Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2722
OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07 (https://dejure.org/2007,2722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.07.2007 - 15 W 84/07 (https://dejure.org/2007,2722)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juli 2007 - 15 W 84/07 (https://dejure.org/2007,2722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbbauRG §§ 5, 7
    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts von einer natürlichen Person an eine von dieser beherrschte GmbH & Co. KG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Willkürliche Verweigerung der Zustimmung eines Grundstückseigentümers zu der Veräußerung eines Erbbaurechts als Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Freiheit des Erbbauberechtigten; Möglichkeit der Übertragung eines Erbbaurechts auf eine juristische Person mit ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Überprüfung der Zahlungsfähigkeit einer Gesellschaft im Ersetzungsverfahren nach ErbbauVO bei Übertragung eines Erbbaurechts auf diese durch eine die Gesellschaft beherrschende natürliche Person

  • Judicialis

    ErbbauVO § 7 Abs. 1; ; ErbbauVO § 7 Abs. 3; ; FGG § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerung eines Erbbaurechts - Zustimmungserfordernis des Grundstückseigentümers - Veräußerung von natürlicher an juristische Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ErbbauRG §§ 5, 7
    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts von einer natürlichen Person an eine von dieser beherrschte GmbH & Co. KG

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Veräußerung an GmbH & Co KG

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 23 T 766/06
  • OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 605
  • FGPrax 2008, 8
  • Rpfleger 2008, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.11.2005 - 15 W 337/05

    Rechtsstellung des Grundstückseigentümers bei Veräußerung des Erbbaurechts

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07
    Die vom Gesetzgeber gewollte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten darf durch eine willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (Senat NJW-RR 2006, 656 = JMBl NW 2006, 91; DNotZ 2006, 206 = Rpfleger 2006, 259; Ingenstau/ Hustedt, ErbbauVO, 8. Aufl., § 7 Rn. 6; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 3. Aufl., Kap. 4 Rn. 191).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04

    Erbbaurecht: Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes auf eine

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07
    Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass ein für eine natürliche Person bestelltes Erbbaurecht nicht auf eine juristische Person mit eingeschränkter Haftung oder eine Personenhandelsgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG übertragen werden könnte und zwar generell, ohne Würdigung der Umstände des Einzelfalles, obwohl das Erbbaurecht auf eine Personenhandelsgesellschaft übertragen werden soll, die eine gesetzlich anerkannte Rechtsform besitzt (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387 = OLG-Report 2006, 229; für den vergleichbaren Fall der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Wohnungseigentums nach § 12 WEG bei einem Erwerb durch eine GmbH: BayObLG NJW-RR 1988, 1425).
  • OLG Hamm, 27.10.2005 - 15 W 296/05

    Erbbaurecht - Veräußerung: Wann muss Grundstückseigentümers zustimmen?

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07
    Die vom Gesetzgeber gewollte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten darf durch eine willkürliche Verweigerung der Zustimmung nicht beeinträchtigt werden (Senat NJW-RR 2006, 656 = JMBl NW 2006, 91; DNotZ 2006, 206 = Rpfleger 2006, 259; Ingenstau/ Hustedt, ErbbauVO, 8. Aufl., § 7 Rn. 6; von Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 3. Aufl., Kap. 4 Rn. 191).
  • BayObLG, 29.06.1988 - BReg. 2 Z 164/87

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme eines Verwalters auf Erteilung oder

    Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2007 - 15 W 84/07
    Dies würde im Ergebnis bedeuten, dass ein für eine natürliche Person bestelltes Erbbaurecht nicht auf eine juristische Person mit eingeschränkter Haftung oder eine Personenhandelsgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG übertragen werden könnte und zwar generell, ohne Würdigung der Umstände des Einzelfalles, obwohl das Erbbaurecht auf eine Personenhandelsgesellschaft übertragen werden soll, die eine gesetzlich anerkannte Rechtsform besitzt (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387 = OLG-Report 2006, 229; für den vergleichbaren Fall der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung eines Wohnungseigentums nach § 12 WEG bei einem Erwerb durch eine GmbH: BayObLG NJW-RR 1988, 1425).
  • OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19

    Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

    a) Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbbauRG kann, wenn die Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts ohne ausreichenden Grund verweigert wird, diese auf Antrag des Erbbauberechtigten durch das Gericht ersetzt werden, wenn ein Zustimmungsanspruch nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 ErbbauRG besteht (OLG Hamm NJW-RR 2008, 605; Palandt/Bassenge BGB 79. Aufl. § 7 ErbbauRG Rn. 6 und § 8 ErbbauRG Rn. 4).

    Der Anspruch auf eine Zustimmung trägt dem in § 1 Abs. 1 ErbbauG normierten, nicht ausschließbaren oder einschränkbaren Grundsatz der freien Veräußerlichkeit des Erbbaurechts Rechnung (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387/388; OLG Hamm FGPrax 2008, 8).

  • OLG München, 19.01.2015 - 34 Wx 283/12

    Erbbaurecht: Veräußerung des Erbbaurechts an eine Projektgesellschaft bei

    Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbbauRG (die früher geltende ErbbauVO ist inhaltlich identisch) kann, wenn die Zustimmung ohne ausreichenden Grund verweigert wird, diese auf Antrag des Erbbauberechtigten durch das Gericht ersetzt werden, wenn ein Zustimmungsanspruch nach § 7 Abs. 1 oder Abs. 2 ErbbauRG besteht (OLG Hamm NJW-RR 2008, 605; Palandt/Bassenge BGB 74. Aufl. ErbbauRG § 7 Rn. 6 und § 8 Rn. 4).

    Dies trägt dem in § 1 Abs. 1 ErbbauRG normierten, nicht ausschließbaren oder einschränkbaren Grundsatz der freien Veräußerlichkeit des Erbbaurechts Rechnung (OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387/388; OLG Hamm FGPrax 2008, 8).

    Relevantes Kriterium im Rahmen der Prüfung der Persönlichkeit ist neben der Zuverlässigkeit auch die Leistungsfähigkeit des Erwerbers (OLG Hamm NJW-RR 2008, 605; MüKo/von Oefele BGB 5. Aufl. § 7 ErbbauRG Rn. 7; von Oefele/Winkler Handbuch des Erbbaurechts 5. Aufl. Rn. 4.215; Ingenstau/Hustedt Kommentar zum Erbbaurecht 10. Aufl. § 7 Rn. 18; Räfle Erbbaurechtsverordnung § 7 Rn. 7), wobei es für zulässig gehalten wird, bei einer nicht hinreichenden Leistungsfähigkeit die Voraussetzungen für die Zustimmung durch Stellung einer ausreichenden Sicherheit zu schaffen (OLG Hamm FGPrax 2008, 8; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 387, 388; Staudinger/Rapp BGB Neubearb. 2009 § 7 ErbbauRG Rn. 26).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6111
OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07 (https://dejure.org/2007,6111)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.10.2007 - 14 W 667/07 (https://dejure.org/2007,6111)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 14 W 667/07 (https://dejure.org/2007,6111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,6111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr im Hinblick eine nicht titulierte und nicht ausgeglichene Geschäftsgebühr der obsiegenden Partei für eine vorprozessuale Tätigkeit; Anrechnung einer auf Seiten der obsiegenden Partei vorgerichtlich angefallenen ...

  • Anwaltsblatt

    § 91 ZPO, § 103 ZPO, § 104 ZPO, § 574 ZPO
    Keine Anrechnung der Geschäftsauf die Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei vorherigem Anfallen einer Geschäftsgebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    VB 3 Abs. 4 VV RVG
    Geschäftsgebühr, Anrechnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1467
  • AnwBl 2007, 873
  • Rpfleger 2008, 228
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. und 14. März 2007 (VIII ZR 86/06 = NJW 2007, 2049 ; VIII ZR 184/06 = NJW 2007, 2050 ) ging es darum, dass die Geschäftsgebühr zusammen mit der Hauptsache eingeklagt war und die Vorinstanz die Geltendmachung des materiellen Anspruchs (§§ 280, 286 BGB ) an der Anrechnungsvorschrift hat scheitern lassen.
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    In den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 7. und 14. März 2007 (VIII ZR 86/06 = NJW 2007, 2049 ; VIII ZR 184/06 = NJW 2007, 2050 ) ging es darum, dass die Geschäftsgebühr zusammen mit der Hauptsache eingeklagt war und die Vorinstanz die Geltendmachung des materiellen Anspruchs (§§ 280, 286 BGB ) an der Anrechnungsvorschrift hat scheitern lassen.
  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Vertreten wird demgegenüber, dass eine hälftige Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr zu erfolgen habe (KG JurBüro 2006, 202 ; OVG NRW, NJW 2006, 1991 ; unklar BGH MDR 2007, 919 und dazu Streppel, MDR 2007, 929 Fn. 2).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Der BGH ist von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr nicht zu den Kosten des Rechtsstreits nach §§ 91 ff. ZPO gehört und nicht vom prozessualen Kostenerstattungsanspruch erfasst ist (BGH NJW 2006, 2650 ; BGH MDR 2006, 776 ; Senat JurBüro 2007, 433 und MDR 2005, 838 ).
  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit des

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Damit ist auch der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit der Prüfung der materiell-rechtlichen Frage befasst, ob dem Rechtsanwalt der erstattungsberechtigten Partei überhaupt eine Geschäftsgebühr angefallen ist und ob ggf. die Bestimmung der Geschäftsgebühr billigem Ermessen entspricht (Hansens, RVGreport 2007, 353 a.E.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2006 - 7 E 410/06

    Rechtsanwaltsgebühren, Kosten, Kostenerstattung, Kostenrecht, Verfahrensgebühr,

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Vertreten wird demgegenüber, dass eine hälftige Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr zu erfolgen habe (KG JurBüro 2006, 202 ; OVG NRW, NJW 2006, 1991 ; unklar BGH MDR 2007, 919 und dazu Streppel, MDR 2007, 929 Fn. 2).
  • KG, 17.07.2007 - 1 W 256/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Im Anschluss an die Entscheidung des Kammergerichts vom 17. Juli 2007 (AGS 2007, 439 mit Anm. N. Schneider 441) kommt auf Seiten des Beklagten (entsprechend auf Seiten des Klägers) eine Berücksichtigung der für die vorprozessuale Vertretung angefallene Geschäftsgebühr nur dann in Betracht, wenn diese Gebühr unstreitig gezahlt worden ist oder der Beklagte die Kosten seiner außergerichtlichen Vertretung im Wege der Widerklage geltend gemacht und zugesprochen erhalten hat.
  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 19.04

    Enteignung; entschädigungslose Vermögensverschiebung; staatlicher Bereich.

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Der BGH ist von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr nicht zu den Kosten des Rechtsstreits nach §§ 91 ff. ZPO gehört und nicht vom prozessualen Kostenerstattungsanspruch erfasst ist (BGH NJW 2006, 2650 ; BGH MDR 2006, 776 ; Senat JurBüro 2007, 433 und MDR 2005, 838 ).
  • OLG Koblenz, 23.03.2005 - 14 W 181/05

    Festsetzung vorprozessualer Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Der BGH ist von dem Grundsatz ausgegangen, dass die Geschäftsgebühr nicht zu den Kosten des Rechtsstreits nach §§ 91 ff. ZPO gehört und nicht vom prozessualen Kostenerstattungsanspruch erfasst ist (BGH NJW 2006, 2650 ; BGH MDR 2006, 776 ; Senat JurBüro 2007, 433 und MDR 2005, 838 ).
  • KG, 20.07.2005 - 1 W 285/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.10.2007 - 14 W 667/07
    Vertreten wird demgegenüber, dass eine hälftige Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr zu erfolgen habe (KG JurBüro 2006, 202 ; OVG NRW, NJW 2006, 1991 ; unklar BGH MDR 2007, 919 und dazu Streppel, MDR 2007, 929 Fn. 2).
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Der Senat hält an dieser Sichtweise, die in erster Linie auf den klaren Wortlaut der Anrechnungsbestimmung gestützt ist, trotz der namentlich in der Instanzrechtsprechung (z.B. KG, AGS 2007, 439; OLG München, Rpfleger 2007, 686; OLG Karlsruhe, AGS 2007, 494; OLG Koblenz, AnwBl 2007, 873; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 8 W 442/07; wie der Senat etwa VGH München, NJW 2006, 1990; OLG Hamburg, MDR 2007, 1224) geäußerten Kritik fest.
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZB 55/07

    Verhältnis von wegen desselben Gegenstandes entstandener Geschäfts- und

    An dieser Sichtweise, die in erster Linie auf den klaren Wortlaut der Anrechnungsbestimmung gestützt ist, hält der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs trotz der namentlich in der Instanzrechtsprechung (z.B. KG, AGS 2007, 439; OLG München, Rpfleger 2007, 686; OLG Karlsruhe, AGS 2007, 494; OLG Koblenz, AnwBl 2007, 873; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Oktober 2007, AGS 2008, 43) geäußerten Kritik fest (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - VIII ZB 57/07 - NJW 2008, 1323).
  • OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 6 W 8/08

    Anrechenbarkeit der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr; Titulierung der

    Nach der überwiegenden Gegenmeinung hindert dagegen die Anrechnungsbestimmung nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG grundsätzlich nicht die Geltendmachung und Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr im Kostenfest - setzungsverfahren gegen die unterlegene Partei (vgl. OLG Hamm Jur. Büro 2006, 202. KG Jur. Büro 2006, 202 . OLG Koblenz ZfS 2007, 709. OLG München RRfl. 2007, 686 in juris. VGH München - 4. Senat - NJW 2007, 170. OVG Münster NJW 2006, 1991. OLG Oldenburg (1. ZS), OLGR 2006, 32).

    Anderenfalls würde dieser allein auf Grund der Tatsache, dass der gegnerische Rechtsanwalt schon vorgerichtlich das Geschäft seines Mandanten in dieser Angelegenheit betrieben hat, in gemindertem Umfang auf die tatsächlich angefallenen Prozesskosten haften, ohne dass dafür ein sachlicher Grund besteht (vgl. OLG Hamm, aaO mit weiteren Nachweisen) Materiell - rechtliche Einwendungen - zu denen die Anrechnung der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auf die zu erstattende Verfahrensgebühr gehört - sind im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann beachtlich, wenn sie unstreitig oder evident sind, also die außergerichtliche Geschäftsgebühr als materiell - rechtlicher Schadensersatzanspruch in voller Höhe tituliert oder unstreitig außer gerichtlich ausgeglichen worden ist (vgl. KG, aaO in juris. OLG Koblenz, ZfS 2007, 709(710)) .

    Dass die teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren stets zu berücksichtigen sei, also auch dann, wenn die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht als materiell - rechtlicher Erstattungsanspruch eingeklagt und zuerkannt worden ist, lässt sich den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dagegen nicht entnehmen (vgl. auch OLG München und OLG Celle, aaO. OLG Koblenz ZfS 2007, 709 (710)).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 6 E 11203/07

    Kosten; Anrechnung der Widerspruchsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    3 Abs. 4 und damit der teilweisen Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr (so auch der 10. und 19. Senat des BayVGH, vgl. Beschlüsse v. 03.11.2005 -10 C 05.1131-, juris, und v. 06.03.2006 - 19 C 06.268 -, NJW 2006, 1990; VG Hannover U.v. 07.12.2007- 6 A 1117/07-, juris; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, Kommentar zum RVG, 17. Aufl., Rdn. 41 zu VV 2300, 2301); ähnlich auch die insoweit allerdings mangels Widerspruchsverfahrens nur bedingt auf das verwaltungsgerichtliche Kostenfestsetzungsverfahren übertragbare einschlägige zivilgerichtliche Rechtsprechung insbesondere des BGH (Urteile vom 7.03.2007 - NJW 2007, 2049, und vom 14.03.2007, NJW 2007, 2050; im Ergebnis auch OLG Koblenz, B.v. 10.10.2007 - 14 W 667/07 -, Beck-online).
  • BGH, 27.10.2008 - VI ZB 40/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Mit den dagegen überwiegend in der Instanzrechtsprechung vorgebrachten Argumenten (z.B. KG, AGS 2007, 439; OLG München, Rpfleger 2007, 686; OLG Karlsruhe, AGS 2007, 494; OLG Koblenz, AnwBl 2007, 873; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. Oktober 2007, AGS 2008, 43), derentwegen die vorliegende Rechtsbeschwerde zugelassen worden ist und die sich die Rechtsbeschwerde zu Eigen macht, hat sich der VIII. Zivilsenat eingehend auseinandergesetzt und sie sämtlich für nicht durchgreifend erachtet.
  • OLG Celle, 16.01.2008 - 2 W 8/08

    Berücksichtigung der teilweisen Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen

    Der Senat tritt insoweit der ganz herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung bei, nach der eine Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nur dann in Betracht kommt, wenn diese im Hauptverfahren oder anderweitig tituliert oder der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig ist (vgl. KG AGS 2007, 349; OLG München AGS 2007, 495; OLG Koblenz AGS 2007, 642; OLG Rostock AGS 2008, 46; OLG Hamm AGS 2008, 47; OLG Karlsruhe AGS 2007, 494; OLG Schleswig AGS 2008, 42 OLG Stuttgart AGS 2008 43, zum Meinungsstand zuletzt auch Hansens, AGS 2008, 1).
  • OLG Koblenz, 08.11.2007 - 14 W 740/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Im Anschluss an die Entscheidung des Kammergerichts vom 17. Juli 2007 (AGS 2007, 439 mit Anm. N. Schneider S. 441; Senat vom 11. Oktober 2007, 14 W 667/07) kommt auf Seiten des Beklagten (entsprechend auf Seiten des Klägers) eine Berücksichtigung der für die vorprozessuale Vertretung angefallene Geschäftsgebühr nur dann in Betracht, wenn diese Gebühr unstreitig gezahlt worden ist oder der Beklagte die Kosten seiner außergerichtlichen Vertretung im Wege der Widerklage geltend gemacht und zugesprochen erhalten hat.
  • OLG Köln, 16.04.2019 - 1 RBs 137/19

    Rechtsbeschwerdefrist und Wiedereinsetzung

    Im Falle der Wiedereinsetzung in die Einlegungsfrist beginnt die Begründungsfrist nämlich erst mit Zustellung des die Wiedereinsetzung gewährenden Beschlusses (grundlegend BGHSt 30, 335; st. Senatsrechtsprechung: SenE v. 07.08.2001 - Ss 325/01 - = StraFo 2001, 386 = VRS 101, 286 [287]; SenE v. 14.01.2003 - Ss 423/02 B - SenE v. 02.09.2003 - Ss 346/03 - SenE v. 02.01.2007 - 81 Ss-OWi 96/06 - SenE v. 19.01.2007 - 81 Ss 189/06 - SenE v. 11.05.2010 - III-1 RBs 126/10 - SenE v. 26.10.2012 - III-1 RVs 210/12 - SenE v. 27.02.2015 - III-1 RVs 28/15 - SenE v. 13.11.2018 - III-1 RVs 249/18 - s. weiter OLG Düsseldorf VRS 96, 29 [30]; OLG Bamberg zfs 2007, 709; OLG Bamberg zfs 2009, 232), die hier noch nicht erfolgt ist.
  • LG Saarbrücken, 03.09.2009 - 5 T 434/09

    Anwendbarkeit der neuen Regelung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Altfälle

    Das Landgericht Saarbrücken (vgl. dazu den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 14. März 2008 - Az.: 5 T 41/08 m.w.N.) hat ebenso wie zahlreiche andere Gerichte (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2008 - Az.: 2 B 8/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 9; OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 635; OLG München, Rechtspfleger 2007, 686; OLG Koblenz, JurBüro 2007, 636; OLG Rostock, AGS 2008, 46; OLG Hamm, AGS 2008, 47; Schleswig Holsteinisches OLG, AGS 2008, 42; KG Berlin, JurBüro 2007, 582; anderer Ansicht: OLG Nürnberg, AGS 2008, 48; OLG Hamburg, AGS 2008, 47; OLG Frankfurt, AGS 2007, 477; OLG Oldenburg, AGS 2008, 50) bis zu den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 2009, 225; BGH Beschluss vom 02.10.2008, Az.: I ZB 30/08, zitiert nach Juris Rn.10; BGH NJW 2008, 1323) die maßgeblichen Vorschriften des RVG (Vorbemerkung 3 Abs. 4 vor Nr. 3100 VV RVG) bereits in dem Sinne ausgelegt, wie es der Gesetzgeber nunmehr durch § 15 a RVG klargestellt hat.
  • LG Saarbrücken, 31.03.2009 - 5 T 130/09
    Die erkennende Kammer hatte sich ursprünglich der von mehreren Oberlandesgerichten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2008 - Az.: 2 B 8/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 9; OLG Karlsruhe, JurBüro 2007, 635; OLG München, Rechtspfleger 2007, 686; OLG Koblenz, JurBüro 2007, 636; OLG Rostock, AGS 2008, 46; OLG Hamm, AGS 2008, 47; Schleswig Holsteinisches OLG, AGS 2008, 42; KG Berlin, JurBüro 2007, 582; anderer Ansicht: OLG Nürnberg, AGS 2008, 48; OLG Hamburg, AGS 2008, 47; OLG Frankfurt, AGS 2007, 477; OLG Oldenburg, AGS 2008, 50) vertretenen Auffassung angeschlossen, dass die Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei der Kostenfestsetzung nur dann zu erfolgen habe, wenn die Geschäftsgebühr bereits tituliert sei oder von dem Erstattungsschuldner beglichen worden sei oder wenn zumindest der Anrechnungseinwand im Kostenfestsetzungsverfahren unstreitig sei (vgl. dazu den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 14. März 2008 - Az.: 5 T 41/08 m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 22.07.2009 - 3 A 4771/05
  • AG Bad Iburg, 04.01.2008 - 5 F 382/07

    Ausgestaltung der Berechnung des Vergütungsanspruchs eines Rechtsanwalts durch

  • AG Bad Iburg, 08.01.2008 - 5 F 300/07

    Zulässigkeit einer Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr auf die

  • VG Saarlouis, 27.03.2008 - 5 K 803/07

    Zur hälftigen Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nummern 2300 bis 2303 auf die

  • OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 178/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8115
OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07 (https://dejure.org/2007,8115)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2007 - 8 W 202/07 (https://dejure.org/2007,8115)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 8 W 202/07 (https://dejure.org/2007,8115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts; Umfang des Erstattungsanspruchs; Berücksichtigung einer vom ausländischen Anwalt abgerechneten Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts; Erforderlichkeit der Einschaltung ausländischer Rechtsanwälte zur Eingliederung der divergierenden Auffassungen der Parteien in die jeweils ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Die ausländische Partei darf nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 1373) einem Verkehrsanwalt an ihrem Sitz oder Wohnort Mandat erteilen, der seinerseits einen inländischen Hauptbevollmächtigten beauftragen kann.

    Und der BGH nimmt seinerseits auf den Beschluss des OLG München in seinen Entscheidungen zur Höhe der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts ohne Einschränkungen Bezug (BGH NJW 2005, 1373 und NJW-RR 2005, 1732).

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05

    Erstattung von Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts bei Wahrnehmung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Erstattungsfähig sind jedoch nur die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts (BGH a. a. O.; BGH NJW-RR 2005, 1732; OLG Stuttgart a. a. O.; OLG München NJW-RR 2004, 1508).

    Und der BGH nimmt seinerseits auf den Beschluss des OLG München in seinen Entscheidungen zur Höhe der Vergütung eines ausländischen Verkehrsanwalts ohne Einschränkungen Bezug (BGH NJW 2005, 1373 und NJW-RR 2005, 1732).

  • OLG München, 11.03.2004 - 11 W 2889/02

    Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts einer ausländischen Partei; Grundsatz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Erstattungsfähig sind jedoch nur die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts (BGH a. a. O.; BGH NJW-RR 2005, 1732; OLG Stuttgart a. a. O.; OLG München NJW-RR 2004, 1508).

    Dass die ausländische Umsatzsteuer danach erstattungsfähig ist als notwendige Kosten des Rechtsstreits gem. § 91 Abs. 1 ZPO, wird auch vom OLG München (NJW-RR 2004, 1508 = JurBüro 2004, 380), dem sich der Senat anschließt, vertreten.

  • BGH, 25.11.2004 - I ZB 16/04

    "Umsatzsteuererstattung"; Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Die Bestimmung stellt auf die Umsatzsteuerpflicht des Auftraggebers als Voraussetzung ab, für die nunmehr eine formgerechte Erklärung über die Vorsteuerabzugsberechtigung genügt (Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl. 2005, § 104 Rdnr. 3b; BGH NJW-RR 2005, 363).
  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Der durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 eingeführte § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO enthält deshalb den Grundgedanken der Entlastung des Kostenfestsetzungsverfahrens von schwierigen steuerrechtlichen Fragen und muss auch zur Anwendung kommen in ähnlich gelagerten Fällen, die ihrem Wortlaut nach nicht von § 104 Abs. 2 Satz 3 ZPO erfasst und auch nicht in derselben Häufigkeit auftreten wie der dort angeführte Fall, aber in ähnlicher Weise den Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens sprengen (vgl. hierzu BVerfG NJW 1996, 382; Herget in Zöller, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rdnr. 13 "Umsatzsteuer").
  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2004 (Az. 8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rn. 13 "Ausländer").
  • OLG Hamburg, 02.03.2000 - 8 W 61/00

    Erstattung der Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2004 (Az. 8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rn. 13 "Ausländer").
  • OLG Dresden, 20.06.1997 - 15 W 808/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2004 (Az. 8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rn. 13 "Ausländer").
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1980 - 11 W 96/79
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2007 - 8 W 202/07
    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.03.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. April 2004 (Az. 8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt (JurBüro 1981, 870 = Justiz 1981, 316 (LS); Die Justiz 1984, 99 = JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 91 Rn. 13 "Ausländer").
  • OLG Celle, 25.04.2008 - 2 W 39/08

    Zulässigkeit der Berechnung von Rechtsanwaltskosten anhand der jeweils

    Die Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten eines ausländischen Verkehrsanwalts auf die bei der Beauftragung eines inländischen Verkehrsanwalts anfallenden Gebühren hat zur Folge, dass daneben auch die abgerechnete Umsatzsteuer auf die Vergütung des ausländischen Verkehrsanwalts, der für ein Unternehmen tätig geworden ist, nicht nach § 91 ZPO zu erstatten ist (gegen OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 74).

    Der Senat vermag nicht der Auffassung der Oberlandesgerichte München (vgl. JurBüro 2004, 380 - 382) und Stuttgart (vgl. OLGR Stuttgart 2008, 74 - 76) zu folgen, wonach zu den bei der Beauftragung eines ausländischen Verkehrsanwaltes erstattungsfähigen Kosten eines deutschen Rechtsanwalts auch die ausländischen Umsatzsteuerbeträge gehören.

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 17 W 51/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des "Hausanwalts" einer ausländischen Partei

    Die Kosten eines (ausländischen) Verkehrsanwalts sind dabei grundsätzlich in Höhe der Gebühren eines deutschen (Verkehrs-)Anwalts erstattungsfähig (vgl. BGH NJW 2005, 1373 = AGS 2005, 268 = MDR 2005, 895; OLG Stuttgart OLGR 2008, 74; OLGR 2009, 452; Senatsbeschlüsse vom 22.04.2009 - 17 W 47/09 - und vom 13.08.2009 - 17 W 187/09 sowie 17 W 218 + 232/09 - Zöller/Herget, ZPO 28. Aufl. § 91 Rn. 13 "Ausländer"), und zwar neben den Kosten eines - in diesem Falle regelmäßig am Sitz des Prozessgerichts zu beauftragenden (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2009, 452) - inländischen Prozessbevollmächtigten.
  • OLG Brandenburg, 25.01.2024 - 6 W 117/23
    Für diese Konstellationen entspricht es herrschender Auffassung, dass der Kostenerstattungsanspruch zwar grundsätzlich nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf die Kosten eines deutschen Prozessbevollmächtigten beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.06.2005 - VI ZB 5/05, NJW-RR 2005, 1732, 1733), die im Ausland angefallene Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer jedoch selbst über den deutschen Steuersatz hinaus beansprucht werden kann, wenn der Erstattungsberechtigte auch bei Beauftragung eines deutschen Anwalts eine entsprechende Steuer in seinem Heimatland zu entrichten gehabt hätte (vgl. OLG München, Beschluss vom 11.03.2004 - 11 W 2889/02, NJW-RR 2004, 1508; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2007 - 8 W 202/07, juris, Rn. 17; s. auch OLG München, Beschluss vom 16.02.2011 - 11 W 224/11, NJW-RR 2011, 1207, 1208).
  • OLG Stuttgart, 05.02.2009 - 8 W 40/09

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines von einem

    Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.3.2005 lag ein Beschluss des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20.4.2004 (8 W 234/03; veröffentlicht in NJW-RR 2004, 1581) zu Grunde, in dem dieser, auch insoweit vom Rechtsbeschwerdegericht unbeanstandet, ausgeführt hat, dass es nach gefestigter Senatsrechtsprechung für eine ausländische Partei in einem Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht regelmäßig als notwendig im Sinn des § 91 Abs. 1 anzuerkennen sei, dass sie sich in jeder Instanz der Unterstützung eines Verkehrsanwalts bedient, wobei sie die Wahl hat zwischen einem Anwalt im Ausland oder einem deutschen Anwalt ( OLG-Report 2008, 74; JurBüro 1981, 870; JurBüro 1984, 593; ähnlich z. B. OLG Hamburg, MDR 2000, 664; OLG Dresden, JurBüro 1998, 144; vgl. auch Zöller/Herget ZPO, 27. Aufl. 2009, § 91 Rdnr. 13 "Ausländer").
  • OLG Köln, 30.12.2010 - 17 W 308/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Einschaltung eines italienischen

    Die Kosten eines (ausländischen) Verkehrsanwaltes sind dabei grundsätzlich in Höhe der Gebühren eines deutschen Verkehrsanwaltes erstattungsfähig (BGH NJW 2005, 1373 = AGS 2005, 268 = MDR 2005, 895; OLG Stuttgart OLGR 2008, 74, 2009, 452; Senatsbeschlüsse vom 22. April 2009 - 17 W 47/09 - und vom 13. August 2009 - 17 W 187/09 - sowie 17 W 218 und 232/09 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7472
OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07 (https://dejure.org/2007,7472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.10.2007 - 7 WF 888/07 (https://dejure.org/2007,7472)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - 7 WF 888/07 (https://dejure.org/2007,7472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung des Grundbesitzes zur Finanzierung der Prozesskosten; Bezug von laufenden Leistungen aus der Grundsicherung im Alter

  • rechtsportal.de

    ZPO § 115; SGB XII § 2 § 41 § 82
    Einsatz von Leistungen der Grundsicherung zur Finanzierung der Prozesskosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1446
  • FamRZ 2008, 421
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.01.2005 - XII ZB 234/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07
    Daraus wird deutlich, dass der Einkommensbegriff des § 115 I ZPO an denjenigen des Sozialhilferechts anknüpft (vgl. BGH, FamRZ 2005, 605 ).
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 13 WF 1154/91

    Prozeßkostenhilfe; Berechnung des Einkommens; Berücksichtigung von Sozialhilfe

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07
    Dies ist nach Auffassung des Senates nicht der Fall (so auch schon OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 1992, 966 ; 15. Zivilsenat, FamRZ 1998, 761 ; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 20.06.2002 - 9 WF 410/02 -).
  • OLG Koblenz, 16.05.1997 - 15 W 217/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07
    Dies ist nach Auffassung des Senates nicht der Fall (so auch schon OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 1992, 966 ; 15. Zivilsenat, FamRZ 1998, 761 ; 9. Zivilsenat, Beschluss vom 20.06.2002 - 9 WF 410/02 -).
  • OLG Koblenz, 12.05.1997 - 11 WF 207/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07
    Vielmehr ist es dem Berechtigten unbenommen, durch Erwirkung und Vollstreckung eines obsiegenden Urteils den Schuldner zur Leistung zu zwingen und damit die Sozialhilfe entbehrlich zu machen; nur wenn der Sozialhilfeträger - was hier nicht der Fall ist - bereits Klage erhoben hat, steht einer weiteren Klage des Hilfeempfängers die Einrede der Rechtshängigkeit entgegen, soweit sich die Ansprüche decken (vgl. Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 6. Aufl., § 6, Rdn. 552 m.w.N.; FamRZ 1998, 246 ).
  • BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04

    Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07
    Der Höhe nach ist dieser "billige" Selbstbehalt nach der Entscheidung des BGH vom 15.03.2006 (NJW 2006, 1654 ) in der Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB ) und dem notwendigen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB ) liegt.
  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.10.2007 - 7 WF 888/07
    Unter diesen Umständen liegt es nahe, den Vorteil mietfreien Wohnens auch für den nachehelichen Unterhalt nach der auf dem örtlichen Wohnungsmarkt ersparten Miete für eine den Wohnbedürfnissen des Klägers angemessene Wohnung zu bemessen (BGH, NJW 2000, 2349 ff, 2350).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2016 - L 7 AS 152/15

    Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren;

    Sie wird als zinsloser und ggf. nicht rückzahlbarer Justizkredit erbracht (vgl. BT-Drs. 17/11472, S. 30) und kann als Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen angesehen werden, wobei nach § 2 Abs. 1 SGB XII die Regelungen der PKH der Sozialhilfe vorgehen (vgl. Fischer in Musilak, ZPO, 13. Auflage 2016, Vorbemerkung zu §§ 114 ff., Rn. 1 unter Hinweis auf BVerfGE 35, 348, 355; BGH NJW 2009, 3658, 3659; OLG Koblenz MDR 2007, 1446).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.07.2007 - 9 WF 177/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24240
OLG Brandenburg, 05.07.2007 - 9 WF 177/07 (https://dejure.org/2007,24240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.07.2007 - 9 WF 177/07 (https://dejure.org/2007,24240)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 9 WF 177/07 (https://dejure.org/2007,24240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,24240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Klage analog § 56 Abs. 2 S. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 708
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht