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   BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18   

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https://dejure.org/2019,7374
BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18 (https://dejure.org/2019,7374)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2019 - 3 StR 549/18 (https://dejure.org/2019,7374)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 3 StR 549/18 (https://dejure.org/2019,7374)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG; § 18 JGG; § 64 StGB
    Jugendstrafe (schädliche Neigungen; Bemessung der Jugendstrafe; minder schwerer Fall nach Erwachsenenstrafrecht); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang trotz fehlender Beeinträchtigung von Gesundheit; Arbeits-/Leistungsfähigkeit; Indizwirkung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 173 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 173 Abs. 3 StGB, § 17 Abs. 2 Alternative 1 JGG, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 177 Abs. 5 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 9 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 21 StGB, § 23 Abs. 2 StGB, § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung durch den Jugendlichen zum Nachteil seiner Mutter bei der Bemessung der Jugendstrafe; Verminderte Schuldfähigkeit des Jugendlichen zur Tatzeit aufgrund einer Drogenintoxikation

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung durch den Jugendlichen zum Nachteil seiner Mutter bei der Bemessung der Jugendstrafe; Vermin...

  • rewis.io

    Bemessung der Jugendstrafe: Vorliegen schädlicher Neigungen; minder schwerer Fall; Hang bei Rauschmittelgenuss im Übermaß

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung durch den Jugendlichen zum Nachteil seiner Mutter bei der Bemessung der Jugendstrafe; Verminderte Schuldfähigkeit des Jugendlichen zur Tatzeit aufgrund einer Drogenintoxikation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 159
  • StV 2019, 463
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.2013 - 2 StR 455/13

    Anstiftung zur versuchten gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung der

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18
    Sie hat dabei nicht bedacht, dass schädliche Neigungen im Sinne von § 17 Abs. 2 Alternative 1 JGG in der Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel, aus denen sich eine Neigung zur Begehung von Straftaten ergibt, schon vor der Tat angelegt waren (BGH, Beschluss vom 13. November 2013 - 2 StR 455/13, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 11).
  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18
    Davon kann bei einem Täter, der - wie der Angeklagte - bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, regelmäßig nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 3; vom 3. März 1993 - 3 StR 618/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 6).
  • BGH, 03.03.1993 - 3 StR 618/92

    Voraussetzungen für die Annahme schädlicher Neigungen gemäß § 17 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18
    Davon kann bei einem Täter, der - wie der Angeklagte - bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, regelmäßig nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1988 - 1 StR 219/88, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 3; vom 3. März 1993 - 3 StR 618/92, BGHR JGG § 17 Abs. 2 Schädliche Neigungen 6).
  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 287/16

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18
    Dem Umstand, dass durch den Rauschmittelgenuss die Gesundheit, Arbeits- und/oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist, kann insoweit zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hangs zukommen; das Fehlen solcher Beeinträchtigungen schließt die Bejahung eines Hangs aber nicht aus (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 287/16, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 04.11.1987 - 3 StR 482/87

    Beibehaltung der Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht -

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18
    Die Jugendkammer hat nicht verkannt, dass es für die Bewertung des Tatunrechts, wenngleich die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, von maßgeblicher Bedeutung ist, ob sich die Tat, falls sie nach allgemeinem Strafrecht zu bewerten wäre, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 1986 - 2 StR 330/86, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 Minder schwerer Fall 1; vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 Minder schwerer Fall 3).
  • BGH, 18.07.1986 - 2 StR 330/86

    Bewertung eines Totschlagsversuchs im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 05.02.2019 - 3 StR 549/18
    Die Jugendkammer hat nicht verkannt, dass es für die Bewertung des Tatunrechts, wenngleich die Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts im Jugendstrafrecht nicht gelten, von maßgeblicher Bedeutung ist, ob sich die Tat, falls sie nach allgemeinem Strafrecht zu bewerten wäre, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 1986 - 2 StR 330/86, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 Minder schwerer Fall 1; vom 4. November 1987 - 3 StR 482/87, BGHR JGG § 18 Abs. 1 Satz 3 Minder schwerer Fall 3).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 415/20

    Konstellationen des Versuchs bei der Brandstiftung mit Todesfolge

    Dazu gehören insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe (st. Rspr., s. etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159 mwN).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Der Revision des Angeklagten R.     ist im rechtlichen Ansatz dahin zuzustimmen, dass im Jugendstrafrecht die Kriterien zu berücksichtigen sind, die nach allgemeinem Strafrecht Strafrahmenverschiebungen begründen können, wozu insbesondere vertypte Strafmilderungsgründe gehören (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 1 StR 444/14, juris Rn. 56; Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159; Urteil vom 12. August 2021 - 3 StR 415/20, NJW 2022, 254 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Von Bedeutung war daher auch, ob sich die Tat, falls sie nach allgemeinem Strafrecht zu bewerten wäre, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019, 3 StR 549/18, juris Rn. 9).
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23

    Geltung besonderer Anforderungen an die Begründung und Darstellung der

    c) Soweit für die Bewertung des Tatunrechts im Jugendstrafrecht von Bedeutung ist, ob sich die Tat, falls sie nach allgemeinem Strafrecht zu bewerten wäre, als minder schwerer Fall darstellen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18 Rn. 9 mwN), ist ein minder schwerer Fall gemäß § 177 Abs. 5 StGB in der bis 9. November 2016 geltenden Fassung erst dann in Betracht zu ziehen, wenn die gebotene Gesamtwürdigung ergibt, dass trotz des tatbestandlichen Vorliegens des Regelbeispiels gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF die Regelwirkung entfällt und der Regelstrafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB gleichwohl noch unangemessen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18 Rn. 10).
  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 56/23

    Betreuung und Aufsicht durch die Jugendgerichtshilfe

    Entgegen dem Revisionsvorbringen sind diese Formulierungen insgesamt dahin zu verstehen, dass die Jugendkammer sämtliche Taten der gebotenen Parallelwertung nach Erwachsenenstrafrecht unterzogen und (nur) den Oralverkehr als einen besonders schweren Fall im Sinne der Vorschrift eingeordnet hat (zur Notwendigkeit einer solchen Parallelwertung s. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156 mwN; vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159 mwN).
  • BGH, 07.08.2019 - 3 StR 252/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Neigung zum Konsum von

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2019 - 3 StR 549/18, NStZ-RR 2019, 159, 160; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, NStZ 2019, 265, 266 jeweils mwN).
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