Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 29.01.2004

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03   

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https://dejure.org/2004,2326
BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03 (https://dejure.org/2004,2326)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2004 - VII ZB 3/03 (https://dejure.org/2004,2326)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03 (https://dejure.org/2004,2326)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhängigwerden des Rechtsstreites in der Hauptsache nach Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens; Übergang der Zuständigkeit für das Beweisverfahren and das Gericht der Hauptsache; Beiziehung der Akten des selbständigen Beweisverfahrens durch das Gericht der ...

  • Judicialis

    ZPO § 486 Abs. 1; ; ZPO § 486 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 486 Abs. 1, 2 S. 1
    Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung des Hauptsacheverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zuständigkeitsübergang zu Gericht der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständiges Beweisverfahren - Wann ist das Gericht der Hauptsache zuständig?

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 45
  • NZBau 2004, 550
  • BauR 2004, 1656
  • ZfBR 2005, 52
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 20.10.1981 - 25 W 1958/81

    Gericht der Hauptsache; Hauptsacheprozeß; Einleitung des Hauptprozesses;

    Auszug aus BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum ist umstritten, ob die Zuständigkeit des ursprünglich nach § 486 Abs. 2 Satz 1 ZPO angerufenen Gerichts bereits mit der Einreichung einer denselben Gegenstand betreffenden Klage, mit der Beiziehung der Akten durch das Prozeßgericht zu Beweiszwecken (so Werner/Pastor, Bauprozeß, 10. Aufl., Rdn. 73; Fischer MDR 2001, 608, 612; in gleicher Richtung OLG München, Beschluß vom 20. Oktober 1981 - 25 W 1958/81, OLGZ 1982, 200) oder erst mit Abschluß der Beweisaufnahme endet (so Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 486, Rdn. 2, wohl auch Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 486, Rdn. 5).
  • BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17

    Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im

    Dementsprechend hat eine Beweisaufnahme im selbständigen Beweisverfahren mit dem - im Streitfall durch Abgabe der Akten erfolgten - Zuständigkeitsübergang an das Prozessgericht (dazu BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 172/09, WM 2011, 419 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, NZBau 2004, 550 unter [II] 2 d) einerseits zur Folge, dass ein neues Gutachten in einem sich anschließenden Rechtsstreit nur unter den engen Voraussetzungen des § 412 ZPO eingeholt werden kann (BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - VI ZB 84/04, BGHZ 164, 94, 97 mwN).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZB 39/06

    Aussetzung des Hauptsacheverfahrens bis zum Abschluss eines anderweitig

    Es hat in seine Erwägungen die Möglichkeit einzubeziehen, die Zuständigkeit für das Beweisverfahren auf sich überzuleiten, indem es die Akten des selbständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Beweiserhebung beizieht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = ZfBR 2005, 52 = NZBau 2004, 550).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 5/20

    Spätestens nach 10 Jahren ist der Bauträger "aus dem Schneider"!

    Das Vordergericht übersehe, dass das Verhältnis zwischen selbständigen Beweisverfahren und Klageverfahren durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2004 (Az. VII ZB 3/03) geklärt sei - es gebe hier keine Sperrwirkung (S. 4-6 der Berufungsbegründung, Bl. 87-89 d. A.).

    So kann das Gericht des Streitverfahrens das selbständige Beweisverfahren an sich ziehen, kann aber auch eine parallele Beweiserhebung anordnen (BGH, Beschluss vom 26.10.2006, VII ZB 39/06, juris, Rn. 9 - 11), zumal erst dann, wenn das Gericht der Hauptsache wegen der Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht, die Zuständigkeit im Umfang der vom Gericht der Hauptsache für erforderlich gehaltenen Beweisaufnahme auf dieses übergeht (BGH, Beschluss vom 22.07.2004, VII ZB 3/03, juris, Rn. 9).

