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Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.1988 - 39/86   

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https://dejure.org/1988,163
EuGH, 21.06.1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 39/86 (https://dejure.org/1988,163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Lair / Universität Hannover

    EWG-Vertrag, Artikel 7 und 128
    1 . EWG-Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Förderung, die den Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird - Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages - Grenzen - Gebühren für den Zugang zum Unterricht

  • EU-Kommission

    Lair / Universität Hannover

  • Wolters Kluwer

    Sachlicher Geltungsbereich des EWG-Vertrages; Förderung des Lebensunterhalts und der Ausbildung von Studenten; Gebühren für den Zugang zum Studium in anderen Mitgliedstaaten; Freizügigkeit von Arbeitnehmern; Begrif des Arbeitnehmers im Sinne des Gemeinschaftsrechts; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 128; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1612/86 Art. 7 Abs. 2; ; BAföG § 1; ; BAföG § 7; ; BAföG § 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung als soziale Vergünstigung; Förderung zur Durchführung eines Hochschulstudiums; Diskriminierungsverbot bei Studentenförderung als soziale Vergünstigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. EWG - Vertrag - Sachlicher Geltungsbereich - Förderung, die den Studenten für den Lebensunterhalt und die Ausbildung gewährt wird - Unanwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages - Grenzen - Gebühren für den Zugang zum Unterricht

Besprechungen u.ä. (2)

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskriminierungsverbot, Unionsbürgerschaft und gleicher Zugang zu Sozialleistungen (Prof. Dr. iur. Kay Hailbronner; ZaöRV 64 (2004), 603-619)

  • Universität des Saarlandes (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Ausbildungsförderung für Studenten (Dr. Stefanie Armbrecht)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Diskriminierungverbot - Zugang zum Hochschulunterricht - Ausbildungsförderung.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2165
  • NVwZ 1988, 817 (Ls.)
  • FamRZ 1988, 885
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    33 Die Personen, die im Aufnahmemitgliedstaat tatsächlich eine echte Berufstätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteile vom 23 . März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg .

    März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg .

  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    1612/68 vorgesehenen sozialen Vergünstigungen nicht einseitig von einem bestimmten Zeitraum der Berufstätigkeit abhängig machen ( siehe das Urteil vom 6 . Juni 1985 in der Rechtssache 157/84, Frascogna, Slg .
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Februar 1988 in der Rechtssache 24/86 ( Blaizot, Slg . 1988, 379 ) hat der Gerichtshof festgestellt, daß Hochschulstudiengänge im allgemeinen die Voraussetzungen dafür erfuellen, als Berufsausbildung im Sinne des EWG-Vertrags angesehen zu werden .
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg .
  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    Februar 1985 in der Rechtssache 293/83 ( Gravier, Slg . 1985, 593 ) hinzuweisen, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Staatsangehörigkeit eine nach Artikel 7 EWG-Vertrag verbotene Diskriminierung darstellt, sofern sie in den Anwendungsbereich des Vertrages fällt, und daß die Voraussetzungen für den Zugang zur Berufsausbildung in diesen Anwendungsbereich fallen .
  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

    Auszug aus EuGH, 21.06.1988 - 39/86
    21 Wie der Gerichtshof dazu entschieden hat, ergibt sich aus der Gesamtheit der Vorschriften dieser Verordnung sowie aus ihrer Zielsetzung, daß zu den Vergünstigungen, die sie auf Arbeitnehmer ausdehnt, die Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten sind, alle Vergünstigungen gehören, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland gewährt werden und deren Ausdehnung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Gemeinschaft zu erleichtern ( Urteile vom 27 . März 1985 in den Rechtssachen 249/83, Höckx, Slg .
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist ein Mitgliedstaat zwar berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, daß sich einige seiner Staatsangehörigen unter Mißbrauch der durch den EG-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten der Anwendung des nationalen Rechts entziehen; die mißbräuchliche oder betrügerische Berufung auf Gemeinschaftsrecht ist nicht gestattet (vgl. u. a. im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs die Urteile vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299, Randnr. 13; vom 3. Februar 1993 in der Rechtssache C-148/91, Veronica Omroep Organisatie, Slg. 1993, I-487, Randnr. 12; und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93, TV10, Slg. 1994, I-4795, Randnr. 21; auf dem Gebiet der Niederlassungsfreiheit Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 25; und vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 14; auf dem Gebiet des freien Warenverkehrs Urteil vom 10. Januar 1985 in der Rechtssache 229/83, Leclerc u. a., Slg. 1985, 1, Randnr. 27; auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-206/94, Paletta, Slg. 1996, I-2357, Randnr. 24; auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 43; auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik Urteil vom 3. März 1993 in der Rechtssache C-8/92, General Milk Products, Slg. 1993, I-779, Randnr. 21; auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht Urteil vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-367/96, Kefalas u. a., Slg. 1998, I-2843, Randnr. 20).
  • BSG, 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Das Berufen auf einen erlangten Arbeitnehmerstatus und ein (ua) darauf beruhendes Recht nach Art. 10 VO (EU) Nr. 492/2011 kann missbräuchlich sein, wenn EU-Ausländer die Freizügigkeit für Arbeitnehmer allein zu dem Zweck ausüben, in einem anderen Staat Sozialleistungen zu erhalten (vgl bereits EuGH vom 21.6.1988 - C-39/86 - Lair, EU:C:1988:322, Slg 1988, 3161 RdNr 43; EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, EU:C:2003:600, Slg 2003, I-13187 RdNr 36; vgl auch EuGH vom 6.10.2020 - C-181/19 - EU:C:2020:794 = ZESAR 2021, 43 RdNr 68 unter Hinweis auf EuGH vom 11.11.2014 - C-333/13 - Dano, EU:C:2014:2358, SozR 4-6065 Art. 4 Nr. 3; zu Beispielen für ein missbräuchliches Berufen auf Rechte aus § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU im Aufenthaltsrecht OVG Nordrhein-Westfalen vom 28.3.2017 - 18 B 274/17; OVG Rheinland-Pfalz vom 20.9.2016 - 7 B 10406/16, 7 D 10407/16) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2004 - C-209/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT GEELHOED FÄLLT NACH DER EINFÜHRUNG DER

    Der Beklagte des Hauptverfahrens macht geltend, dass eine Förderung für die Unterhaltskosten nicht unter Artikel 12 EG falle, wie der Gerichtshof in den Urteilen Lair und Brown bestätigt habe.

    Fällt unter Berücksichtigung der Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 (Lair, Slg. 1988, 3161) und in der Rechtssache 197/86 (Brown, Slg. 1988, 3205) sowie der Entwicklungen im Recht der Europäischen Union einschließlich der Einfügung von Artikel 18 EG und der Entwicklungen im Hinblick auf die Zuständigkeit der Europäischen Union im Bereich der Ausbildung die Unterhaltsförderung für Studenten an einer Hochschule, d. h. die Förderung, die entweder im Wege von a) vergünstigten Darlehen oder b) Stipendien gewährt wird, weiterhin nicht unter den EG-Vertrag, soweit es um Artikel 12 EG und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit geht?.

    Ferner bestimmt Artikel 3 der Richtlinie 93/96 in einer Art Kodifizierung der Urteile Lair und Brown ausdrücklich, dass ein Anspruch der aufenthaltsberechtigten Studenten auf Gewährung von Unterhaltsstipendien durch den Aufnahmemitgliedstaat durch diese Richtlinie nicht begründet wird.

    Mit der ersten vom High Court vorgelegten Frage wird Auskunft darüber begehrt, ob Unterhaltsbeihilfen von Mitgliedstaaten für Studierende im Hinblick auf die Einfügung von Artikel 18 EG in den EG-Vertrag und im Hinblick auf die Entwicklungen im Bereich der Bildung seit den Urteilen Lair und Brown des Gerichtshofes weiterhin nicht unter den EG-Vertrag fallen, soweit es um Artikel 12 EG geht.

    Im Urteil Lair hat der Gerichtshof ausgeführt, dass eine derartige Förderung namentlich aus der Sicht des Arbeitnehmers besonders geeignet ist, zu seiner beruflichen Qualifizierung beizutragen und seinen sozialen Aufstieg zu erleichtern (41) .

    2 - Urteile in der Rechtssache 39/86, Lair, Slg. 1988, 3161, Randnr. 15, und in der Rechtssache 197/86, Brown, Slg. 1988, 3025, Randnr. 18.

    6 - Beispielsweise Urteil Lair, angeführt in Fußnote 2, Randnr. 15.

    8 - Urteil Lair, angeführt in Fußnote 2, Randnrn.

    10 - Urteil Lair, angeführt in Fußnote 2, Randnr. 37.

    40 - Urteile Lair und Brown, beide angeführt in Fußnote 2, Randnrn.

    41 - Urteil Lair, Randnr. 23.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2159
BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87 (https://dejure.org/1987,2159)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1987 - 2 BvR 64/87 (https://dejure.org/1987,2159)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 64/87 (https://dejure.org/1987,2159)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Öffentlichkeitsarbeit einer Landesregierung und unzulässige Wahlbeeinflussung -Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsweg - Wahlbewerber - Bundestag - Öffentlichkeitsarbeit

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 817
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87
    Sie stimmen mit der in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertretenen Differenzierung zwischen der Rechtsstellung eines Abgeordneten und derjenigen eines Wahlbewerbers überein (BVerfGE 40, 296 >308 f.<; 63, 230 >241<) und beruhen auf der an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Abgrenzung von verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten (BVerfGE 1, 208 >221<; 13, 54 >72 f.<; 22, 221 >229 f.<; 27, 152 >157 246<) orientierten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 36, 218 >227<; 51, 69 >71<; 69, 192 >194<; BVerwG, DÖV 1976, S. 315 = NJW 1976, S. 637, 638; 1985, S. 2344 ff.; S. 2346).

    Diese Voraussetzungen hat das Bundesverfassungsgericht in dem Fall angenommen, in dem ein Wahlkreisbewerber sich anläßlich der nach Auflösung des Bundestages 1983 stattgefundenen Bundestagswahl gegen die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung beschwert hatte (BVerfGE 63, 230 >242<).

    Die Verwaltungsgerichte werden - voraussichtlich ohne weitere Sachverhaltsaufklärung - die in den Entscheidungen BVerfGE 44, 125 und BVerfGE 63, 230 aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden haben.

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52

    Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87
    Das kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u.a. dann angenommen werden, wenn die Rechtsfrage der Zulässigkeit eines bei den Fachgerichten einzulegenden Rechtsbehelfs schwierig, von diesen noch nicht entschieden ist (BVerfGE 4, 193 >198<; 17, 252 >257<; 27, 88 >97<; 60, 96 >99<; 61, 119 >121<; 63, 77 >79<; 69, 233 >243<) und oberste Gerichte sich z.B. auch im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Anhörung (§ 82 Abs. 4 BVerfGG ) nicht deutlich erklärt haben (BVerfGE 39, 302 >312<).

    In diesen Fällen ist es unzumutbar, auf die Erschöpfung des Rechtswegs zu verweisen, wenn sonst beachtliche Zweifel an der Zulässigkeit eines Rechtswegs zu Lasten des Beschwerdeführers gingen (BVerfGE 4, 193 >198<; 10, 89 >98<).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1987 - 2 BvR 64/87
    Zwar kann eine die Chancengleichheit eines Wahlbewerbers verletzende Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung in das Wahlverfahren hineinwirken, es fehlerhaft machen und durch Einspruch gemäß § 2 WahlprüfG auch zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden (BVerfGE 44, 125 >154<).

    Die Verwaltungsgerichte werden - voraussichtlich ohne weitere Sachverhaltsaufklärung - die in den Entscheidungen BVerfGE 44, 125 und BVerfGE 63, 230 aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Sachverhalt anzuwenden haben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15

    Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.1985 - 7 C 64.83 -, NJW 1985, 2344 = juris, Rn. 8; siehe hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 14.10.1987 - 2 BvR 64/87 -, NVwZ 1988, 817 = juris, Rn. 16 ff.
  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Auch wenn die Streitigkeit verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, ist sie dennoch nichtverfassungsrechtlicher Art i.S.v. § 40 Abs. 1 VwGO, da die Beteiligten selbst nicht beide unmittelbar am Verfassungsleben beteiligt sind und sich die Streitigkeit nicht auf direkt aus der Verfassung folgende Rechte oder Pflichten bezieht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.1987, 2 BvR 64/87, NVwZ 1988, 818).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1988 - 15 A 924/86

    Grenzen der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit in Wahlkampfzeiten

    Denn Gegenstand dieses Antrages ist die von den Klägern behauptete Verletzung des Rechtes auf chancengleiche Wahlteilnahme, das im Außenrechtskreis angesiedelt ist - vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 64/87 - und durch Kompetenzverletzungen im Innenrechtsbereich grundsätzlich nicht berührt werden kann.

    Zu der insoweit doppelten Bedeutung des Erheblichkeitsgrundsatzes vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 64/87 - ferner Beschluß vom 3. Juni 1975, a.a.O., 38 f., 40 f.; Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Aufl. 1976,S. 407 ff., 411; weltergehend aufgrund einer auch objektiv rechtliche Gesichtspunkte einbeziehenden Betrachtung: Zuck, a.a.O., 147.

  • BVerfG, 20.05.2019 - 2 BvR 649/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Zuschüssen an eine

    Die Abwehr einer Grundrechtsverletzung ist auch nicht allein deshalb dem Verfassungsrechtskreis zuzurechnen, weil nicht eine Verwaltungsbehörde, sondern ein Verfassungsorgan gehandelt hat oder weil sich die Maßnahme ihrerseits nach Verfassungsrecht beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 13, 54 ; 27, 240 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 64/87 -, NVwZ 1988, S. 817 f.; BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 53/73 -, NJW 1976, S. 637 ; BVerwGE 51, 69 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2009 - 3 S 43.09

    Werbung des Senats für Ethikunterricht aus staatlichen Mitteln untersagt

    Für den Streit zwischen der Berliner Landesregierung und dem Träger eines Volksentscheids über die Rechtmäßigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung im Vorfeld des Volksentscheids ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (im Anschluss an BVerfG, NVwZ 1988, 817/818).

    Dem Antragsteller ist es ungeachtet dieser Möglichkeit nicht verwehrt, die von ihm gerügte Verletzung seiner Chancengleichheit noch vor der Abstimmung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltend zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1987, NVwZ 1988, 817/818).

  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvR 1928/09

    Unstatthaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen und Maßnahmen,

    Gleiches gilt für Verfassungsbeschwerden gegen im Zusammenhang mit Bundestagswahlen getroffene Entscheidungen und Maßnahmen, soweit sich diese nicht unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 64/87 -, NVwZ 1988, S. 817 ).
  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 14/95

    Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorstandswahl der Notarkammer Stuttgart -

    Diese Zurückweisung stellt eine auf dem Gebiet des Berufsrechts der Notare von einem Träger öffentlicher Verwaltung mit hoheitlichen Mitteln getroffene Regelung im Einzelfall und damit einen Verwaltungsakt dar (vgl. BVerfG NVwZ 1988, 817, 818; Olchewski, Wahlprüfung und subjektiver Wahlrechtsschutz 1969, S. 159, 160 f.).

    Soweit sich der Antragsteller dabei auf Grundsätze beruft, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Erschöpfung des Rechtswegs als Zulässigkeitsvoraussetzung für die Verfassungsbeschwerde entwickelt worden sind (vgl. BVerfG NVwZ 1988, 817, 818 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen), ist schon zweifelhaft, ob Gesichtspunkte der Zumutbarkeit geeignet sind, nicht nur den Grundsatz der Subsidiarität eines Rechtswegs zu durchbrechen, sondern auch eine sonst nicht gegebene Rechtsschutzmöglichkeit ausnahmsweise zu eröffnen.

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 14/15

    Soll die Wahl des Richterwahlausschusses im Landtag gerichtlich überprüft werden,

    Ungeachtet der Frage, wie das nicht zuletzt durch Vorschriften des einfachen Rechts geprägte streitige Rechtsverhältnis in Bezug auf die Wahl des Richterwahlausschusses einzuordnen ist, ist nach der in der Kommentarliteratur übereinstimmend noch als vorherrschend bezeichneten Ansicht (Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl., § 40 Rn. 32; Ehlers/Schneider, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 28. EL 2015, § 40 Rn. 136 f; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO - Großkommentar, 4. Aufl., § 40 Rn. 189-191; v. Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 40 Rn. 87 f) die Anrufung des Verwaltungsgerichts schon deshalb zulässig, weil der Beschwerdeführer nicht unmittelbar selbst am Verfassungsleben teilnimmt, Streitigkeiten zwischen Bürger und Staat aber grundsätzlich vor die Verwaltungsgerichte gehören (BVerfG NVwZ 1988, 817, 818; BVerwGE 80, 355, 358).
  • VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 2526/19

    AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 -

    Die Abwehr einer Grundrechtsverletzung ist auch nicht allein deshalb dem Verfassungsrechtskreis zuzurechnen, weil nicht eine Verwaltungsbehörde, sondern ein Verfassungsorgan gehandelt hat oder weil sich die Maßnahme ihrerseits nach Verfassungsrecht beurteilt (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 13, 54 ; 27, 240 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 64/87 -, NVwZ 1988, S. 817 f.; BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - VII C 53/73 -, NJW 1976, S. 637 ; BVerwGE 51, 69 )".
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - 3 S 76.17

    Kein Erfolg der Initiative "Berlin braucht Tegel" vor dem OVG

    Anders als in dem von der Beschwerde angeführten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1987 - 2 BvR 64/87 -, der das vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgende Recht eines (einzelnen) Wahlbewerbers auf chancengleiche Teilnahme an der Bundestagswahl zum Gegenstand hatte, geht es hier nicht vorrangig um eine Abwehr staatlichen Handelns aufgrund eines subjektiven (politischen) Individualrechts, sondern um das verfassungsrechtlich ausgestaltete Rechte- und Pflichtenverhältnis zwischen dem in die Gesetzgebung eingebundenen Träger eines Volksbegehrens und dem Senat, d.h. einem anderen Verfassungsorgan (vgl. zum Volksbegehren nach der Verfassung des Freistaates Bayern BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 - juris Rn. 33; im Ergebnis ebenso Klinger, LKV 2010, 164, 166).
  • VG Karlsruhe, 15.03.2022 - 19 K 1107/21

    Akteneinsicht in Entscheidungsentwürfe und Voten des Bundesverfassungsgerichts

  • VG Köln, 12.08.2022 - 16 K 1916/20

    AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klagen auf Bundesförderung für die Jahre 2018 -

  • VGH Hessen, 20.03.1996 - 1 UE 3234/94

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Präklusion von Einreden;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2023 - 3 S 6.23

    Wahl zum Abgeordnetenhaus: Neuauszählung; Einsichtnahme in Wahlunterlagen;

  • VG Bremen, 20.05.2019 - 1 V 971/19

    Kommunalwahlrecht - Bürgerentscheid; Öffentlichkeitsarbeit; Volksbegehren;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.11.1987 - 2 BvR 876/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1886
BVerfG, 04.11.1987 - 2 BvR 876/85 (https://dejure.org/1987,1886)
BVerfG, Entscheidung vom 04.11.1987 - 2 BvR 876/85 (https://dejure.org/1987,1886)
BVerfG, Entscheidung vom 04. November 1987 - 2 BvR 876/85 (https://dejure.org/1987,1886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeachtung von Vorabentscheidungen des EuGH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Letztinstanz - Entscheidung - Abweichung - EuGH

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2173
  • NVwZ 1988, 817 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1987 - 2 BvR 876/85
    Nach der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGHE 1982, 3415 [3431] ...) besteht eine Vorlageverpflichtung eines letztinstanzlichen Gerichts dann, "wenn in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Gemeinschaftsrechts gestellt wird, es sei denn, es hat festgestellt, ... daß die betreffende gemeinschaftsrechtliche Frage bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war".
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 04.11.1987 - 2 BvR 876/85
    In seinem Beschluß vom 8.4.1987 [BVerfGE 75, 223 - s.1881 (87/3)] ... hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß der Bundesfinanzhof Art. 102 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat, weil er sich seiner Bindung zufolge Art. 177 Abs. 3 EWGV an eine im selben Verfahren ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs entzogen hat.
  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94

    Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen

    Aber selbst bei Auslegung eines von der EG- Richtlinie verwendeten Begriffes ist eine Vorlage an den EuGH nur geboten, wenn die betreffende Auslegungsfrage in der Rechtsprechung oder im Schrifttum umstritten ist (vgl. Dauses, JZ 1979, 125, 126) bzw. wenn das Gericht in einer entscheidungserheblichen Frage von der Rechtsprechung des EuGH abweichen will (vgl. BVerfG, NJW 1988, 2173).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 10/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - Rechtssache Sürül - türkische Staatsangehörige

    Vorabentscheidungen des EuGH entfalten ihre Bindungswirkung auch außerhalb des Ausgangsverfahrens (BVerfG NJW 1988, 2173).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 24/89

    Geltung von europarechtlichen Bestimmungen für Rechtsanwälte in Deutschland

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 6. Oktober 1982, C. ./. Ministero della sanita, Slg. 1982, 3415, Ls. 4 = NJW 1983, 1257) und des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1988, 1456 [BVerfG 09.11.1987 - 2 BvR 808/82]; 1988, 2173) besteht eine Vorlagepflicht nach Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag nicht, wenn das letztinstanzliche nationale Gericht in dem bei ihm schwebenden Verfahren feststellt, daß die betreffende entscheidungserhebliche gemeinschaftsrechtliche Frage bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war (ebenso EG-Kommission, Antwort auf die schriftliche Antrage Nr. 608/78 des Abgeordneten Krieg, ABl. 1979, C 28, S. 8 f).
  • BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende

    Vorabentscheidungen des EuGH entfalten ihre Bindungswirkung auch außerhalb des Ausgangsverfahrens (Bundesverfassungsgericht NJW 1988, 2173).
  • FG Hamburg, 22.04.1999 - II 23/97

    Der EuGH und das Gebot des true and fair view

    Das Gebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des deutschen Grundgesetzes (GG) wird durch die Vorlage seitens des erstinstanzlichen Gerichts nicht berührt, anders als bei einer unterlassenen Vorlage durch das letztinstanzliche Gericht (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG- vom 4. November 1987 2 BvR 876/85 , Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 1988, 2173; Bespr. Clausnitzer, KFR F. 2 GG Art. 101, 1/88, S. 7).
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
    Eine solche Vorlage kommt nur dann in Betracht, wenn Zweifel über eine entscheidungserhebliche Frage des europäischen Gemeinschaftsrechts bestehen oder von der Rechtsprechung des EuGH abgewichen werden soll (BVerfG, NJW 1988, 2173; 1989, 2464).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

    Vorabentscheidungen des EuGH entfalten ihre Bindungswirkung auch außerhalb des Ausgangsverfahrens (BVerfG NJW 1988, 2173).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 6/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

    Vorabentscheidungen des EuGH entfalten ihre Bindungswirkung auch außerhalb des Ausgangsverfahrens (BVerfG NJW 1988, 2173).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 7/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

    Vorabentscheidungen des EuGH entfalten ihre Bindungswirkung auch außerhalb des Ausgangsverfahrens (BVerfG NJW 1988, 2173).
  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 9/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld für türkische Staatsangehörige

    Vorabentscheidungen des EuGH entfalten ihre Bindungswirkung auch außerhalb des Ausgangsverfahrens (BVerfG NJW 1988, 2173).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 66/88

    Zulassung eines Rechtsanwalts zu zwei Landgerichten - Antrag auf Verlängerung der

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 36/89

    Anwendbarkeit der Vertragsbestimmungen über die Niederlassung und den

  • BSG, 18.02.2004 - B 10 EG 8/03
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 51/89

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer Doppelzulassung als Rechtsanwalt -

  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 47/89

    Zulassung zum Rechtsanwalt nur bei einem Landgericht - Auswirkungen des

  • BPatG, 07.12.2004 - 27 W (pat) 94/02
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