Rechtsprechung
   OLG Bremen, 06.11.2003 - 2 U 69/03   

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https://dejure.org/2003,11866
OLG Bremen, 06.11.2003 - 2 U 69/03 (https://dejure.org/2003,11866)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06.11.2003 - 2 U 69/03 (https://dejure.org/2003,11866)
OLG Bremen, Entscheidung vom 06. November 2003 - 2 U 69/03 (https://dejure.org/2003,11866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerung eines geerbten Grundstücks bei Beschränkungen der Verfügungsbefugnis eines Vorerben; Gutschrift des Erlöses aus der Veräußerung eines geerbten Grundstücks auf dem für die mit dem Erbfall in Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte eingerichteten Girokonto; ...

  • Judicialis

    BGB § 2111 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2136

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Nacherben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Ansprüche des Nacherben bei Grundstücksveräußerung durch Vorerben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Nacherbenanspruch - Verfügungsbeschränkung für Vorerben-Konto

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3231
OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02 (https://dejure.org/2003,3231)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20.03.2003 - 13 U 2316/02 (https://dejure.org/2003,3231)
OLG Dresden, Entscheidung vom 20. März 2003 - 13 U 2316/02 (https://dejure.org/2003,3231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1052
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 U 19/02

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Deckung bei Zahlungen zur Abwendung der

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Im Gegensatz zur nach der Konkursordnung geltenden Rechtslage, nach der gem. § 31 Nr. 1 die Benachteiligungsabsicht des Schuldners erforderlich war, setzt § 133 Abs. 1 InsO kein unredliches Handeln des Schuldners voraus (vgl. zu § 3 AnfG a.F.: RGZ 20, 180, 181, BGHZ 12, 232, 238; BGHZ 121, 179, 185; für § 31 Nr. 1 KO: BGH ZIP 1991, 807, 809; BGH ZIP 1993, 521, 522; für § 133 Abs. 1 InsO: Kirchhof, in: MünchKomm, InsO, § 133 Rn. 13; Nehrlich, in: Nehrlich/Römermann, InsO, § 133 Rn. 23; a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264, 2268; wohl auch Kreft, in: Heidelberger Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 133 Rn. 18).

    [3) Ist mithin bereits der bedingte Vorsatz für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO ausreichend, bedarf es zu deren Nachweis auch bei einer kongruenten Rechtshandlung nicht der Feststellung, dass es dem Schuldner auf die Benachteiligung anderer Gläubiger ankam (Nehrlich, in: Nehrlich/Römermann, InsO, § 133 Rn. 23 f.; a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264, 2266; Kirchhof, in: MünchKomm, InsO, § 133 Rn. 33; Kreft, in: Heidelberger Kommentar, InsO, 2. Aufl. § 133 Rn. 14 jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung zu § 31 Nr. 1 KO) .

    Eine die unmittelbar bevorstehende Zwangsvollstreckung abwendende Zahlung des Schuldners indiziert danach den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz unabhängig davon, ob diese innerhalb der letzten drei Monate vor der Insolvenzantragstellung liegt, wenn der Gläubiger die wirtschaftliche Krise des Schuldners kennt (a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264, 2267).

    Der Rechtsstreit wirft die allgemein klärungsbedürftige - im vorliegenden Fall im Abweichung zum Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 13.11.2002, Az.: 3 U 19/02, verneinte - Rechtsfrage auf, ob auch unter Geltung des § 133 InsO ein Benachteiligungsvorsatz des Schuldners nur bei einem unlauteren Handeln des Schuldners angenommen werden kann.

  • LG Chemnitz, 29.11.2002 - 2 O 3323/02
    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 29.11.2002 - Az.: 2 O 3323/02 - wird aufgehoben.

    das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 29. November 2002, Az.: 2 O 3323/02, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 7.699,38 Euro nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Hat der Schuldner danach keine tragfähige Grundlage für die Hoffnung mehr, die Insolvenz durch eine Sanierung abwenden zu können, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, darauf vertraut zu haben, eine Benachteiligung anderer Gläubiger werde nicht eintreten (vgl. BGH ZIP 1998, 298, 252; BGH ZIP 1993, 276, 279) .
  • BGH, 18.04.1991 - IX ZR 149/90

    Nachweis der Benachteiligungsabsicht bei Erfüllung wirksamer Verbindlichkeiten;

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Im Gegensatz zur nach der Konkursordnung geltenden Rechtslage, nach der gem. § 31 Nr. 1 die Benachteiligungsabsicht des Schuldners erforderlich war, setzt § 133 Abs. 1 InsO kein unredliches Handeln des Schuldners voraus (vgl. zu § 3 AnfG a.F.: RGZ 20, 180, 181, BGHZ 12, 232, 238; BGHZ 121, 179, 185; für § 31 Nr. 1 KO: BGH ZIP 1991, 807, 809; BGH ZIP 1993, 521, 522; für § 133 Abs. 1 InsO: Kirchhof, in: MünchKomm, InsO, § 133 Rn. 13; Nehrlich, in: Nehrlich/Römermann, InsO, § 133 Rn. 23; a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264, 2268; wohl auch Kreft, in: Heidelberger Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 133 Rn. 18).
  • BGH, 21.01.1993 - IX ZR 275/91

    Anfechtung einer Vermögensübertragung auf Konkursmasse durch KG-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Im Gegensatz zur nach der Konkursordnung geltenden Rechtslage, nach der gem. § 31 Nr. 1 die Benachteiligungsabsicht des Schuldners erforderlich war, setzt § 133 Abs. 1 InsO kein unredliches Handeln des Schuldners voraus (vgl. zu § 3 AnfG a.F.: RGZ 20, 180, 181, BGHZ 12, 232, 238; BGHZ 121, 179, 185; für § 31 Nr. 1 KO: BGH ZIP 1991, 807, 809; BGH ZIP 1993, 521, 522; für § 133 Abs. 1 InsO: Kirchhof, in: MünchKomm, InsO, § 133 Rn. 13; Nehrlich, in: Nehrlich/Römermann, InsO, § 133 Rn. 23; a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264, 2268; wohl auch Kreft, in: Heidelberger Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 133 Rn. 18).
  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Wird dagegen der Wille der Gläubigerbenachteiligung im Sinne einer bewussten Entscheidung für den erkannten Erfolg verlangt, dürfte sich auch der Schuldner, der die Gläubigerbenachteiligung als sichere Folge seiner Rechtshandlung voraussieht, regelmäßig nicht darauf berufen können, diese nicht gewollt zu haben (vgl. BGH ZIP 1997, 423, 427; Kreft, in: Heidelberger Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 133 Rn. 10).
  • BGH, 18.02.1993 - IX ZR 129/92

    Verfügungsbeschränkungen bei der Sicherungsabtretung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Im Gegensatz zur nach der Konkursordnung geltenden Rechtslage, nach der gem. § 31 Nr. 1 die Benachteiligungsabsicht des Schuldners erforderlich war, setzt § 133 Abs. 1 InsO kein unredliches Handeln des Schuldners voraus (vgl. zu § 3 AnfG a.F.: RGZ 20, 180, 181, BGHZ 12, 232, 238; BGHZ 121, 179, 185; für § 31 Nr. 1 KO: BGH ZIP 1991, 807, 809; BGH ZIP 1993, 521, 522; für § 133 Abs. 1 InsO: Kirchhof, in: MünchKomm, InsO, § 133 Rn. 13; Nehrlich, in: Nehrlich/Römermann, InsO, § 133 Rn. 23; a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264, 2268; wohl auch Kreft, in: Heidelberger Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 133 Rn. 18).
  • BGH, 08.01.1998 - IX ZR 131/97

    Veräußerung von Vorbehaltsware durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Hat der Schuldner danach keine tragfähige Grundlage für die Hoffnung mehr, die Insolvenz durch eine Sanierung abwenden zu können, kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, darauf vertraut zu haben, eine Benachteiligung anderer Gläubiger werde nicht eintreten (vgl. BGH ZIP 1998, 298, 252; BGH ZIP 1993, 276, 279) .
  • BGH, 04.02.1954 - IV ZR 164/53

    Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    Im Gegensatz zur nach der Konkursordnung geltenden Rechtslage, nach der gem. § 31 Nr. 1 die Benachteiligungsabsicht des Schuldners erforderlich war, setzt § 133 Abs. 1 InsO kein unredliches Handeln des Schuldners voraus (vgl. zu § 3 AnfG a.F.: RGZ 20, 180, 181, BGHZ 12, 232, 238; BGHZ 121, 179, 185; für § 31 Nr. 1 KO: BGH ZIP 1991, 807, 809; BGH ZIP 1993, 521, 522; für § 133 Abs. 1 InsO: Kirchhof, in: MünchKomm, InsO, § 133 Rn. 13; Nehrlich, in: Nehrlich/Römermann, InsO, § 133 Rn. 23; a.A.: OLG Stuttgart ZIP 2002, 2264, 2268; wohl auch Kreft, in: Heidelberger Kommentar, InsO, 2. Aufl., § 133 Rn. 18).
  • BGH, 24.02.1970 - VI ZR 123/68

    Unterbrechung der Verjährung durch Stellung eines Antrags auf Bestimmung des

    Auszug aus OLG Dresden, 20.03.2003 - 13 U 2316/02
    aa) Die verjährungshemmende Wirkung des Gerichts-standsbestimmungsantrags besteht unabhängig davon, ob diese notwendige Voraussetzung für die spätere Klageerhebung ist (BGHZ 53, 270, 274; Staudinger/Peters, Neubearbeitung 2001, § 210 Rn. 4).
  • OLG München, 01.02.1999 - 31 U 6508/92
  • RG, 27.03.1888 - III 313/87

    Anfechtungsgesetz §. 3 Nr. 1.

  • OLG Dresden, 29.03.2007 - 13 U 1132/06

    Gläubigerbenachteiligung durch die Bestellung von Sicherheiten

    Vorsätzlich handelt danach bereits derjenige, der den Eintritt eines bestimmten Erfolgs erkennt und diesen auch will und zwar unabhängig davon, ob dieses "Wollen" auf redlichen oder unredlichen Motiven beruht (OLG Dresden, ZIP 2003, 1052, 1053).
  • OLG Köln, 12.11.2003 - 2 U 77/03

    Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen

    Hiernach genügt für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO bereits bedingter Vorsatz, ein unlauteres Zusammenwirken zwischen Schuldner und Gläubiger ist demgegenüber nicht erforderlich (vgl. BGH ZIP 2003, 1799 [1800] unter Aufhebung der die Gegenansicht vertretenden Entscheidung des OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2003, 249 [252]; siehe auch OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [660 f.]).

    War dem Gläubiger die drohende Zahlungsunfähigkeit bekannt, weiß er in der Regel auch, dass die anderen Gläubiger keine volle Deckung für ihre fälligen Forderungen erlangen werden (vgl. OLG Dresden, ZInsO 2003, 659 [661]).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2015 - 23 U 140/14

    Insolvenzanfechtung von Zahlungen auf ein gepfändetes Geschäftskonto des späteren

    Die Prüfung, ob der Schuldner bei einer kongruenten Deckungshandlung die Gläubigerbenachteiligung wenigstens billigend in Kauf genommen hat, wird regelmäßig von der Feststellung abhängen, dass es ihm im Einzelfall weniger auf die Erfüllung seiner Vertragspflichten als auf die Begünstigung des Leistungsempfängers ankam (OLG Dresden ZIP 2003, 1052, 1053 [OLG Dresden 20.03.2003 - 13 U 2316/02] ; BGH ZIP 1996, 1475 [BGH 20.06.1996 - IX ZR 314/95] ; MünchKomm-Inso/Kayser a.a.O Rn. 33a).
  • OLG Dresden, 31.07.2003 - 13 U 234/03

    Anforderungen an den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

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  • LG Stendal, 27.10.2008 - 21 O 246/07

    Geltendmachung von Rückgewähransprüchen aus einer Anfechtung von Rechtshandlungen

    Soweit - wie hier - ein Schuldner zur Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung Zahlungen vornimmt, indiziert dies bei Kenntnis der Möglichkeit einer Gläubigerbenachteiligung deren billigende Inkaufnahme auch dann, wenn die Zahlung außerhalb der in § 131 InsO genannten Fristen, d.h. hier vor dem 8.4.2005, vorgenommen wurde (vgl. dazu OLG Dresden, Entscheidung vom 20.3.2003, Aktenzeichen 13 U 2316/02 , zitiert n. [...]; auch Eickmann a.a.O.. § 133, Rz. 14).
  • OLG Dresden, 30.05.2007 - 13 U 1984/06

    Anfechtung einer Rechtshandlung hinsichtlich der Forderung eines Gesellschafters

    Im Gegensatz zu § 31 Nr. 1 KO setzt § 133 Abs. 1 InsO kein unredliches Verhalten voraus (OLG Dresden, 13 U 2316/02 vom 20.03.2003 unter II. 1b, aa).
  • LG Dresden, 02.02.2007 - 10 O 2820/06

    Rückzahlungsanspruch eines Insolvenzverwalters aufgrund einer Anfechtung von

    Ein unlauteres Zusammenwirken zwischen Schuldner und Gläubiger ist nicht erforderlich (BGH Urteil vom 17.7.2003 - IX ZR 272/02 , ZIP 2003, 1799 [1800]; s. a. OLG Dresden Urt. v. 20.3.2003 - 13 U 2316/02 , ZInsO 2003, 659 [660 f.]).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.10.2003 - 7 UF 1850/03   

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https://dejure.org/2003,5588
OLG Nürnberg, 06.10.2003 - 7 UF 1850/03 (https://dejure.org/2003,5588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.10.2003 - 7 UF 1850/03 (https://dejure.org/2003,5588)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2003 - 7 UF 1850/03 (https://dejure.org/2003,5588)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wertsteigerung einer betrieblichen Altersversorgung im Verhältnis zur Wertsteigerung einer volldynamischen Versorgung wie die gesetzliche Rentenversicherung oder die Beamtenversorgung; Wertsteigerung der Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung; Umrechnung des ...

  • Judicialis

    VAHRG § 36 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    VAHRG § 36 Abs. 1 Nr. 1
    Zur Steigerung des Wertes einer Altersversorgung und zur Verfallbarkeit der Dynamik im Anwartschaftsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Siemensversorgung teildynamisch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1083
  • FamRZ 2004, 883 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Betriebsrenten, die im Leistungsstadium der Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG unterliegen, sind daher - unabhängig von einem Rechtsanspruch der Versorgungsberechtigten (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475; vom 23. September 1998 ­ XII ZB 123/94 ­ FamRZ 1999, 218, 220 und vom 9. Oktober 1996 ­ XII ZB 188/94 ­ FamRZ 1997, 166, 167f.) - dann leistungsdynamisch, wenn die Ermessensentscheidungen des Arbeitgebers in einem angemessenen Vergleichszeitraum (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 ­ XII ZB 277/03 ­ FamRZ 2004, 1474, 1475) zu Wertsteigerungen geführt haben, die mit der Entwicklung einer der Vergleichsrechte Schritt halten konnten, und dies auch unter Berücksichtigung aller hierfür bedeutenden Umstände für die Zukunft erwartet werden kann (in diesem Sinne bereits OLG Nürnberg FamRZ 2004, 883; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1568; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 829; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 539 f.; FAFamR/Gutdeutsch 5. Aufl. 7. Kap. Rdn. 83).

    Vielmehr wird das Oberlandesgericht die Dynamik der Betriebsrente anhand einer aktuellen Auskunft der weiteren Beteiligten zu 3 neu zu beurteilen haben (für eine Volldynamik der betrieblichen Altersversorgung der Siemens AG im Anwartschafts- und Leistungsstadium: OLG Nürnberg OLGR 2004, 87 f.; 2004, 371 f.).

  • OLG Nürnberg, 18.06.2004 - 10 UF 860/04

    Zur Steigung der betrieblichen Altersversorgung im Anwartschafts

    (Vgl. auch 7. Senat: Beschluss vom 6.10.2003, FamRZ 2004, Seite 883).

    Die Anwartschaft aus betrieblicher Altersversorgung gegenüber der Firma ... ist sowohl im Anwartschafts- als auch im Leistungsstadium als volldynamisch zu werten, da ihr Wert in den letzten 15 Jahren in gleicher oder nahezu gleicher Weise wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung gestiegen ist (vgl. Beschluss des 7. Senats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 6.10.2003, Az. 7 UF 1850/03, OLG-Report 04, 87).

  • OLG Schleswig, 09.12.2005 - 10 UF 172/04

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Anwartschaften aus einer Betriebsrente;

    Eine Umrechnung der Betriebsrente mittels der Barwertverordnung nach § 1587 a Abs. 4, Abs. 3 Nr. 2 BGB ist nicht erforderlich, da der Wert der vom Antragsgegner bezogenen Betriebsrente bei der S. AG im Leistungsstadium dynamisch ist (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1083; FamRZ 2005, 813).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6713
OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03 (https://dejure.org/2003,6713)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12.09.2003 - 3 W 177/03 (https://dejure.org/2003,6713)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 12. September 2003 - 3 W 177/03 (https://dejure.org/2003,6713)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anlegung eines Familienbuchs bei nicht erwiesener Eheschließung; Materielles Prüfungsrecht eines Standesbeamten hinsichtlich der in ein Familienbuch einzutragenden Tatsachen ; Berücksichtigung des unzuverlässigen Urkundenwesens im Ausland; Widersprüchliche Angaben in ...

  • Judicialis

    PStG § 15 a; ; PStG § 15 b Abs. 2; ; PStG § 45 Abs. 1; ; PStG § 48 Abs. 1; ; PStG § 49; ; FGG § 12; ; FGG § 25; ; EMRK Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anlegung eines Familienbuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 892
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03
    Die Vorschrift ist dahin zu verstehen, dass dem Standesbeamten bei der Anlegung eines Familienbuchs (auch) ein materielles Prüfungsrecht hinsichtlich der einzutragenden Tatsachen zusteht (BGH StAZ 1991, 187).

    Bei seiner Entscheidung muss der Standesbeamte - und mit ihm das Gericht - im Übrigen jedoch einen vernünftigen Maßstab anlegen und dabei bedenken, dass mit der Möglichkeit, ein Familienbuch auf Antrag anzulegen (§ 15 a PStG), auch solchen Personen geholfen werden soll, die überhaupt keine beweiskräftigen Personenstandsurkunden mehr besitzen und auch nicht mehr beschaffen können (vgl. BGH StAZ 1991, 187, 190: Massfeller/Hoffmann/Hepting/Gaaz, PStR Band 1, § 15 b PStG, Rdnr. 52); die Vorschrift des § 15 b Abs. 2 PStG ist deshalb auch im Lichte der in Art. 6 Abs. 1 GG angeordneten besonderen staatlichen Schutzpflicht für Ehe und Familie anzuwenden.

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03
    Bei einer Beweiswürdigung dürfen indes stets nur solche Umstände und Erkenntnisse berücksichtigt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 64, 135, 144: vgl. für den Zivilprozess Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 21. Aufl., § 286 Rdnr. 16; Keidel/Kuntze/Winkler/Schmidt, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 12 Rdnr. 147 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03
    Es geht mithin nicht an, die bloße Tatsache, dass gegen jemanden ein Strafverfahren ohne rechtskräftigen Schuldnachweis stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zu seinem Nachteil ausschlagen zu lassen (BGH VersR 1990, 173, 174; BGH VersR 1996, 575).
  • BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88

    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03
    Es geht mithin nicht an, die bloße Tatsache, dass gegen jemanden ein Strafverfahren ohne rechtskräftigen Schuldnachweis stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zu seinem Nachteil ausschlagen zu lassen (BGH VersR 1990, 173, 174; BGH VersR 1996, 575).
  • OLG Zweibrücken, 29.10.1999 - 3 W 237/99

    Kostenentscheidung für eine als begründet befundene Beschwerde

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03
    g) Nachdem die weitere Beschwerde zum Erfolg führt, ist eine Kostenentscheidung im Hinblick auf § 131 Abs. 1 Satz 2 KostO nicht veranlasst (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 1999 - 3 W 237/99 -, StAZ 2001, 38).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03

    Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis

    Denn die Tatsachenwürdigung des Landgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob zu hohe oder zu niedrige Beweisanforderungen gestellt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 12. September 2003 - 3 W 177/03 - m. w. N., abgedr. in OLGR 2004, 87, 88 f).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2006 - 3 W 173/06

    Mordverdächtiger bleibt in sicherer Verwahrung

    Allerdings verbietet es die Unschuldsvermutung, ebenso wie im Zivilprozess, auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Beweisüberlegungen zum Nachteil eines Beteiligten die bloße Tatsache ausschlagen zu lassen, dass gegen ihn ein Strafverfahren ohne rechtskräftigen Schuldnachweis geführt worden ist (Senat, Beschluss vom 12. September 2003 - 3 W 177/03 - OLGR 2004, 87 = FamRZ 2004, 892); das betrifft indes namentlich Fälle, in denen ein Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO oder aus Opportunitätsgründen (§§ 153 ff StPO) vor "Schuldspruchreife" eingestellt worden ist.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10103
OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,10103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.06.2003 - 5 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,10103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 5 UF 2/03 (https://dejure.org/2003,10103)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungspflicht; Übertragung der Berechnung von Fristen auf Bürokraft; Verpflichtung des Rechtsanwalts, den Fristenlauf eigenverantwortlich zu überprüfen; Rechtzeitige Nachholung der versäumten ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234; ; ZPO § 520 Abs. 2 S. 1 n.F.; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist infolge fehlerhafter Eintragung in den Fristenkalender durch eine Rechtsanwaltsgehilfin

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ZB 19/01

    Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Vorlage der Akte zur Fertigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Wird ihm die Sache zur Vorfrist vorgelegt, hat er in eigener Verantwortung festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (BGH VersR 2002, 1391; BGH-Report 2002, 434; NJW 2003, 437).

    Sie darf jedoch nicht zurückgestellt werden, bis der Anwalt die eigentliche Bearbeitung der Sache - ggf. am letzten Tag der Frist - vornimmt (BGH VersR 2002, 1391).

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 399/01

    Anforderungen an die Organisation eines Rechtsanwaltsbüros im Hinblick auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschrift vorgelegt werden (s. zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 05.11.2002 - VI ZB 40/02

    Eigenverantwortliche Prüfung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Wird ihm die Sache zur Vorfrist vorgelegt, hat er in eigener Verantwortung festzustellen, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten wurde (BGH VersR 2002, 1391; BGH-Report 2002, 434; NJW 2003, 437).
  • BGH, 17.06.1999 - IX ZB 32/99

    Eigenverantwortliche Prüfung des Fristenlaufs durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Denn der Rechtsanwalt verletzt seine bei Vorlage der Akten auf Vorfrist bestehende Verpflichtung zur verantwortlichen Prüfung, ob das Fristende richtig ermittelt und festgehalten ist, auch dann, wenn er die Akte unbearbeitet und ohne weitere Verfügung zurückgibt (BGH NJW 1999, 2680).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 286/01

