Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95   

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BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95 (https://dejure.org/1996,666)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1996 - 4 C 14.95 (https://dejure.org/1996,666)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - 4 C 14.95 (https://dejure.org/1996,666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses gerichtete Klage - Prozessuale Erledigung eines Planfeststellungsbeschlusses - Beseitigung von Abwägungsfehlern durch die Behörde mittels Erlass eines neuen Planfeststellungsbeschlusses - Nichtigkeit eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 17; GG Art. 28 Abs. 2
    Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe durch ein Vorhaben der Fachplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 256
  • NVwZ 1997, 304
  • NVwZ 1997, 904
  • NJ 1997, 380
  • DVBl 1997, 729 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Für diese Formulierung bezieht sich der genannte Beschluß auf das Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - (BVerwGE 80, 7).

    Der Senat hält an der im Urteil vom 1. Juli 1988 (a.a.O.) geäußerten Auffassung fest; soweit dem Beschluß vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 25.90 - eine hiervon abweichende Auffassung zu entnehmen ist, wird diese nicht aufrechterhalten.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Unter diesem Gesichtspunkt können sich die Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet wehren, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 40/86] m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Es entspricht vielmehr der Linie der bisherigen Rechtsprechung, daß einer Gemeinde nicht deshalb "wehrfähige" Rechte zukommen, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen ein Schaden droht (vgl. z.B. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 [BVerwG 15.12.1989 - 4 C 36/86]).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Die Klägerinnen können deshalb gegen den Planfeststellungsbeschluß nicht mit Erfolg vorbringen, die Lärm- oder Luftbelastung werde zunehmen oder das Vorhaben widerspreche den Belangen des Umweltschutzes (vgl. grundlegend Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung vorgesehen = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 114).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Das hat der Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - die privaten Kläger betreffend - näher ausgeführt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Insoweit können die Klägerinnen - wie private Eigentümer auch - rügen, ihre Nutzungsinteressen seien nicht oder nicht mit dem ihnen gebührenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (vgl. z.B. Urteil vom 24. November 1994 - BVerwG 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93]).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 4 B 61.90

    Sofortige Vollziehung - Interessenabwägung - Planfeststellungsbeschluss -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
    Auf die Beschwerde der Gemeinden H. und S. und einiger privater Kläger ließ das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 26. Juni 1990 - BVerwG 4 B 61.90 - (NVwZ 1991, 159) die Revision zu.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Diese vermittelt einer Gemeinde nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat auch für das Landesrecht anschließt, eine wehrfähige, in die fachplanerische Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das betreffende Vorhaben nachhaltig eine (hinreichend) bestimmte (konkrete) Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht (vgl. BVerwG, B. v. 28.2.2013 - 7 VR 13/12 - juris Rn. 23 m.w.N.) oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 9.12 - NuR 2014, 277; B.v. 26.9.2013 - 4 VR 1/13 - juris Rn. 49; U.v. 30.5.2012 - 9 A 35/10 - NVwZ 2013, 147 Rn. 35 m.w.N.; U.v. 27.3.1992 - 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96/100 m.w.N.; vgl. auch B.v. 5.11.2002 - 9 VR 14/02 - juris Rn. 6 m.w.N.; U.v. 12.12.1996 - 4 C 14/95 - BayVBl 1997, 571/572).

    Die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird nämlich von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die jedenfalls nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.2.1999 - 4 A 47/96 - juris Rn. 40; U.v. 12.12.1996 - 4 C 14/95 - BayVBl 1997, 571/572 m.w.N).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Unabhängig von dem fehlenden verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz können sich die Klägerinnen zu 1 und 3 aber jedenfalls auf ihr durch die Planung betroffenes zivilrechtlich geschütztes Grundeigentum berufen (vgl. Urteil vom 27. März 1992 - BVerwG 7 C 18.91 - BVerwGE 90, 96 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 48 S. 125); dieser Schutz besteht auch, soweit ein Grundstück - wie hier die betroffenen Straßenflächen der Klägerin zu 1 - öffentlichen Nutzungsinteressen dient (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 30).

    Denn die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die jedoch nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 29 = juris Rn. 15).

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 17.12

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer

    Die Wirtschaftsstruktur einer Gemeinde wird von vielfältigen Faktoren bestimmt und beeinflusst, die jedoch nicht sämtlich speziell dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde zugeordnet sind (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 4 C 14.95 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 107 S. 29 f.; Beschluss vom 26. Januar 2000 - 4 VR 19.99 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 156 S. 36).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95   

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https://dejure.org/1996,1615
VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95 (https://dejure.org/1996,1615)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.03.1996 - 14 TG 3967/95 (https://dejure.org/1996,1615)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. März 1996 - 14 TG 3967/95 (https://dejure.org/1996,1615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 11 BImSchG, § 17 BImSchG, § 24 BImSchG, § 59 BImSchG, § 60 BImSchG
    Zur Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern - Durchsetzung immissionsschutzrechtlicher Anordnungen gegenüber hoheitlichen Anlagenbetreibern

  • rechtsportal.de

    Polizei- und Ordnungsrecht: Durchsetzung immissionsschutzrechtlicher Anordnungen gegenüber hoheitlichen Anlagenbetreibern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 304
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95
    Eine solche Auslegung ist auch nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht geboten, weil die Immissionsschutzbehörden zu einer effektiven Aufgabenwahrnehmung unter Einsatz ihrer besonderen fachlichen Kompetenz auch im Hinblick auf hoheitlich betriebene Anlagen bereits dadurch hinreichend in der Lage sind, daß diese zum einen materiell und grundsätzlich auch verfahrensrechtlich den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen, wobei allerdings die öffentliche Aufgabenwahrnehmung in die Beurteilung der Erheblichkeit von Umwelteinwirkungen einzubeziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 - IV A 1.75 - NJW 1977 S. 163, Urteil vom 29. April 1988 - VII C 33.87 - BVerwGE 79 S. 254 (260); OVG Koblenz, Urteil vom 22. April 1986 - 6 A 16/85 - NJW 1986 S. 2779; Götz a.a.O. Rdnr. 223; a.A. zur "Begünstigung" der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung: Jarass, a.a.O. Rdnr. 8 zu § 2 und Rdnr. 29 zu § 22), und weiterhin auch dadurch, daß hoheitliche Anlagen zum anderen dem Genehmigungserfordernis und der Überwachung durch die Immissionsschutzbehörden unterliegen (vgl. VG Stade, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 1 A 91/87 - NVwZ 1989 S. 497 (500)), die den hoheitlichen und deshalb für den gesetzmäßigen Betrieb selbst gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verantwortlichen Anlagenbetreiber auch auf Gesetzesverstöße oder sonstige Mängel hinweisen und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörden unterrichten können (vgl. Hansmann a.a.O.).
  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95
    Diese dürfen ihnen gegenüber durch die Gefahrabwehrbehörden aber grundsätzlich nicht mit Befehl und Zwang durchgesetzt werden, wenn dadurch in ihre hoheitliche Tätigkeit eingegriffen wird (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1968 - I A 1.67 - BVerwGE 29 S. 52 ff.; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl. 1991, Rdnr. 222 ff.).
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95
    Eine solche Auslegung ist auch nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht geboten, weil die Immissionsschutzbehörden zu einer effektiven Aufgabenwahrnehmung unter Einsatz ihrer besonderen fachlichen Kompetenz auch im Hinblick auf hoheitlich betriebene Anlagen bereits dadurch hinreichend in der Lage sind, daß diese zum einen materiell und grundsätzlich auch verfahrensrechtlich den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen, wobei allerdings die öffentliche Aufgabenwahrnehmung in die Beurteilung der Erheblichkeit von Umwelteinwirkungen einzubeziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 - IV A 1.75 - NJW 1977 S. 163, Urteil vom 29. April 1988 - VII C 33.87 - BVerwGE 79 S. 254 (260); OVG Koblenz, Urteil vom 22. April 1986 - 6 A 16/85 - NJW 1986 S. 2779; Götz a.a.O. Rdnr. 223; a.A. zur "Begünstigung" der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung: Jarass, a.a.O. Rdnr. 8 zu § 2 und Rdnr. 29 zu § 22), und weiterhin auch dadurch, daß hoheitliche Anlagen zum anderen dem Genehmigungserfordernis und der Überwachung durch die Immissionsschutzbehörden unterliegen (vgl. VG Stade, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 1 A 91/87 - NVwZ 1989 S. 497 (500)), die den hoheitlichen und deshalb für den gesetzmäßigen Betrieb selbst gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verantwortlichen Anlagenbetreiber auch auf Gesetzesverstöße oder sonstige Mängel hinweisen und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörden unterrichten können (vgl. Hansmann a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.04.1986 - 6 A 16/85

    Voraussetzungen für den Anspruch des Hauseigentümers auf Änderung des

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95
    Eine solche Auslegung ist auch nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht geboten, weil die Immissionsschutzbehörden zu einer effektiven Aufgabenwahrnehmung unter Einsatz ihrer besonderen fachlichen Kompetenz auch im Hinblick auf hoheitlich betriebene Anlagen bereits dadurch hinreichend in der Lage sind, daß diese zum einen materiell und grundsätzlich auch verfahrensrechtlich den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen, wobei allerdings die öffentliche Aufgabenwahrnehmung in die Beurteilung der Erheblichkeit von Umwelteinwirkungen einzubeziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 - IV A 1.75 - NJW 1977 S. 163, Urteil vom 29. April 1988 - VII C 33.87 - BVerwGE 79 S. 254 (260); OVG Koblenz, Urteil vom 22. April 1986 - 6 A 16/85 - NJW 1986 S. 2779; Götz a.a.O. Rdnr. 223; a.A. zur "Begünstigung" der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung: Jarass, a.a.O. Rdnr. 8 zu § 2 und Rdnr. 29 zu § 22), und weiterhin auch dadurch, daß hoheitliche Anlagen zum anderen dem Genehmigungserfordernis und der Überwachung durch die Immissionsschutzbehörden unterliegen (vgl. VG Stade, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 1 A 91/87 - NVwZ 1989 S. 497 (500)), die den hoheitlichen und deshalb für den gesetzmäßigen Betrieb selbst gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verantwortlichen Anlagenbetreiber auch auf Gesetzesverstöße oder sonstige Mängel hinweisen und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörden unterrichten können (vgl. Hansmann a.a.O.).
  • VG Stade, 08.12.1988 - 1 A 91/87
    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95
    Eine solche Auslegung ist auch nach Sinn und Zweck des Gesetzes nicht geboten, weil die Immissionsschutzbehörden zu einer effektiven Aufgabenwahrnehmung unter Einsatz ihrer besonderen fachlichen Kompetenz auch im Hinblick auf hoheitlich betriebene Anlagen bereits dadurch hinreichend in der Lage sind, daß diese zum einen materiell und grundsätzlich auch verfahrensrechtlich den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes unterliegen, wobei allerdings die öffentliche Aufgabenwahrnehmung in die Beurteilung der Erheblichkeit von Umwelteinwirkungen einzubeziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 - IV A 1.75 - NJW 1977 S. 163, Urteil vom 29. April 1988 - VII C 33.87 - BVerwGE 79 S. 254 (260); OVG Koblenz, Urteil vom 22. April 1986 - 6 A 16/85 - NJW 1986 S. 2779; Götz a.a.O. Rdnr. 223; a.A. zur "Begünstigung" der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung: Jarass, a.a.O. Rdnr. 8 zu § 2 und Rdnr. 29 zu § 22), und weiterhin auch dadurch, daß hoheitliche Anlagen zum anderen dem Genehmigungserfordernis und der Überwachung durch die Immissionsschutzbehörden unterliegen (vgl. VG Stade, Urteil vom 8. Dezember 1988 - 1 A 91/87 - NVwZ 1989 S. 497 (500)), die den hoheitlichen und deshalb für den gesetzmäßigen Betrieb selbst gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verantwortlichen Anlagenbetreiber auch auf Gesetzesverstöße oder sonstige Mängel hinweisen und gegebenenfalls die Aufsichtsbehörden unterrichten können (vgl. Hansmann a.a.O.).
  • VG Berlin, 20.10.1982 - 13 A 379.82

    Betriebshof der Berliner Stadtreinigung; Unzulässigkeit des sog. "Winterbetriebs"

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95
    Auch aus der in diesem Gesetz allgemein festgelegten Funktion der Immissionsschutzbehörden und deren besonderer organisatorischen und fachlichen Ausstattung und aus den Sonderregelungen für Anlagen der Landesverteidigung in den §§ 59, 60 und 10 Abs. 11 BImSchG läßt sich unter Berücksichtigung obiger Grundsätze nicht der Schluß ziehen, der Gesetzgeber habe den Immissionsschutzbehörden das Recht eingeräumt, in den Kompetenzbereich hoheitlicher Anlagenbetreiber einzugreifen (so aber VG Berlin, Beschluß vom 20. Oktober 1982 - 13 A 379/82 - UPR 1984 S. 101 f.; Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, Kommentar, 2. Aufl. 1993, Rdnr. 8 zu § 2; a.A. Hansmann in Landmann-Rohmer, Umweltrecht I, Stand: 1. Oktober 1995, Rdnr. 20 zu § 59 BImSchG).
  • VGH Hessen, 01.07.1986 - I OE 72/81
    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95
    Bei der Überprüfung und Umsetzung eines solchen fach- oder sonderaufsichtlichen Ersuchens haben dann die allgemeinen Kommunalaufsichtsbehörden jedenfalls darauf hinzuwirken, daß die durchzusetzende Maßnahme mit den administrativen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Kommunalverwaltung im Einklang steht (vgl. Schlempp, Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung, Stand: Februar 1993, Anm. III. 1. zu § 11 und Anm. I.-IV. zu § 145; Schneider/Jordan, Kommentar zur Hessischen Gemeindeordnung, Stand: März 1994, Anm. 1 zu § 145; vgl. dazu auch den vom Hess. VGH mit Beschlüssen vom 25. August 1981 - IX TH 21/81 -, vom 25. März 1982 - III TH 15/82 - und vom 16. April 1982 - III TH 18/82 - HSGZ 1982 S. 73, 186 und 259 entschiedenen Fall des zwangsweisen Vorgehens der Kommunalaufsichtsbehörde gegen eine Gemeinde auf Ersuchen einer Fachbehörde durch eine Anweisung gemäß § 139 HGO und durch Erklärung des Einvernehmens im Wege der kommunalaufsichtlichen Ersatzvornahme gemäß § 140 HGO; sowie Hess. VGH, Beschluß vom 1. Juli 1986 - I OE 72/81 - HessVGRspr.
  • VGH Hessen, 29.08.2001 - 2 UE 1491/01

    Ordnungsbehördliches Vorgehen gegen Hoheitsträger

    Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin Widerspruch, dessen aufschiebende Wirkung das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 7. November 1995 - 6 G 2594/95 -, bestätigt durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. März 1996 - 14 TG 3967/95 -) wiederherstellte.

