Rechtsprechung
   OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07   

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OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07 (https://dejure.org/2008,3278)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2008 - 1 UF 397/07 (https://dejure.org/2008,3278)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 1 UF 397/07 (https://dejure.org/2008,3278)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB §§ 1605 Abs. 1 S. 1, 1360, 1360a
    Zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten, Auskunft, Familienunterhalt, Ehegatte, Volljähriges Kind

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Unterhaltspflichtigen zur Erteilung von Auskunft über die Einkommensverhältnisse seines Ehepartners; Bloßer Anspruch auf grobe Information hinsichtlich der Einkommensverhältnisse des Ehepartners eines Unterhaltspflichtigen wegen rechtlicher ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB §§ 1605 Abs. 1 S. 1, 1360, 1360a
    Zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten, Auskunft, Familienunterhalt, Ehegatte, Volljähriges Kind

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Auskunftspflicht auch über Einkommensverhältnisse des Ehegatten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen über Einkommensverhältnisse des Ehegatten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt: Auskunftspflicht auch über Einkommensverhältnisse des Ehegatten

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Auskunftspflicht: Unterhaltsschuldner muß grobe Auskunft über Einkommen seines Ehegatten erteilen

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftspflicht: Unterhaltsschuldner muss grobe Auskunft über Einkommen seines Ehegatten erteilen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 411
  • FamRZ 2009, 891
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZR 229/00

    Zur Auskunftspflicht im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 07.05.2003, XII ZR 229/00; FamRZ 2003, 1836 - zum Elternunterhalt) hat der Unterhaltsverpflichtete nicht nur über seine eigenen Einkommensverhältnisse Auskunft zu erteilen, sondern - falls dies von ihm verlangt wird - zusätzlich Angaben über die Einkünfte seiner Ehefrau zu machen, jedenfalls soweit diese erforderlich sind, um deren Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.

    So hat der BGH in seinem Urteil vom 07.05.2003 (a.a.O.) darauf verwiesen, dass hinsichtlich eines etwaigen Verlangens auf Vorlage von gemeinsamen Steuerbescheiden Angaben, die ausschließlich die Ehefrau betreffen, nicht zu offenbaren sind und deshalb unkenntlich gemacht werden können (vgl. hierzu auch Anmerkung von Strohal, FamRZ 2003, 1839).

    Denn bislang ist ein Auskunftsanspruch des Unterhaltspflichtigen über die Einkommensverhältnisse seines Ehegatten nur im Rahmen des Elternunterhalts vom BGH (FamRZ 2003, 1836) bejaht worden.

  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Entsprechend dem Urteil des BGH vom 29.10.2003, Az.: XII ZR 115/01, sei bei der Ermittlung des für die Unterhaltsbemessung zur Verfügung stehenden Einkommens auch der Anspruch auf Familienunterhalt zu berücksichtigen.

    Denn durch letzteren wird auch die eigene finanzielle Lage des Unterhaltsverpflichteten beeinflusst (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2004, 24).

    Seinem Umfang nach umfasst er gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haushaltsführung und die Deckung der persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und der gemeinsamen Kinder erforderlich ist (vgl. BGH, FamRZ 2004, 24).

  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 197/02

    Bemessung der Barunterhaltspflicht für Kinder aus erster Ehe, wenn der

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Darauf hat der BGH insbesondere im Rahmen seiner Hausmannrechtsprechung (FamRZ 2006, 1010, 1013 f. und FamRZ 2006, 1827, 1828) sowie seiner Rechtsprechung zum Elternunterhalt (FamRZ 2004, 370, 372) hingewiesen.

    Hierbei ist allerdings zu beachten, dass auch der dem Beklagten unter Wahrung des Ehegattenselbstbehaltes seiner Ehefrau geschuldete Familienunterhalt nur bis zur Höhe des Taschengeldes, welches mit 5 % bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens anzunehmen ist (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608), für die Unterhaltsansprüche des Klägers herangezogen werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1827).

  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 140/96

    Taschengeld eines EhegattenTaschengeld eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Hierbei ist allerdings zu beachten, dass auch der dem Beklagten unter Wahrung des Ehegattenselbstbehaltes seiner Ehefrau geschuldete Familienunterhalt nur bis zur Höhe des Taschengeldes, welches mit 5 % bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens anzunehmen ist (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608), für die Unterhaltsansprüche des Klägers herangezogen werden kann (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1827).

    Denn nur dieser Teil des Familienunterhalts ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608) und führt nur in diesem Umfang zu eigenen Einkünften des Beklagten, welche neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den Unterhalt des Klägers eingesetzt werden können, sofern sein notwendiger Selbstbehalt durch den übrigen Anspruch auf Familienunterhalt gesichert ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 472).

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    So wird dem Berechtigten daher lediglich aus § 1353 BGB ein Anspruch auf "grobe Information" zugebilligt (vgl. BGH, FamRZ 2001, 23; Wendl/Staudigl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlicher Praxis, 6. Aufl., § 1 Rdn. 664 m.w.N.; a.A. OLGR München 2000, 123), was sich auch im Umfang der Auskunftsverpflichtung nach § 1605 BGB niederschlagen muss.
  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Zutreffend hebt der Kläger darauf ab, dass der Unterhaltsanspruch des Beklagten gegen seine Ehefrau bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742; OLG Jena, OLG-NL 2006, 11).
  • BGH, 17.12.2003 - XII ZR 224/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Darauf hat der BGH insbesondere im Rahmen seiner Hausmannrechtsprechung (FamRZ 2006, 1010, 1013 f. und FamRZ 2006, 1827, 1828) sowie seiner Rechtsprechung zum Elternunterhalt (FamRZ 2004, 370, 372) hingewiesen.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Denn nur dieser Teil des Familienunterhalts ist auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet (vgl. BGH, FamRZ 1998, 608) und führt nur in diesem Umfang zu eigenen Einkünften des Beklagten, welche neben dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit für den Unterhalt des Klägers eingesetzt werden können, sofern sein notwendiger Selbstbehalt durch den übrigen Anspruch auf Familienunterhalt gesichert ist (vgl. BGH, FamRZ 1987, 472).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2007 - 10 UF 96/07

    Güterrecht: Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Der Regelung des § 1386 Abs. 3 BGB liegt die aus § 1353 BGB folgende Verpflichtung der Ehegatten zu Grunde, sich während des Bestehens der Ehe wechselseitig über den Bestand des eigenen Vermögens zu informieren, wobei die Unterrichtung jedoch stets nur in groben Zügen, also im Sinne eines Überblicks mit groben Rastern, zu erfolgen hat (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2007, 10 UF 96/07 - zitiert nach juris) und die Vorlage von Unterlagen nicht geschuldet wird (vgl. hierzu im Einzelnen Staudinger/Thiele, BGB, 12. Aufl., § 1386, Rdn. 23; MüKo/Koch, BGB, 4. Aufl., § 1386, Rdn. 25).
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 397/07
    Zutreffend hebt der Kläger darauf ab, dass der Unterhaltsanspruch des Beklagten gegen seine Ehefrau bei der Beurteilung seiner Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 590, 591; FamRZ 2002, 742; OLG Jena, OLG-NL 2006, 11).
  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 124/08

    Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen einen wiederverheirateten

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in OLGR Jena 2008, 823 veröffentlicht ist, hat angenommen, dass dem Kläger gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf grobe Information über die Einkommensverhältnisse seiner Ehefrau zustehe (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.09.2008 - 12 U 73/08   

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https://dejure.org/2008,5765
OLG Karlsruhe, 16.09.2008 - 12 U 73/08 (https://dejure.org/2008,5765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.2008 - 12 U 73/08 (https://dejure.org/2008,5765)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 2008 - 12 U 73/08 (https://dejure.org/2008,5765)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Krankentagegeldversicherung: Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses nach Vollendung des 65. Lebensjahres; Verwirkung des Leistungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Krankentagegeldversicherungen hinsichtlich der Beendigung des Versicherungsverhältnisses; Unangemessene Benachteiligung durch Klausel mit dem Inhalt der Beendigung einer Krankentagegeldversicherung mit dem Bezug von ...

  • Judicialis

    VVG § 196; ; VVG § 208; ; MB/KT 94 § 15

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKT 94 § 15
    Klausel über Beendigung des Versicherungsschutzes spätestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres ist wirksam

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    VVG § 196; VVG § 208; MB/KT § 15
    Formularmäße Bestimmung der Beendigung einer Krankentagegeldversicherung mit Bezug von Altersrente spätestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 204
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2008 - 12 U 73/08
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2008 - 12 U 73/08
    Die Vorschrift ist abdingbar (BGHZ 84, 268, 277).
  • OLG Köln, 21.10.1993 - 5 U 18/93

    §§ 7 S. 1, 15 Buchst. c MBKT 78 verstoßen nicht gegen AGBG-Vorschriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.2008 - 12 U 73/08
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln VersR 1994, 165 f.; OLG Düsseldorf r+s 1999, 81, 82; zustimmend Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 15 MB/KT 94 Rdn. 28a; Wilmes in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 3. Aufl. § 15 MB/KT Rdn. 33; Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch § 45 Rdn. 49), der sich der Senat anschließt, benachteiligt eine Klausel, die eine Beendigung einer Krankentagegeldversicherung mit dem Bezug von Altersrente, spätestens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten vorsieht, denselben nicht unangemessen und verstößt daher nicht gegen § 307 BGB.
  • OLG Frankfurt, 14.05.2014 - 7 U 129/13

    Voraussetzungen für den Abschluss einer neuen Krankentagegeld-Versicherung nach §

    Die in § 15 Abs. 1 c MB/KT getroffene Vereinbarung, nach der die Krankentagegeldversicherung wegen des Bezugs von Altersrente endet, hält auch einer Wirksamkeitskontrolle stand (Senat, Urteil vom 23.11.2012, Az. 7 U 256/10; OLG Köln, Urteil vom 21.10.1993, Az. 5 U 19/93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.1998, Az. 4 U 76/97; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.09.2008, Az. 12 U 73/08; zitiert nach Juris; zustimmend Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 15 MB/KT 94 Rn. 28 a; Bach/Moser/Wilmes, a. a. O., § 15 MB/KT Rn. 33; Langheid/Wandt/Hütt, a. a. O., § 196 Rn. 7) und wurde vom Bundesgerichtshof bislang nicht beanstandet (Urteil vom 12.07.1989, Az. IVa ZR 201/88; Urteil vom 25.01.1989, Az. IVa ZR 178/87; zitiert nach Juris).
  • KG, 13.10.2009 - 27 W 98/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei

    Die nach dem Urteil des Kammergerichts vom 25. Juni 2009 - 12 U 73/08 - von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf 2.940,14 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 10. Juli 2009 festgesetzt.

    Der Beklagte ist durch das Urteil des Kammergericht vom 25. Juni 2009 - 12 U 73/08 - vollumfänglich unterlegen.

  • OLG Frankfurt, 23.11.2012 - 7 U 256/10

    Kein Anspruch auf Krankentagegeld ab Zeitpunkt vorgezogener Rentenzahlung durch

    55 Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Köln, Urteil vom 21.10.1993, Az. 5 U 19/93; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.1998, Az. 4 U 76/97; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.09.2008, Az. 12 U 73/08; zitiert nach Juris; zustimmend Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage 2004, § 15 MB/KT 94 Rn. 28 a; Bach/Moser/Wilmes, a. a. O., § 15 MB/KT Rn. 33; Langheid/Wandt/Hütt, a. a. O., § 196 Rn. 7) benachteiligt eine Klausel, die eine Beendigung einer Krankentagegeldversicherung mit dem Bezug von Altersrente, spätestens jedoch mit Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten, vorsieht, denselben nicht unangemessen und verstößt daher nicht gegen § 307 BGB.
  • OLG Dresden, 23.11.2018 - 4 U 1255/18

    Rechtsfolgen einer Klageerweiterung nach Schluss der mündlichen Verhandlung

    d) Die Regelung in § 15 I lit. c) verstößt weder gegen die §§ 305 ff BGB noch gegen das Befristungsverbot des § 195 Abs. 1 VVG, weil die Krankentagegeldversicherung bei Bezug einer Altersrente nicht mehr die notwendige Ersetzungsfunktion hat (vgl. Bach/Moser a. a. O. § 15 MB/KT Rdnr. 33, OLG Karlsruhe VersR 2009, 204).
  • OLG Nürnberg, 13.09.2012 - 8 U 760/12

    Krankentagegeldversicherung - Neuabschluss bei Bezug Altersrente

    Die Regelung verstößt auch nicht gegen §§ 305 ff BGB, wie bereits mehrfach entschieden wurde (OLG Köln VersR 1994, 165; OLG Karlsruhe VersR 2009, 204).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4837
OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,4837)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.04.2008 - 6 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,4837)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. April 2008 - 6 WF 19/08 (https://dejure.org/2008,4837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erstattung einer anwaltlichen Terminsgebühr aus der Staatskasse i.F.d. Erstreckung einer Beiordnung in einer Ehesache auf den Abschluss eines Vergleichs in Folgesachen

  • Judicialis

    RVG § 48 Abs. 3 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 48 Abs. 3 S. 1
    Terminsgebühr aus der Staatskasse bei Erstreckung der Beiordnung eines Rechtsanwalts in einer Ehesache auf den Abschluss eines Vergleichs in bestimmten Folgesachen nach § 48 Abs. 3 S. 1 RVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3150
  • FamRZ 2009, 143
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 18.01.2008 - 8 WF 12/08

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Prozesskostenhilfeanwalt in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08
    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe nicht auch die Terminsgebühr erfasste, da diese - in Bezug auf nicht anhängige Folgesachen - sonst von der bedürftigen Partei selbst aufgebracht werden müsste (OLG Stuttgart, AnwBl. 2008, 303; OLG Köln, AGS 2007, 547; Schneider, AGS 2004, 380; RVG-professionell, 2006, 60; Volpert, RVG-professionell 2007, 8; vgl. auch OLG Koblenz, Jur Büro 2006, 473).
  • OLG Saarbrücken, 06.03.2006 - 6 WF 62/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Streitwertbemessung im Rahmen der Bewilligung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08
    Maßgebend für die aus der Landeskasse nach §§ 45 ff RVG zu zahlende Vergütung ist allein, in welchem Umfang die Beiordnung erfolgt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. März 2006 - 6 WF 62/05 - ).
  • OLG Köln, 17.09.2007 - 25 WF 204/07

    Gerichtszuständigkeit für Erinnerungen des Rechtsanwalts gegen die Festsetzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.04.2008 - 6 WF 19/08
    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe nicht auch die Terminsgebühr erfasste, da diese - in Bezug auf nicht anhängige Folgesachen - sonst von der bedürftigen Partei selbst aufgebracht werden müsste (OLG Stuttgart, AnwBl. 2008, 303; OLG Köln, AGS 2007, 547; Schneider, AGS 2004, 380; RVG-professionell, 2006, 60; Volpert, RVG-professionell 2007, 8; vgl. auch OLG Koblenz, Jur Büro 2006, 473).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 248/16

    Verfahrenskostenhilfe in einer Familiensache: Vergütungsanspruch des

    Aufgrund des Wortlauts des § 48 Abs. 3 Satz 1 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 gültigen Fassung wurden in der Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen insbesondere dazu vertreten, ob die gesetzliche Ausdehnung der in einer Ehe- oder Partnerschaftssache bewilligte Verfahrenskostenhilfe zur Folge hat, dass der beigeordnete Rechtsanwalt neben der Einigungsgebühr auch die Differenzterminsgebühr von der Staatskasse erstattet verlangen kann (ablehnend: OLG Brandenburg FamRZ 2005, 1264; OLG München FamRZ 2009, 1779 und OLG Hamm Beschluss vom 25. Februar 2012 - 6 WF 109/12 - juris; bejahend: OLG Köln FamRZ 2008, 707; OLG Stuttgart FamRZ 2008, 1010 und OLG Saarbrücken FamRZ 2009, 143).
  • OLG Koblenz, 15.10.2008 - 7 WF 803/08

    Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts: Anspruch auf eine

    Während das vom Beschwerdeführer zitierte OLG Bamberg (OLGR 2008, 662) nur die Einigungsgebühr als erstattungsfähig ansieht, gewähren das OLG Köln (FamRZ 2008, 707), das OLG Saarbrücken (Beschluss vom 04.04.2008 - 6 WF 19/08 -, zitiert nach juris) und der 14. Zivilsenat - Kostensenat - des OLG Koblenz (FamRZ 2006, 1691) auch eine Terminsgebühr, letzterer ausdrücklich neben der Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Unternr.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2009 - 10 WF 30/08

    Umfang der nachträglichen Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    Diesem Bestreben würde es zuwiderlaufen, wenn die Prozesskostenhilfe zwar den Abschluss des Vergleichs auch über die Folgesache, nicht aber die im Zuge der vorangegangenen Erörterungen angefallene Terminsgebühr umfasste (vgl. OLG Saarbrücken 04.04.2008, 6 WF 19/08, OLGR 2008, 823; OLG Stuttgart 18.01.2008, 8 WF 12/08, JurBüro 2008, 306; OLG Köln 17.09.2007, 25 WF 204/07, AGS 2007, 547; OLG Koblenz 06.06.2006, 14 W 328/06, JurBüro 2006, 473).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.07.2008 - 14 W 374/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22552
OLG Koblenz, 28.07.2008 - 14 W 374/08 (https://dejure.org/2008,22552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.07.2008 - 14 W 374/08 (https://dejure.org/2008,22552)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 14 W 374/08 (https://dejure.org/2008,22552)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1179
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dass bei dieser Lage dem Interesse der Behörde, einen sozialrechtlich nicht verjährten (dazu sogleich unter 6.) Kostenerstattungsanspruch nicht mehr erfüllen zu müssen, ungeachtet der gesetzlichen Wertung des § 63 Abs. 2 SGB X regelmäßig Vorrang gebührt vor dem Interesse eines Widerspruchsführers an der Aufrechterhaltung der Vertrauensbeziehung zu seinem Bevollmächtigten, ist nicht zu erkennen; das gilt erst Recht, wenn dieser - wie hier - einen Gebührenverzicht nach § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO für den Fall eines erfolglosen Widerspruchs in Aussicht stellt, um dem Widerspruchsführer die Verfolgung seiner Rechte zu erleichtern (ebenso im Ergebnis SG Nordhausen vom 24.4.2017 - S 27 AS 1757/15 - AGS 2017, 435, 437 f; SG Neubrandenburg vom 12.4.2018 - S 12 AS 1010/17 - ASR 2018, 156 RdNr 36 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 7.6.2018 - L 10 AS 360/16 - juris RdNr 29 ff; ebenso zur Kostenerstattung nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO OLG Koblenz vom 28.7.2008 - 14 W 374/08 - MDR 2008, 1179; OLG Frankfurt vom 29.7.2010 - 15 W 18/10 - NJW-RR 2011, 499, 500; aA dagegen Feddern in jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 63 RdNr 84) .
  • SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Somit hat auch ein zur Erstattung verpflichteter Dritter auf einen verjährten Anspruch grundsätzlich zu leisten, solange durch den Berechtigten die Einrede der Verjährung nicht erhoben ist (So für den Fall des prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Verfahren nach § 164 VwGO: BayVGH v. 14.07.2003 - Az. 15 C 03.947; OVG Sachsen v. 08.02.2012 - Az. 5 E 56/10; für den Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO OLG Naumburg v. 29.08.2001 - Az. 13 W 439/11; OLG Frankfurt/Main v. 29.07.2010 - Az. 15 W 18/10; OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08).

    Zu denken ist hier beispielsweise an den Wunsch, auch zukünftig die geschäftliche Beziehung aufrecht zu erhalten, oder schlicht den Wunsch, die erbrachte Leistung trotz des Zeitablaufs vergütet zu sehen (vgl. nur die Erwägungen von OLG Koblenz v. 28.07.2008 - Az. 14 W 374/08 für Vergütungsansprüche eines Sachverständigen).

  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 15 W 18/10

    Kostenfestsetzung: Pflicht zur Verjährungseinrede gegenüber einem Dritten auf

    Eine Pflicht, gerade zu Gunsten eines Prozessgegners gleichwohl die Verjährungseinrede erheben zu müssen, ist bei dieser Sachlage fernliegend, wird bei vergleichbarer Fallgestaltung im übrigen auch sonst von der obergerichtlichen Rechtsprechung abgelehnt (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 28.7.2008 - 14 W 374/08, MDR 2008, 1179; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.3.1996 - W 1/96 RhSch, MDR 1996, 750).
  • OLG Köln, 15.06.2009 - 17 W 26/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrere Rechtsanwälte

    Die etwaige Verjährung der Anwaltsvergütung ist im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann beachtlich, wenn der Mandant selbst sich gegenüber dem Rechtsanwalt auf Verjährung beruft (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.08.2001, 13 W 439/01, BeckRS 2001, 30201916; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2008, 14 W 374/08, BeckRS 2008, 16446 bezüglich der Privatgutachterkosten; Herget in: Zöller, a.a.O., § 104 Rn. 21 "Verjährung").
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