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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.06.2009 - I-16 Wx 19/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8281
OLG Köln, 16.06.2009 - I-16 Wx 19/09 (https://dejure.org/2009,8281)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.06.2009 - I-16 Wx 19/09 (https://dejure.org/2009,8281)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - I-16 Wx 19/09 (https://dejure.org/2009,8281)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Kontrollbetreuung eines Bevollmächtigten ohne Erfordernis des Vorliegens tatsächlicher Verdachtsmomente wegen Ungeeignetheit zur Verwaltung fremden Vermögens aufgrund falscher Angaben zu den eigenen witschaftlichen Verhältnissen bei Abgabe einer ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Kontrollbetreuung

  • Judicialis

    BGB § 181; ; BGB § 1896 Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2; ; BGB § 1896 Abs. 3; ; KostO § 131 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Einsetzung eines Kontrollbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung bei falschen Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 220
  • FamRZ 2009, 1517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09
    Ihm steht kein eigenes Beschwerderecht zu (BayObLG, FamRZ 2003, 1219).

    Eine Kontrolle ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder den Fähigkeiten des Bevollmächtigten anzuordnen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB Rdnr. 158).

    Für diese erheblichen Zweifel an der Geeignetheit des Bevollmächtigten, die die Einrichtung einer Kontrollvollmacht rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG , FamRZ 2003, 1219), reicht wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs bereits das geschilderte Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob sich darüber hinaus tatsächlich Verdachtsmomente zu einem Missbrauch der Vollmacht ergeben.

  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09
    Eine Kontrolle ist bei Zweifeln an der Redlichkeit oder den Fähigkeiten des Bevollmächtigten anzuordnen (OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG, FamRZ 2003, 1219; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1896 BGB Rdnr. 158).

    Für diese erheblichen Zweifel an der Geeignetheit des Bevollmächtigten, die die Einrichtung einer Kontrollvollmacht rechtfertigen (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2006, 1710; BayObLG , FamRZ 2003, 1219), reicht wegen des engen zeitlichen Zusammenhangs bereits das geschilderte Verhalten, ohne dass es darauf ankommt, ob sich darüber hinaus tatsächlich Verdachtsmomente zu einem Missbrauch der Vollmacht ergeben.

  • BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 durch die Versagung von Rechtsschutz gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.2009 - 16 Wx 19/09
    Die angeordnete Kontrollbetreuung steht, soweit sie sich auf den vermögensrechtlichen Aufgabenbereich bezieht, auch in Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben (BVerfG vom 10.10.2008 - 1 BvR 1415/08, in juris) zum Widerruf der Vollmacht, da sie nur die Prüfung eines Widerrufs, nicht dessen Ausführung gestattet.
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (OLG Stuttgart BWNotZ 2006, 167; OLG Köln OLGR 2009, 502; NK-BGB/Heitmann § 1896 Rn. 78; vgl. auch Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht § 1896 BGB Rn. 91).
  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Eine Beschwerdeberechtigung nach § 59 Abs. 1 FamFG steht dem Vorsorgebevollmächtigten übereinstimmend mit der vor Inkrafttreten des FGG-Reformgesetzes überwiegenden Meinung (BayObLG FamRZ 2003, 1219 f. mwN; OLG Stuttgart FamRZ 1995, 427; OLG Köln OLGR 2009, 502; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 304; Jurgeleit/Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1896 Rn. 95) nicht zu (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 703; Nedden-Boeger FamRZ 2014, 1589, 1595).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3521
OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08 (https://dejure.org/2009,3521)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2009 - 8 U 150/08 (https://dejure.org/2009,3521)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 8 U 150/08 (https://dejure.org/2009,3521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vereinbarung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel; Beweislast für mündliche Antragsergänzungen gegenüber einem Versicherungsagenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Judicialis

    BBBUZ § 2; ; VVG § 172 n. F.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 ; VVG § 172
    Die Vereinbarung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel verstößt nicht gegen § 307 BGB

  • rechtsportal.de

    BB-BUZ § 2; VVG § 172 n.F.
    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 914
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Da die Beklagte das Antragsformular vorformuliert hatte, kommt es in entsprechender Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB darauf an, wie der Versicherungsnehmer als Antragsteller das Formular verstehen durfte (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken VersR 2007, 235).

    Diese Beweislast für eine ergänzende mündliche Erklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trifft den Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken, a. a. O.. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Hiernach besteht eine Haftung des Versicherers, wenn sein Abschluss oder Vermittlungsagent bei Vertragsschluss falsche Auskünfte über Inhalt oder Bedeutung der Versicherungsbedingungen oder sonstige vertragswesentliche Punkte abgibt und der Antragsteller hierauf vertrauen darf (BGHZ 40, 22, 24 f.. VersR 2001, 1502. Urteil des Senats vom 13. September 2007 - 8 U 29/07 , VersR 2008, 60).

    Beide Rechtsinstitute stehen vielmehr nebeneinander, weil sie sowohl hinsichtlich ihrer Voraussetzungen wie auch ihrer Rechtsfolgen unterschiedlich sind (BGH VersR 1963, 768.1972, 530).

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 720/05

    Auslegung einer Allgemeinen Versicherungsbedingung

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Da die Beklagte das Antragsformular vorformuliert hatte, kommt es in entsprechender Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB darauf an, wie der Versicherungsnehmer als Antragsteller das Formular verstehen durfte (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken VersR 2007, 235).

    c) Gegen die Wirksamkeit der Erwerbsunfähigkeitsklausel bestehen auch inhaltlich keine Bedenken (OLG Saarbrücken VersR 2007, 235. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

  • OLG Koblenz, 15.11.2002 - 10 U 106/02

    Wachmann im öffentlichen Dienst Diensthundeführer Hundeallergie

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Diese Beweislast für eine ergänzende mündliche Erklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trifft den Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken, a. a. O.. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

    c) Gegen die Wirksamkeit der Erwerbsunfähigkeitsklausel bestehen auch inhaltlich keine Bedenken (OLG Saarbrücken VersR 2007, 235. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Abgesehen davon, dass die Klägerin bereits nicht konkret zur Ausgestaltung ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Tischlerin bzw. Verkäuferin in einem Möbelgeschäft vorgetragen hat (zu den Anforderungen an eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung vgl. BGHZ 119, 263, 266. VersR 2005, 676. NJW-RR 1996, 345. VersR 1996, 1090, 1091.1995, 1473, 1474.1992, 1386. OLG Koblenz VersR 2004, 989), kommt es auf eine Berufunfähigkeit der Klägerin bereits deshalb nicht an, weil hier abweichend eine Erwerbsunfähigkeitsklausel vereinbart wurde.
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Abgesehen davon, dass die Klägerin bereits nicht konkret zur Ausgestaltung ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Tischlerin bzw. Verkäuferin in einem Möbelgeschäft vorgetragen hat (zu den Anforderungen an eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung vgl. BGHZ 119, 263, 266. VersR 2005, 676. NJW-RR 1996, 345. VersR 1996, 1090, 1091.1995, 1473, 1474.1992, 1386. OLG Koblenz VersR 2004, 989), kommt es auf eine Berufunfähigkeit der Klägerin bereits deshalb nicht an, weil hier abweichend eine Erwerbsunfähigkeitsklausel vereinbart wurde.
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Abgesehen davon, dass die Klägerin bereits nicht konkret zur Ausgestaltung ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Tischlerin bzw. Verkäuferin in einem Möbelgeschäft vorgetragen hat (zu den Anforderungen an eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung vgl. BGHZ 119, 263, 266. VersR 2005, 676. NJW-RR 1996, 345. VersR 1996, 1090, 1091.1995, 1473, 1474.1992, 1386. OLG Koblenz VersR 2004, 989), kommt es auf eine Berufunfähigkeit der Klägerin bereits deshalb nicht an, weil hier abweichend eine Erwerbsunfähigkeitsklausel vereinbart wurde.
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Fertigt der Versicherer dann einen Versicherungsschein aus, der inhaltlich nicht dem vom Agenten entgegengenommenen und mündlich ergänzten Antrag entspricht, so liegt darin keine unveränderte Annahme des Antrages mit der Folge, dass § 5 VVG a. F. Anwendung findet (BGH VersR 2001, 1498. Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 Rdnr. 15. Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 5 Rdnr. 16. HKVVG/Münkel, § 69 Rdnr. 23 f.).
  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07

    Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Hiernach besteht eine Haftung des Versicherers, wenn sein Abschluss oder Vermittlungsagent bei Vertragsschluss falsche Auskünfte über Inhalt oder Bedeutung der Versicherungsbedingungen oder sonstige vertragswesentliche Punkte abgibt und der Antragsteller hierauf vertrauen darf (BGHZ 40, 22, 24 f.. VersR 2001, 1502. Urteil des Senats vom 13. September 2007 - 8 U 29/07 , VersR 2008, 60).
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Insoweit muss der Versicherer sich nach den Grundsätzen der "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung" (vgl. BGHZ 107, 322) dasjenige zurechnen lassen, was dem Agenten mündlich als Antragsänderung bzw. -ergänzung mitgeteilt wurde.
  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 220/00

    Inanspruchnahme der Beamtenklausel in der BUZ durch einen Soldaten

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

  • OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03

    Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten

  • OLG Koblenz, 11.03.2004 - 10 U 744/03

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht ; Notwendigkeit eines

  • OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97

    Ausschluß der Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf in der

  • OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79

    Gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung

  • OLG Köln, 12.03.1992 - 5 U 145/91

    Aufklärungspflicht des VV, Ausschluss der Vertrauenshaftung durch

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 1/20

    1. Zur Auslegung der Bedingungen einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung,

    Solche Verträge sind rechtlich zulässig (Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 63 m.w.N.; vgl. jetzt auch § 177 VVG n.F.); ihr Abschluss ist insbesondere dann sachgerecht, wenn der Versicherte - wie es auch hier der Fall war - noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, mithin keine Berufsausübung existiert, die die bisherige Lebensstellung geprägt haben könnte (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juni 2006 - 5 U 720/05-105, VersR 2007, 235; OLG Celle, VersR 2009, 914 jew. zu einer sog. "Erwerbsunfähigkeitsklausel").

    Durch das Abstellen auf den hergebrachten Begriff der "Erwerbsunfähigkeit", der freilich im geltenden Sozialrecht keine Entsprechung mehr findet, weshalb Parallelen insoweit nicht unbesehen gezogen werden dürfen (vgl. Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 64), wird für den Versicherten erkennbar, dass Leistungen nicht schon bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit in einem konkreten ausgeübten Beruf gewährt werden, sondern nur dann, wenn er auf dem Arbeitsmarkt überhaupt keiner oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen kann (OLG Celle, VersR 2009, 914; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 177 Rn. 1; Dörner, in: MünchKomm-VVG 2. Aufl., § 177 Rn. 4; Ernst, in: Ernst/Rogler, a.a.O., § 177 VVG Rn. 16).

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11507
OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - 5 W 242/08 - K2 (https://dejure.org/2009,11507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

  • Judicialis

    ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO §§ 567 ff.; ; MarkenG § 4 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 140 Abs. 1; ; MarkenG § 140 Abs. 3; ; RVG § 13

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung hinsichtlich der Kosten eines Patentanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 7III O 30/07
  • OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08 - K2

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Berlin, 18.09.2007 - 15 O 698/06

    Markenrechtsstreit: Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.9.2007 - Az.: 15 O 698/06 - beruft die Verfügungsbeklagte sich ferner darauf, die Hinzuziehung eines Patentanwalts sei vorliegend auch unter dem Gesichtspunkt einer Schadensminderungspflicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen, was umso mehr gelte, als der Prozessbevollmächtigte des Verfügungsklägers als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz selbst über hinreichende markenrechtliche Kenntnisse verfüge.

    Die von der Verfügungsbeklagten in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18.9.2007 - Az.: 15 O 698/06 - befasst sich mit einer ganz anderen Frage, nämlich ob die für das gerichtliche Verfahren einschlägige Vorschrift des § 140 Abs. 3 MarkenG analog auf die vorgerichtliche Vertretung in markenrechtlichen Streitigkeiten anzuwenden oder die Notwendigkeit im Einzelfall zu prüfen ist.

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Das verbleibende Risiko muss jedoch im Hinblick auf den besonderen formalen Charakter des Kostenfestsetzungsverfahrens hingenommen werden, für das der Gesetzgeber eine rasche, vereinfachte und vorwiegend auf äußerliche, leicht erkennbare Kriterien abstellende Überprüfung vorgesehen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28.3.2006 - VIII ZB 29/05 - NJW 2006, 1523; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 422).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Für das gerichtliche Verfahren hat der Gesetzgeber mit § 140 Abs. 3 MarkenG eine Gleichstellung des Patentanwalts mit dem Prozessanwalt angeordnet, die eine Einzelfallprüfung der Notwendigkeit seiner Mitwirkung verbietet (vgl. BGH, Beschl. v. 3.4.2003 - I ZB 37/02 - GRUR 2003, 639; OLG Saarbrücken, OLGR Saar-brücken1998, 158; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 140, Rn. 71; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 140 Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 30.05.2006 - 6 W 31/06

    Patentanwaltskosten; consulente in marchi; ausländischer Patentanwalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Zum Teil wird es deshalb für den Nachweis der Mitwirkung des Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache für ausreichend gehalten, dass die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf das Verfahren bezogene Kostenrechnung vorgelegt worden ist (vgl. OLG Frankfurt,GRUR-RR 2006, 422).
  • OLG Hamburg, 29.09.2006 - 8 W 164/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Für die Annahme einer die Gebührenforderung auslösenden Mitwirkung reicht grundsätzlich jede streitbezogene Tätigkeit aus, so dass es genügt, wenn der Patentanwalt die Schriftsätze oder Entwürfe des Prozessbevollmächtigten durchliest und zur Kenntnis nimmt (vgl. OLG München, GRUR 2004, 536; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2006, 923; Ingerl/Rohnke, aaO., § 140 Rn. 71).
  • OLG München, 23.02.2004 - 29 W 768/04

    Zur Frage der "Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Kennzeichenstreitsache" -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Für die Annahme einer die Gebührenforderung auslösenden Mitwirkung reicht grundsätzlich jede streitbezogene Tätigkeit aus, so dass es genügt, wenn der Patentanwalt die Schriftsätze oder Entwürfe des Prozessbevollmächtigten durchliest und zur Kenntnis nimmt (vgl. OLG München, GRUR 2004, 536; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2006, 923; Ingerl/Rohnke, aaO., § 140 Rn. 71).
  • BPatG, 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98

    Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung im markenrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Den beteiligten Anwälten kann weder die wahrheitswidrige Behauptung einer Mitwirkung noch die Erstellung von Scheinrechnungen unterstellt werden (vgl. BPatG München, Beschl. v. 16.11.1999 - 27 ZA (pat) 2/98 - GRUR 2000, 331; OLG Frankfurt, aaO.).
  • KG, 14.01.2000 - 25 W 2536/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.02.2009 - 5 W 242/08
    Jedenfalls stellt es im Regelfall eine ausreichende Glaubhaftmachung dar, wenn die Mitwirkung des Patentanwalts anwaltlich versichert wird (vgl. KG Berlin, GRUR 2000, 803).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 100 Abs. 1 GG

    Jedenfalls aber reicht es für die Mitwirkung des Patentanwalts und die Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten regelmäßig aus, wenn die Mitwirkung eines Patentanwalts anwaltlich versichert wird, § 140 Abs. 2 ZPO (OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

    Den beteiligten Anwälten kann weder die wahrheitswidrige Behauptung einer Mitwirkung noch die Erstellung von Scheinrechnungen unterstellt werden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 308 (309) - Fahrbare Betonpumpen; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2009, 326 (327)).

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2011 - 2 W 34/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Es genügt aber auch eine Mitwirkung dergestalt, dass der Patentanwalt die ihm vom Prozessbevollmächtigten übersandten Schriftsätze oder Schriftsatzentwürfe zustimmend zur Kenntnis nimmt, wenn Änderungen oder Ergänzungen aus seiner Sicht nicht veranlasst sind (vgl. OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2009, 326, 327 [zu § 140 III MarkenG]; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 140 Rdnr. 71 m. w. Nachw.) oder jede andere Abstimmung im Prozess (Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rdnr. 71 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 14.08.2009 - 17 W 182/09

    Erstattungsfähigkeit; Mitwirkung eines Patentanwalts

    Für deren Festsetzung reicht es vielmehr aus, dass ein Patentanwalt mitgewirkt, d. h. tatsächlich irgendeine streitbezogene Tätigkeit entfaltet hat; einer Prüfung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Erforderlichkeit oder gar Entscheidungserheblichkeit der Mitwirkungshandlungen bedarf es dagegen nicht (vgl. BGH WRP 2003, 755, 755 f.; OLG München GRUR-RR 2004, 128; GRUR-RR 2004, 224; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2006, 302; OLG Hamburg OLGR 2006, 923; OLG Saarbrücken OLGR 2009, 502; s. auch die weiteren Nachweise bei Tyra, WRP 2007, 1059, 1060).
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