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ARZ 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Änderung der Zuständigkeit des angerufenen

    Diesem Zweck entspricht es, das Verfahren möglichst bei dem zunächst angerufenen Gericht abzuschließen (BGH, Beschl. v. 22.7.2004 - VII ZB 3/03, NZBau 2004, 550; OLG Schleswig OLGR 2009, 828, 829).
  • KG, 04.04.2014 - 21 U 18/13

    Architektenhaftung wegen Bauplanungsfehlern: Ermittlung des merkantilen

    Diese hat zudem der Bundesgerichtshof im Urteil vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656, zitiert nach juris Rn. 8 und 9 anders als Herget dahin entschieden, dass das mit dem Beweisverfahren befasste Gericht auch nach Anhängigkeit der Hauptsache für dieses zuständig bleibt, während das Gericht der Hauptsache erst zuständig wird, wenn es seinerseits eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht.

    Dies folgt eindeutig aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs - VII ZB 3/03 -, in dem er die Frage der Zuständigkeit klärte und entschied, dass im konkreten Fall das Verfahren vor dem Landgericht fortzusetzen war (juris Rn. 3).

    Der Beschluss zur Feststellung des Endes des Beweisverfahrens vom 29. August 2005 erfolgte offensichtlich in Verkennung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03 -, nämlich dass das (vorher noch nicht beendete) Beweisverfahren aufgrund der Beiziehung der Akten durch das damit zuständig gewordene Gericht der Hauptsache durch weitere Beweiserhebungen fortgesetzt wurde.

  • OLG Stuttgart, 04.05.2018 - 10 W 6/18

    Selbständiges Beweisverfahren: Verfahrensbeendigung nach Beiziehung der Akten

    Es ist aber auch dann beendet, wenn die Zuständigkeit für die Beweiserhebung nach Einleitung eines Rechtsstreits in der Hauptsache zwischen den Beteiligten des selbständigen Beweisverfahrens auf das Prozessgericht übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII ZB 3/03).
  • OLG Schleswig, 12.08.2009 - 2 W 98/09

    Sachliche Zuständigkeit im selbständigen Beweisverfahren

    Selbst wenn während eines laufenden selbständigen Beweisverfahrens Klage in der Hauptsache bei einem anderen Gericht erhoben wird, geht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Zuständigkeit nur über, wenn und soweit das Gericht der Hauptsache eine Beweisaufnahme für erforderlich hält und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizieht (BGH, MDR 2005, S. 45).
  • OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09

    Zulassung von Ergänzungsfragen

    Der Beschluss des Senats ist aber durch die zeitlich danach veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2004 (VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = MDR 2005, 45) überholt.
  • BGH, 21.07.2005 - VII ZB 44/05

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klagerücknahme

    Von einem nachfolgenden Hauptsacheverfahren im Sinne der dargestellten Kostenregelung kann aber nur dann gesprochen werden, wenn vor dessen Abschluß, spätestens zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung, die abgeschlossene Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens vorlag und hätte herangezogen werden können oder wenn die Zuständigkeit für das Beweisverfahren vor Abschluß der Beweiserhebung auf das Gericht der Hauptsache überging, weil dieses eine Beweisaufnahme für erforderlich hielt und deshalb die Akten des selbständigen Beweisverfahrens beizog (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Juli 2004 - VII ZB 3/03, BauR 2004, 1656 = NZBau 2004, 550 = ZfBR 2005, 52).
  • LG Berlin, 04.11.2013 - 37 OH 1/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Zeitpunkt des Übergangs des Verfahrens auf das

    Der Zeitpunkt, zu dem das selbständige Beweisverfahren bei Einleitung eines Streitverfahrens auf das später angerufene Prozeßgericht übergeht, ist der Zeitpunkt der Bezeichnung der Akten zu Beweiszwecken durch das Hauptsachegericht (BGH, Beschluss vom 22.07.2004 - VII ZB 3/03 - OLG Schleswig, Beschluss vom 04.11.2009 - 16 W 120/09-; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2005 - 8 W 11/05-).

    4 Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 22.7.2004 - VII ZB 3/03 - entschieden, daß der Zeitpunkt zu dem das selbständige Beweisverfahren bei Einleitung eines Streitverfahrens auf das später angerufene Prozeßgericht übergeht, der Zeitpunkt der Beiziehung der Akten zu Beweiszwecken durch das Hauptsachegericht ist (BGH, Beschluß vom 22.7.2004 - VII ZB 3/03 -, Juris Rdnr. 9).

  • OLG Celle, 17.03.2014 - 4 W 26/14

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Fortsetzung des selbständigen

  • OLG Braunschweig, 13.09.2017 - 8 W 32/17

    Akten eines selbstständigen Beweisverfahrens beigezogen: Beschwerde unzulässig!

  • OLG Köln, 12.07.2010 - 5 W 24/10

    Zulässigkeit des selbständigen Beweisverfahrens

  • OLG Köln, 22.12.2008 - 19 W 30/08

    Aussetzung des Rechtsstreits bis zum Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens

  • LG Köln, 11.01.2013 - 17 O 206/09

    Verfahrensrecht - Beweisverfahren: Streitwertänderung im Hauptsacheverfahren?

  • OLG Brandenburg, 19.12.2006 - 12 W 26/06

    Befangenheit: Vorliegen eines Grundes hinsichtlich eines Sachverständigen;

  • LG Hamburg, 27.07.2011 - 333 T 43/11

    Ermittlung eines angemessenen Minderungsbetrages durch einen Sachverständigen ist

  • OLG Schleswig, 22.01.2010 - 16 W 6/10

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren zur Hauptsache: Rechtsmittel?

  • OLG Köln, 18.03.2022 - 11 W 54/21

    Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Zurückweisung eines Antrags auf

  • OLG München, 18.04.2016 - 13 W 288/16
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2004 - 8 W 45/04

    Streitverkündung im Hauptsacheverfahren: Folgen

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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5404
OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99 (https://dejure.org/2004,5404)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29.01.2004 - 8 U 173/99 (https://dejure.org/2004,5404)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99 (https://dejure.org/2004,5404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Tiefbauunternehmers für Schäden an einem Regenwassertank: Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers; Entlastung hinsichtlich eines vorschriftswidrigen Einbaus mit Handeln auf Anweisung des Bestellers; Beweisvereitelung durch den Besteller

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 Abs. 1 BGB; § 635 BGB
    Werkmangel (Beschädigung an einem Regenwassertank); Beweisvereitelung; Umfang des Nichterfüllungsschadens; Schadensminderungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werkmangel (Beschädigung an einem Regenwassertank); Beweisvereitelung; Umfang des Nichterfüllungsschadens; Schadensminderungspflicht

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 5; ; EGZPO § ... 26 Nr. 5; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 287 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 427; ; ZPO § 441 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 444; ; ZPO § 453 Abs. 2; ; ZPO § 454 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 254; ; BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 635; ; VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Verrechnung einer Restwerklohnforderung mit einem Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung

  • ibr-online

    Beweisvereitelung bei Verweigerung zerstörender Eingriffe?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisvereitelung bei Verweigerung zerstörender Eingriffe? (IBR 2004, 474)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 550
  • BauR 2004, 886 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 119/94

    Führung des Anscheinsbeweises

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Der Bundesgerichtshof lässt in solchen Fällen Beweiserleichterungen zu, die u. U. bis zur Umkehr der Beweislast gehen können (vgl. BGH-NJW 1998, 79 ff., Gründe Ziff. 4 b mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Die Tatsache, dass ein Mangel seines Werkes vorliegt, genügt grundsätzlich zur Begründung seiner Haftung (BGH LM Nr. 3 zu § 633 BGB; BGH BauR 1981, 577, 579; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl., Rn. 1516).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Unter den gemäß § 635 BGB zu ersetzenden Nichterfüllungsschaden fallen insbesondere die Kosten der Mängelbeseitigung (BGH NJW-RR 1998, 1027; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 635 Rn. 6 b).
  • BGH, 14.09.1999 - X ZR 89/97

