Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1649/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4815
OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1649/97 (https://dejure.org/1999,4815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.05.1999 - 1 U 1649/97 (https://dejure.org/1999,4815)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 1 U 1649/97 (https://dejure.org/1999,4815)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch einer GmbH gegen den ehemaligen Geschäftsführer; Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns; Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber der GmbH; Vornahme einer Zahlung vor Fälligkeit der Forderung; Bedienen nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei Nichtbezahlung fälliger Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausgleich unberechtigter Rechnungen, Darlegungs- und Beweislast, eigener Nutzen, Forderungsverzicht, Geschäftsleiterpflichten, Haftung nach § 43 GmbHG, Innenhaftung, persönlicher Vorteil, Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG, Schaden, Sorgfalt eines ordentlichen ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung bei Zahlung nicht fälliger Forderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1996 - II ZR 240/95

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für einen Beratungsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.05.1999 - 1 U 1649/97
    Ergibt sich der geltend gemachte Schadensersatzanspruch - dem Grunde nach - bereits aus § 43 Abs. 2 GmbHG , bedarf es hier keiner Prüfung mehr, inwieweit ein entsprechender Anspruch auch auf die Verletzung des Geschäftsführervertrages des Beklagten mit der Klägerin (vgl. zu dieser Anspruchsgrundlagenkonkurrenz BGH, Urteil vom 9. Dezember 1996 - II ZR 240/95), auf § 823 Abs. 1 , Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB oder auf § 826 BGB gestützt werden könnte.
  • OLG Jena, 08.08.2000 - 8 U 1387/98

    Erforderlichkeit eines Gesellschafterbeschlusses für die Bestellung eines

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  • OLG Köln, 08.03.2001 - 18 U 109/00
    Der Geschäftsführer, hier der Beklagte, kann hingegen seine Inanspruchnahme dadurch abwehren, dass er nachweist, dass das schadensauslösende Verhalten dem gesetzlichen Sorgfaltsmaßstab entsprochen hat, dass ihn kein Verschuldensvorwurf trifft, oder dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn der Geschäftsführer sich wie ein ordentlicher Geschäftsmann verhalten hätte (Lutter/Hommelhoff, a.a.O.; OLG Koblenz OLGR 1999, 381 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5608
OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98 (https://dejure.org/1999,5608)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.1999 - 18 U 240/98 (https://dejure.org/1999,5608)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 18 U 240/98 (https://dejure.org/1999,5608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1004
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1978 - VIII ZR 263/77

    Schriftform für Vertrag zwischen Vor- und Ersatzmieter

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98
    Eine andere Wertung ergibt sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt, daß ein Wechsel auf Mieterseite grundsätzlich der Schriftform des § 566 BGB bedarf (BGH NJW 1975, 1653; BGH NJW 1979, 369, 370).

    Dies folgt gerade aus dem hauptsächlichen Sinn und Zweck des § 566 BGB, den späteren Grundstückserwerber über die Person des Mieters und die Dauer des Mietverhältnisses zu unterrichten, da die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mieters für den Vermieter von entscheidender Bedeutung sein können (BGH NJW 1979, 369, 370).

  • BGH, 02.07.1975 - VIII ZR 223/73

    Schriftform bei Mieterbeitritt - Treuwidrige Berufung auf fehlende Schriftform

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 240/98
    Eine andere Wertung ergibt sich auch nicht aus dem Gesichtspunkt, daß ein Wechsel auf Mieterseite grundsätzlich der Schriftform des § 566 BGB bedarf (BGH NJW 1975, 1653; BGH NJW 1979, 369, 370).
  • OLG Naumburg, 06.12.2005 - 9 U 53/05
    Spätestens mit dieser Vereinigung von wirtschaftlichem und formalem Eigentum und der einvernehmlichen Fortsetzung des Mietvertrages durch beide Parteien verlangt der Schutzzweck des § 566 BGB nicht mehr die Schriftform (so auch OLG Köln, NZM 1999, 1004).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2004 - 10 U 119/03

    Voraussetzungen einer konkludenten Entlassung des Mieters

    Dabei kann dahinstehen, ob der Wechsel einer Vertragspartei bei einem langfristigen Mietvertrag der Schriftform bedarf (so für den Fall des Vermieterwechsels OLG Köln NZM 1999, 1004).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 7 W 24/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,37157
OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 7 W 24/99 (https://dejure.org/1998,37157)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.1999 - 7 W 24/99 (https://dejure.org/1998,37157)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 1999 - 7 W 24/99 (https://dejure.org/1998,37157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Otto-Versand -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Rechtswegzuständigkeit, lex specialis, arbeitnehmerähnlicher HV, stationärer Vertrieb, Agenturbüro, Orderbüro, Corporate Design

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 7 W 24/99
    Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass eine einheitliche Warenpräsentation im modernen Absatz und Vertrieb einen großen Stellenwert einnimmt, der es u. U. notwendig machen kann, dem auch die Tätigkeit eines HV unterzuordnen (im Anschluss an BAG, DB 98, 624, 626).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98

    Zur Scheinselbstständigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 7 W 24/99
    Die Entscheidung des BGH (04.11.1998, NJW 99, 218, 220) und des BAG (08.09.1997, NJW 98, 701) stehen dem nicht entgegen, weil in den ihnen zu Grunde liegenden Fällen eine Handelsvertretereigenschaft nicht vorgelegen hat.
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 7 W 24/99
    Die Entscheidung des BGH (04.11.1998, NJW 99, 218, 220) und des BAG (08.09.1997, NJW 98, 701) stehen dem nicht entgegen, weil in den ihnen zu Grunde liegenden Fällen eine Handelsvertretereigenschaft nicht vorgelegen hat.
  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 7 W 24/99
    Aus der Fremdnützigkeit des HVV und der Nachrichts- und Rechenschaftspflicht nach § 86 HGB folgt ohne weiteres, dass dem HV vom U auferlegt werden kann, wie er Waren zu verbuchen, mit den eingenommenen Geldern zu verfahren und über seine Tätigkeit Nachricht zu geben hat (im Anschluss an BAG DB 66, 546 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.04.1999 - 22 U 156/98   

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https://dejure.org/1999,12115
OLG Hamm, 15.04.1999 - 22 U 156/98 (https://dejure.org/1999,12115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.1999 - 22 U 156/98 (https://dejure.org/1999,12115)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 1999 - 22 U 156/98 (https://dejure.org/1999,12115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 147 150 414 ff.
    Schuldübernahme-(beitritts-)erklärung

  • ibr-online

    Zu den Voraussetzungen einer Schuldübernahme(beitritts-)erklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 6 O 144/98
  • OLG Hamm, 15.04.1999 - 22 U 156/98
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 06.08.2008 - 7 U 232/07

    Schuldbeitritt: Beitrittserklärung durch Aufforderung zur Umadressierung einer

    Insoweit geht die Erklärung über die Bitte um Übersendung der an den ursprünglichen Schuldner gerichteten Rechnung, die nicht ohne weiteres als Schuldbeitritt anzusehen ist (vgl. OLG Hamm OLGR 1999, 381), hinaus.
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