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   BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18   

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https://dejure.org/2019,3217
BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18 (https://dejure.org/2019,3217)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2019 - 5 StR 479/18 (https://dejure.org/2019,3217)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 (https://dejure.org/2019,3217)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 261 StGB; § 46b StGB; § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG; § 143 MarkenG; § 106 UrhG
    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische Ermöglichung einer unrechtmäßigen Nutzung; erforderliche Feststellungen zum Irrtum bei massenhaften und gleichförmigen Betrugshandlungen); Erbringen von Finanzdienstleistungen ohne ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verschaffung von Paysafe-Codes und aus Katalogtaten herrührenden Vermögenswerten i.R.d. mittäterschaftlichen Geldwäsche; Erbringen von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis; Verbreitung der Computerprogramme durch Übersendung der Produktschlüssel und Links zum ...

  • Wolters Kluwer

    Verschaffung von Paysafe-Codes und aus Katalogtaten herrührenden Vermögenswerten i.R.d. mittäterschaftlichen Geldwäsche; Erbringen von Finanzdienst...

  • rewis.io

    Annahme von aus Straftaten stammenden Paysafe-Codes und unrechtmäßige Übermittlung von Produkt-Keys: Strafbarkeit wegen Geldwäsche und Betrugs; Urheberrechtsverletzung; Strafzumessung bei Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschaffung von Paysafe-Codes und aus Katalogtaten herrührenden Vermögenswerten i.R.d. mittäterschaftlichen Geldwäsche; Erbringen von Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis; Verbreitung der Computerprogramme durch Übersendung der Produktschlüssel und Links zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch Übersendung von Produktschlüssel & Downloadlinks von Software

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Genehmigungspflichtiger Eigenhandel: Paysafe-Codes sind keine Rechnungseinheiten im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafbarkeit einer Verschaffung von Paysafe-Codes

  • spielerecht.de (Kurzinformation)

    Strafbares Keyselling

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Verkauf außerhalb der Gemeinschaft tritt keine Erschöpfung nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG ein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 112
  • StV 2019, 394 (Ls.)
  • MMR 2019, 444
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.09.2017 - 4 StR 88/17

    Betrug (Irrtum: erforderliche Feststellungen im Urteil bei gleichförmigen,

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Deshalb kann dahinstehen, ob ein unerlaubtes Vervielfältigen im Sinne von § 106 Abs. 1 UrhG erst vorliegt, wenn der Kunde das Programm nach Download auf seinem Rechner mit dem Produktschlüssel aktiviert (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 17 mwN).

    d) Zugleich haben sich die Angeklagten durch die im geschäftlichen Verkehr erfolgte Benutzung von mit den eingetragenen Marken der Firma Microsoft identischen Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG nach § 143 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MarkenG bzw. bei Gemeinschaftsmarken wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke nach § 143a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 143 Abs. 2 MarkenG strafbar gemacht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 18).

    War die Nutzung der erworbenen Computerprogramme aber rechtlich verboten, sind die Kunden in Höhe des vollen Kaufpreises geschädigt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 25).

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung kommt der bloß faktischen Ermöglichung einer unrechtmäßigen Nutzung - wie in Fällen des Verkaufs gestohlener Ware, an der kein gutgläubiger Erwerb möglich ist - kein die Kaufpreiszahlung kompensierender Gegenwert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11 Rn. 6 und vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 25).

    Insoweit wird die Strafkammer - sofern nicht aus prozessökonomischen Gründen eine Beschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO auf die übrigen Straftatbestände oder auf den Gesichtspunkt des Betrugsversuchs erfolgt - auf die von der Rechtsprechung in derartigen Fällen des Massenbetruges entwickelten Grundsätze zurückgreifen können, wonach etwa die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen kann, wenn dem Tatvorwurf - wie hier - zahlreiche Einzelfälle zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17, NStZ 2019, 40, Rn. 13 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98 und vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, wistra 2018, 518).

  • BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11

    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Bei wirtschaftlicher Betrachtung kommt der bloß faktischen Ermöglichung einer unrechtmäßigen Nutzung - wie in Fällen des Verkaufs gestohlener Ware, an der kein gutgläubiger Erwerb möglich ist - kein die Kaufpreiszahlung kompensierender Gegenwert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11 Rn. 6 und vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 25).
  • BGH, 05.11.2013 - 1 StR 387/13

    Strafzumessung bei Bildung einer Gesamtstrafe (Vergleiche mit Urteilen in anderen

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Denn die Nichtbildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus dieser und der hiesigen Verurteilung begründet keine den Angeklagten benachteiligende Härte (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 und vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13, insoweit nicht abgedruckt in StraFo 2014, 30).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Insoweit wird die Strafkammer - sofern nicht aus prozessökonomischen Gründen eine Beschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO auf die übrigen Straftatbestände oder auf den Gesichtspunkt des Betrugsversuchs erfolgt - auf die von der Rechtsprechung in derartigen Fällen des Massenbetruges entwickelten Grundsätze zurückgreifen können, wonach etwa die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen kann, wenn dem Tatvorwurf - wie hier - zahlreiche Einzelfälle zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17, NStZ 2019, 40, Rn. 13 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98 und vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, wistra 2018, 518).
  • BGH, 01.12.2016 - 3 StR 331/16

    Verständigung (keine Rechtswirkung durch Widerruf der Staatsanwaltschaft nach mit

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    1. Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass eine Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe unter Verwertung des Geständnisses des Angeklagten P. nur bis zu der Obergrenze der vom Tatgericht getroffenen Verständigung, also bis zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe, in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16, NStZ 2017, 373 mwN).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 47/17

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls: revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Die Revision ist ausweislich ihrer Begründung (vgl. zu deren Relevanz insbesondere bei Revision der Staatsanwaltschaft BGH, Urteil vom 26. April 2017 - 2 StR 47/17, NStZ-RR 2017, 201 mwN) auf den Schuldspruch im Fall B.III der Urteilsgründe sowie auf die fehlerhafte Anwendung von §§ 73, 73c StGB beschränkt.
  • BGH, 16.08.2018 - 5 StR 348/18

    Irrtumsfeststellung beim Betrug (normativ geprägtes Vorstellungsbild; Verzicht

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Insoweit wird die Strafkammer - sofern nicht aus prozessökonomischen Gründen eine Beschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO auf die übrigen Straftatbestände oder auf den Gesichtspunkt des Betrugsversuchs erfolgt - auf die von der Rechtsprechung in derartigen Fällen des Massenbetruges entwickelten Grundsätze zurückgreifen können, wonach etwa die Vernehmung weniger Zeugen ausreichen kann, wenn dem Tatvorwurf - wie hier - zahlreiche Einzelfälle zugrunde liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17, NStZ 2019, 40, Rn. 13 f.; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. September 2014 - 1 StR 314/14, NStZ 2015, 98 und vom 16. August 2018 - 5 StR 348/18, wistra 2018, 518).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 269/18

    Revisionsbegründung (Auslegung der Rechtsmittelerklärung); Nachträgliche Bildung

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Denn die Nichtbildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus dieser und der hiesigen Verurteilung begründet keine den Angeklagten benachteiligende Härte (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 und vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13, insoweit nicht abgedruckt in StraFo 2014, 30).
  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Denn dabei bleibt unberücksichtigt, dass auch die Schaffung einer sichereren Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten als Aufklärungserfolg ausreichen kann (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 1995 - 4 StR 422/95, NStZ-RR 1996, 48).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Auszug aus BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18
    Die Erschöpfung tritt nach § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG ein, wenn das Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wird (vgl. hierzu näher auch BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08, NJW-RR 2014, 360 - "UsedSoft II').
  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 189/15

    Strafbarkeit wegen ohne Erlaubnis durchgeführter Zahlungsdienste (Unternehmen als

  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

  • OLG München, 01.06.2017 - 29 U 2554/16

    Urheberrechtsverletzung durch öffentliche Zugänglichmachung einer Testversion und

  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 301/17

    Voraussetzungen einer wesentlichen Aufklärungshilfe (Schaffung einer sichereren

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate;

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 325/18

    Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen für eine Rückausnahme vom

  • KG, 25.09.2018 - 161 Ss 28/18

    Handel mit Bitcoins ist nicht erlaubnispflichtig

  • BGH, 17.02.2021 - 5 StR 484/20

    Wegfall der Bindungswirkung einer Verständigung und Unverwertbarkeit des

    Auch der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Aufhebung und Zurückverweisung eines Urteils nach einer zulasten des Angeklagten eingelegten Staatsanwaltschaftsrevision für das neue Tatgericht die Annahme eines Verwertungsverbots grundsätzlich befürwortet (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 331/16, NStZ 2017, 373, 375 mwN; dem folgend auch BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 43).

    (4) Ob vom Grundsatz der Unverwertbarkeit des Geständnisses ausnahmsweise abzuweichen ist, wenn sich das Tatgericht in der neuen Hauptverhandlung - vergleichbar einem Berufungsgericht nach getroffener Verständigung vor dem Amtsgericht (siehe oben unter I.2. b) bb) (2) (b)) oder einem neu zuständigen Tatgericht nach Zurückverweisung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 43) - an die in der ausgesetzten Hauptverhandlung getroffene Verständigung binden wollen und dies entsprechend zu Beginn der Hauptverhandlung erklären würde, braucht der Senat nicht zu entscheiden, weil das Landgericht ausweislich des Revisionsvorbringens die in der ausgesetzten Hauptverhandlung getroffene Verständigung für hinfällig erklärt und das vor Aussetzung abgegebene Geständnis des Angeklagten auch nicht verwertet hat.

  • BGH, 26.04.2019 - 1 StR 471/18

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (wesentliche Aufklärungshilfe auch

    Denn ein ausreichender Aufklärungserfolg ist auch dann anzunehmen, wenn die Tat ohne die Angaben des Tatbeteiligten nicht oder nicht im gegebenen Umfang ermittelt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Taten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (BGH, Urteile vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 28 und vom 2. November 2017 - 3 StR 301/17 Rn. 6; Beschlüsse vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, BGHR StGB § 46b Voraussetzungen 5 Rn. 10 und vom 12. Februar 2013 - 5 StR 27/13 Rn. 3).
  • BGH, 23.11.2022 - 5 StR 347/22

    Erfolg der zuungunsten des Angeklagten eingelegten Revision der

    Das in der ersten Hauptverhandlung abgelegte Geständnis des Angeklagten darf verwertet werden, wenn das neue Tatgericht den Rahmen der in der ersten Instanz getroffenen Verständigung nicht verlässt, also insbesondere die Strafobergrenze nicht überschreiten will (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 2021 - 2 StR 439/20, StV 2022, 291, 292; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 43; offengelassen BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 5 StR 484/20, NStZ 2021, 568, 571).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2019 - 7 StS 1/19

    Finanzplan für Rüstungsprojekte: Haft für Ex-Journalist nach Geheimnisverrat

    Der Senat lässt dahinstehen, ob sich unter dem Gesichtspunkt der vollstreckungsrechtlichen Anrechnung einer durch Zahlung erledigten Geldstrafe im Sinne des § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB eine abweichende Bewertung rechtfertigen kann (so offenbar allgemein OLG Karlsruhe vom 21. Februar 2019, 2 Rv 7 Ss 74/19, juris Rn. 7 sowie vom 24. April 2019, 2 Rv SS 187/19, juris Rn. 13; OLG Celle vom 20. November 2018, 2 Ss 114/18, juris Rn. 16; jeweils unter Bezugnahme auf BVerfG vom 20. Dezember 2017, 2 BvR 2312/17, juris Rn. 21-26), wobei der Bundesgerichtshof in jüngeren Entscheidungen diesen Aspekt nicht herangezogen (etwa BGH vom 8. November 2018, 4 StR 269/18, juris Rn. 16; vom 23. Januar 2019, 5 StR 479/18, juris Rn. 32) und der spezifisch vollstreckungsrechtlichen Regelung des § 51 StGB auch mit Blick auf die gegenüber dem Härteausgleich unterschiedliche Zielrichtung erst bei der Bestimmung des Härteausgleichs, nicht aber zu dessen grundsätzlicher Herleitung Bedeutung beigemessen hat (etwa BGH vom 5. November 2014, 1 StR 299/14, juris Rn. 20 bis 22, 28 bis 31).
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 603/19

    Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Ausnahmecharakter; Ermessen;

    Die Einbeziehung der Geldstrafen hätte mithin für den Angeklagten zu einem schwereren Strafübel führen können, so dass ihre vollständige Bezahlung keine ihn benachteiligende Härte darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StraFo 2018, 106, 108; s. auch BGH, Urteile vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13; vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18).
  • BGH, 03.02.2021 - 4 StR 305/20

    Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten (Anforderungen an

    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise offenbart werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18, NStZ-RR 2019, 112, 114; Beschlüsse vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18, NStZ-RR 2019, 371, 372 und vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19, NStZ 2020, 556 Rn. 9 (zu § 31 BtMG)).
  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen

    Dieser Betrachtung steht nicht entgegen, dass der Anteil nicht in bestimmter Weise gegenständlich einzelnen Geldscheinen zugeordnet werden kann; denn auch Vermögenspositionen können "erlangt" und damit auch in Gestalt von Wertersatz verschoben werden i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB, die nicht exakt gegenständlich greifbar sind und damit von Beginn ihres Erlangens an lediglich eine Wertersatzeinziehung zu begründen vermögen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18, juris, Rn. 41; zust. Krumm in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 73 StGB, Rn. 23c).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18

    Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende

    c) Die von der Revision beanstandete Versagung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1, 3 ff.; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 19) erweist sich ebenfalls als rechtsfehlerfrei, da keine auszugleichende Härte vorliegt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 32).
  • LG Schweinfurt, 23.08.2021 - 1 KLs 3 Js 5671/19

    Gewerbsmäßiger Betrug und Computerbetrug in der Telekommunikationsbranche

    eingegangenen Provisions- und Kaufpreiszahlungen erlangt hat (vgl. dazu BGH, NStZ-RR 2019, 112 [114]; Heuchemer, in: BeckOK StGB, 50. Edition, Stand: 01.05.2021, § 73 Rn. 28.1 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 146/21

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten (wesentlicher Aufklärungsbeitrag)

    Einem Aufklärungserfolg im Sinne dieser Vorschrift kann auch dann noch wesentliches Gewicht für die Aufklärung der Tat eines anderen Beteiligten zukommen, wenn hierdurch wichtige Tatsachen oder Beweise offenbart werden oder den bereits vorhandenen Erkenntnissen eine sicherere Grundlage verschafft wird (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 1 StR 586/18 -, juris Rn. 9; BGH, Beschlüsse (richtigerweise: Urteil) vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 -, juris Rn. 28; (Beschluss) vom 3. Februar 2021 - 4 StR 305/20 -, juris Rn. 6).
  • LG Köln, 02.07.2019 - 105 KLs 48/10
  • BGH, 11.05.2021 - 5 StR 83/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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