Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.01.1999 - 7 W 20/97   

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OLG Köln, 25.01.1999 - 7 W 20/97 (https://dejure.org/1999,2054)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.01.1999 - 7 W 20/97 (https://dejure.org/1999,2054)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 1999 - 7 W 20/97 (https://dejure.org/1999,2054)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO §§ 485, 3
    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

Verfahrensgang

  • LG Bonn - 2 OH 1/96
  • OLG Köln, 25.01.1999 - 7 W 20/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 802
  • BauR 2000, 305 (Ls.)
  • BauR 2000, 931 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 123
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Schleswig, 14.08.2003 - 16 W 96/03

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Von der inzwischen ganz überwiegenden Meinung werden die Darlegungen des Antragstellers zu seinem rechtlichen Interesse und seine Vorstellungen über einen auf das erhoffte Ergebnis des Beweisverfahrens gestützten möglichen Anspruch unmittelbar zur Bestimmung des Streitwerts des selbstständigen Beweisverfahrens herangezogen, zum Teil in Abweichung von den Vorstellungen des Antragstellers auch ein vom Sachverständigen ermittelter höherer Mängelbeseitigungsaufwand (Zöller/Herget a.a.O., § 3 Rdn. 16 "selbstständiges Beweisverfahren" m.w.N.; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 4024 a; umfassende Nachweise bei OLG Köln ZfBR 2000, 123; auch Schneider MDR 1998 252, 255).

    Für die gerichtliche Festsetzung des Streitwertes ist dies ein untauglicher Gesichtspunkt (anders aber wohl etliche Vertreter der herrschenden Meinung: OLG Köln, 7.ZS, ZfBR 2000, 123 (?); Ulbrich und Luz in Anmerkung zu OLG Bamberg, BauR 1993, 371).

  • OLG Brandenburg, 05.09.2000 - 12 W 12/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln)

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  • OLG Köln, 26.06.2002 - 13 W 18/02

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bei ungewissem Gegenstand der

    Der Streitwert des isoliert geführten selbständigen Beweisverfahrens richtet sich nach dem objektiven Wert des Anspruchs, dessen tatsächliche Grundlagen im Beweisverfahren geklärt werden sollen (z.B. OLG Köln - 7. ZS -, OLGR 1999, 246 unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung; OLG Köln - 19. ZS -, OLGR 1999, 356; Senatsbeschluss vom 19.01.2001 - 13 W 4/01 -).
  • OLG Köln, 20.12.2000 - 11 W 91/00

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Ist ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Ansprüche zu bewerten, wobei es auf die objektive Bewertung der mitgeteilten Tatsachen ankommt, für die die vom Sachverständigen angestellten Ermittlungen ein brauchbarer Ausgangspunkt sein können (vgl. Senat OLGR 1992, 14 f.; zuletzt Senatsbeschluss vom 28.08.2000 - 11 W 61/00 - vgl. ferner aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.).
  • OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 4 W 252/03

    Streitwert für das selbstständige Beweisverfahren

    Der Streitwert für das selbstständige Beweisverfahren richtet sich gemäß der ständigen Rechtsprechung des Senats nach dem Wert des hierdurch beweisrechtlich vorbereiteten Hauptverfahrens (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 30.05.2001 [Az. 4 W 171/01 - 16 -], vom 21.02.2001 [Az. 4 W 59/01 - 8 -], vom 10.01.2000 [Az. 4 W 12/00 - 3 -], vom 28.06.1999 [Az. 4 W 183/99 - 23 -], vom 14.06.1999 [Az. 4 W 153/99 - 19 -] und vom 04.05.1999 [Az. 4 W 137/99 - 15 -]; so auch OLG Köln, NJW-RR 2000, 802).
  • OLG Köln, 28.08.2000 - 11 W 61/00

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Dies führt nach zutreffender Auffassung, die der Senat teilt, in der Praxis dazu, dass in aller Regel der "Hauptsachewert" im Zeitpunkt der Einreichung des Beweissicherungsantrages für die Streitwertbemessung maßgebend ist; ist - wie hier - ein Hauptsacheprozess noch nicht anhängig, ist das Interesse des Antragstellers stets nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche zu bewerten (vgl. aus der neueren Rechtsprechung: OLG Köln, 16. Zivilsenat, NJW-RR 1997, 1292; 7. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 802 f.; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, 613; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827 f.; .OLG Naumburg, NJW-RR 2000, 286; Nachweise zur älteren Rechtsprechung z.B. in BauR 1999, 280 f.).
  • OLG Köln, 20.07.2001 - 19 W 19/01

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahren

    Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Meinung, dass sich der Gegenstandswert für ein selbständiges Beweisverfahren nach dem Streitwert der Hauptsache richtet (OLGR Köln 1992, 305; ebenso: Zöller/Herget, 22. Auflage 2001, § 3 ZPO Rn 16 mwN; nunmehr auch der 7. Zivilsenat, OLGR Köln 1999, 246 ff; zuletzt: OLG Köln - 11. Zivilsenat - OLGR 2001, 160 sowie OLG Düsseldorf, MDR 2001, 649) und der tatsächliche ("richtige") Hauptsachewert nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens zugrunde zu legen ist, bezogen allerdings auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers (Senat, OLGR Köln 1999, 356 f.; ebenso: Herget, aaO; Werner/Pastor: Der Bauprozess, 9. Auflage 1999, Rn 146; OLGe Köln und Düsseldorf, jeweils aaO), wobei eine bereits erfolgte Streitwertfestsetzung gem. § 25 Abs. 2 S. 2 GKG abzuändern ist (Senat, aaO; MK-ZPO/Schwerdtfeger, 2. Auflage 2000, § 3 ZPO Rn 115; OLGR Köln - 11. Zivilsenat - 2001, 60; OLGR Stuttgart 1999, 294, 295; Schneider, MDR 2000, 1230/1231).
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 12 W 7/00

    Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, die Wertfestsetzung sei an dem Ergebnis der Beweissicherung zu messen, vermag der Senat dem jedenfalls für den hier zu entscheidenden Fall nicht zu folgen ( OLG Köln (16.ZS) Beschluß vom 13.12.1996 NJW-RR 1997, 1292 = OLGR 1997, 135; OLG Köln (19.ZS) OLGR 1999, 356f Beschluß vom 25.06.1999; ausführlich OLG Köln (7.ZS) in OLGR 1999, 246; OLG Frankfurt NZBau 2000, 81f; Schneider Wertangabe und Streitwertbemessung im selbständigen Beweisverfahren MDR 1998, 255f; Werner/Pastor, der Bauprozeß, 9.Aufl. Rdn. 145 mwN), denn vorliegend handelt es sich nicht darum, eine ursprüngliche Wertangabe des Antragstellers nach Einholung des Sachverständigengutachtens zu korrigieren, sondern um die Bewertung des Interesse des Antragstellers an den sachverständigen Feststellungen.
  • OLG Bamberg, 14.05.2002 - 4 W 36/02

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Denn die genannten Vorschriften bestimmen allein den für die Wertberechnung maßgeblichen Zeitpunkt; wie dieser Wert festzusetzen ist, kann hingegen diesen Vorschriften nicht entnommen werden, weil sie keine Bewertungsmaßstäbe enthalten (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 802 ).
  • OLG Hamm, 19.12.2001 - 12 W 20/01

    Festsetzung des Streitwerts für das selbständige Beweisverfahren; Angabe des

    Demzufolge ist der Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens als vorgezogener Hauptsachebeweis regelmäßig mit dem vollen Wert der Hauptsache zu bemessen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613; OLGR 1997, 176; OLG Köln NJW-RR 2000, 802; ZfBR 2000, 123, jeweils m.w.N.; Zöller/Herget ZPO, 22. Aufl., § 3 Rdn. 16 unter "selbständiges Beweisverfahren").
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5744
OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98 (https://dejure.org/1998,5744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.11.1998 - 14 U 713/98 (https://dejure.org/1998,5744)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. November 1998 - 14 U 713/98 (https://dejure.org/1998,5744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Erfüllungsortes für die Verpflichtung des Absenders zur Zahlung der Fracht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Internationale Zuständigkeit bei deutschschwedischen Transporten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 269; HGB § 425 a. F.; HGB § 407 n. F.; AGBG § 2; ADSp § 2; LugÜ Art. 18; LugÜ Art. 20; LugÜ Art. 57; EuGVÜ Art. 18; EuGVÜ Art. 20; EuGVÜ Art. 57; CMR Art. 31 Abs. 1
    Internationale Zuständigkeit für Frachtklage gegen schwedischen Absender

  • rechtsportal.de

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp; Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1258
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 130/82

    Vereinbarung des Erfüllungsortes durch stillschweigende Unterwerfung unter die

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    ist - nicht anders als nach Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - das Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts auf die streitige Verpflichtung anzuwenden ist (EuGH NJW 1977, 491, 492 - Tessili/Dunlop - zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; BGH, Urteil vom 17.10.1984 - I ZR 130/82, NJW 1985, 560, 561 - zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ).

    Die Vereinbarung des Erfüllungsorts durch eine mündliche oder auch stillschweigend vereinbarte Einbeziehung von AGB wie hier den ADSp begründet daher den Gerichtsstand nach Art. 5 Nr. 1 Lugano-Übk., wenn sie nach dem maßgeblichen deutschen Recht als wirksam zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.1984 - I ZR 130/82, NJW 1985, 560, 561).

  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    ist - nicht anders als nach Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ - das Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts auf die streitige Verpflichtung anzuwenden ist (EuGH NJW 1977, 491, 492 - Tessili/Dunlop - zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ; BGH, Urteil vom 17.10.1984 - I ZR 130/82, NJW 1985, 560, 561 - zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ).
  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    Zwar können auch unter Zugrundelegung von AGB wie den ADSp Gerichtsstandsvereinbarungen wirksam getroffen werden (vgl. EuGH, Slg. 1976, 1831 = NJW 1977, 494 - Colzani/RÜWA).
  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    Das allein genügt aber für eine wirksam Gerichtsstandsvereinbarung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 9.3. 1994 - VIII ZR 185/92, NJW 1994, 2699, 2700).
  • EuGH, 14.07.1983 - 201/82

    Gerling Konzern Speziale Kreditversicherung AG u.a. / Amministrazione del Tesoro

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist diese Bestimmung dahin auszulegen, daß der Bekl. nicht nur den Mangel der Zuständigkeit geltend machen, sondern sich gleichzeitig hilfsweise zur Sache einlassen kann, ohne deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zu verlieren (EuGH, NJW 1984, 2760, 2761 - Gerling/Amministrazione del tesoro - zu Art. 18 EuGVÜ; Kropholler Europäisches Zivilprozeßrecht, 6. Aufl., Art. 18 Rdnr. 12; Geimer/ Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Art. 18 Rdnr. 46 m. w. N.).
  • EuGH, 17.01.1980 - 56/79

    Zelger / Salinitri

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    sind auch formlos möglich, also unabhängig von den Formvorschriften des Art. 17 (EuGH, NJW 1980, 1218 L = WM 1980, 720, 722 - zu Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    für ihren gegenteiligen Standpunkt auf den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß auf einen Speditionsvertrag die ADSp auch ohne Abrede als eine fertig bereitliegende Rechtsordnung kraft stillschweigender Unterwerfung Anwendung finden, auch wenn der Auftraggeber von ihrem Inhalt keine Kenntnis hat (BGH, Urteil vom 3.2. 1953 - I ZR 61/52, BGHZ 9, 1, 3 = NJW 1953, 541; BGH, Urteil vom 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141 = NJW-RR 1989, 48 1).
  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    für ihren gegenteiligen Standpunkt auf den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, daß auf einen Speditionsvertrag die ADSp auch ohne Abrede als eine fertig bereitliegende Rechtsordnung kraft stillschweigender Unterwerfung Anwendung finden, auch wenn der Auftraggeber von ihrem Inhalt keine Kenntnis hat (BGH, Urteil vom 3.2. 1953 - I ZR 61/52, BGHZ 9, 1, 3 = NJW 1953, 541; BGH, Urteil vom 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141 = NJW-RR 1989, 48 1).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 51/75

    Stillschweigende Vereinbarung der Allgemeinen Lieferbedingungen deutscher

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    War aber Vertragspartner des Spediteurs ein ausländischer Kaufmann, hat der BGH den vorerwähnten Grundsatz nur unter besonderen Voraussetzungen Anwendung finden lassen, nämlich nur dann, wenn dem ausländischen Kaufmann - z. B. durch Betätigung auf dem deutschen Markt - bekannt war, daß deutsche Spediteure nach den ADSp arbeiten und er deshalb - bei Auftragserteilung im Inland - damit rechnen mußte, daß den Vertragsbeziehungen von seiten des Vertragspartners die ADSp zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 12.7. 1974 - I ZR 55/72, NJW 1974, 2177; Urteil vom 7.7.1976 - I ZR 51/75, NJW 1976, 2075; Urteil vom 5.6. 1981 - I ZR 64/79, TranspR 1982, 37 = VersR 1981, 975).
  • BGH, 12.07.1974 - I ZR 55/72

    Wirkungen des Haftungsausschlusses nach ADSp

    Auszug aus OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98
    War aber Vertragspartner des Spediteurs ein ausländischer Kaufmann, hat der BGH den vorerwähnten Grundsatz nur unter besonderen Voraussetzungen Anwendung finden lassen, nämlich nur dann, wenn dem ausländischen Kaufmann - z. B. durch Betätigung auf dem deutschen Markt - bekannt war, daß deutsche Spediteure nach den ADSp arbeiten und er deshalb - bei Auftragserteilung im Inland - damit rechnen mußte, daß den Vertragsbeziehungen von seiten des Vertragspartners die ADSp zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 12.7. 1974 - I ZR 55/72, NJW 1974, 2177; Urteil vom 7.7.1976 - I ZR 51/75, NJW 1976, 2075; Urteil vom 5.6. 1981 - I ZR 64/79, TranspR 1982, 37 = VersR 1981, 975).
  • BGH, 05.06.1981 - I ZR 64/79

    Schadensersatzanspruch gegen Spediteur nach Warenverlust - Verstoß gegen Weisung,

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00

    Einbeziehung der Haftungsbeschränkung nach ADSp in einen Frachtvertrag

    Eine stillschweigende Einbeziehung dieser Bestimmung in den Vertrag zwischen der Firma B. und der Beklagten, wie sie für die am 30. Juni 1998 außer Kraft getretenen Vorschriften der ADSp a.F. bejaht wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 142 = VersR 1989, 309; OLG Dresden TranspR 1999, 62, 63, je m.w.N.), scheidet - wie bereits das Landgericht mit Recht angenommen hat - schon im Hinblick auf die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Regelung des § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB aus (LG Memmingen TranspR 2002, 82, 83; Koller, TranspR 2000, 1, 3 f. und TranspR 2001, 359, 361 ff.; Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 16; a.A. OLG Brandenburg TranspR 2001, 474, 476; Philippi, TranspR 1999, 375, 377 f.; Herzog, TranspR 2001, 244, 246 f.).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 58/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Geltendmachung eines

    Daraus ergibt sich aber - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - nicht, daß es dem Beklagten freisteht, durch Nichterscheinen oder durch die Rüge der fehlenden Zuständigkeit, trotz der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 CMR die Unzuständigkeit des deutschen Gerichts herbeizuführen (OLG Hamm TranspR 2001, 397; OLG Schleswig TranspR 2002, 76; OLG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1722; a.A. OLG Dresden TranspR 1999, 62, 64; OLG München TranspR 2001, 399).
  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00

    Transportrecht; Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR

    Die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR hat auch dann Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des Lugano-Übereinkommens und des EUGVÜ, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einläßt, (abweichend von OLG Dresden TranspR 1999, 62 = Iprax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258).

    Entgegen einer teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Dresden TranspR 1999, 62 = IPrax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. Art. 57 EUGVÜ Rdnr. 4) gilt auch dann nichts anderes, falls der Beklagte säumig ist oder - wie vorliegend - sich nicht zur Sache einläßt.

  • OLG Hamburg, 30.09.2002 - 6 U 93/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach CMR

    »Die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 der CMR hat auch dann den Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des EuGVÜ, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einlässt (wie OLG Hamm TranspR 2001, 397; abweichend von OLG Dresden TranspR 1999, 62 und OLG München TranspR 2001, 399).«.

    Der Senat ist entgegen dem Oberlandesgericht Dresden ( TranspR 1999, 62 ff.) und dem OLG München ( TranspR 2001, 399 ff.) mit dem OLG Hamm ( TranspR 2001, 397 ff; ebenso Dißars "Das Verhältnis der Zuständigkeitsnormen von CMR und EuGVÜ/LugÜ" in TranspR 2001, 387 ff.) der Auffassung, dass die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 der CMR auch dann den Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des EuGVÜ hat, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einlässt.

  • OLG Schleswig, 20.12.2001 - 16 U 59/01

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadensersatzansprüche des deutschen

    Zur näheren Begründung hat sich die Beklagte auf die Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24.11.1998 (TranspR 1999, 62) und des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 8.6.2000 (nunmehr abgedruckt in TranspR 2001, 399) bezogen.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 08.10.1998 - 5 WF 108/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10733
OLG Zweibrücken, 08.10.1998 - 5 WF 108/98 (https://dejure.org/1998,10733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.10.1998 - 5 WF 108/98 (https://dejure.org/1998,10733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 5 WF 108/98 (https://dejure.org/1998,10733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offenkundige Gesetzeswidrigkeit einer Einstellung der Zwangsvollstreckung; Anforderungen an die Glaubhaftmachung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 945
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8263
OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 6/99 (https://dejure.org/1999,8263)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.1999 - 19 W 6/99 (https://dejure.org/1999,8263)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 19 W 6/99 (https://dejure.org/1999,8263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 6/99
    Denn die Verpflichtung, eine der bereits bestehenden Grunddienstbarkeit inhaltsgleiche Baulasterklärung abzugeben, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. NJW-RR 1992, 1484; BGHZ 106, 348 = NJW 1989, 1607 = LM § 1018 BGB Nr. 38) nur als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis.
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 203/91

    Bestellung einer Baulast aufgrund deckungsgleicher Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 6/99
    Denn die Verpflichtung, eine der bereits bestehenden Grunddienstbarkeit inhaltsgleiche Baulasterklärung abzugeben, ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. NJW-RR 1992, 1484; BGHZ 106, 348 = NJW 1989, 1607 = LM § 1018 BGB Nr. 38) nur als Nebenpflicht aus dem durch die Grunddienstbarkeit geschaffenen gesetzlichen Schuldverhältnis.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.06.1999 - 12 W 144/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12604
OLG Frankfurt, 11.06.1999 - 12 W 144/99 (https://dejure.org/1999,12604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.06.1999 - 12 W 144/99 (https://dejure.org/1999,12604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Juni 1999 - 12 W 144/99 (https://dejure.org/1999,12604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens

  • ibr-online

    Selbständiges Beweisverfahren: Kosten bei unterschiedlichem Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 296
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.08.1998 - 6 U 62/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,16856
OLG Hamburg, 06.08.1998 - 6 U 62/98 (https://dejure.org/1998,16856)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.08.1998 - 6 U 62/98 (https://dejure.org/1998,16856)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. August 1998 - 6 U 62/98 (https://dejure.org/1998,16856)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Speditionsversicherung und Rollfuhrversicherung; Versicherungsschutz für Schäden auf Grund nicht zweckentsprechender Verwendung, Weiterleitung oder Zurückzahlung von Vorschüssen oder Erstattungsbeträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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