    Entgegen einer in der Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. April 2001, NUR 01, 464 , und VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1982, UPR 84, 101 ) und in der Kommentarliteratur (vgl. Führ in: GK-BImSchG, Rdnr. 15 zu § 2 und - allerdings mit Einschränkungen - Stich/Porger, Immissionsschutzrecht des Bundes und der Länder, Band 1, Anm. 25 zu § 52 BImSchG) vertretenen Auffassung lässt sich dem Immissionsschutzrecht keine Regelung entnehmen, die die Immissionsschutzbehörden generell ermächtigt, gegenüber anderen Behörden Verwaltungsakte zu erlassen (vgl. Kutscheidt in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 1, Rdnr. 3a zu § 2 BImSchG; Hess. VGH, Beschluss vom 7. März 1996 - 14 TG 3967/95 -, NVwZ 97, 304 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 10 S 2443/00

    Lärmschutz - Wohngebiet - Bolzanlage und Skateanlage

    Allein zur Durchsetzung dieser Betreiberpflichten ist das Regierungspräsidium als Immissionsschutzbehörde tätig geworden (zur Zuständigkeit vgl. §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 1 BImSchZuVO; zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines immissionsschutzbehördlichen Einschreitens gegen kommunale Anlagenbetreiber vgl. Beschluss des Senats vom 03.04.2001 - 10 S 2438/00 -, UPR 2001, S. 318 = VBlBW 2001, S. 496; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 07.03.1996, NVwZ 1997, S. 304 f., und Urteil vom 29.08.2001 - 2 UE 1491/01 -, Leitsatz in DVBl. 2002, S. 496).
  • VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12

    Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus

    Der dort als Beleg für eine andere Ansicht ("a.A.") zitierte Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. März 1996 - 14 TG 3967/95 - (NVwZ 1997, 304 = juris) steht dazu nicht in Widerspruch, denn die entsprechende Passage der damaligen Begründung (juris Rn.10) betrifft - als obiter dictum - nur den Grundverwaltungsakt, während die Ausführungen zu § 73 HessVwVG (juris Rn. 11) nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob eine Verwaltungsvollstreckung gegen fiskalisch handelnde Adressaten zulässig wäre.
  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die

    Ausgehend von dem Grundgedanken, dass jede Ordnungsverfügung gegen eine Behörde dem Grunde nach einen Eingriff in deren Dienstbetrieb und damit eine Verletzung der ihr nach dem Gesetz obliegenden Zuständigkeiten darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.01.1968 - I A 1/67 - VerwRspr 1968, 775, 778; VGH Kassel, Beschl. v. 07.03.1996 - 14 TG 3967/95 - NVwZ 1997, 304), bleibt das Vorgehen gegen hoheitliche Störer grundsätzlich der Dienst- und Fachaufsicht des Verwaltungsträgers vorbehalten (Schmidbauer/Steiner, Bayr. Polizeiaufgabengesetz Polizeiorganisationsgesetz, 5. Auflage 2020, Art. 11, Rn. 260; BeckOK PolR NRW, 19. Ed. 1.9.2021, OBG § 17 Rn. 25 ff).
  • VG Frankfurt/Main, 22.09.1998 - 6 E 677/97

    Polizeipflichtigkeit öffentlich-rechtlicher Körperschaften

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der H Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 7.03.1996 (14 TG 3967/95) zurück.

    Diese Bestimmung dient dem Schutz der durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 137 Abs. 1 Satz 1 HV garantierten gemeindlichen Selbstverwaltung, indem sie zu Eingriffen in diese nur die in § 136 HGO bestimmten allgemeinen staatlichen Kommunalaufsichtsbehörden ermächtigt, die einen umfassenden Überblick über die kommunalen Verhältnisse haben und gemäß § 11 HGO nicht nur deren Pflichterfüllung sichern, sondern auch deren Rechte schützen sollen (Hess. VGH, Beschl. v. 07.03.1996, 14 TG 3967/95, Beschlußumdruck S. 10).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2010 - 1 L 13/09

    Unterhaltspflicht für Regenwassereinläufe im Bereich der Ortsdurchfahrt einer

    Hoheitsträger sind bei der Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben - selbst - materiell polizeipflichtig, also zur Beachtung besonderer ordnungsrechtlicher Vorschriften verpflichtet; diese dürfen ihnen gegenüber durch die Gefahrenabwehrbehörden grundsätzlich nicht mit Ordnungsverfügungen und Zwang durchgesetzt werden, wenn dadurch in ihre hoheitliche Tätigkeit eingegriffen wird (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 07.03.1996 - 14 TG 3967/95 -, NVwZ 1997, 304; vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.01.1968 - I A 1.67 -, BVerwGE 29, 52 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2001 - 10 S 2438/00

    Kommune als Betreiberin eines Bolzplatzes - Adressatin einer Lärmschutzanordnung

    Ob und gegebenenfalls inwieweit auch die Instrumente zum Vollzug des materiellen Immissionsschutzrechts im Einzelfall gegenüber dem kommunalen Betreiber von Anlagen im Sinne von § 10 GemO eingesetzt werden dürfen, ist allerdings umstritten (bejahend z.B. Jarass, a.a.O., § 2 RdNr. 14, unter Hinweis auf § 4 Abs. 1 Satz 2 BImSchG; Führ, in: Gemeinschaftskommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 2 RdNr. 15; a. A. Hess. VGH, Beschl. v. 07.03.1996, NVwZ 1997 S. 304: kommunales Hallenbad).
  • VG Frankfurt/Main, 17.09.1998 - 6 G 2151/97
    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 7. März 1996 (14 TG 3967/95) zurück.

