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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2846
OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04 (https://dejure.org/2005,2846)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2005 - 14 U 192/04 (https://dejure.org/2005,2846)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2005 - 14 U 192/04 (https://dejure.org/2005,2846)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Grundsätze zur Vermeidbarkeit eines Autounfalls infolge einer Ausweichmanövers; Verteilung der Schadensersatzpflichten bei einer Kollision zwischen Kraftfahrzeugen; Verwirklichung einer Betriebsgefahr durch die Verursachung eines Unfalls auf einer Autobahn; Bedeutung von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Vermeidbarkeit eines Autounfalls infolge einer Ausweichmanövers; Verteilung der Schadensersatzpflichten bei einer Kollision zwischen Kraftfahrzeugen; Verwirklichung einer Betriebsgefahr durch die Verursachung eines Unfalls auf einer Autobahn; Bedeutung von ...

  • Judicialis

    StVG § 17 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVG § 3; StVG § 17 Abs. 2, 3; StVG § 7
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem schleudernden Fahrzeug auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 984
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1970 - VI ZR 6/70

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wegen Ausscherens eines vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2005 - 14 U 192/04
    Zutreffend verweist die Klägerin auf eine Entscheidung des BGH (VersR 1971, 440), nach der (sogar) bei einem Unfall infolge Schleuderns nach einer Kollision nicht ohne weiteres von einer Unabwendbarkeit ausgegangen werden kann, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein besonders gewandter und gewissenhafter Fahrer infolge aufmerksamer Beobachtung des zu Überholenden und Beherrschung des eigenen Fahrzeugs den Eintritt des Schleudervorganges im Ergebnis hätte vermeiden können.
  • AG Brandenburg, 21.02.2019 - 31 C 211/17

    Unfall - Haftungsquote bei Zusammenstoß eines Hundes mit Fahrzeug auf der Straße

    Der Begriff des "unabwendbaren Ereignis" in diesem Sinne meint nämlich ein schadensstiftendes Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr abgewendet werden kann, wozu ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus gehört ( OLG Celle , MDR 2005, Seiten 984 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18

    Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild

    Der Begriff des "unabwendbaren Ereignis" in diesem Sinne meint nämlich ein schadensstiftendes Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr abgewendet werden kann, wozu ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus gehört ( OLG Celle , Urteil vom 17.03.2005, Az.: 14 U 192/04, u.a. in: MDR 2005, Seiten 984 f.; LG Lüneburg , Urteil vom 17.09.2003, Az.: 2 O 134/03, u.a. in: BeckRS 2003, Nr. 153324; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 21.02.2019, Az.: 31 C 211/17, u.a. in: NJOZ 2019, Seiten 923 ff. = "juris" = BeckRS 2019, Nr. 1954; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 09.09.2016, Az.: 31 C 372/15 ).
  • OLG Brandenburg, 17.10.2013 - 12 U 55/13

    Übergegangener Aufwendungsersatzanspruch des Dienstherren aus Anlass eines

    Die Entscheidungen betreffen entweder einen Unfall im Rahmen eines Überholvorganges oder bei einem überraschenden Spurwechsel eines anderen Fahrzeuges (OLG Celle MDR 2005, S. 984; OLG Hamm NZV 1997, S. 478; BGH VersR 1963, S. 1045).
  • LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines

    Dass das von der Beklagten zu 1 durchgeführte Ausweichmanöver ohne jegliche Alternative nur in einer derart starken Form möglich gewesen sei, dass es zwingend zu einer Instabilität bzw. einem Fahrspurwechsel des Fahrzeuges kommen musste, obwohl eine Berührung zwischen den beiden sich ausweichenden Fahrzeugen nicht nachweisbar ist, vermag die Kammer zumindest nicht als sicher anzunehmen (vgl. OLG Celle, Urt. v. 17.03.2005, Az. 14 U 192/04, Schaden-Praxis 2005, 187 = MDR 2005, 984-985; Hentschel, StVR, 39. A., 2007, § 17 StVG, Rn. 28).
  • AG Lübeck, 09.11.2020 - 26 C 759/19
    Als unabwendbar ist ein Unfall dann anzusehen, wenn er auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht mehr hätte abgewendet werden können (BGH, BGHZ 117, Seiten 337 ff. OLG Brandenburg, VRS Band 106, Seiten 18 ff; OLG Celle, OLG Report 2005, Seiten 303 ff, = MDR 2005, Seiten 984 ff).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4431
OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73 (https://dejure.org/2004,4431)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.11.2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73 (https://dejure.org/2004,4431)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. November 2004 - 5 W 221/04, 5 W 221/04 - 73 (https://dejure.org/2004,4431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Adoption des minderjährigen, nichtehelichen Kindes durch den Ehegatten der Mutter: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung eines inhaftierten Vaters

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung eines unehelichen Vaters zur Adoption ; Folgen des Vorliegens eines unverhältnismäßigen Nachteils im Falle des Unterbleibens der Annahme als Kind; Bedeutung des Vorliegens eines Fehlverhaltens des Vaters ...