    Prüfungspflicht des Unternehmers hinsichtlich vom Besteller angelieferter Sachen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Werkunternehmer auch ohne besondere Zusage in der Regel die Pflicht hat, sich nach Anlieferung durch Überprüfung der vom Besteller angelieferten Sachen zu vergewissern, dass diese zur Herstellung eines mangelfreien Werks geeignet sind (BGH NJW 2000, 280).
  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 148/01

    Berufungsbeschwer bei Prozeßaufrechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Der Senat war auch gehalten, diese Verrechnung vorzunehmen, ohne dass es noch einer Entscheidung über die streitige Frage der Massen sowie über die übrigen Mängelansprüche bedurfte, da der Beklagte im Termin vom 4. Dezember 2003 ausdrücklich klargestellt hat, seine Gegenforderungen im Wege der Verrechnung und nicht im Wege der Aufrechnung geltend zu machen (Bl. 507 d. A.; Umkehrschluss aus BGH Urteil v. 13.12.2001 - VII ZR 148/01, Seite 5 = BauR 2002, 664, 665 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2001 - 22 U 130/00

    Fehlerhafte Tragwerksplanung einer Betonplatte - Planungsfehler des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 29.01.2004 - 8 U 173/99
    Die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, die nach Lage der Sache zur Wahrnehmung eigener Angelegenheiten jeder verständige Mensch ausübt, um sich selbst vor Schaden zu bewahren (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2001, 1468, 1470; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 224, 44), welche den Maßstab für die Schadensminderungspflicht bildet, erfordert es nicht, dass der Beklagte einen solchen Zustand hinzunehmen hat.
  • BGH, 23.09.2020 - IV ZR 88/19

    Kann ein Sachverständiger zur Bauteilöffnung gezwungen werden?

    Zu einer Bauteilöffnung unter Eingehung unkalkulierbarer (Haftungs-)Risiken braucht das Gericht einen Sachverständigen nicht anzuweisen (vgl. Kern, BauR 2014, 603, 613; Keldungs, Jahrbuch Baurecht 2009, 217, 229; siehe auch OLG Braunschweig NZBau 2004, 550 [juris Rn. 18] zur Freilegung eines im Eigentum des Beweisgegners stehenden Regenwassertanks).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses am 14. Januar 2004 war - seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2001 (VII ZR 161/00) - in Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung, dass der gegenüber einem werkvertraglichen Vergütungsanspruch in Ansatz gebrachte Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 7 VOB/B des Auftraggebers wegen Baumängeln nicht als selbständiger Anspruch anzusehen ist, sondern im Rahmen der Differenztheorie zur Schadensberechnung einen bloßen, zur Verrechnung gestellten unselbständigen Rechnungsposten darstellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2002 - 5 U 61/01 - OLG Oldenburg, Urteil vom 25. März 2003 - 2 U 232/02 - OLG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 U 141/00 - OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 2278/02 - OLG Braunschweig, Urteil vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99; OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2003 - 21 U 8/03 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. März 2005 - 6 U 155/00 - ebenso Werner/Pastor 11. Aufl. 2005, Rdnr. 2577; dogmatische Bedenken von Ingenstau/Korbion, 15. Aufl. 2003,§ 13 Nr. 7 VOB/B, Rdnr. 154 ff.).
  • LG Kiel, 30.01.2009 - 9 OH 49/07

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Bauteilöffnung durch den

    Wie die Entscheidung des OLG Braunschweig (BauR 2004, 886) instruktiv belegt, gewähren Haftpflichtversicherungen für zerstörende Untersuchungen nicht in jedem Fall eine Deckung, so dass bei Erteilung einer Weisung des Gerichts an den Sachverständigen dieser selbst haften müsste.
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