Rechtsprechung
OLG Celle, 21.07.2004 - 4 W 129/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- openjur.de
Der gesetzliche Richter im Zwangsvollstreckungsverfahren.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 348 ZPO; § 888 ZPO
Zuständigkeit eines Einzelrichters in einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Erlass eines Zwangsmittelbeschlusses durch einen Einzelrichter; Zuständigkeit von Einzelrichtern in einem abgeschlossenen Erkenntnisverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit eines Einzelrichters in einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Erlass eines Zwangsmittelbeschlusses durch einen Einzelrichter; Zuständigkeit von Einzelrichtern in einem abgeschlossenen Erkenntnisverfahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 348; ZPO § 888
Zwangsvollstreckungsverfahren und originärer Einzelrichter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Verfahrensfehler - Besetzung im Erkenntnisverfahren gilt auch für das Vollstreckungsverfahren
Verfahrensgang
- LG Hannover, 13.05.2004 - 19 O 41/03
- OLG Celle, 21.07.2004 - 4 W 129/04
Papierfundstellen
- OLG-Report Celle 2004, 619
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84
Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur …
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2004 - 4 W 129/04
Nach alledem bedarf es keiner Entscheidung, ob das Landgericht mangels weiterer tatsächlicher Anhaltspunkte im Vorbringen der Parteien zutreffend davon ausgegangen ist, dass sich die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil vom 6. November 2003 nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO richtet (vgl. BGH NJW 1986, 1676, 1677). - OLG Koblenz, 01.02.2002 - 5 W 841/01
Richterliche Zuständigkeit für die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung …
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2004 - 4 W 129/04
Ebenso wenig wie die Übertragung der Sache auf den Einzelrichter nach § 348 ZPO a.F. (= § 348 a ZPO) erstmalig im Vollstreckungsverfahren erfolgen darf (vgl. OLG München MDR 1983, 499; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1724), kann die Anwendung der Regeln über die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters im Erkenntnisverfahren gemäß § 348 ZPO dazu führen, dass erstmalig im Vollstreckungsverfahren der Einzelrichter an Stelle der in der Hauptsache tätig gewesenen voll besetzten Kammer entscheidet. - OLG München, 11.03.1983 - 25 W 770/83
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2004 - 4 W 129/04
Ebenso wenig wie die Übertragung der Sache auf den Einzelrichter nach § 348 ZPO a.F. (= § 348 a ZPO) erstmalig im Vollstreckungsverfahren erfolgen darf (vgl. OLG München MDR 1983, 499; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1724), kann die Anwendung der Regeln über die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters im Erkenntnisverfahren gemäß § 348 ZPO dazu führen, dass erstmalig im Vollstreckungsverfahren der Einzelrichter an Stelle der in der Hauptsache tätig gewesenen voll besetzten Kammer entscheidet.
- OLG Celle, 13.02.2006 - 4 W 21/06
Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung zur Belastung eines Erbbaurechts mit einem …
a) Die angefochtene Entscheidung beruht, was die Antragsgegnerin zu Recht rügt, auf einem Verstoß gegen den in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlichen verbürgten Anspruch auf den gesetzlichen Richter und damit auf einem von Amts wegen zu berücksichtigenden unheilbaren (vgl. BGH NJW 2003, 1254, 1255; 1993, 600; Senat OLGR Celle 2004, 619) Verfahrensmangel im Sinne von § 295 Abs. 2 ZPO, weil sie nicht von der vollbesetzten Zivilkammer gemäß §§ 75 GVG, 19 Abs. 2 FGG, sondern von der Einzelrichterin erlassen worden ist.