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Ablaufs einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschrift vorgelegt werden (s. zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 07.06.1999 - II ZB 25/98

    Nachholen der Prozeßhandlung bei Wiedereinsetzung wegen der Versäumung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Fraglich ist aber, ob der Fristverlängerungsantrag die fristgerechte Nachholung der Begründung selbst ersetzt (ablehnend BGH NJW 1999, 3051; 1988, 3021; MDR 1990, 413).
  • BGH, 27.05.1997 - VI ZB 10/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Bearbeitung einer auf Vorfristanordnung vorgelegten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Die Akte kann auch zur Wiedervorlage am Tag des Fristablaufs zurückgegeben werden, wenn eine sorgfältige Prüfung durch den Rechtsanwalt selbst ergibt, dass eine rechtzeitige Rechtsmittelbegründung bzw. Antrag auf Fristverlängerung noch möglich ist (BGH NJW 1997, 2825).
  • BGH, 17.04.2002 - XII ZB 186/01

    Beginn der Rechtsmittelfrist in Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschrift vorgelegt werden (s. zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZB 34/00

    Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten und des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, wie z.B. der Einreichung einer Rechtsmittel- bzw. Rechtsmittelbegründungsschrift vorgelegt werden (s. zuletzt BGH NJW 2001, 1579 und 3195; NJW-RR 2002, 860; NJW 2002, 2252 und 3782; NJW 2003, 435 und 437).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZB 3/89

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 UF 2/03
    Fraglich ist aber, ob der Fristverlängerungsantrag die fristgerechte Nachholung der Begründung selbst ersetzt (ablehnend BGH NJW 1999, 3051; 1988, 3021; MDR 1990, 413).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 303/87

    Nachholung der Revisionsbegründung

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.09.2004 - 11 UF 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,38495
OLG Nürnberg, 20.09.2004 - 11 UF 34/04 (https://dejure.org/2004,38495)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.09.2004 - 11 UF 34/04 (https://dejure.org/2004,38495)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. September 2004 - 11 UF 34/04 (https://dejure.org/2004,38495)
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Kurzfassungen/Presse

  • archive.org PDF, S. 19 (Kurzinformation)

    Siemensversorgung teildynamisch

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 883
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 08.06.2006 - 11 UF 202/06

    Beitragsentrichtung zur Begründung gesetzlicher Rentenansprüche im Rahmen des

    Die hinsichtlich des Versorgungsausgleichs eingelegte Beschwerde ist mit Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20. September 2004 (Az. 11 UF 34/04) zurückgewiesen worden; eine Beitragsentrichtung nach § 3 b Abs. 1 Nr. 2 VAHRG in Höhe von 58.402,59 Euro durch den hiesigen Antragsgegner hat der Senat dabei als unzumutbar angesehen, da er über entsprechende Barmittel erst nach dem nicht absehbaren Verkauf der im Familienheim gebundenen Finanzmittel verfügen werde.

    Das Endurteil des Amtsgerichts Erlangen vom 20.11.2003, Az.: 6 F 598/03 in der Fassung des Beschlusses des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 20.09.2004, Az.: 11 UF 34/04 wird in Ziffer II letzter Absatz dahingehend abgeändert, dass im Übrigen nicht den Parteien der schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten bleibt, sondern der Antragsgegner verurteilt wird, für den noch auszugleichenden Restbetrag der Versorgungsanwartschaften i. H. v. 269, 67 Euro Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und dadurch in dieser Höhe Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen.

  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06

    Betreuungsrecht: Anordnung einer Betreuung gegen den Willen eines psychisch

    Die Tatsachenwürdigung des Landgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat, ferner, ob zu hohe oder zu niedrige Beweisanforderungen gestellt wurden (vgl. OLG Zweibrücken in OLGR 2004, 87).
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