Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.09.2005

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04   

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https://dejure.org/2004,4883
BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 3 StR 231/04 (https://dejure.org/2004,4883)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vollendete Hehlerei in der Form des Sich-Verschaffens gestohlener Gegenstände - Voraussetzungen des Sich-Verschaffens - Täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe - Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbs - Folgen von fehlenden Feststellungen über die Art und Weise ...

  • Judicialis

    StGB § 259 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Sich-Verschaffen bei zeitweiliger Verfügungsbefugnis; Absatzhilfe bei bloßer Hilfstätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98

    Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 289/90

    Strafzumessung - Persönliche Verhältnisse des Täters - Richterliche Pflichten

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO verlangt die Darlegung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten (vgl. Senat bei Becker NStZ-RR 2004, 66; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 10).
  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    Die unselbständige, dem Vortäter geleistete Hilfstätigkeit erfüllt für sich allein den Hehlereitatbestand nicht, wenn es - wie möglicherweise hier - zu Absatzbemühungen überhaupt nicht gekommen ist (vgl. näher BGH NJW 1989, 1490).
  • BGH, 13.03.1984 - 4 StR 84/84

    Verurteilung wegen Hehlerei - Definition des "Absetzens" und des

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 3 StR 231/04
    In Betracht kommen könnte bei diesem Sachverhalt aber - abhängig davon, ob der Angeklagte im Interesse des Vortäters handelte oder, was nach den Feststellungen ebenfalls möglich ist, eines Dritten, etwa eines hehlerischen Erwerbers oder eines Absetzers oder Absatzhelfers - eine täterschaftliche Hehlerei in der Form der Absatzhilfe oder eine Beihilfe zur Hehlerei des Erwerbers (BGH StV 1984, 285) bzw. Absatzhelfers (BGH NStZ-RR 1999, 208) oder sonstigen Dritten.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7540
BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05 (https://dejure.org/2005,7540)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2005 - 5 StR 284/05 (https://dejure.org/2005,7540)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2005 - 5 StR 284/05 (https://dejure.org/2005,7540)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB; § 261 StPO
    Revisibilität der Beweiswürdigung (erforderliche tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage; ungenügende Annahme oder bloße Vermutung); schwerer Raub (bei sich geführtes Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB: Auffangtatbestand, keine Voraussetzung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines gemeinschaftlichen Raubes unter Einsatz eines Messers; Bewertung des Einsatzes eines Messers als Exzess eines Mittäters; Nachweis des Vorsatzes hinsichtlich der Mitführung eines gefährlichen Gegenstands

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 224 Abs. 2 Nr. 5; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StPO § 265

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1b
    Gas als "Werkzeug oder Mittel"

  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1b
    Gas als "Werkzeug oder Mittel"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 373
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05
    Die Urteilsgründe müssen aber erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 18, 20; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; Überzeugungsbildung 26).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05
    Dazu ist eine allgemeine Strafkammer berufen, weil sich das weitere Verfahren nur noch gegen einen Erwachsenen richtet (vgl. BGHSt 35, 267).
  • BGH, 20.08.2015 - 3 StR 259/15

    Schwere räuberische Erpressung durch Drohung mit einer in Wahrheit nicht

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Täter - wie hier festgestellt - zu diesen subjektiven Überlegungen erst während der Begehung der Tat gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 3 StR 420/02, NStZ-RR 2003, 202 zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB), sodass der Qualifikationstatbestand im Allgemeinen dann ohne weiteres erfüllt ist, wenn der Täter das Werkzeug oder Mittel entsprechend seiner Absicht sogar tatsächlich einsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373).
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

    Auch in Anbetracht der allein dem Tatrichter zugewiesenen Beweiswürdigung geben die Ausführungen des Landgerichts zur Beweiswürdigung vor dem Hintergrund der gebotenen Prüfung auf Rechtsfehler nach § 261 StPO Anlass zu folgenden Hinweisen (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005, 5 StR 284/05 , HRRS 2005, Nr. 573 = NStZ-RR 2005, 373): .
  • BGH, 12.10.2005 - 2 StR 298/05

    Schreckschusspistole als Schusswaffe im Sinne des BtMG

    Auf die Frage, ob es sich bei der ebenfalls verwendeten Sprühdose mit Reizgas (vgl. hierzu auch BGHSt 22, 230, 231; BGH NStZ 2000, 87, 88; BGH, Urt. vom 9. August 2001 - 4 StR 227/01; BGH, Urt. vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05) um einen "sonstigen Gegenstand" im Sinne des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt und auch deshalb dieser Tatbestand erfüllt ist, kommt es danach nicht an.
  • BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12

    Erhebliche Mängel der Beweiswürdigung; rechtsfehlerhafte Feststellung von Vorsatz

    Das gilt aber nicht, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373; Beschluss vom 23. August 2007 - 4 StR 253/07).
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