn durch Instanzgerichte strafmildernd berücksichtigt wurde, daß das Rauschgift "nicht für den deutschen Markt bestimmt" gewesen sei (vgl. BGH Urt. v. 31. Januar 1996 - 2 StR 643/95 - BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1).
  • BGH, 22.06.2022 - 5 StR 9/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten (Weitertransport

    Dies ergibt sich unter anderem auch daraus, dass Taten mit Auslandsbezug wie die bandenmäßige Ausfuhr von Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG) sogar mit einer erheblich erhöhten Mindeststrafe bedroht sind (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • BGH, 28.06.2022 - 2 StR 47/22

    Einziehung (Betäubungsmitteldelikte: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung;

    Zwar hat die Strafkammer zutreffend bei der Strafzumessung außer Betracht gelassen, dass das Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt gewesen sein könnte (vgl. Senat, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • BGH, 14.07.2015 - 5 StR 181/15

    Bestimmung von eingeführten Betäubungsmitteln für den ausländischen Markt kein

    Der Umstand, dass das eingeführte Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt war, sondern ins Ausland weitertransportiert und dort veräußert werden sollte, stellt deshalb keinen Strafmilderungsgrund dar (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95, NStZ-RR 1996, 116).
  • BGH, 29.11.1995 - 2 StR 364/95

    Betäubungsmittel - Rauschgift - Strafzumessung - Rauschgiftkuriere -

    Dies kann die Angeklagte nicht entlasten, weil der durch die Strafnorm bezweckte Schutz vor Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht allein der Bevölkerung im Inlande gilt, sondern - wie § 6 Nr. 5 StGB zeigt - ein weltweites Anliegen ist (BGH, Urt. v. 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
    Der Umstand, dass das eingeführte Rauschgift nicht für den deutschen Markt bestimmt war, sondern ins Ausland weitertransportiert werden sollte, stellt deshalb keinen Strafmilderungsgrund dar (BGH, NStZ-RR 1996, 116; BGH, NStZ-RR 2016, 16).
  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Es ist deshalb nicht veranlasst, den Umstand, dass eingeführter Stoff (eventuell) nicht für den deutschen Markt bestimmt war, strafmildernd zu werten (BGH NStZ-RR 1996, 116; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Strafhöhe 10).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 507/95

    Tatrichter - Minder schwerer Fall - Gebotene Gesamtwürdigung - Milderungsgründe -

    Das Revisionsgericht kann in der Regel nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht rechtlich anerkannte Strafzwecke außer Betracht läßt oder wenn sich die Strafe so weit nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, daß sie nicht mehr innerhalb des Spielraums liegt, der dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumt ist (vgl. BGHSt 29, 319, 320 m.w.N.; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1; BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2011 - 53 Ss 25/11

    Revision gegen den Rechtsfolgenausspruch; Strafzumessung bei Bagatelldelikten

  • BGH, 06.12.1995 - 2 StR 500/95

    Einfuhr von Kokain durch Drogenkuriere in deren Körper - Aufhebung des

  • OLG Brandenburg, 24.01.2011 - 53 Ss 187/10

    Revisionsverfahren § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO- Fehlen des notwendigen Verteidigers

  • BGH, 14.12.1995 - 4 StR 676/95

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Gerichts - Revisionsrechtlicher

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 643/95

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2601
BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95 (https://dejure.org/1995,2601)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1995 - 1 StR 619/95 (https://dejure.org/1995,2601)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95 (https://dejure.org/1995,2601)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2601) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 116
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83

    Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Bei einer erneuten Strafzumessung wäre zu beachten, daß die Einziehung eines Kraftfahrzeugs nach § 74 Abs. 1 StGB eine Nebenstrafe ist, deren Verhängung bei der Festsetzung der Hauptstrafe zu Gunsten des Angeklagten ins Gewicht fallen kann (BGH MDR 1983, 767).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Ist nur Beihilfe dazu anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 197, 198).
  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Ist nur Beihilfe dazu anzunehmen, so ist Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 197, 198).
  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Das Landgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß die Angaben des V-Mannes, weil sie nur durch die Vernehmung des Führungsbeamten eingeführt worden waren, nur dann Grundlage der Verurteilung sein konnten, wenn sie durch andere, nach der Überzeugung des Tatrichters wichtige Beweisanzeichen bestätigt wurden (BGHSt 34, 15, 17 [BGH 05.02.1986 - 3 StR 477/85]; 36, 159, 166; BGHR StPO § 261 Zeuge 10).
  • BGH, 29.08.1995 - 1 StR 482/95

    Verdacht - Ganz hohe Wahrscheinlichkeit - Deliktische Herkunft

    Auszug aus BGH, 28.11.1995 - 1 StR 619/95
    Hinzuweisen ist weiter darauf, daß für die Anordnung des Verfalls nach § 73 d Abs. 1 Satz 1 StGB bereits eine ganz hohe Wahrscheinlichkeit von der deliktischen Herkunft des Vermögensgegenstandes genügt (BGH, Beschluß vom 29. August 1995 - 1 StR 482/95).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 165/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Erlangung aus rechtswidrigen Taten;

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in den persönlichen Verhältnissen des Täters und insbesondere in seinen Einkommensverhältnissen liegen (§ 437 Satz 1 und 2 Nr. 3 StPO; vgl. auch BGH, Urteile vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384; vom 4. August 2010 - 5 StR 184/10, NStZ-RR 2010, 385).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, aaO) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 73a Rn. 12), liegen.
  • BGH, 23.04.2009 - 3 StR 83/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 729 m. w. N.).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 87/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt des Angeklagten zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 408, 901 m. w. N.).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 611/21

    Unzulässige Verfahrensrügen betreffend Verwertung von Erkenntnissen aus

    Umstände, die eine Anordnung rechtfertigen, können etwa in der Anlasstat selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94, BGHSt 40, 371, 373) oder in den persönlichen Verhältnissen des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2009 - 5 StR 207/09, NStZ-RR 2009, 384), insbesondere seinen Einkommensverhältnissen (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116), liegen.
  • BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im

    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts hat das Landgericht die Angeklagte zu Recht nicht nur wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 Abs. 1 StGB), sondern auch - in Tateinheit hierzu stehend (vgl. insofern BGH, Urteile vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 369/07, NStZ-RR 2008, 54, 55; vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95, NStZ-RR 1996, 116) - wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) verurteilt.
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß für den Fall, daß der Tatrichter den Angeklagten wegen täterschaftlich unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt hätte, zusätzlich der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hätte abgeurteilt werden müssen, da Besitzen nur dann ein unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Geschehens ist, wenn das Handeltreiben in -Täterschaft begangen wird (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; BGHR BtMG § 29 I Nr. 3 Konkurrenzen 1; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 36).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98

    Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum

    Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht das - uneigennützige - Verhalten der Angeklagten als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen gewertet; es beschwert die Angeklagte nicht, daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob sie tateinheitlich den Tatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verwirklicht hat (vgl. BGH NStZ 1993, 44, 45; StV 1995, 197, 198; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 1; BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 1 StR 619/95; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 855).
  • BGH, 06.04.2006 - 3 StR 93/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe;

    Auf der Grundlage der - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte indessen jedenfalls des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116) mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Winkler, NStZ 2005, 315 f.) und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis schuldig.
  • BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Der mit der eigenen Verfügungsgewalt des Angeklagten zugleich verwirklichte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge steht hierzu im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 116; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 408, 901 m. w. N.).
  • BGH, 26.01.2023 - 6 StR 503/22

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (mangelnde Mitteilung des

  • BGH, 17.01.2007 - 2 StR 568/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

  • LG Aurich, 29.09.2020 - 19 KLs 6/19
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht