Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 05.02.2007 | KG, 14.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7381
OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05 (https://dejure.org/2006,7381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2006 - 4 U 94/05 (https://dejure.org/2006,7381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2006 - 4 U 94/05 (https://dejure.org/2006,7381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 1 BGB, § 9 Nr 3 VOB/A
    Öffentlicher Bauauftrag: Auslegung der Leistungsbeschreibung; vorvertragliche Pflichtverletzung des Auftraggebers; Bieterschutz bei der Angebotswertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen bei öffentlichen Ausschreibungen aus der Sicht der möglichen Bieter als Empfängerkreis; Anspruch auf weitergehende Vergütung wegen unklarer Formulierung der Leistungszeit in den Grundpositionen der Leistungsbeschreibung; Pflicht zur ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch wegen unklarer Leistungsbeschreibung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Unklare Leistungsbeschreibung - Schadenersatz

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzanspruch der Baufirma wegen unklarer Leistungsbeschreibung? (IBR 2007, 15)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bieterschutz bei unauskömmlich niedrigem Gesamt- und Einheitspreis? (IBR 2007, 39)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auslegung der Leistungsbeschreibung als sinnvolles Ganzes (IBR 2007, 14)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergütung von Leistungsänderungen, Kalkulationsirrtum und Mischkalkulation (IBR 2007, 600)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 124
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
    Denn bei einem Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung von Pflichten im Ausschreibungsverfahren kann der geschädigte Bieter grundsätzlich auch das Erfüllungsinteresse verlangen, das heißt er kann verlangen so gestellt zu werden, als habe er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Zuschlag zu bestimmten Bedingungen erhalten (BGH NJW 1993, 520; Ingenstau/Korbion o.a.O. Einl. Rn. 69).
  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79

    Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
    Ein Bieter kann sich darum nicht darauf berufen, dass sein Angebot nach dieser Vorschrift nicht zum Zuschlag hätte führen dürfen (BGH NJW 1980, 180 zu § 25 Nr. 2 VOB/A (1973); Ingenstau/Korbion, o.a.O., § 25 VOB/A Rz. 66).
  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
    Dieser Nachfragepflicht wird überwiegend bieterschützende Funktion beigemessen (OLG Jena BauR 2000, 396; Ingenstau/Korbion, o.a.O. § 25 VOB/A Rz. 67).
  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
    Die Angriffe in der Berufungsbegründung rechtfertigen keine andere Beurteilung: Leistungsbeschreibungen sind bei öffentlichen Ausschreibungen, vergleichbar Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus der Sicht der möglichen Bieter als Empfängerkreis auszulegen (BGH NJW-RR 1993, 1109).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 107/86

    Erkundigungspflichten des Bieters vor Abgabe des Angebots

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2006 - 4 U 94/05
    Denn ein Auftragnehmer darf ein erkennbar lückenhaftes oder widersprüchliche Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muss die sich daraus ergebenden Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1987, 1306; vgl. auch Ingenstau/Korbion, o.a.O., VOB/A § 9 Rdn. 8 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Zur Leistungsbeschreibung zählten neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch Bauzeichnungen (OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006, Az. 4 U 94/05, zitiert nach Juris, Rn. 20).

    Zur Leistungsbeschreibung zählen neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch die Bauzeichnungen (BGH, Urteil vom 22.04.1993, VII ZR 118/92, NJW-RR 1993, 1109; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006, 4 U 94/05, BauR 2007; OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011, 6 U 1798/10, IBR 2012, 499, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.04.2012, VII ZR 149/11), die Detailplanung und überhaupt sämtliche Vertragsunterlagen (Ingenstau/Korbion-Keldungs, a.a.O., § 1 Nr. 2 VOB/B, Rn. 5).

  • OLG Frankfurt, 06.03.2013 - 11 Verg 7/12

    Vergaberecht: Auskömmlichkeit von Angeboten; Ausschluss nicth wirtschaftlicher

    Die Pflicht zur Aufklärung bei unangemessen niedrigen Preisen ist bieterschützend (OLG Frankfurt, IBR 2007, 39).
  • LG Karlsruhe, 12.01.2018 - 6 O 285/14

    VOB-Vertrag mit dem öffentlichen Auftraggeber über einen Autobahnbau: Anspruch

    Zur Leistungsbeschreibung zählen neben Baubeschreibung, Leistungsverzeichnis einschließlich abstrakter Vorbemerkungen, Probestücken usw. insbesondere auch die Bauzeichnungen (BGH, Urteil vom 22.04.1993 - VII ZR 118/92 -, NJW-RR 1993, 1109, OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 aaO; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 94/05 -, BauR 2007; OLG Dresden, Urteil vom 31.05.2011 - 6 U 1798/10 -, IBR 2012, 499), die Detailplanung und überhaupt sämtliche Vertragsunterlagen (OLG Düsseldorf, aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11874
OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06 (https://dejure.org/2007,11874)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.02.2007 - 14 W 78/06 (https://dejure.org/2007,11874)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Februar 2007 - 14 W 78/06 (https://dejure.org/2007,11874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Schadensersatz aus Verkehrsunfall; mutwillige Rechtsverfolgung bei Klageerhebung ohne Ausschöpfung außergerichtlicher Einigungsmöglichkeiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 114 ZPO
    Berechtigung einer Haftpflichtversicherung zur persönlichen Besichtigung eines unfallbeteiligten PKW; Verpflichtung des Halters eines verunfallten Fahrzeugs zur Nachbesichtigung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen; Geltendmachung von Schadensersatz aus einem ...

  • Wolters Kluwer

    Berechtigung einer Haftpflichtversicherung zur persönlichen Besichtigung eines unfallbeteiligten PKW; Verpflichtung des Halters eines verunfallten Fahrzeugs zur Nachbesichtigung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen; Geltendmachung von Schadensersatz aus einem ...

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe - mutwillige Klageerhebung; Vorrangigkeit außergerichtlicher Streitbeilegung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03

    Prozesskostenhilfe für den eine Trennungsvereinbarung betreffenden gerichtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06
    In diesem Sinne handelt eine Partei schon mutwillig, wenn sie den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet (vgl. entsprechend OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1533).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06
    Erforderlich ist nur eine weitgehende Angleichung (vgl. BVerfG NJW 2003, 3190 [unter II.1 a) der Entscheidungsgründe]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06
    Für diesen Fall ist es geboten, Vorkehrungen zu treffen, die auch Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu Gericht ermöglichen (vgl. BVerfGE 81, 347 = NJW 1991, 413 [unter I. 1. der Entscheidungsgründe]).
  • OLG Hamm, 12.04.2001 - 1 WF 49/01

    Zur Prozessfähigkeit eines im Ausland lebenden ausländischen Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06
    In diesem Sinne handelt eine Partei schon mutwillig, wenn sie den kostspieligeren von zwei gleichwertigen prozessualen Wegen beschreitet (vgl. entsprechend OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1533).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Celle, 05.02.2007 - 14 W 78/06
    Von Verfassungs wegen ist dabei aber lediglich verlangt, dass der armen Partei eine Prozessführung nicht unmöglich gemacht wird (vgl. nur BVerfGE 78, 104 = NJW 1988, 2231).
  • LG Berlin, 13.07.2011 - 42 O 22/10

    Das Recht auf Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeugs

    Weder das OLG Celle (14 W 78/06) noch das OLG Düsseldorf (1 U 122/92 ) haben ein generelles Nachbesichtigungsrecht des Haftpflichtversicherers angenommen.
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Rechtsprechung
   KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3768
KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06 (https://dejure.org/2006,3768)
KG, Entscheidung vom 14.11.2006 - 1 W 343/06 (https://dejure.org/2006,3768)
KG, Entscheidung vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 (https://dejure.org/2006,3768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Akteneinsicht zur Prüfung von Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung; Erhebung einer Beschwerde in Vollmacht einer anderen Person; Widerruf ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht, Widerruf einer Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 118
  • FamRZ 2007, 1041
  • Rpfleger 2007, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nur im Rahmen des Aufgabenkreises "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, oder bei einer Betreuung für sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen - "Totalbetreuung" - ist der Betreuer ohne weiteres auch zum Widerruf einer Vollmacht berechtigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1550; FamRZ 2002, 1220; OLG Köln, OLG-Report 2001, 91, 92; vgl. auch Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1896 BGB, Rdn. 25; Bauer, in: HK-BUR, Loseblatt Stand Februar 2006, § 1896 BGB, Rdn. 258; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdn. 37).
  • KG, 27.09.2005 - 1 W 169/04

    Betreuung: Weitere Beschwerde gegen die Aufhebung der Betreuung und gleichzeitige

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Denn die Beschwerdeführerin könnte im Namen der Betroffenen aufgrund der ihr erteilten notariellen Vollmacht vom 14. November 2003 eine solche Beschwerde im Namen der Betroffenen erheben (Senat, Beschluss vom 27. September 2005 - 1 W 169/04, BtPrax 2006, 39 = FGPrax 2006, 18).
  • OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05

    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    c) Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München, OLG-Report 2006, 62).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 163/03

    Einverständnis des Betroffenen mit der Bestellung eines Betreuers -

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Beschwerde und ggf. die weitere Beschwerde eröffnet, weil es sich bei der Entscheidung über die Akteneinsicht nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine gerichtliche Verfügung handelt (Senat, Beschluss vom 4. April 1978 - 1 W 1331/87 - Rpfleger 1978, 253; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 - FGPrax 2006, 122; Beschluss vom 14. März 2006 - 1 W 445/04, OLG-Report 2006, 576 = BtPrax 2006, 118; OLG Zweibrücken OLG-Report 2003, 111; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 34; Rdn. 13).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Dabei kommt es nicht auf die Frage an, ob der Vorsorgebevollmächtigte berechtigt ist, im eigenen Namen Beschwerde gegen eine Betreuerbestellung zu erheben (so OLG Zweibrücken, FGPrax 2002, 260; a.A. aber BayObLG FGPrax 2003, 171; BayObLG, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 3z BR 163/03; Juris, Rdn. 12).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 34, Rdn. 5); es reicht im Allgemeinen aus, dass vernünftiges Verhalten durch die Aktenkenntnis beeinflusst werden kann (BayObLGZ 1997, 315, 318; BayObLG-Report 2005, 54).
  • OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 128/00

    Keine Vollmacht des Betreuers zum Widerruf einer Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06
    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nur im Rahmen des Aufgabenkreises "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, oder bei einer Betreuung für sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen - "Totalbetreuung" - ist der Betreuer ohne weiteres auch zum Widerruf einer Vollmacht berechtigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1550; FamRZ 2002, 1220; OLG Köln, OLG-Report 2001, 91, 92; vgl. auch Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1896 BGB, Rdn. 25; Bauer, in: HK-BUR, Loseblatt Stand Februar 2006, § 1896 BGB, Rdn. 258; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdn. 37).
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Sie bedarf vielmehr einer besonderen Zuweisung als eigenständiger Aufgabenkreis (vgl. LG Meiningen FamRZ 2015, 955, 956; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1592; Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 BGB Rn. 107; HK-BUR/Bauer [Stand: Februar 2015] § 1896 BGB Rn. 259 für den Regelbetreuer; anders noch BayObLG FamRZ 1994, 1550; OLGR Köln 2001, 91, 92; KG FamRZ 2007, 1041 sowie offenbar Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 337).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 339/13

    Betreuungssache: Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer

    Der Kontrollbetreuer überwacht den oder die Vorsorgebevollmächtigten und ist gegebenenfalls sogar zum Widerruf der Vorsorgevollmacht berechtigt und verpflichtet (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats zum RegE des BtG BT-Drucks. 11/4528 S. 226; vgl. auch KG FamRZ 2007, 1041; BayObLG FamRZ 2002, 1220, 1221; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 247 mwN; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 337; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: Februar 2013] § 1896 BGB Rn. 262; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rn. 37; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. August 2008] § 1896 BGB Rn. 205).
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 530/07

    Betreuung: Beschwerdebefugnis des Bevollmächtigten nach Widerruf der

    Der Widerruf war wirksam, denn auf Grund des Beschlusses des Vormundschaftsgerichts vom 5. März 2007 umfasste der Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2 auch den Widerruf dieser notariellen Vollmacht, so dass er insoweit zur Vertretung der Betroffenen berechtigt war, § 1902 BGB (vgl. Senat, Beschluss in dieser Sache vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, Rpfleger 2007, 263 = OLGReport 2007, 309 = FamRZ 2007, 1041 = FGPrax 2007, 118).

    Der Senat hat in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 14. November 2006 (1 W 343/06, a.a.O.) offengelassen, welcher Auffassung zuzustimmen ist.

  • AG Unna, 24.01.2014 - 7 XVII 339/11

    Bestellung eines Betreuers bei Ungeeignetheit des Bevollmächtigten; Erteilung

    Ein Betreuer ist nur dann zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht befugt, wenn ihm sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen oder wenigstens auch der Aufgabenkreis Geltendmachung von Rechten des Beteuten gegenüber dem Betreuer oder Widerruf der Vollmacht übertragen worden ist (KG, FGPrax 2009, 108; KG, FamRZ 2007, 1041 m.w.N.).
  • KG, 03.02.2009 - 1 W 531/07

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Bevollmächtigten gegen die Bestellung eines

    Der Widerruf war wirksam, denn auf Grund des Beschlusses des Vormundschaftsgerichts vom 5. März 2007 umfasste der Aufgabenkreis des Beteiligten zu 2 auch den Widerruf dieser notariellen Vollmacht, so dass er insoweit zur Vertretung der Betroffenen berechtigt war, § 1902 BGB (vgl. Senat, Beschluss in dieser Sache vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, Rpfleger 2007, 263 = OLGReport 2007, 309 = FamRZ 2007, 1041 = FGPrax 2007, 118).

    Der Senat hat in seinem in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 14. November 2006 (1 W 343/06, a.a.O.) offengelassen, welcher Auffassung zuzustimmen ist.

  • KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08

    Betreuung: (Un-)Geeignetheit eines Betreuers

    Ein Betreuer ist nur dann zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht befugt, wenn ihm sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen oder wenigstens auch der Aufgabenkreis "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, übertragen worden ist (Senat, Beschluss vom 14. November 2006 - 1 W 343/06 -, FamRZ 2007, 1041).
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