  • Judicialis

    BGB § 1748 Abs. 1; ; BGB § 1748 Abs. 4; ; FGG § 13a Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 3 Satz 2; ; KostO § 131 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1586
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01

    Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
    Die gegenüber § 1748 Abs. 1 BGB weniger strenge Fassung des Abs. 4 soll zwar, wie auch die Gesetzesmaterialien belegen, die Ersetzung erleichtern, ohne dass damit jedoch das Erfordernis aufgegeben worden wäre, im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowohl die Belange des Kindes als auch die des Vaters zu berücksichtigen (vgl. BayObLGZ 2001, 333, 336 f. m.w.N.; BayObLGR 2004, 212-213).

    Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (BayObLGZ 2001, 333-338; NJW-RR 1994, 903).

    Hierin liegt auch der wesentliche Unterschied zu der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 09.11.2001 (BayObLGZ 2001, 333 ff), auf welche sich der angefochtene Beschluss des Landgerichts bezieht.

  • BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460, 462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1350 m.w.N.).

    Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (BayObLGZ 2001, 333-338; NJW-RR 1994, 903).

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 1/86

    Zulässigkeit einer Vorlage; Nachteile bei Unterbleiben einer Adoption

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04
    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460, 462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1350 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5405
OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05 (https://dejure.org/2005,5405)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.2005 - 32 Wx 2/05 (https://dejure.org/2005,5405)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 2005 - 32 Wx 2/05 (https://dejure.org/2005,5405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unkontrollierte Videoüberwachung von Gemeinschaftsflächen

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 22 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Unverschuldete Fristversäumung bei behördenintern verzögerter Weiterleitung der Rechtsbeschwerde - Untersagung der Videoüberwachung von Gemeinschaftsflächen durch Eigentümerbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentumswohnanlage videoüberwachen?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unkontrollierte Videoüberwachung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Flächen; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sondernutzungsrecht des Wohnungs- bzw. Teileigentümers; Rechtsschutzbedürfnis zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Grundsatz der ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Videoüberwachung einer Eigentumswohnanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 620
  • NZM 2005, 668
  • ZMR 2005, 474
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05
    Er ist aber vom Senat als Beschluss mit Dauerwirkung selbständig aus sich heraus objektiv und normativ auszulegen, ohne dass es auf die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten bei der Beschlussfassung ankommt (BGH NJW 1998, 3713).

    bb) Der Eigentümerbeschluss zu TOP 3.2 ist als Gebrauchsregelung mit Dauerwirkung vom Senat nach den oben genannten Grundsätzen selbständig auszulegen (vgl. BGH NJW 1998, 3713).

    Zwar hat die Unwirksamkeit eines Teils eines Beschlusses entsprechend § 139 BGB grundsätzlich die Unwirksamkeit des ganzen Beschlusses zur Folge (BGH NJW 1998, 3713/3715).

  • BGH, 27.07.2000 - III ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist,

    Auszug aus OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05
    Da bei normalem Ablauf mit einer fristgerechten Weiterleitung zu rechnen war, liegt eine unverschuldete Versäumung der Beschwerdefrist vor (vgl. BGH NJW-RR 1998, 354; 2000, 1730).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZB 144/96

    Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im

    Auszug aus OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05
    Da bei normalem Ablauf mit einer fristgerechten Weiterleitung zu rechnen war, liegt eine unverschuldete Versäumung der Beschwerdefrist vor (vgl. BGH NJW-RR 1998, 354; 2000, 1730).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05
    Da es den Wohnungseigentümern aber erkennbar auf die Vermeidung einer unkontrollierten Überwachung der allgemein frequentierten Flächen ankam, und deshalb davon auszugehen ist, dass der Beschluss bezüglich der Kameras an der Vorderseite auch ohne den ungültigen Teil gefasst worden wäre, war der Anfechtungsantrag bezüglich der Videokameras an der Vorderseite zurückzuweisen (vgl. BayObLGZ 1985, 171/176).
  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 103/87
    Auszug aus OLG München, 11.03.2005 - 32 Wx 2/05
    Die Rechtsbeschwerde vom 11.1.2005, adressiert an das Bayerische Oberste Landesgericht, ist am selben Tag bei der gemeinsamen Einlaufstelle der Justizbehörden eingegangen und damit nur dem Bayerischen Obersten Landesgericht, an die sie gerichtet war, zugegangen (BayObLG NJW 1988, 714).
  • OLG Düsseldorf, 05.01.2007 - 3 Wx 199/06

    Videoüberwachung von Stellplätzen

    Durch die Videoüberwachung des Garagenhofs wird nicht nur das eigene Sondernutzungsrecht der Antragsgegnerin sondern auch das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt (vgl. zu dieser Unterscheidung BayObLG NZM 2005, 668).

    Denn die Installation einer Videokamera, die, wie hier, nicht nur den eigenen Sondernutzungsbereich erfasst, sondern darüber hinaus Gemeinschaftseigentum bzw. Sondernutzungsbereiche anderer Wohnungseigentümer, ist unverhältnismäßig (vgl. dazu OLG München NZM 05, 668; BayObLG MietRB 05, 180; Staudinger/Bub § 21 WEG Rdnr. 174 a).

  • AG Meldorf, 11.07.2011 - 83 C 568/11

    Berechtigter Benutzer eines fremden Grundstücks muss im Regelfall eine

    Anerkannt ist dies in der Rechtsprechung besonders in Bezug auf Mieter, Wohnungseigentümer oder Arbeitnehmer, die eine Überwachung durch den Grundstückseigentümer, Arbeitgeber oder Hausrechtsinhaber im Grundsatz nicht hinnehmen müssen (vgl. BAGE 127, 276; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug).
  • OLG München, 05.06.2007 - 34 Wx 143/06

    Heilung von Verstößen gegen Anspruch auf rechtliches Gehör durch

    Zur Fristwahrung war daher die Einschaltung des bereits zuvor in dieser Sache tätigen Verfahrensbevollmächtigten angezeigt (OLG München OLGR 2005, 303 f.).
  • LG Itzehoe, 09.09.2008 - 11 S 6/08

    Wohnungseigentümerbeschluss: Erforderlichkeit der Übersendung aller

    Allerdings führt die Teilnahme eines mit seinem Stimmrecht ausgeschlossenen Miteigentümers bzw. des ausgeschlossenen Vertreters an der Abstimmung nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des Beschlusses bei nicht ausgeschlossener Ursächlichkeit der Stimme; wirkt sich hingegen die abgegebene Stimme nicht auf das Beschlussergebnis aus, ist der Beschluss wirksam (Bärmann/Pick, WEG, 18. Aufl.. § 25 Rn. 44a; Bärmann/ Pick/ Merle, WEG, 9. Aufl., § 25 Rn. 138; OLG München NZM 2005, 668).
  • AG Meldorf, 20.05.2010 - 81 C 305/10

    Videoüberwachung vor Gerichtsgebäuden II

    Ebenso anerkannt ist, dass öffentliche und sonstige Flächen, die zu betreten Dritte (z.B. Mieter) berechtigt sind, nicht unter Berufung auf das Eigentum oder Hausrecht (vgl. § 6b BDSG) mit technischen Mitteln überwacht werden dürfen (BGH, NJW 1995, 1955: öffentlicher Zugangsweg zu Nachbargrundstück; OLG München, NZM 2005, 668: Zugangsweg zu anderen Wohneinheiten; OLG Düsseldorf, FGPrax 2007, 165, Rn. 17 ff.: Garagenhof in Gemeinschaftseigentum; KG, NZM 2009, 736: Mietshausaufzug).
  • AG Kassel, 12.11.2009 - 800 C 612/08

    Wohnungseigentumsanlage: Ständige Videoüberwachung der im Gemeinschaftseigentum

    Die Videoüberwachung in Miteigentumsanlagen hat bereits mehrfach die Gerichte beschäftigt (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007, Aktenzeichen: 3 Wx 199/06, OLG München, Beschluss vom 11.03.2005, Aktenzeichen: 32 Wx 2/05, KG, Beschluss vom 26.06.2002, Aktenzeichen: 24 W 309/01, zusammenfassend: Huff, NZM 2004, 535 - 537).
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