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Rechtsprechung
   OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05   

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https://dejure.org/2006,1460
OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06.02.2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
OLG München, Entscheidung vom 06. Februar 2006 - Verg 23/05 (https://dejure.org/2006,1460)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen (bei eigenen Anträgen oder wesentlicher Förderung des Verfahrens)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsrücknahme: Beigeladener erhält doch seine Kosten ersetzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antragsrücknahme: In Bayern sind notwendige Auslagen (noch) zu erstatten! (IBR 2006, 167)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2006, 738 (Ls.)
  • NZBau 2006, 740 (Ls.)
  • VergabeR 2006, 428
  • ZfBR 2006, 279
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie begründete die Beschwerde damit, dass der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 entschieden habe, dass nach Antragsrücknahme eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten von Antragsgegner und Beigeladenem nicht erfolge.

    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.

    Wie sich dem Beschluss vom 25.10.2005 ­ X ZB 26/05 ergibt, bezieht er die Verweisungsnorm des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB auch auf den Beigeladenen.

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Sie nehmen ausdrücklich Bezug auf BGH NJW 2004, 2092, 2096, wo eine eindeutige Abgrenzung der Kostenregelung im Beschwerdeverfahren zu derjenigen im Verwaltungsverfahren vor der Vergabekammer vorgenommen wird.
  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    In seinem Beschluss vom 09.12.2003 ­ X ZB 14/03 hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich für den Fall der Erledigung des Nachprüfungsverfahrens die Anwendung von § 128 Abs. 4 S. 1 und S. 2 GWB als Anspruchsgrundlage abgelehnt und unter Berufung auf § 128 Abs. 4 S. 3 GWB ausdrücklich zusätzlich die entsprechende Vorschrift des Landesverwaltungsverfahrensrechts (§ 80 BremVwVfG) geprüft.
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die Rechtsprechung stimmt mit der der außerbayerischen Oberlandesgerichte überein, die sich an vergleichbaren Billigkeitsregelungen orientieren (KG vom 23. Februar 2004 - 2 Verg 7/03; OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004 ­ VII Verg 12/03 und vom 13. August 2003 - VII-Verg 1/02; weitere Nachweise bei Lausen NZBau 2005, 441 Fußnote 19).
  • BayObLG, 06.02.2004 - Verg 25/03

    Nachfestsetzung von Gebühren nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Kostengläubiger und Kostenschuldner stehen sich im Beschwerdeverfahren kontradiktorisch gegenüber, vgl. Beschluss des BayObLG vom 06.04.2004 - Verg 25/03.4) Der Gegenstandswert der Beschwerde richtet sich nach dem Kosteninteresse des Beigeladenen.
  • BayObLG, 22.11.2002 - Verg 26/02

    Kostentragung für Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Die vom Beigeladenen zitierten Beschlüsse des OLG Jena vom 23.08.2004 - 9 Verg 1/04 und BayObLG vom 11.05.2004 - Verg 3/04 beziehen sich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat und die entsprechende Anwendung zivilprozessualer Vorschriften.
  • BayObLG, 20.01.2003 - Verg 29/02

    Kostenentscheidung im Vergabeverfahren - notwendige Aufwendungen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
    Gemäß der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 22.11.2002 - Verg 26/02; Beschluss vom 20.01.2003 - Verg 29/02) entspricht es nur dann der Billigkeit, dem unterlegenen Gegner die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzuerlegen, wenn der Beigeladene entweder eigene Sachanträge gestellt oder ein eigenes Rechtsmittel eingelegt oder zumindest das Verfahren wesentlich gefördert hat.
  • KG, 23.02.2004 - 2 Verg 7/03

    Verfahren vor der Vergabekammer: Hinzuziehung eines anwaltlichen

  • VK Südbayern, 19.12.2005 - Z3-3-3194-1-53-11/05
  • OLG Jena, 23.08.2004 - 9 Verg 1/04

    Kosten des Beigeladenen

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

    Der Senat weist dennoch darauf hin, dass er an seiner im Beschluss vom 6.2.2006 (OLG München vom 6.2.2006 - Verg 23/05) niedergelegten Rechtsprechung festhalten will.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    Denn anders als Artikel 80 BayVwVfG (vgl. dazu OLG München, Beschluss vom 06.02.2006 - Verg 23/05 - NZBau 2006, 740) sieht § 80 Abs. 1 Satz 5 VwVfG Baden-Württemberg nur Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen den Antragsgegner und umgekehrt vor, nicht aber Ansprüche anderer Beteiligter (vgl. zur insoweit vergleichbaren Regelung in Rheinland Pfalz: OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2006, 1 Verg 4 und 5/06 - a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.08.2005 - 10 U 5/05 (Hs)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11872
OLG Naumburg, 05.08.2005 - 10 U 5/05 (Hs) (https://dejure.org/2005,11872)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.08.2005 - 10 U 5/05 (Hs) (https://dejure.org/2005,11872)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. August 2005 - 10 U 5/05 (Hs) (https://dejure.org/2005,11872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht; Werbung als Wettbewerbshandlung in der speziellen Form der irreführenden Werbung ; Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung; Bestehen einer sekundären Darlegungslast des Gläubigers bei Tatsachen aus ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 8; ; UWG § 9; ; UWG § 11 Abs. 1; ; BGB § 166; ; BGB § 209 Abs. 1 Nr. 9; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    Keine zeitnahe Kenntnis von Wettbewerbsverstößen eines Mitbewerbers durch Unternehmen, das keine Mitarbeiter beschäftigt, die überwiegend den Markt beobachten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2005 - 10 U 5/05
    Betrauen die Geschäftsführer einen Anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung, müssen sie sich das in diesem Rahmen erlangte Wissen des Anderen in entsprechender Anwendung des § 166 BGB zurechnen lassen (BGH, NJW 1982, 1585, 1586; 1985, 2583).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2005 - 10 U 5/05
    Betrauen die Geschäftsführer einen Anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung, müssen sie sich das in diesem Rahmen erlangte Wissen des Anderen in entsprechender Anwendung des § 166 BGB zurechnen lassen (BGH, NJW 1982, 1585, 1586; 1985, 2583).
  • OLG München, 02.12.2004 - 29 U 3475/04
    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2005 - 10 U 5/05
    Es kann dahinstehen, ob dieser Auffassung zu folgen ist (a.A.: OLG München, Urteil vom 2. Dezember 2004, Az.: 29 U 3475/04, zitiert nach juris, Seite 6).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,20273
OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05 (https://dejure.org/2005,20273)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2005 - 6 W 581/05 (https://dejure.org/2005,20273)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2005 - 6 W 581/05 (https://dejure.org/2005,20273)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Aufbringung der Kosten durch Großgläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Naumburg, 02.02.1994 - 7 W 1/94

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Keine wirtschaftlichen Beteiligten sind hingegen die Gläubiger, deren Forderung der Insolvenzverwalter bestritten hat, weil sie auch bei einem erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits nicht mit einer teilweiser Befriedigung rechnen können (OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 476 f.; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383 f.; Münchener Kommentar, aaO, § 116 Rnr. 17; Zöller-Philippi, aaO, § 116 Rnr. 7).

    Bei der Prüfung, welchen Gläubigern eine Vorschusspflicht zumutbar ist, scheiden Gläubiger mit Minimalforderungen aus (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383; Zöller-Vollkommer, aaO, § 116 Rnr. 7).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 14 W 79/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Keine wirtschaftlichen Beteiligten sind hingegen die Gläubiger, deren Forderung der Insolvenzverwalter bestritten hat, weil sie auch bei einem erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits nicht mit einer teilweiser Befriedigung rechnen können (OLG Karlsruhe, JurBüro 1999, 476 f.; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383 f.; Münchener Kommentar, aaO, § 116 Rnr. 17; Zöller-Philippi, aaO, § 116 Rnr. 7).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Vorschusszahlung dann zumutbar ist, wenn ein Gläubiger im Falle des Obsiegens mit einer nicht nur geringfügigen Quotenverbesserung rechnen kann und eine Prozessführung damit wirtschaftlich sinnvoll ist (OLG Koblenz, JurBüro 1999, 476 = AnwBl. 2000, 61; NZI 2000, 529).

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Wirtschaftlich Beteiligte sind im Grundsatz all diejenigen, die bei einem erfolgreichen Abschluss des Rechtsstreits wenigstens mit einer teilweisen Befriedigung ihrer Ansprüche aus der Insolvenzmasse rechnen können (BGH NJW 1991, 40, 41; Münchener Kommentar, ZPO, 2. Aufl., § 116 Rnr. 17; Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 116 Rnr. 7 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Eine generelle Freistellung des Steuerfiskus von der Kostenaufbringung gibt es nicht und ist auch nicht unter Hinweis auf die Gerichtskostenfreiheit gerechtfertigt (vgl. BGH MDR 1998, 737).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZB 19/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde zum BGH wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Die Rechtsprechung ist dazu übergegangen, den unbestimmten Begriff der Zumutbarkeit zu konkretisieren und dazu im Einzelfall auf das Verhältnis des Prozesskostenaufwands zu der durch die Prozessfinanzierung für den Gläubiger zu erwartende Quotenverbesserung abzustellen (BGH NJW 1998, 1715).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2002 - 21 W 48/01

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter?

