Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 10.09.1998 | BayObLG, 05.11.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 137/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9444
OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 137/98 (https://dejure.org/1998,9444)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.09.1998 - 16 Wx 137/98 (https://dejure.org/1998,9444)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. September 1998 - 16 Wx 137/98 (https://dejure.org/1998,9444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.08.1989 - BReg. 2 Z 60/89

    Anfertigung eines Kurzprotokolls einer Wohnungseigentümerversammlung; Pflichten

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 137/98
    Nach Meinung des Senats - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BayOBLG ( vgl. z.B. NJW-RR 89, 1168; BayObLGZ 90, 173 ) - sind konkrete Anhaltspunkte erforderlich, daß für den Verwalter, z.B. wegen einer im zur Last liegenden Pflichtverletzung, eine InteressenK.ision droht oder daß zu Recht befürchtet werden muß, er werde die Eigentümer nicht sachgerecht unterrichten.
  • FG Thüringen, 28.05.1998 - II 333/97

    Anspruch auf vollen Kinderfreibetrag bei Verweigerung von Angaben zum Kindsvater

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.1998 - 16 Wx 137/98
    16 Wx 137/98 29 T 101/98 LG Köln 202 II 333/97 AG Köln.
  • KG, 11.06.2003 - 24 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Vertretung der Wohnungseigentümer durch den Verwalter

    Gegen die rein passive Zustellungsvertretung der Verwalterin für die Wohnungseigentümergemeinschaft hat der Senat keine Bedenken, weil jedenfalls aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich ist, dass die Verwalterin die Mitglieder der Gemeinschaft über das vorliegende Verfahren etwa nicht unterrichtet hätte (OLG Köln, WuM 1999, 301 = NZM 1999, 287 L S.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.09.1998 - 4 W 192/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10121
OLG Celle, 10.09.1998 - 4 W 192/98 (https://dejure.org/1998,10121)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.09.1998 - 4 W 192/98 (https://dejure.org/1998,10121)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. September 1998 - 4 W 192/98 (https://dejure.org/1998,10121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 WEG; § 22 Abs. 2 S. 1 FGG; § 29 Abs. 1 S. 2 FGG; § 29 Abs. 4 FGG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Verschulden hinsichtlich der Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der weiteren ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Verschulden hinsichtlich der Unkenntnis über die Form der weiteren sofortigen Beschwerde; Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der weiteren ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 811
  • NZM 1999, 287
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus OLG Celle, 10.09.1998 - 4 W 192/98
    Das ist insbesondere auch im Hinblick auf die vom Antragsteller erwähnte Möglichkeit eines telefonischen Hinweises im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1987, 440/441) ausgesprochen worden.
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 10. September 1998 (NJW-RR 1999, 811) und des Oberlandesgerichts Köln vom 29. Mai 2000 - 16 Wx 72/00 - gehindert und hat deshalb die Sache mit Beschluß vom 24. Oktober 2001 (BayObLGZ 2001, 297 = NZM 2002, 30 = WuM 2002, 45 = FGPrax 2002, 14 = ZfIR 2002, 239 = ZWE 2002, 177 = ZMR 2002, 287) dem Bundesgerichtshof zur "zur Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsbeschwerdefrist" vorgelegt.

    Mit dieser Begründung haben das Oberlandesgericht Celle (NJW-RR 1999, 811), das Oberlandesgericht Köln (Beschl. v. 29. Mai 2000, 16 Wx 72/00 - nicht veröffentlicht) und das Oberlandesgericht Hamburg (ZMR 2001, 845) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur sofortigen Beschwerde verweigert.

    Anders als bislang in den Klageverfahren des Zivilprozesses (vgl. BVerfGE 93, 99, 112; BGH, Beschl. v. 19. März 1997, XII ZB 139/96, NJW 1997, 1989; Greger, JZ 2000, 131 ff) kann den Rechtsuchenden hier nicht zugemutet werden, sich über die deutlich komplizierteren Rechtsmittelmöglichkeiten und -erfordernisse zu erkundigen (ähnlich bereits Keidel, Rpfleger 1957, 173, 178; a.A. OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1979, 16, 18; OLG Köln, OLGR 1991, 403, 406; OLG Celle, NJW-RR 1999, 811, 812; OLG Hamburg, ZMR 2001, 845).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Einem Laien ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (hier: in Wohnungseigentumssachen)bei einer Fristversäumnis grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, sofern eine Rechtsmittelbelehrung fehlte(Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen beabsichtigter Abweichung von OLG Celle NZM 1999, 287, OLG Köln, Beschluss vom 29.5.2000, 16 Wx 72/00, sowie OLG Hamburg ZMR 2001, 845).

    Der Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedenfalls durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 10.9.1998 (NZM 1999, 287) und den nicht veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29.5.2000 (Az. 16 Wx 72/00) gehindert.

  • LG Kassel, 06.02.2001 - 3 T 6/01
    Bei Rechtsunkenntnis einer rechtsunkundigen Partei kommt Wiedereinsetzung dann nicht in Betracht, wenn sie sich nicht in zumutbarer Weise rechtzeitig nach Form und Frist eines Rechtsmittels erkundigt (vgl. OLG Celle, OLG-Report 1999, 2).
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    In gleicher Weise haben am 10.9.1998 das Oberlandesgericht Celle (4 W 192/98 = NZM 1999, 287) und am 29.5.2000 (16 Wx 72/00) das Oberlandesgericht Köln, jeweils in einer Wohnungseigentumssache, entschieden.
  • KG, 27.06.2003 - 25 W 58/02

    Gerichtliches Freiheitsentziehungsverfahren: Erforderlichkeit einer

    Nach der überwiegenden Ansicht der Oberlandesgerichte besteht für die Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine allgemeine Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung (BayObLG MDR 1999, 1386 - bei Entlassung eines Betreuers; FamRZ 2000, 494 - Betreuungsverfahren; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 168 - Personenstandsverfahren; OLG Celle NZM 1999, 287; BayObLG NZM 2000, 295; NJW-RR 2000, 606; NJW-RR 2001, 444 - sämtlichst für Wohnungseigentumsverfahren).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10013
BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98 (https://dejure.org/1998,10013)
BayObLG, Entscheidung vom 05.11.1998 - 2Z BR 73/98 (https://dejure.org/1998,10013)
BayObLG, Entscheidung vom 05. November 1998 - 2Z BR 73/98 (https://dejure.org/1998,10013)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Wohnungseigentümern gegen Wohnungseigentümer auf Duldung von Sanierungsarbeiten in deren Sondereigentumsbereich aufgrund eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Geltung der Feststellung einer Hauptsacheerledigung durch das Amtsgericht als zu Rechtsmitteln ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG § 45 Abs. 1, § 47; ZPO § 91a, § 93
    Erledigung der Hauptsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 287 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Eine Beweisaufnahme ist ohnehin nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 67, 343/345 f.; BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG WE 1990, 138; BayObLG WuM 1993, 210).
  • BayObLG, 07.05.1997 - 2Z BR 135/96

    Keine Abänderung vorinstanzlicher Kostenentscheidung nach Rücknahme der

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Die Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts ist eine Ermessensentscheidung, die das Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler hin überprüfen kann (vgl. im einzelnen BayObLGZ 1997, 148/151); es kann, wenn dem Tatrichter keine Ermessensfehler unterlaufen sind, nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des Ermessens des Tatrichters setzen.
  • BayObLG, 14.01.1993 - 2Z BR 120/92

    Anspruch auf Entfernung einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Eine Beweisaufnahme ist ohnehin nicht mehr zulässig (vgl. BGHZ 67, 343/345 f.; BayObLGZ 1987, 381/386; BayObLG WE 1990, 138; BayObLG WuM 1993, 210).
  • BayObLG, 06.06.1991 - BReg. 2 Z 67/91
    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Das Amtsgericht hat gegen den Widerspruch der Antragsgegnerin die Erledigung der Hauptsache festgestellt und damit eine Hauptsacheentscheidung getroffen (BayObLGZ 1991, 203/205; BayObLG WuM 1991, 715 f.; Keidel/Zimmermann FGG 13. Aufl. § 20a Rn. 8 Fn. 25 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1980 - 20 W 77/80

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für einen bei dem früheren

    Auszug aus BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 73/98
    Bei der Feststellung der Hauptsacheerledigung durch das Amtsgericht handelt es sich wie bereits ausgeführt um eine Hauptsacheentscheidung; dagegen konnte die Antragsgegnerin unabhängig von der Frage der materiellen Beschwer ein Rechtsmittel einlegen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 1980, 420; Staudinger/Wenzel WEG 13. Aufl. § 44 Rn. 46 und 45 Rn. 2; Koß JR 1996, 361/362; andere Ansicht noch BayObLG WE 1988, 198 f.; Demharter ZMR 1987, 201/203).
  • AG Ellwangen/Jagst, 03.02.2016 - 2 C 374/15

    Haftpflichtversicherung eines Klinik darf nicht auf Unterzeichnung eigener

    Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch bei der unmittelbaren Anwendung des § 93 ZPO (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08. November 2005 - L 13 B 9/05 Sb; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. November 1998 - 2Z BR 73/98).
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