    Die dem früheren Staatlichen Amt für Immissions- und Strahlenschutz F gemäß § 52 Abs. 2 BImSchG zugewiesene Überwachungsbefugnis konnte deshalb gegenüber der Antragstellerin als Betreiberin des P bades nur im Benehmen mit der für F zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Minister des Inneren (§ 136 Abs. 1 HGO), ausgeübt werden (Hess.VGH, Beschl. v. 07.03.1996, 14 TG 3967/95, Leitsatz Nr. 6, S.10 des Beschlußumdruckes, Beschl. v. 25.07.1997, 14 TZ 1755/97, Beschlußumdruck S.4).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2001 - 7 L 5659/98

    Abfall; Abfallbeseitigungspflicht; Abfallbesitz; Abfallbesitzer;

    Die Behörden der Gefahrenabwehr sind grundsätzlich nicht ermächtigt, ordnungsbehördliche Anordnungen zur Gefahrenabwehr, für die andere Verwaltungsträger verantwortlich sind, gegen diese zu erlassen und mit Zwangsmittel durchzusetzen, wenn und soweit dadurch in deren hoheitliche Tätigkeit, d.h. ihre öffentlich-rechtlichen Zuständigkeiten eingegriffen wird (grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.01.1968 - I A 1.67 -, BVerwGE 29, 52 (59); vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 08.11.1990 - 3 L 105/89 -, ZfW 1992, 317 (318); HessVGH Beschl. v. 07.03.1996 - 14 TG 3967/95 -, NVwZ 1997, 304 und Beschl. v. 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97 -, juris; a.A. Götz, Polizei- und Ordnungsrecht, 13. Aufl., Rn. 240; in Bezug auf Ersatzvornahmekosten auch Friauf in: Badura/Breuer/Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 11. Aufl. Rn. 104).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 7 LB 153/01

    Zur Kostentragungspflicht für die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf

    Die Behörden der Gefahrenabwehr und damit auch die Wasserbehörden als besondere Verwaltungsbehörden im Sinne von § 97 NGefAG sind zwar grundsätzlich nicht ermächtigt, ordnungsbehördliche Anordnungen zur Abwehr von Gefahren, für die andere Verwaltungsträger verantwortlich sind, gegen diese zu erlassen und durchzusetzen, wenn und soweit dadurch in ihre hoheitliche Tätigkeit, d.h. ihre öffentlich-rechtliche Zuständigkeit eingegriffen wird (grundlegend BVerwGE 29, 52, 59; vgl. a. OVG Lüneburg, Urt. v. 8.11.1990 - 3 L 105/89 -, ZfW 1992, 317, 318; VGH Kassel, Beschl. v. 7.3.1996 - 14 TG 3967/95 -, NVwZ 1997, 304 und Beschl. v. 25.7.1997 - 14 TZ 1755/97 - Juris; Urt. d. erk. Sen. v. 20.12.2001 - 7 L 5659/98 -; a.A. Götz aaO Rn. 240; in Bezug auf Ersatzvornahmekosten auch Friauf in Badura/Breuer/Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 11. Aufl.; Rn. 104).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2002 - 4 L 107/01

    Hafen; Bestandteil; kommunale Einrichtung; Zustandsverantwortlichkeit;

  • OLG Frankfurt, 12.07.2012 - 11 W 13/12

    Auskunftspflicht eines Wasserversorgers nach § 59 I Nr. 2 GWB gegenüber der

  • VGH Hessen, 25.07.1997 - 14 TZ 1755/97

    Vorgehen der Abfallbehörde gegen öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger:

  • VG Schleswig, 02.04.2001 - 14 A 267/99

    Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Vollziehung und Vollstreckung gegenüber

  • VG Frankfurt/Main, 13.02.2003 - 4 G 4422/01

    Bauaufsicht Kommune Kompetenz

  • VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, Gewässer erster Ordnung, kommunaler

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 1225/10
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4342
OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95 (https://dejure.org/1996,4342)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.05.1996 - 1 EO 423/95 (https://dejure.org/1996,4342)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - 1 EO 423/95 (https://dejure.org/1996,4342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 34 Abs 1; ThürBO § 6 Abs 2 Satz 1; ThürBO § 70 Abs 4; ThürBO § 80; ThürAbmarkungsG § 1 Abs 1
    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Abstandsfläche; Grundstück; Buchgrundstück; Grundstücksgrenze; Kataster; Vermessung; Abmarkung; Grenzverlauf; Eigentumsverhältnisse; Erschließung; Baulast; Baulastenverzeichnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ordnungsgemässe Beteiligung der Denkmalschutzbehörde im Baugenehmigungsverfahren; Berechnung der Abstandsflächen nach der Verschiebung der massgeblichen Grenze durch Missbrauch einer Vollmacht; Einhaltung der Abstandsflächen bei einem Erker mit Balkon; Einhaltung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 304 (Ls.)
  • DÖV 1997, 38
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung kommt es im Falle der Nachbaranfechtung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung an (vgl. schon BVerwG, U. v. 19.9.1969, DVBl. 1970, 62, 63 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1989 - 7 B 745/89

    Bauvorhaben; Nachbar; Baudenkmal; Denkmal; Abwehranspruch

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Der Eigentümer eines Denkmals kann deshalb Abwehrrechte gegen ein Bauvorhaben seines Nachbarn nicht auf eine behauptete Verletzung von Vorschriften des Denkmalschutzrechts stützen (vgl. hierzu - für das nordrheinwestfälische Denkmalschutzrecht: OVG NW, B. v. 9.6.1989, NVwZ-RR 1989, 614).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    "Grundstück" im Sinne der zitierten Bestimmung ist grundsätzlich das sog. Buchgrundstück, d.h. ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eine besondere Stelle erhalten hat und unter einer besonderen Nummer gebucht ist (vgl. Jäde u.a., Bauordnungsrecht Thüringen, Kommentar mit Durchführungsvorschriften , § 1 BauO Rdn. 5; BayVGH, U. v. 30.8.1984, BRS 42 Nr. 165; für das Bauplanungsrecht ebenso BVerwG, U. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 250, 251 f. m.w.N.; U. v. 14.2.1991, BVerwGE 88, 24, 29).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner früheren Rechtsprechung angenommen, daß eine infolge des Fehlens der Erschließung (objektiv) rechtswidrige Baugenehmigung einen unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 GG gestützten Abwehranspruch des Grundstücksnachbarn auslösen kann, wenn dieser wegen der fehlenden Erschließung zur Einräumung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB verpflichtet wäre und damit ein unmittelbarer Zugriff auf die Substanz seines Grundstücks drohen würde (vgl. BVerwG, U. v. 26.3.1976, BVerw- GE 50, 282, 286 f.; offengelassen jetzt im Urteil vom 26.9.1991, BVerwGE 89, 69, 78 f.; vgl. auch die Darstellung der Entwicklung der Rechtsprechung des BVerwG bei Schlichter/Roeser in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, Vorbem. zu den §§ 29 bis 38, Rdn. 15 ff.).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 48.72

    Begriff der Grundstücksteilung i.S. von § 19 Abs. 3 BBauG; Erledigung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    "Grundstück" im Sinne der zitierten Bestimmung ist grundsätzlich das sog. Buchgrundstück, d.h. ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch eine besondere Stelle erhalten hat und unter einer besonderen Nummer gebucht ist (vgl. Jäde u.a., Bauordnungsrecht Thüringen, Kommentar mit Durchführungsvorschriften , § 1 BauO Rdn. 5; BayVGH, U. v. 30.8.1984, BRS 42 Nr. 165; für das Bauplanungsrecht ebenso BVerwG, U. v. 14.12.1973, BVerwGE 44, 250, 251 f. m.w.N.; U. v. 14.2.1991, BVerwGE 88, 24, 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1992 - 7 A 1910/89

    Berichtigung; Flurkarte; Grenzverlauf; Grenzfeststellung; Liegenschaftskataster;

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    150; vgl. hierzu auch OVG NW, U. v. 12.2.1992, NJW 1993, 217 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 8 S 1739/93

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen relativer Unwirksamkeit einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95
    Das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Erfordernis einer gesicherten Erschlie- ßung dient allein dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und ist daher nicht in der Lage, einen Abwehranspruch der Antragstellerin gegen das Vorhaben zu begründen (vgl. hierzu aus der Rechtsprechung nur VGH Bad.-Württ., U. v. 18.10.1993, NVwZ-RR 1994, 473).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2015 - 1 A 10775/14

    Einhaltung des Bauabstands; hervortretende Bauteile; Bestimmung der

    Bis zu einer Klärung sind indessen die von ihr geltend gemachten Zweifel an der Übereinstimmung des katastermäßig ausgewiesenen Grenzverlaufs mit der tatsächlichen Grenze, die sich aus der Lage des abgemarkten Grenzpunkts ergibt, unbeachtlich (vgl. zum Ganzen auch Thür.OVG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 EO 423/95 -, juris).
  • VG Halle, 26.06.2003 - 2 A 381/01
    Denn nach der Rechtsprechung des OVG Thüringen (Beschl. v. 15. Mai 1996 - AZ.: 1 EO 423/95 - NVwZ 1997, 304) - der sich die Kammer insoweit anschließt - sind für die Einhaltung der Abstandflächen auf dem Baugrundstück die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind; darauf, ob dieser Grenzverlauf - was der Kläger öffentlich-rechtlich bestreitet - den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen entspricht, kommt es hingegen grundsätzlich nicht an.

    Bis zu einer zivilrechtlichen Klärung sind die vom Kläger geltend gemachten Zweifel an der Übereinstimmung des katastermäßig ausgewiesenen Grenzverlaufs mit den Eigentumsverhältnissen demnach unbeachtlich (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 15. Mai 1996, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher

    Für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen auf einem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 15.05.1996 - 1 EO 423/95 -, DÖV 1997, 38, m. w. Nachw.).
  • VG Sigmaringen, 30.11.2016 - 2 K 3932/14

    Widerspruch bezüglich einer Abmarkung eines Grenzpunktes

    OVG, Beschluss vom 15.05.1996 - 1 EO 423/95 -, DÖV 1997, 38; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.06.2015 - 1 A 10775/14 -, juris; VG Saarland, Urteil vom 03.08.2005 - 5 K 46/04 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 16.01.2008 - AN 9 K 07.01267 -, juris; Strobel, a.a.O., § 3 VermG Rn. 31).
  • OVG Thüringen, 27.11.2007 - 4 ZKO 27/07

    Ausbaubeiträge; Beitragspflicht von ungetrennten Hofräumen; Ausbaubeitrag;

    Denn die Frage des persönlich beitragspflichtigen Eigentümers oder dinglich Berechtigten entscheidet sich nach den Vorschriften des BGB; die Ermittlung des Beitrags nach Art und Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach dem Baurecht, in dem ebenfalls der Buchgrundstücksbegriff gilt (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 15.05.1996, 1 EO 423/95, zitiert nach Juris); auch auf die Vollstreckung in das Grundstück sind die Vorschriften der ZPO und des ZVG anzuwenden (§§ 36, 38 Abs. 1 Nr. 4 ThürVwZVG i. V. m. § 322 Abs. 1 Satz 2 AO 1977, nicht über § 15 ThürKAG, der nicht auf § 322 AO 1977 verweist).
  • VG Berlin, 12.07.2013 - 19 K 278.11

    Nachbarklage gegen eine verlegte Feuerwehrzufahrt

    Auf dem klägerischen Grundstück befand sich zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. Finkelnburg/Ortloff/Otto, Öffentliches Baurecht, Band 11, 6. Auflage 2010, S. 281 m.w.N.; Thüringer OVG, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 EO 423/95 - juris, Rn. 66) ein eingeschossiges Gebäude, dessen Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen weniger als 8, 00 m über Gelände lag.
  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 2 ZB 10.134

    Abstandsfläche; Überbau; Bauvorlagen; maßgebliche Pläne;

    Für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen auf einem Baugrundstück sind die Grenzen des Buchgrundstücks maßgeblich, wie sie katastermäßig ausgewiesen sind (vgl. OVG Sachs. - Anhalt vom 23.4.2010 Az. 2 L 148/09 - juris; Thür. OVG vom 15.5.1986 - 1 EO 423/95, DÖV 1997, 38).
  • VG Gera, 28.04.1998 - 4 K 1792/97

    Kataster- und Vermessungsrecht; Kataster- und Vermessungsrecht; Kostenanspruch;

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß die Richtigkeit einer Abmarkung nur davon abhängt, ob die abgemarkte Grenze mit den Vermessungsfeststellungen des Liegenschaftskatasters übereinstimmt; sie besagt nicht, daß die katastermäßigen Aufzeichnungen mit der wirklichen Eigentumslage in Einklang stehen (ThürOVG, Beschluß vom 15.05.1996, 1 EO 423/95, ThürVBl. 1996 S. 259 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1996 - 10 A 1691/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3792
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1996 - 10 A 1691/91 (https://dejure.org/1996,3792)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.1996 - 10 A 1691/91 (https://dejure.org/1996,3792)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 (https://dejure.org/1996,3792)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung von Namen; Antragbefugnis; Minderjähriger Namensträger; Widerspruch; Dritter; Namensänderungsbescheid; Verpflichtungsklage; Isolierte Anfechtungsklage; Stiefkinder; Scheidungshalbwaise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 409
  • NVwZ 1997, 304 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 448
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    Mit Urteilen vom 28. Mai 1996, - 10 A 1691/91 -, FamRZ 1997, 448 ff., - 10 A 4130/92 -, und - 10 A 4086/93 -, hatte er sich unter Aufgabe seiner bisherigen Auffassung, nach der die Namensänderung für das Kindeswohl erforderlich sein musste, Urteil vom 5. März 1992 - 10 A 2045/86 -, NJW 1992, 2500 ff.; Urteil vom 9. September 1994 - 10 A 3684/94 -, NJW 1995, 1231 ff., sowohl für die "Stiefkinder-" als auch für die "Scheidungshalbwaisen"-Fälle der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10. März 1983 - 7 C 93.82 -, Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 51, S. 23 (25); OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -, FamRZ 1997, 448 (449).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 7 A 10074/19

    Änderung des von der Mutter abgeleiteten Familiennamens eines minderjährigen

    Hierbei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, auf welchen Zeitpunkt bei der Beurteilung eines wichtigen Grundes i.S.d. § 3 Abs. 1 NamÄndG abzustellen ist (vgl. einerseits VGH BW, Urteil vom 22. Februar 2001 - 1 S 929/00 -, juris, Rn. 26 sowie OVG Brandenburg, Urteil vom 20. November 2003 - 4 A 277/02 -, juris, Rn. 39, für den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; andererseits OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -, juris, Rn. 18 ff., für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der gerichtlichen Tatsacheninstanz; sowie BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2002 - 6 C 18/01 -, juris, Rn. 41, diese Frage ausdrücklich offen lassend).
  • OVG Brandenburg, 20.11.2003 - 4 A 277/02

    Namensrecht, Berufung, Isolierte Anfechtungsklage gegen einen

    Der Kläger erstrebt die Abwendung dieser Namensänderung, so dass die Anfechtungsklage zulässig ist (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -, NWVB1 1997, 19, 20; s. a. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 79 Rdnr. 7).

    Ebenso ist die Widerspruchseinlegung durch die Beigeladene zu 3. gegen den Ablehnungsbescheid aus dem Gesamtkontext heraus nicht als im eigenen Namen erfolgt anzusehen, sondern als Widerspruch im Namen der Beigeladenen zu 1. und zu 2. Denn nur diese sind für die Namensänderung antragsbefugt (§ 1 des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 5. Januar 1938 [RGBl I S. 9], zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. August 2002, BGBl I S. 3322, 3331 - NÄG) und infolgedessen hinsichtlich des Ablehnungsbescheides widerspruchsbefugt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1988 - 7 B 221/87 -, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 61; OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -, NWVBl 1997, 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2022 - 1 S 388/22

    Änderung des Familiennamens eines Kindes zur Abwehr der Gefahr einer

    aaa) Die Änderung des Familiennamens der Beigeladenen zu 2 und 3 von "..." in "..." stellt sich nach der Sach- und Rechtslage in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. Senat, Urt. v. 22.01.2001 - 1 S 929/00 -, juris Rn. 26; OVG Bbg, Urt. v. 20.11.2003 - 4 A 277/02 -, juris, Rn. 39; HessVGH, Urt. v. 21.11.2008 - 7 A 1017/08 -, juris Rn. 43; a.A. OVG NRW, Urt. v. 28.05.1996 - 10 A 1691/91 -, juris, Rn. 18 ff.; offengelassen von BVerwG, Urt. v. 20.02.2002 - 6 C 18.01 -, juris, Rn. 41; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 06.05.2019 - 7 A 10074/19 -, juris Rn. 40) als rechtswidrig dar.
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2023 - 11 LA 279/21

    Abwägung; Amtsermittlung; Begründung; Berufungszulassung; Ermessen; ernstliche

    Dass im Falle der belastenden Drittwirkung eines den Antragsteller begünstigenden Verwaltungsakts für die Entscheidung über die Anfechtungsklage des Dritten ein anderer Zeitpunkt maßgeblich ist als im Falle der Ablehnung des begehrten Verwaltungsakts für die Verpflichtungsklage des Antragstellers, stellt dabei keinen Widerspruch dar, sondern entspricht vielmehr der Regel (OVG Bremen, Beschl. v. 13.4.2000 - 1 A 51/00 - juris Rn. 3; für eine entsprechende Differenzierung zwischen Verpflichtungs- und (Dritt-) Anfechtungsklage bei Namensänderungen nach § 3 Abs. 1 NamÄndG auch: BVerwG, Beschl. v. 5.2.1998 - 6 B 75/97 - juris Rn. 8; demgegenüber für ein einheitliches Abstellen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung OVG NW, Urt. v. 28.5.1996 - 10 A 1691/91 - juris Rn. 20, allerdings ohne nähere Begründung).
  • VGH Hessen, 21.11.2008 - 7 A 1017/08

    Sog. Scheidungshalbwaise; Namensänderung

    Materiellrechtliche Besonderheiten des Namensänderungsrechts, die die Berücksichtigung von nach der letzten Behördenentscheidung eingetretenen Rechts- oder Tatsachenänderungen durch das Gericht im Zeitpunkt seiner Entscheidung gebieten, bestehen nicht (vgl. zu Vorstehendem: OVG Bremen, Beschluss vom 13. April 2000 - 1 A 51/00 - juris; OVG Brandenburg, Urteil vom 20. November 2003 - 4 A 277/02 - FamRZ 2004, 1399; passim BVerwG, Urteil vom 10. März 1983 - BVerwG 7 C 58.82 - BVerwGE 67, 52 [56] sowie OVG Münster, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 - FamRZ 1997, 448; vgl. auch Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 113 Rdnr. 97).
  • VG Aachen, 16.04.2008 - 6 K 1065/07

    Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    Etwas anderes folgt für den zu entscheidenden Fall nicht aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -, NJW 1997, 409 = NWVBl. 1997, 19 = juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -, NJW 1997, 409 = NWVBl. 1997, 19 = juris Rn. 18 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 10 A 5687/98

    Änderung des Nachnamens; Stiefkinder; Anwendbares Recht; Verhältnis der

    Die frühere Rechtsprechung des Senats (zusammenfassend Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 4086/93 - NJW 1997, 409) ist für diese Fälle überholt.
  • AGH Hamburg, 16.01.2023 - AGH I ZU (SYN) 16/17

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt: Anwendbarkeit der Neuregelung; Erbringung von

    Ob die mit Klagantrag zu 2 erhobene Verpflichtungsklage gem. § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO zulässig ist oder ob sie nicht bereits aufgrund der statthaften und rechtsschutzintensiveren Anfechtungsklage als unzulässig abzuweisen wäre (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91, juris Rn. 7 ff.; Pietzcker/Schenk, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 42. EL Februar 2022, § 79 VwGO Rn. 9; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 79 Rn. 7), kann dahinstehen, da eine Verpflichtungsklage auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt aus den oben unter II. genannten Gründen jedenfalls unbegründet ist.
  • VG Arnsberg, 25.05.1999 - 12 K 4594/98

    Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes in den Familiennamen seiner

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Urteile vom 30. April 1991 - 10 A 2641/86 -, vom 30. April 1992 - 10 A 2754/86 - und vom 28. Mai 1996 - 10 A 1691/91 -.
  • VG Gelsenkirchen, 29.08.2006 - 17 K 2109/05

    Namensänderung, Familienname, Erwachsener, Erkrankung, wichtiger Grund

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1998 - 10 A 1235/96

    Stiefkinder; Namensänderung; Kindschaftsreformgesetz

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