Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 83/97   

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https://dejure.org/1998,5655
OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 83/97 (https://dejure.org/1998,5655)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.1998 - 16 U 83/97 (https://dejure.org/1998,5655)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 16 U 83/97 (https://dejure.org/1998,5655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Genehmigung einer Schuldübernahme durch konkludentes Verhalten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 415 Abs. 1
    Genehmigung einer Schuldübernahme durch konkludentes Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung einer zwischen Schuldner und Drittem vereinbarten Schuldübernahme durch konkludentes Verhalten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 415 Abs. 1
    Genehmigung einer Schuldübernahme durch konkludentes Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 83/97
    Ob und in welchem Umfang bei einer Forderungsabtretung regelmäßig die mit der Gläubigerstellung verbundenen Gestaltungsrechte und sonstige Rechte übertragen werden, bestimmt sich im wesentlichen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie dem Inhalt der Abtretungsvereinbarung (vgl. beispielsweise BGH NJW 85, 2640, 2641).
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 88/76

    Entlassen des Beklagten aus einer Dahrlehensverbindlichkeit - Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 83/97
    Allein ein Schweigen des Gläubigers auf die Anzeige der Schuldübernahme ist nicht ausreichend (vgl. beispielsweise BGH ZIP 96, 846; WM 78, 351; WM 75, 331; NJW 83, 679; Soergel/Zeiss, BGB, 12. Aufl., §§ 414, 415, Rdz. 7; Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., § 415, Rdz. 32 ff; MünchKomm/Möschel, BGB, 3. Aufl., § 415, Rdz. 8 a).
  • BGH, 08.12.1982 - VIII ZR 219/81

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 83/97
    Allein ein Schweigen des Gläubigers auf die Anzeige der Schuldübernahme ist nicht ausreichend (vgl. beispielsweise BGH ZIP 96, 846; WM 78, 351; WM 75, 331; NJW 83, 679; Soergel/Zeiss, BGB, 12. Aufl., §§ 414, 415, Rdz. 7; Staudinger/Kaduk, BGB, 12. Aufl., § 415, Rdz. 32 ff; MünchKomm/Möschel, BGB, 3. Aufl., § 415, Rdz. 8 a).
  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 83/97
    Ebensowenig reicht die kommentarlose Annahme der Zahlungen Dritter als Genehmigungserklärung aus, da diese auch nach § 267 BGB geleistet haben können (vgl. BGH ZIP 96, 846; LAG Hamm, DB 1990, 939, wobei letztgenannter Fall anders liegt, als dort keine Mitteilung an den Gläubiger erfolgt ist).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98   

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https://dejure.org/1998,3594
OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98 (https://dejure.org/1998,3594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.08.1998 - 3 Wx 304/98 (https://dejure.org/1998,3594)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. August 1998 - 3 Wx 304/98 (https://dejure.org/1998,3594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 142 ; LöschG § 2 ; ZPO § 184 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    LöschG § 2 Abs. 2; FGG § 142; ZPO § 184 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Amtslöschung einer GmbH ohne Löschungsankündigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1053
  • NZI 1999, 119
  • DB 1998, 2258
  • Rpfleger 1999, 29
  • NZG 1998, 819
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.11.1992 - 15 W 266/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.08.1998 - 3 Wx 304/98
    Eine Löschungseintragung im Handelsregister kann nach allgemeiner Meinung nur im Amtslöschungsverfahren rückgangig gemacht werden (BayObLG Rechtspfleger 1978, 181; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 ; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17

    Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer

    Denn bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels im Löschungsverfahren ist erst nach der Amtslöschung der Löschung im - etwaigen erneuten - Verfahren nach § 394 FamFG zu prüfen, ob die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist (vgl. Keidel/Heinemann, FamFG, § 394 Rz. 34, so bereits Senat 5. August 1998, 3 Wx 304/98 = NJW-RR 1999, 1053 f.; OLG Zweibrücken 1. März 2002, 3 W 38/02 = NJW-RR 2002, 825 im Anschluss an BayObLG München, 8. Dezember 1977, …
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2012 - 3 Wx 62/12

    Amtslöschung der vollzogenen Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit nur bei

    Ohne Zuerkennung der Beschwerdeberechtigung wäre die Gesellschaft selbst gehindert, die Löschung als Akt der öffentlichen Gewalt überprüfen zu lassen, obwohl die gesetzlichen Verfahrensvorschriften im Löschungsverfahren möglicherweise nicht beachtet worden sind; dies wäre mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren (vgl. BayObLG Rpfleger 1978, S. 181 f; Senat, NJW-RR 1999, S. 1053 f).

    Ist die Löschung unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften erfolgt, hat sich der Senat in der Vergangenheit auf den Standpunkt gestellt, es sei erst nach der Amtslöschung der Löschung gemäß § 395 FamFG in dem sich dann wiederum anschließenden Verfahren nach § 394 FamFG vor dem Registergericht zu prüfen, ob die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos sei (in: NJW-RR 1999, S. 1053 f; ebenso: BayObLG Rpfleger 1978, S. 181 f; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, S. 825 ff; Schulte-Bunert/Weinreich (Nedden-Boeger, FamFG, 3. Aufl. 2012, § 394 Rnr. 72; Keidel-Heinemann a.a.O., § 394 Rnr. 34).

  • KG, 30.01.2007 - 1 W 214/06

    Löschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft: Fehlende Anhörung

    In dem Fehlen der Anhörung wird dabei teilweise auch unabhängig von einer tatsächlichen Vermögenslosigkeit ein Grund zur Beseitigung der eingetragenen Löschung nach § 142 FGG gesehen (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1998, 421 = Rpfleger 1999, 29; OLG Hamm NJW-RR 1993, 547 = GmbHR 1993, 295; vgl. auch Jansen/Steder, FGG, 3. Aufl., § 142 Rn. 32).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 272/05

    Löschung der Eintragung ins Handelsregister: Anforderungen an die Pflicht zur

    Die Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 141a FGG kann ihrerseits nach § 142 Absatz 1 Satz 1 FGG gelöscht werden (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 1998, 421; OLG Frankfurt OLGR 1998, 210).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2022 - 20 W 56/22

    Amtslöschungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft

    Somit liegt mangels Bekanntmachung und Fristsetzung zum Widerspruch ein wesentlicher Verfahrensfehler vor, der im Verfahren der Amtslöschung nach § 395 FamFG rückgängig zu machen ist (so etwa auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, aaO., Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.08.1998, Az. 3 Wx 304/98, zitiert nach juris, jeweils noch zu § 142 FGG a.F.; Heinemann, aaO., Rn. 22a; Holzer in Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 394, Rn. 18, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.08.1998 - 1 U 431/97 - 93   

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https://dejure.org/1998,12137
OLG Saarbrücken, 12.08.1998 - 1 U 431/97 - 93 (https://dejure.org/1998,12137)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.08.1998 - 1 U 431/97 - 93 (https://dejure.org/1998,12137)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. August 1998 - 1 U 431/97 - 93 (https://dejure.org/1998,12137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen wirksamen Haftungsverzicht im Rahmen eines Arztvertrages; Vornahme einer Fingeramputation auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten; Abgabe einer Willenserklärung während vorübergehender Störung der Geistestätigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 105 Abs. 2; BGB § 138; BGB § 242; BGB § 823
    Wirksamer Haftungsverzicht eines sachkundigen Patienten vor Fingeramputation L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 871
  • VersR 1999, 888
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.10.1997 - 2 U 200/96   

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https://dejure.org/1997,17648
OLG Brandenburg, 21.10.1997 - 2 U 200/96 (https://dejure.org/1997,17648)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.1997 - 2 U 200/96 (https://dejure.org/1997,17648)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 1997 - 2 U 200/96 (https://dejure.org/1997,17648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmitteleinlegung durch einen notwendigen Streitgenossen; Notwendige Streitgenossenschaft bei Miterben; Anpassung des Inhaltes eines Wegerechtes; Anspruch eines Vereines auf ein Wegerecht; Rechtskrafterstreckung eines Urteils auf andere Personen als die Parteien ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.08.2021 - L 4 BA 328/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als

    Nach dem gemäß § 74 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 62 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) wird im Falle der notwendigen Streitgenossenschaft der säumige durch den nichtsäumigen Streitgenossen als vertreten angesehen, sodass die Berufungseinlegung des einen für und gegen den anderen mit der Folge wirkt, dass die rechtzeitige Berufung des einen die Berufungsfrist für den anderen wahrt (BSG, Urteil vom 3. Februar 1988 - 9/9a RV 36/86 - juris, Rn. 14 ff.; Urteil vom 26. April 1979 - 5 RKn 22/77 - juris, Rn. 15; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Oktober 1997 - 2 U 200/96 - juris, Rn. 6).
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