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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 06.01.2016 - 1 Ss 67/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2844
OLG Braunschweig, 06.01.2016 - 1 Ss 67/15 (https://dejure.org/2016,2844)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.01.2016 - 1 Ss 67/15 (https://dejure.org/2016,2844)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 1 Ss 67/15 (https://dejure.org/2016,2844)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Geldstrafe, Tagessatzhöhe, Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 333 StPO; § 352 StPO; § 40 Abs. 2 StGB; StGB § 40
    Angemessene Berücksichtigung der tatsächlichen Unterhaltsleistung eines Verurteilten bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe; Prüfung der Bemessung des Tagessatzes losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt; Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der ...

  • beck-blog (Kurzinformation und Volltext)

    Tagessatzhöhe bei Naturalunterhalt für Ehegatten

  • IWW

    § 333 StPO; § 352 StPO; § 40 Abs. 2 StGB; StGB § 40

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessene Berücksichtigung der tatsächlichen Unterhaltsleistung eines Verurteilten bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe; Prüfung der Bemessung des Tagessatzes losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40
    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe einer Geldstrafe

  • rechtsportal.de

    StGB § 40
    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen bei der Festsetzung der Tagessatzhöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Geldstrafe: Was zu viel ist, ist zu viel, oder: 38 EUR sind genug….

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Tagessatzhöhe im Rahmen der Geldstrafe im Strafprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2016 - 1 Ss 67/15
    Die Bemessung des Tagessatzes ist ein abgrenzbarer Beschwerdepunkt, der in der Regel - so auch hier - losgelöst vom übrigen Urteilsinhalt geprüft werden kann ( vgl. grundlegend: BGH, Beschluss vom 3.11.1976, 1 StR 319/76, juris, Rn. 2, vgl. auch Fischer, StGB, 62. Aufl., § 40 Rn. 26 ).
  • BGH, 26.09.2007 - 2 StR 290/07

    Bemessung der Tagessatzhöhe (Unterhaltszahlungen; selbstgenutztes Wohneigentum)

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2016 - 1 Ss 67/15
    Bei der Bestimmung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Sinne von § 40 Abs. 2 StGB sind Unterhaltsverpflichtungen angemessen, gegebenenfalls unter Ansatz eines pauschalen prozentualen Abschlags, zu berücksichtigen ( vgl. BGH wistra 2008, 19 ).
  • BGH, 19.07.1977 - 1 StR 29/77

    Bemessung des Tagessatzes eines allein verdienenden Ehegatten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2016 - 1 Ss 67/15
    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausreichend festgestellt und rechtsfehlerfrei berücksichtigt worden sind ( vgl. BGHSt 27, 228 ).
  • KG, 08.12.2009 - 1 Ss 467/09
    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.01.2016 - 1 Ss 67/15
    Für nicht berufstätige Ehepartner ist ein pauschaler prozentualer Abzug von 25% anerkannt ( vgl. KG NZV 2010, 530; Fischer a.a.O. ).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2122
BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13 (https://dejure.org/2014,2122)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2014 - 5 StR 240/13 (https://dejure.org/2014,2122)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 5 StR 240/13 (https://dejure.org/2014,2122)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 534/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13
    Dass der Senat die Rechtsansicht der Verteidigung des Angeklagten zwar zur Kenntnis genommen hat, ihr aber im Ergebnis nicht gefolgt ist, stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 534/11).
  • BGH, 03.05.2011 - 5 StR 467/10

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13
    Es ist daher nicht ersichtlich, dass der Senat zum Nachteil des Antragstellers Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet haben könnte, zu denen dieser nicht gehört worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 467/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17824
BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12 (https://dejure.org/2013,17824)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2013 - 1 StR 557/12 (https://dejure.org/2013,17824)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 1 StR 557/12 (https://dejure.org/2013,17824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.2011 - 1 StR 399/11

    Unstatthafte und unbegründete erneute Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11 und vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11), ebenso wie (sofortige) Beschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO.

    Weitere gleichartige Eingaben des Verurteilten in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11 mwN).

  • BVerfG, 26.04.2011 - 2 BvR 597/11

    Offensichtlich unzulässige "zweite" Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 Abs 1

    Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11 und vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11), ebenso wie (sofortige) Beschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO.
  • BGH, 22.10.2012 - 1 StR 534/11

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 08.07.2013 - 1 StR 557/12
    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11 und vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11), ebenso wie (sofortige) Beschwerden gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs, § 304 Abs. 4 Satz 1 StPO.
  • BGH, 27.11.2019 - 3 StR 11/19

    Statthaftigkeit der Erhebung einer erneuten Anhörungsrüge gegen einen Beschluss

    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge verworfen worden ist, ist nicht statthaft und somit unzulässig (s. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, juris Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Wiedereinsetzung bei bewusstem

    Er war daher kostenpflichtig (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12) zurückzuweisen.
  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 576/14

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Dieser Rechtsbehelf gegen den Beschluss vom 1. Juli 2015 kann schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Senat seine Entscheidungen in dieser Sache weder aufheben noch abändern könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 StR 377/13); die Gegenvorstellung ist daher unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 52/16

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde als unzulässig

    Ein Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11 mwN; BGH, Beschlüsse vom 13. August 2015 - 4 StR 576/14, NStZ-RR 2015, 315 und vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
  • BGH, 12.01.2021 - 2 StR 45/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge als unstatthaft

    Ungeachtet dessen, dass die durch den Verurteilten am 2. November 2020 zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwalmstadt erklärte Begründung seiner ersten Anhörungsrüge Gegenstand der Beratung am 11. November 2020 gewesen ist, ist ein solcher Antrag, mit dem eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, unstatthaft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. April 2011 - 2 BvR 597/11, BeckRS 2011, 50363; BGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2011 - 1 StR 399/11, BeckRS 2011, 29861 Rn. 2; vom 22. Oktober 2012 - 1 StR 534/11, BeckRS 2012, 22355 Rn. 6; vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12, BeckRS 2013, 12714 Rn. 6).
  • BGH, 04.12.2015 - 2 StR 396/14

    Erfolglose Gegenvorstellung

    Ein Antrag, auf den wie hier eine erneute Anhörungsrüge gegen einen Beschluss erhoben wird, durch den eine vorangegangene Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde, ist unstatthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 StR 557/12).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,7617
BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15 (https://dejure.org/2016,7617)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2016 - 2 StR 314/15 (https://dejure.org/2016,7617)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 (https://dejure.org/2016,7617)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: Sachverständigengutachten, konkrete Auswirkung einer psychischen Störung auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Feststellungen bei der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie

  • IWW

    § 63 StGB, § 55 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Einschränkung der Schuldfähigkeit (hier: Psychose)

  • rewis.io

    Schuldfähigkeit: Anforderungen an die Feststellungen bei der Diagnose einer paranoiden Schizophrenie

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Einschränkung der Schuldfähigkeit (hier: Psychose)

  • rechtsportal.de

    StGB § 55 Abs. 1 ; StGB § 63
    Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bzgl. Einschränkung der Schuldfähigkeit (hier: Psychose)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Sachverständigengutachten "zu knapp"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldunfähigkeit - und das Gutachten des Sachverständigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    a) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).

    Dies gilt auch in Fällen paranoider Schizophrenie; denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Das gilt auch hinsichtlich der Fälle, in denen das Landgericht "aufgrund der Psychose des Angeklagten' einen "Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht auszuschließen' vermocht hat; wegen des untrennbaren Zusammenhangs der Schuldfähigkeitsbeurteilung kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei einer erneuten - einheitlichen - Beurteilung der Schuldfähigkeit des Angeklagten auch insoweit die Einsichts-oder Steuerungsfähigkeit vollständig aufgehoben war (zum Zweifelsgrundsatz bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, NStZ-RR 2015, 71 (Leitsatz)).
  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung sowie die konkretisierende Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (Senat, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, 307).
  • BGH, 24.04.2012 - 5 StR 150/12

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit der Befundanalyse

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Dies gilt auch in Fällen paranoider Schizophrenie; denn die Diagnose einer solchen Erkrankung führt für sich genommen noch nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239; vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 17.09.2014 - 2 StR 325/14

    Vollstreckungsstand der gesamtstrafenfähigen Geldstrafen i.R.d. Verurteilung

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Sollten die dort jeweils verhängten Geldstrafen im Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils erledigt gewesen sein und deshalb im Falle erneuter Verurteilung eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich zu erwägen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25. April 1990 - 3 StR 59/89, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 3; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14).
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
    Dabei kann dahinstehen, ob die im Allgemeinen verbleibende Darlegung der Ausführungen des psychiatrischen Sachverständigen schon nicht hinreichend deutlich macht, ob die Einschränkung der Schuldfähigkeit auf dem für die Anordnung der Maßregel erforderlichen, länger andauernden Defekt beruht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. November 1987 - 5 StR 575/87, BGHR StGB § 63 Zustand 6 mwN).
  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Diese Benachteiligung erfolgt auch wegen des Vorliegens einer Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG, da die Eingangsmerkmale der Schuldunfähigkeit eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung voraussetzt, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur erlaubt, wenn sie länger andauert (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15 -, juris, Rn. 11; stRspr).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    Es wäre aber geboten gewesen, die wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich gewesen wäre (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f.; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16, NStZ-RR 2016, 239 f. mwN).
  • BGH, 30.03.2017 - 4 StR 463/16

    Schuldunfähigkeit (Voraussetzungen: Beurteilung nur auf konkrete Tat, kein

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 aaO; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, NStZ-RR 2016, 167 (Ls); vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14 aaO).
  • BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20

    Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden

    (1) Ungeachtet dessen, dass sich die Strafkammer hinsichtlich der Nebenklägerin W.    auf Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen stützt, die die gebotene Konkretisierung nicht ohne weiteres erkennen lassen (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, juris Rn. 6; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, juris Rn. 5), stellt das Landgericht in ihre Betrachtung zwar den äußeren Zustand und den leeren Gesichtsausdruck der Nebenklägerin, ihre roboterhafte Beantwortung von Fragen des Angeklagten sowie eine eher grobmotorische Ausführung sexueller Handlungen ein.
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 172/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Anforderungen an die Darstellung

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem

    aa) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).

    Erforderlich ist daher die Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, jeweils mwN).

  • BayObLG, 01.12.2023 - 204 StRR 527/23

    Rechtsfolgenausspruch, Rechtsmittelbeschränkung, Berufungsbeschränkung,

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19.01.2017 - 4 StR 595/16 -, juris Rn. 8; vom 28.01.2016 - 3 StR 521/15 -, juris a.a.O.; vom 27.01.2016 - 2 StR 314/15 -, NStZ-RR 2016, 167 [Ls], juris Rn. 6; vom 17.06.2014 - 4 StR 171/14 -, juris a.a.O.).
  • BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Würdigung von

    Schließt sich der Tatrichter dem Sachverständigen an, muss er sich grundsätzlich mit dem Gutachteninhalt auseinandersetzen und die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; siehe etwa Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, juris Rn. 6; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 20 Rn. 65 mwN).
  • BGH, 14.06.2016 - 1 StR 221/16

    Schuldunfähigkeit (Anschluss des Gerichts an eine Beurteilung eines

    Allerdings müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 19.02.2019 - 2 StR 599/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

    Schließt er sich - wie hier - dem Sachverständigen an, muss er zumindest die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen auf eine für das Revisionsgericht nachprüfbare Weise im Urteil mitteilen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15).
  • LG Bonn, 31.01.2024 - 24 Ks 7/23
  • BGH, 27.04.2016 - 2 StR 80/16

    Schuldunfähigkeit (tatrichterlicher Beweiswürdigung: Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

  • LG Bonn, 02.09.2022 - 24 Ks 11/22
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