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Bei der Prüfung, welchen Gläubigern eine Vorschusspflicht zumutbar ist, scheiden Gläubiger mit Minimalforderungen aus (OLG Düsseldorf, MDR 2002, 846; OLG Naumburg, ZIP 1994, 383; Zöller-Vollkommer, aaO, § 116 Rnr. 7).
  • OLG Köln, 08.08.2000 - 18 W 23/00

    Prozesskostenhilfe für Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Als wirtschaftlich Beteiligte kommen sowohl Insolvenz- als auch Massekostengläubiger und sonstige Massegläubiger in Betracht (OLG Köln, NZI 2000, 540; Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 80 Rnr. 79 jeweils m.w.N.), weil im Rahmen des § 116 ZPO allein ein wirtschaftlicher Maßstab zugrunde gelegt wird.
  • OLG Dresden, 16.02.1995 - 12 W 88/95

    Prozeßkostenhilfe für Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Bei dieser Quote verbessern sich die Befriedigungsaussichten der Insolvenzgläubiger in einem nicht nur als geringfügig zu bezeichnenden Umfang (vgl. auch OLG Dresden, OLG-NL 1995, 114).
  • OLG Koblenz, 21.08.2000 - 6 W 534/00

    Zumutbarkeit der Aufbringung von Verfahrenskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine Vorschusszahlung dann zumutbar ist, wenn ein Gläubiger im Falle des Obsiegens mit einer nicht nur geringfügigen Quotenverbesserung rechnen kann und eine Prozessführung damit wirtschaftlich sinnvoll ist (OLG Koblenz, JurBüro 1999, 476 = AnwBl. 2000, 61; NZI 2000, 529).
  • OLG Frankfurt, 24.08.1995 - 3 W 40/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2005 - 6 W 581/05
    Die von dem Antragsteller zitierte Rechtsprechung des OLG Frankfurt (ZIP 1995, 1536) und des Amtsgerichts Göttingen (NZI 1999, 506), wonach bei einer Verteilung der aufzubringenden Kosten auf mehr als 37 bzw. 20 Gläubiger Prozesskostenhilfe ohne Rücksicht auf den Umfang ihrer wirtschaftlichen Beteiligung zu bewilligen sei, ist, soweit ersichtlich, vereinzelt geblieben (lediglich noch Schmerbach in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, § 26 Rnr. 40, der gleichzeitig Richter in dem vom Amtsgericht Göttingen zu entscheidenden Prozesskostenhilfeverfahren war, sowie Sinz, Anm. zu OLG Stuttgart EWiR 1997, 861).
  • AG Göttingen, 14.10.1999 - 74 IN 122/99
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 138/11

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der

    aa) Dabei haben grundsätzlich auch die Gläubiger, die eine abgesonderte Befriedigung beanspruchen können, die Kosten eines von dem Verwalter geführten Prozesses mit aufzubringen (OLG Koblenz, OLGR 2006, 316, 318; OLG München [13. Zivilsenat], NZBau 2006, 518, 519).

    Nach anderer Ansicht ist dagegen zu Lasten des Verwalters davon auszugehen, dass auch die Ausfallgläubiger zu den Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits heranzuziehen sind, solange der Verwalter nicht dargetan hat, dass diese Gläubiger auch ohne die beabsichtigte Klage auf Grund ihrer Absonderungsrechte mit einer weitgehenden Befriedigung ihrer Ansprüche rechnen können und deshalb wirtschaftlich nicht in erheblichem Maße an einem Erfolg der Rechtsverfolgung partizipieren werden (OLG Koblenz, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - 6 W 581/05, OLGR 2006, 316, 318; OLG München [13. Zivilsenat], NZBau 2006, 518, 519).

  • OLG Schleswig, 10.02.2009 - 1 W 38/08

    Kostenbeteiligung der Gläubiger bei Prozess des Insolvenzverwalters

    Mit der h. M. (OLG Hamm, a.a.O. - Juris Rn. 23; OLG Koblenz, OLGR 2006, 316; Stein/Jonas-Bork, 21. Aufl., § 116 Rn. 10; MüKo-ZPO-Motzer, § 116 Rn. 16) ist der Senat der Auffassung, dass eine Privilegierung der Finanzbehörden unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht sachgerecht ist.

    Dem sind die Instanzgerichte bereits vorher, aber auch nachher zu Recht nicht gefolgt (AG Göttingen, NZI 1999, 506: Grenze bei 20 Gläubigern; OLG Düsseldorf ZIP 2002, 1208: 12 Gläubiger unproblematisch; OLG Koblenz OLGR 2006, 316: 15 Gläubiger noch zumutbar; OLG Schleswig, SchlAnz 2008, 25: 12 Gläubiger zumutbar).

  • OLG Schleswig, 26.03.2007 - 5 W 8/07

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung für einen Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit der

    Das Landgericht ist weiterhin fehlerfrei davon ausgegangen, dass Gläubigern von Minimalforderungen eine Beteiligung an den Prozesskosten nicht zuzumuten ist und hat deswegen diejenigen Gläubiger von der Kostentragungspflicht ausgenommen, deren Anteil an den noch zu berücksichtigenden Anmeldungen in Höhe von rund 1, 7 Mio. EUR weniger als 1 % beträgt (mit OLG Koblenz OLGR 2006, 316).
  • LG Stade, 20.10.2007 - 2 O 400/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen

    Hinsichtlich der nur für den Ausfall festgestellten Forderung hat der Kläger nicht dargelegt, warum die Gläubiger kein Interesse an einer erfolgreichen Durchführung des Rechtsstreits haben sollten, weswegen diese Forderungen bei der Bewertung der Zumutbarkeit i.S.d. § 116 Nr. 1 ZPO zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Koblenz OLGR 2006, 316; OLG Hamm ZIP 2005, 1711).
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