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   OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05   

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OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05 (https://dejure.org/2006,6159)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.01.2006 - 2 Wx 44/05 (https://dejure.org/2006,6159)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 2 Wx 44/05 (https://dejure.org/2006,6159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anmeldung eines Vereins; Prüfungsumfang des Registergerichts; Voraussetzungen für die Eintragung einer Satzungsänderung; Erwecken eines irreführenden Eindrucks durch einen Namen; Eignung eines Namens zur Täuschung; Erfordernis der Einholung eines ...

  • Judicialis

    BGB § 57 Abs. 1; ; BGB § 57 Abs. 2; ; BGB § 60; ; BGB § 71 Abs. 2; ; HGB § 18 Abs. 2; ; FGG § 19; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 160 a; ; ZPO § 546

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingeschränkte Überprüfung tatrichterlicher Beurteilungen zur Täuschungseignung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Repräsentationsanspruch bei geographischer Bezeichnung - "Montessori-Vereinigung Deutschland e.V."

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 129
  • RNotZ 2006, 193
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Die Revisionsinstanz und demgemäß auch die Rechtsbeschwerdeinstanz sind deshalb an die Feststellungen des Tatrichters betreffend eine Irreführung bzw. Täuschung gebunden, es sei denn, der Tatrichter hat bei der Feststellung gegen Verfahrensregeln oder gegen Erfahrungssätze verstoßen ( vgl. OLG Frankfurt a.a.O. mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Wettbewerbsrecht; siehe auch die jüngste, grundlegende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Feststellung einer Verkehrsauffassung und der Überprüfung durch das Revisionsgericht durch Urteil vom 2. Oktober 2003 - BGHZ 156, 250 ff.; vgl. ferner Bornkamm, WRP 2000, 830 [833]; Ahrens/Bornkamm, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. 2005, Kapitel 30 Rdn. 25 ff.; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 5 UWG Rz. 3.15).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Wettbewerbssachen, die auch im vorliegenden Zusammenhang heranzuziehen ist und der der Senat folgt, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. auch hierzu grundlegend BGHZ 156, 250 [255] m. w. N.; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 1974, 20 W 192/74 - veröffentlicht in Juris, zu der Parallelproblematik im Vereinsrecht; siehe ferner Bornkamm, WRP 2000, 830 [831] ff.; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, a. a. O., § 5 UWG Rz. 3.11 ff.).

    Insbesondere in den Fällen, in denen es zur Feststellung der Verkehrsauffassung keiner besonderen Erfahrungen bedarf, kann der Richter die Frage einer möglichen Irreführung selbst beurteilen (vgl. auch hierzu BGH 156, 250 [255]; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, § 5 UWG R. Z. 3.12).

  • OLG Frankfurt, 25.03.1974 - 20 W 192/74
    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Der Senat ist insoweit mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (vgl. Beschluss vom 25. März 1974, 20 W 192/74 - veröffentlicht in Juris) der Auffassung, dass sich die Überprüfungsmöglichkeiten des Rechtsbeschwerdegerichtes nach den Grundsätzen richten, die die Rechtsprechung in wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten entwickelt hat.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Wettbewerbssachen, die auch im vorliegenden Zusammenhang heranzuziehen ist und der der Senat folgt, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verständnis des Verkehrs zu ermitteln, wenn die entscheidenden Richter selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen gehören (vgl. auch hierzu grundlegend BGHZ 156, 250 [255] m. w. N.; siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. März 1974, 20 W 192/74 - veröffentlicht in Juris, zu der Parallelproblematik im Vereinsrecht; siehe ferner Bornkamm, WRP 2000, 830 [831] ff.; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, a. a. O., § 5 UWG Rz. 3.11 ff.).

  • OLG Köln, 21.12.2001 - 2 Wx 59/01

    Anfoderungen an Ladung zu einer Gesellschafterversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbstständig zu prüfen hat (vgl. z. B. Senat, Rpfleger 2002, 318; BayObLGZ 1998, 179 [180]; BayObLG, FGPrax 2000, 40), jedenfalls im Ergebnis zutreffend bejaht.
  • OLG Frankfurt, 20.11.2000 - 20 W 192/00

    Namenswahrheit im Vereinsrecht - Irreführung angesprochener Verkehrskreise -

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Das Landgericht hat auch nicht verkannt, dass nach der Neufassung des § 18 Abs. 2 HGB nur noch solche Angaben vom Registergericht beanstandet werden dürfen, die ersichtlich geeignet sind, über Verhältnisse des Vereins, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (vgl. hierzu ausführlich OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1710 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 176; Reichert, a. a. O., Rdn. 479 m. w. N.; Staudinger/Habermann, a. a. O., § 57 Rdn. 6).
  • OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96

    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Vielmehr ist die Prüfung des Registergerichtes entsprechend § 18 Abs. 2 HGB auch auf die Frage zu erstrecken, ob der Name des Vereins geeignet ist, eine Täuschung über die Art, die Größe oder die sonstigen Verhältnisse des Vereins herbeizuführen (vgl. hierzu nur Senat, NJW-RR 1997, 1531 [1532]; BayObLG, NJW-RR 1990, 996; Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 10. Aufl. 2005, Rdn. 78 ff. m. w. N. ; Staudinger/Habermann, BGB, Neubearbeitung 2005, § 57 Rdn. 6 ff. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.07.1999 - 15 W 51/99

    Verwendung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Das Landgericht hat auch nicht verkannt, dass nach der Neufassung des § 18 Abs. 2 HGB nur noch solche Angaben vom Registergericht beanstandet werden dürfen, die ersichtlich geeignet sind, über Verhältnisse des Vereins, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen (vgl. hierzu ausführlich OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1710 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 176; Reichert, a. a. O., Rdn. 479 m. w. N.; