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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,21176
BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16 (https://dejure.org/2016,21176)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2016 - 1 StR 50/16 (https://dejure.org/2016,21176)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16 (https://dejure.org/2016,21176)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 333 StPO, § 174 Abs 1 Nr 3 StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Freispruch im Strafverfahren wegen Sexualdelikten: Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • IWW

    § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 401 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Einlassung des Angeklagten; Freisprechung des Angeklagten wegen Zweifeln an ...

  • rewis.io

    Freispruch im Strafverfahren wegen Sexualdelikten: Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Einlassung des Angeklagten; Freisprechung des Angeklagten wegen Zweifeln an ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Nachprüfung eines Freispruchs vom Vorwurf des Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung; Inhaltliche Auseinandersetzung mit der Einlassung des Angeklagten; Freisprechung des Angeklagten wegen Zweifeln an ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Freispruchurteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen - und die Urteilsgründe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 318
  • NStZ-RR 2016, 329
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2007 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen oder überzeugender gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 178).
  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlichen bedenkenfreien Erwägungen beruht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NStZ 2013, 334; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25; vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 236/11; vom 17. Mai 1990 - 4 StR 208/90, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4 und vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer nicht widerlegbaren, aber auch durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 37, NStZ-RR 2015, 83 mwN).
  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2007 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16
    Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13; vom 18. Dezember 2012 - 1 StR 415/12 Rn. 25; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513 und vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN).
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

  • BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich

  • BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09

    Anforderungen an die Darstellung eines Freispruchs

  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 236/11

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Freispruch); Darstellungsmangel;

  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17

    Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig

    Dabei hat es vor allem diejenigen Gesichtspunkte zu erörtern, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden (§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO) und die entweder festgestellt oder nicht festgestellt werden können (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2005 - 5 StR 461/04, wistra 2005, 311 und vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Von diesem rechtlichen Ausgangspunkt aus hat das Landgericht auf der Grundlage beweiswürdigend rechtsfehlerfreier Schlüsse (zum Maßstab vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, NStZ-RR 2016, 318 (redaktioneller Leitsatz)) näher ausgeführt, dass und in welchem Umfang die durch den Angeklagten veranlassten Zahlungen aus den ihm anvertrauten Vermögen nicht durch den wirtschaftlichen Wert der rechtlich erworbenen Gegenansprüche der Fondsgesellschaften ausgeglichen worden sind.
  • BGH, 10.08.2022 - 6 StR 519/21

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Urkundenfälschung; gewerbsmäßiges

    Auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 StR 395/21; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182; vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513).
  • BGH, 05.10.2023 - 6 StR 299/22

    Verurteilung des früheren Oberbürgermeisters von Hannover im Strafausspruch

    Auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht getroffen werden können (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16; vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182; vom 26. Januar 2022 - 6 StR 395/21).
  • BGH, 14.07.2022 - 3 StR 455/21

    Erfolglose Rüge einer informellen Verfahrensabsprache (Erklärung des Vorsitzenden

    Denn es ist Aufgabe der Urteilsgründe, dem Revisionsgericht auf diese Weise eine umfassende Nachprüfung der freisprechenden Entscheidung zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. Februar 2021 - 4 StR 457/20, juris Rn. 14; vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18, juris Rn. 5; vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116 f.; vom 5. August 1997 - 5 StR 210/97, NStZ-RR 1997, 374; vom 26. April 1990 - 4 StR 24/90, BGHSt 37, 21, 22; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 33 mwN).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 1 Ss 323/16

    Beweiswürdigung beim Tatvorwurf des Werfens roher Hühnereier auf Demonstration

    Ob es Erkenntnisse anders würdigt, Zweifel überwunden oder eine andere Beurteilung näher gelegen hätte, ist unerheblich, mögen die Schlussfolgerungen des Tatrichters auch lebensfremd erscheinen (BGH, Urteil v. 16.06.2016, 1 StR 50/16, BeckRS 2016, 13109).
  • BGH, 02.06.2022 - 1 StR 47/22

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Ausschluss von Pseudo-Erinnerungen des

    Auf die Revision der Nebenklägerin hatte der Senat die Verurteilung wegen durchgreifender Rechtsfehler in der Beweiswürdigung aufgehoben (Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16).
  • BGH, 18.09.2019 - 1 StR 217/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation:

    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Nebenklägerin wegen durchgreifender Rechtsfehler in der Beweiswürdigung aufgehoben (Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 50/16).
  • OLG Bamberg, 10.07.2018 - 3 Ss OWi 870/18

    Anforderungen an freisprechendes Bußgeldurteil wegen Nichterkennens des

    Dies hat so vollständig und genau zu geschehen, dass das Rechtsbeschwerdegericht in der Lage ist nachzuprüfen, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 24.05.2017 - 2 StR 219/16; 16.06.2016 - 1 StR 50/16 [jeweils bei juris]; 18.05.2016 - 2 StR 7/16 = wistra 2016, 401 und vom 05.02.2013 - 1 StR 405/12 = NJW 2013, 1106 = NStZ 2013, 334; OLG Bamberg, Beschluss vom 13.02.2017 - 3 Ss OWi 68/17 = BA 54, 208; Urt. v. 12.11.2014 - 3 OLG 8 Ss 136/14 = OLGSt StPO § 267 Nr. 27, jew. m.w.N.).
  • AG Schmallenberg, 25.10.2021 - 6 OWi 35/21

    Corona Schutzverordnung NRW - Verstoß gegen Übernachtungsverbot

    Der Grundsatz in "in dubio pro reo" ist eine Entscheidungsregel und keine Beweisregel, die das Tatgericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung (vgl. BGH NStZ 2010, 102 (103); 16.6.2016 - 1 StR 50/16; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt Rn. 26 mwN) nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache gewonnen hat (vgl. BVerfG MDR 1975, 468 (469).
  • OLG Bamberg, 28.09.2017 - 3 Ss OWi 1330/17

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 395/21

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Darstellung im Urteil: Anforderungen an die

  • BayObLG, 07.01.2021 - 201 ObOWi 1683/20

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Atemalkoholmessung mittels

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Rechtsprechung
   BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40545
BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15 (https://dejure.org/2015,40545)
BGH, Entscheidung vom 02.09.2015 - 2 StR 101/15 (https://dejure.org/2015,40545)
BGH, Entscheidung vom 02. September 2015 - 2 StR 101/15 (https://dejure.org/2015,40545)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Verurteilung auf Grund einer Aussage des Belastungszeugens: Anforderungen, Darstellung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Notwendige Auseinandersetzung mit einer abweichenden Tatschilderung des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewertung kindlicher Zeugenaussagen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Missbrauch von Schutzbefohlenen durch den Stiefvater

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Notwendige Auseinandersetzung mit einer abweichenden Tatschilderung des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Bewertung kindlicher Zeugenaussagen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Missbrauch von Schutzbefohlenen durch den Stiefvater

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erfolgreiche Revision im Sexualstrafrecht bei Aussage gegen Aussage

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweiswürdigung bei "Aussage-gegen-Aussage"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Opfer als einziger Belastungszeuge

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verurteilung allein aufgrund der Zeugenaussage des Tatopfers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 329
  • NStZ-RR 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.04.2014 - 5 StR 113/14

    Unzureichende Würdigung der Aussage des einzigen (kindlichen) Belastungszeugen in

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15
    Darüber hinaus ist es in Fallkonstellationen, in denen die Angaben des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung in wesentlichen Teilen von seinen früheren Angaben abweichen, geboten, jedenfalls die entscheidenden Teile seiner Aussagen in den Urteilsgründen wiederzugeben, da dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts ansonsten die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach den oben aufgezeigten Maßstäben verwehrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111; Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219).

    cc) Schließlich erscheinen auch die Feststellungen und Erwägungen zur Aussageentstehung, die für die Bewertung kindlicher Zeugenaussagen von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219), als lückenhaft.

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15
    Die Urteilsgründe müssen in Fallkonstellationen der genannten Art erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche seine Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 159).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15
    Macht der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung in einem wesentlichen Punkt von früheren Tatschilderungen abweichende Angaben, so muss sich der Tatrichter mit diesem Umstand auseinandersetzen und regelmäßig darlegen, dass und aus welchem Grund insoweit keine bewusst falschen Angaben vorgelegen haben (BGH, Urteil vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 256, 257).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15
    Darüber hinaus ist es in Fallkonstellationen, in denen die Angaben des einzigen Belastungszeugen in der Hauptverhandlung in wesentlichen Teilen von seinen früheren Angaben abweichen, geboten, jedenfalls die entscheidenden Teile seiner Aussagen in den Urteilsgründen wiederzugeben, da dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts ansonsten die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach den oben aufgezeigten Maßstäben verwehrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111; Beschluss vom 24. April 2014 - 5 StR 113/14, NStZ-RR 2014, 219).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 2 StR 101/15
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52).
  • OLG Koblenz, 02.05.2016 - 2 OLG 4 Ss 32/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen bei der Beweiskonstellation

    Die Beweiskonstellation Aussage-gegen-Aussage ist gekennzeichnet durch eine Abweichung der Tatschilderung des Zeugen von der eines Angeklagten, ohne dass ergänzend auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel, etwa belastende Indizien, zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, 2 StR 101/15 v. 02.09.2015 - BGH NStZ-RR 2016, 87 ; HansOLG Hamburg, 1 Ws 88/15 v. 22.07.2015 - StraFo 2015, 328 ).

    Steht Aussage gegen Aussage, muss der Tatrichter daher im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegungen einbeziehen (vgl. BGH, 2 StR 94/14 v. 07.07.2014 - NStZ 2014, 667 ; 5 StR 394/12 v. 30.08.2012 - NStZ-RR 2013, 19 ; 4 StR 472/14 v. 19.11.2014 - NStZ-RR 2015, 86 ; 4 StR 305/12 v. 23.08.2012 - BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 38 ; Senat, 2 Ss 62/14 v. 13.06.2014; 2 Ss 85/12 v. 22.10.2012), insbesondere ist die Aussage des einzigen Belastungszeugen einer sorgfältigen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGH, 2 StR 101/15 v. 02.09.2015 - BGH NStZ-RR 2016, 87 ; 1 StR 94/98 v. 29.07.1998 - BGHSt 44, 153 ; Senat, 2 OLG 3 Ss 2/15 v. 03.02.2015).

    Dies gilt auch für die entscheidenden Teile früherer Aussagen (vgl. BGH, 2 StR 94/14 v. 07.07.2014 - NStZ-RR 2015, 120 ; 2 StR 92/14 v. 22.10.2014 - NStZ-RR 2015, 52; 2 StR 101/15 v. 02.09.2015 - NStZ-RR 2016, 87 ).

  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    17 Da nach der Urteilsdarstellung gegen die Einlassung des Angeklagten außer der Aussage der Zeugin V. W. keine weiteren belastenden Indizien sprechen, ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation gegeben (vgl. BGH, 2 StR 101/15 v. 02.09.2015, juris Rn. 7, BGH NStZ-RR 2016, 87; 1 StR 94/98 v. 29.07.1998, juris Rn. 13, BGHR StPO 261 Beweiswürdigung 15; Senat, 2 OLG 4 Ss 32/16 v. v. 02.05.2016, juris Rn. 4).

    Steht Aussage gegen Aussage, muss der Tatrichter daher im Wege einer umfassenden Gesamtwürdigung alle möglicherweise entscheidungsbeeinflussenden Umstände darstellen und in seine Überlegungen einbeziehen (vgl. BGH, 2 StR 94/14 v. 07.07.2014, juris Rn. 7, NStZ 2014, 667; 5 StR 394/12 v. 30.08.2012, juris Rn. 2, NStZ-RR 2013, 19; 4 StR 472/14 v. 19.11.2014, juris Rn. 7, NStZ-RR 2015, 86; 4 StR 305/12 v. 23.08.2012, juris Rn. 6, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 38; Senat aaO mwN); insbesondere ist die Aussage des einzigen Belastungszeugen einer sorgfältigen Glaubhaftigkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BGH, 2 StR 101/15 v. 02.09.2015, juris Rn. 7, BGH NStZ-RR 2016, 87; 1 StR 94/98 v. 29.07.1998, BGHSt 44, 153 ; Senat aaO mwN).

    Dies gilt auch für die entscheidenden Teile früherer Aussagen (vgl. BGH, 2 StR 94/14 v. 07.07.2014, juris Rn. 11, NStZ-RR 2015, 120; 2 StR 92/14 v. 22.10.2014, NStZ-RR 2015, 52; 2 StR 101/15 v. 02.09.2015, NStZ-RR 2016, 87 ; Senat, 2 OLG 4 Ss 2/17 v. 06.02.2017; 2 OLG 4 Ss 32/16 v. 02.05.2016).

  • OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 Ss 72/19

    Anforderungen an die Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Fällen

    Da der Angeklagte nach der Urteilsdarstellung umfassend von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hat und außer der Aussage der Zeugin T... gegen den Angeklagten keine weiteren belastenden Indizien für das Tatgeschehen sprechen, sind die Darstellungsvoraussetzungen, wie sie von der Rechtsprechung für eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entwickelt wurden, zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschluss vom 02. September 2015 - 2 StR 101/15 - BGH NStZ-RR 2016, 87; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 - ; BGHR StPO 261 Beweiswürdigung 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 Ss 32/16 -).

    Dies gilt auch für die entscheidenden Teile früherer Aussagen (vgl. BGH, NStZ-RR 2015, 120; NStZ-RR 2015, 52; NStZ-RR 2016, 87).

  • LG Ingolstadt, 17.02.2021 - J KLs 11 Js 20719/18

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Verkehrsunfall, Angeklagte, Mieter,

    Das Gericht sah unter Berücksichtigung der sogenannten "Unwahrheitshypothese" (BGH, Urteil vom 23.10.2002, Az. 1 StR 274/02; BGH, Urteil vom 30.07.1999, Az. 1 StR 618/98) und der vorliegenden "Aussage-gegen-Aussage"-Konstellation (BGH, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 StR 259/08; BGH, Beschluss vom 02.09.2015, Az. 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 19.07.2016, Az. 5 StR 231/16) keinen Anlass, an der Richtigkeit dieser Angaben bzw. an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Nebenklägerin zu zweifeln.
  • KG, 12.12.2018 - 161 Ss 150/18

    Beweiswürdigungsregeln in Konstellation "Aussage gegen Aussage" bei zahlenmäßiger

    In der Folge wendet das OLG Frankfurt dann die vom BGH (allein) für die Konstellation "Aussage gegen Aussage" entwickelten besonders strengen Beweiswürdigungsregeln an (vgl. zu letzterem BGHSt 44, 153; 44, 257; BGH NStZ-RR 2016, 87; NStZ-RR 2018, 188; vgl. zudem mwN Schmandt StraFo 2010, 446).
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Die Kammer ist sich des Umstands dieser als Aussage-gegen-Aussage anzusehenden Konstellation bewusst; sie hat deshalb sämtliche Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können, gegeneinander abgewogen und auch in einer Gesamtschau nochmals gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 StR 447/17).
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - II4-Ks10/20
    Die Kammer ist sich des Umstands dieser als Aussage-gegen-Aussage anzusehenden Konstellation bewusst; sie hat deshalb sämtliche Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können, gegeneinander abgewogen und auch in einer Gesamtschau nochmals gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 StR 447/17).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8547
BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14 (https://dejure.org/2015,8547)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2015 - 2 StR 278/14 (https://dejure.org/2015,8547)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 2 StR 278/14 (https://dejure.org/2015,8547)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StPO; § 261 StPO
    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung (Annahme eines unbegründeten Erfahrungssatzes bei der Aussage eines Kindes und Rückgriff auf einen Zeugen vom Hörensagen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs: Vernehmung eines Kindes 3 Jahre nach dem Tatgeschehen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftes Absehen von einer möglich gewesenen Vernehmung einer originären Zeugin durch die Strafkammer; Begnügung mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen"

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs: Vernehmung eines Kindes 3 Jahre nach dem Tatgeschehen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Fehlerhaftes Absehen von einer möglich gewesenen Vernehmung einer originären Zeugin durch die Strafkammer; Begnügung mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen"

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Fehlerhaftes Absehen von einer möglich gewesenen Vernehmung einer originären Zeugin durch die Strafkammer; Begnügung mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 419
  • NStZ-RR 2016, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
    Damit hat die Strafkammer nicht nur fehlerhaft von der möglich gewesenen Vernehmung der originären Zeugin abgesehen; sie hat sich auch insoweit mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen" begnügt, was für sich bereits in die Beweiswürdigung einzustellen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 384; vom 30. Oktober 1968 - 4 StR 281/68, BGHSt 22, 268, 271), ohne dass die Strafkammer dieses hinreichend berücksichtigt hat.
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52).
  • BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14, NStZ-RR 2015, 52).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 18.02.2015 - 2 StR 278/14
    Damit hat die Strafkammer nicht nur fehlerhaft von der möglich gewesenen Vernehmung der originären Zeugin abgesehen; sie hat sich auch insoweit mit der Vernehmung von Zeugen von "Hörensagen" begnügt, was für sich bereits in die Beweiswürdigung einzustellen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 1962 - 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 384; vom 30. Oktober 1968 - 4 StR 281/68, BGHSt 22, 268, 271), ohne dass die Strafkammer dieses hinreichend berücksichtigt hat.
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16

    Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten;

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. zu diesem Maßstab nur BGH, NStZ 2015, 419; NStZ-RR 2015, 52; Senat, Beschluss vom 07.04.2016, 2 (6) Ss 110/16).
  • BGH, 29.04.2015 - 2 StR 398/14

    Angeklagte Tat als Grenze der Urteilsfindung (angeklagter Tatzeitraum)

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (std. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 278/14 juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann indessen dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 18. Februar 2015 ? 2 StR 278/14, NStZ 2015, 419 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Ein sachlichrechtlicher Fehler kann dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 278/14 Rn. 5; Urteile vom 11. Januar 2005 - 1 StR 478/04 Rn. 8 und vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 2 (6) Ss 110/16

    Strafverfahren: Identische Strafhöhe bei Teilerfolg der Berufung

    Auch die Beweiswürdigung des landgerichtlichen Urteils lässt keinen Rechtsfehler erkennen; insbesondere ist sie weder widersprüchlich noch unklar oder lückenhaft und verstößt auch nicht gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze (vgl. zu diesem Maßstab der revisionsgerichtlichen Überprüfung nur BGH, NStZ 2015, 419; NStZ-RR 2015, 52).
  • OLG Koblenz, 11.11.2021 - 2 OLG 32 Ss 184/21

    Unerlaubtes Handeltreiben, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann indes dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr., BGH 2 StR 278/14 v. 18.02.2015, NStZ 2015, 419; 2 StR 552/19 v. 27.05.2020, BeckRS 2020, 23344 Rn. 13; 2 StR 466/18 v. 16.10.2019, BeckRS 2019, 30970 Rn. 6).
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