Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Unterhaltsanspruch: Geltungsdauer einer Aufforderung zur Auskunftserteilung; Verwirkung wegen Zeitablaufs
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Ehegattenunterhalt; Aufforderung zur Offenlegung über Einkünfte und Vermögen; Rückgriff auf rückständigen Unterhalt durch Inverzugsetzung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unterhaltsanspruch -Auskunftserteilung und Verwirkung wegen Zeitablaufs
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 § 242
Pflicht des Unterhaltsgläubigers zeitnah nach Aufforderung des Unterhaltsschuldners, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu geben, diesen zur Zahlung des Unterhalts aufzufordern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Versäumte Bezifferung - rückwirkend Unterhalt?
Verfahrensgang
- AG Weinheim, 10.01.2006 - 4 F 80/05
- OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06
Papierfundstellen
- NJW 2006, 2420 (Ls.)
- NJW-RR 2006, 872
- FamRZ 2006, 1603
- FamRZ 2006, 1605
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 99/86
Verzugszinsen für Unterhaltsrückstände; Beseitigung der Rechtsfolgen einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2006 - 16 WF 26/06
Hat der Unterhaltsgläubiger den Unterhaltsschuldner zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches nur aufgefordert, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, kann er, nachdem die Auskunft erteilt ist, die Wirkungen dieser Aufforderung nur dadurch aufrechterhalten, dass er nunmehr den Unterhaltsschuldner zur Zahlung eines bezifferten Unterhalts auffordert (im Anschluss an BGH Urt. vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 480).Im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1987 - IVb ZR 99/86 - FamRZ 1988, 478, 480 - heißt es dazu:.
- LG Heidelberg, 15.12.2009 - 2 S 33/09
Beratungshilfe: Geltendmachung des Rechtsanwaltshonorars für die Vertretung als …
Hinzu kommt auch, dass, wovon beide Parteien unstreitig ausgehen, im Unterhaltsrecht gemäß § 1361 Abs. 4 i.V.m. §§ 1360 a Abs. 3 und 1613 Abs. 1 BGB der Unterhaltsverpflichtete bereits durch ein Auskunftsverlangen bezüglich seiner Einkommensverhältnisse mit der Unterhaltsleistung in Verzug kommt (so auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 872).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05 - 3 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit bei einer episodenhaft auftretenden Anpassungsstörung; Bedingungen der Berufsunfähigkeit; Sittenwidrigkeit eines Versicherungsvertrags; Außervertragliche Vereinbarung über eine befristete Rentenzahlung
- Judicialis
BB-BUZ § 1 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 3; ; BB-BUZ § 4 Abs. 3; ; BB-BUZ § 5; ; BB-BUZ § 5 Abs. 1; ; BB-BUZ § 5 Abs. 2; ; BB-BUZ § 6; ; BB-BUZ § 7; ; BB-BUZ § 9 A... bs. 10; ; ZPO § 258; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; ZPO § 533; ; BGB § 139; ; BGB § 817
- rechtsportal.de
BB-BUZ § 1 § 2 § 4 § 5 § 6 § 7 § 9 Abs. 10
Zur Beurteilung der (dauerhaften) Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Leistungsbefristung wider Treu und Glauben kein unbefristetes Anerkenntnis
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.12.2004 - 12 O 47/03
- OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05 - 3
- BGH, 28.02.2007 - IV ZR 46/06
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91
Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Nur für die Frage der Prognose macht § 2 Abs. 3 B-BUZ eine Ausnahme von der Beweispflicht, indem die Klausel bei ununterbrochener Fortdauer des eine Berufstätigkeit in bedingungsgemäßem Umfang ausschließenden Gesundheitszustandes über sechs Monate hinaus unwiderleglich vermutet, dass die Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit vorliegt; dem Versicherungsnehmer bleibt somit nur der Nachweis der Prognosemöglichkeit, nicht aber der sechs Monate überschreitenden Berufsunfähigkeit erspart (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.).§ 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.; OLG Düsseldorf, zfs 2002, 189; 2002, 490 f.; OLG Hamm, NVersZ 2002, 398 ff.).
Dabei sehen die von der Beklagten verwendeten Bedingungen - mit Ausnahme des in § 5 Abs. 2 BB-BUZ geregelten und hier nicht einschlägigen Falls einer Verweisung - lediglich die Möglichkeit vor, Berufsunfähigkeit zu verneinen oder eine vermutete Berufsunfähigkeit zu bejahen (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91, VersR 1993, 562 ff.).
Dem Anerkenntnis kommt somit das Rechtsverhältnis der Parteien gestaltende und den Versicherer verpflichtende Wirkung zu; es bindet den Versicherer in dem Sinne, dass dieser sich von der Erklärung seiner Leistungspflicht nicht mehr für die Vergangenheit, sondern nur noch für die Zukunft im Rahmen eines Nachprüfungsverfahren gemäß § 7 BB-BUZ loslösen kann (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91, VersR 1993, 562 ff.).
- BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02
Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Eine einseitige Befristung der Leistungszusage durch den Versicherer wäre daher unzulässig (vgl. BGH, Urt.v. 12.11.2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96 ff. m.w.N.).Nur unter diesen Voraussetzungen ist der Versicherungsnehmer in der Lage, verantwortlich darüber zu entscheiden, ob er sich auf eine Beschränkung der von ihm nach den Bedingungen für berechtigt gehaltenen Ansprüche einlassen will (BGH, Urt. v. 12.11.2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96 ff.).
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung dieser Frage bislang offen gelassen (BGH. Urt.v. 12.11.2003 - IV ZR 173/02 - VersR 2004, 96).
- OLG Hamm, 10.04.2002 - 20 U 34/01
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
§ 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (…vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.; OLG Düsseldorf, zfs 2002, 189; 2002, 490 f.; OLG Hamm, NVersZ 2002, 398 ff.).
- BGH, 19.11.1997 - IV ZR 6/97
Ablehnung von Leistungen in der BUZ nach Entfallen der Berufsunfähigkeit
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Zur Abgabe dieser Erklärung ist der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1997 - IV ZR 6/97 - VersR 1998, 173 f.). - OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
§ 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (…vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.; OLG Düsseldorf, zfs 2002, 189; 2002, 490 f.; OLG Hamm, NVersZ 2002, 398 ff.). - BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89
Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Als Beginn der Berufsunfähigkeit - und damit Eintritt des Versicherungsfalls - ist dabei der Zeitpunkt zu betrachten, in dem "erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung - Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - erwarten ließ" (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1990 - IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 ff.;… Senat, Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.). - OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
Bedeutung der Vereinbarung einer befristeten Kulanzleistung bei Ungewissheit der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Das OLG Köln hat daher Berufsunfähigkeit bei psychischen Störungen, die die versicherte Person durch Anstrengung ihres Willens und Einsatz ihres Verstandes beherrschen kann, verneint (OLG Köln VersR 2002, 1365). - OLG Saarbrücken, 19.05.1993 - 5 U 56/92
Berufsunfähigkeit; Arglistig; Täuschung; Gesundheitsangabe; Teilanfechtung; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Als Beginn der Berufsunfähigkeit - und damit Eintritt des Versicherungsfalls - ist dabei der Zeitpunkt zu betrachten, in dem "erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung - Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - erwarten ließ" (…vgl. BGH, Urt. v. 21.03.1990 - IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 ff.; Senat, Urt. v. 19.05.1993 - 5 U 56/92 - VersR 1996, 488 ff.). - OLG Frankfurt, 28.02.2001 - 7 U 22/00
Unfallversicherung: Ernsthafte Interessengefährdung durch wahrheitswidrige …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Der Senat hat in einer Entscheidung Berufsunfähigkeit verneint, wenn die versicherte Person ihre Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare, nach unangegriffener sachverständiger Feststellung keine Nebenwirkungen verursachender Einnahme von Medikamenten wieder herzustellen oder zu erhalten in der Lage ist (OLG Saarbrücken VersR 2002, 302) und einem Versicherungsnehmer in einem anderen Fall nach Treu und Glauben versagt, sich auf eine Erkrankung - Rückenbeschwerden - zu berufen, wenn das Leiden durch einfache vorsorgende und begleitende Maßnahmen (krankengymnastische Übungen) zu bewältigen ist (OLG Saarbrücken VersR 2005, 63). - OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05
Dabei ist weder auf die Prognose der die versicherte Person in der Vergangenheit behandelnden Ärzte noch auf ihren Zustand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen, sondern vielmehr darauf, wann nach sachverständiger Einschätzung ein gut ausgebildeter, wohl informierter und sorgfältig handelnder Arzt nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft erstmals einen Zustand der versicherten Person als gegeben angesehen hätte, der keine Besserung mehr erwarten ließ (Senat, Urt.v. 26.1.2005 - 5 U 356/04-42 - VersR 2005, 922 {n.rkr.}; Urt.v. 20.4.2005 - 5 U 463/01 - 34 n.v.). - BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03
Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …
- OLG Saarbrücken, 23.07.2004 - 5 U 683/03
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Obliegenheit zur Heilbehandlung; Ausübung …
- OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06
Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast …
Die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit, nämlich u. a. Krankheit und Kräfteverfall bleiben jedoch ärztlich nachzuweisen (vgl. OLG Saarbrücken r + s 2006, 293).Entsprechendes gilt für den Fall, dass nach Feststellung einer psychischen Störung die Leistungsfähigkeit durch eine zumutbare, (z. B. medikamentöse) Therapie oder einfache versorgende und begleitende Maßnahmen hergestellt werden kann (OLG Saarbrücken r + s 2006, 293).
- OLG Saarbrücken, 17.10.2006 - 5 W 258/06
Unterlassungsanspruch gegen Durchführung von Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung …
Der Senat hat zwar - worauf die angefochtene Entscheidung zu ihrer Begründung hinweist - mehrfach entschieden, dass eine versicherte Person nicht infolge Krankheit außerstande ist, ihre bisherige berufliche Tätigkeit fortzuführen, wenn sie in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise im Alltag selbstverständliche , keine gesundheitlichen Risiken bergende und ohne weiteres zumutbare Maßnahmen, die Benutzung von Hilfsmitteln oder die Inanspruchnahme ärztlicher Unterstützung, unterlässt (Senat, B.v. 25.1.2006 5 U 28/05 OLGR 2006, 582). - OLG Saarbrücken, 28.06.2006 - 5 U 52/06
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Selbstbindung durch Leistungsanerkenntnis
§ 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob , in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (…BGH, Urt. v. 17.2.1993, IV ZR 206/91, VersR 1993, 562 ff; Senat, Urt. v. 25.1.2006, 5 U 28/05-3, m.w.N.). - KG, 24.07.2020 - 6 U 157/18
Auslegung spezieller BU-Bedingungen einer überbetrieblichen Pensionskasse; …
Seine Berufsunfähigkeit beruht dann nicht - wie auch nach den hier geltenden Bedingungen erforderlich - auf den gesundheitlichen Leiden des Versicherten, sondern auf seiner inneren Haltung und Entscheidung (Richter, Private Berufsunfähigkeitsversicherung, S. 79 f.; i.d.S. ebenfalls: OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.01.2016 - 5 U 286/11 -, Rz. 68 nach juris, VersR 2016, 1103; Urteil vom 25.01.2006 - 5 U 28/05 -, Rz. 68 nach juris, RuS 2006, 293; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 46 Rn.83 ff.; Wendt in Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 2017, § 2 BUV Rn. 301 ff.; Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 29 ff., 33; Neuhaus, Berufsunfähigkeits-Versicherung, 4. Aufl., Kaps. - OLG Düsseldorf, 23.03.2018 - 4 U 110/16
BU-Versicherung; Ununterbrochene Unfähigkeit zur Berufsausübung
Gegen die Wirksamkeit der Klausel bestehen daher keine durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Februar 2007 - IV ZR 46/06 -, Rn. 25, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 U 28/05 - 3 -, juris, OLG Karlsruhe, Urteil vom 03. März 2016 - 12 U 5/15 -, juris, OLG Köln, Urteil vom 29. Januar 2016 - 20 U 9/14 -, juris, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12. August 2015 - 5 U 53/13 -, juris, OLG Hamm, Urteil vom 27. Juni 2014 - I-20 U 82/12, 20 U 82/12 -, juris, Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 25. Juni 2010 - 3 U 60/09 -, juris).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Schadensersatz aus Schiffskollision: Beweislast für Fehlverhalten des Schiffsführers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 2 BGB; § 831 BGB; § 734 HGB; § 735 HGB; § 2 Abs. 1 SeeSchStrO; § 23 SeeSchStrO; § 25 Abs. 5 SeeSchStrO
Verteilung der Beweislast hinsichtlich des Fehlverhaltens eines Schiffsführers bei einer Schiffskollision; Anwendung der vom Bundesgerichtshof (BGH) für den Bereich der Binnenschifffahrt angenommenen Umkehrung der Beweislast auch auf den Geltungsbereich der ... - Wolters Kluwer
Verteilung der Beweislast hinsichtlich des Fehlverhaltens eines Schiffsführers bei einer Schiffskollision; Anwendung der vom Bundesgerichtshof (BGH) für den Bereich der Binnenschifffahrt angenommenen Umkehrung der Beweislast auch auf den Geltungsbereich der ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
SeeSchStrO § 23; HGB § 734; HGB § 735
Zur Beweislast für das Fehlverhalten des Schiffsführers bei einer Schiffskollision im Wattenmeer - rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1
Beweislast für Fehlverhalten des Schiffsführers bei einer Schiffskollision - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aurich, 19.05.2005 - 4 O 1500/01
- OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1566
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.04.1987 - II ZR 175/86
Seitenabstand beim Überholen auf einer Seeschiffahrtsstraße
Auszug aus OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05
Eine Übertragung auf den Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßenordnung hat der BGH in seinem Urteil vom 27.04.1987 (II ZR 175/86 in LM SeeschiffahrtsStrO Nr. 8) ausdrücklich offen gelassen. - BGH, 12.05.1960 - II ZR 208/58
Auszug aus OLG Oldenburg, 07.02.2006 - 9 U 25/05
Die Umkehr der Beweislast, die der Bundesgerichtshof für den Bereich der Binnenschifffahrt angenommen hat (vgl. BGH II ZR 208/58 in VersR 1960, 594 ff), greift nicht.
Rechtsprechung
KG, 21.02.2006 - 6 U 145/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche aus Beratungsverschulden im Falle der Vermittlung eines Premium-Depots bei einer Offshoregesellschaft; Auftrag, die auf Depots eingehenden Kundengelder für gemeinsame Rechnung der Kunden in US-Aktien anzulegen; Vorliegen einer ...
- zbb-online.com (Leitsatz)
WpHG § 2 Abs. 3 und Abs. 3a; § 37a
Zur Anwendung von § 37a WpHG auf Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden im Falle der Vermittlung eines "Premium-Depots" bei einer Offshoregesellschaft zwecks Anlage der Kundengelder in US-Aktien
Verfahrensgang
- LG Berlin - 10 O 291/05
- KG, 21.02.2006 - 6 U 145/05
- KG, 24.03.2006 - 6 U 145/05
Papierfundstellen
- WM 2006, 1013
Rechtsprechung
OLG Jena, 07.09.2005 - 6 W 491/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Rechtsschutz gegen Gesellschafterversammlung
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Beschlussfassung, einstweilige Verfügung, Einziehung, Geschäftsanteil, Gesellschafterversammlung, Gesellschaftsrecht
Papierfundstellen
- DB 2006, 551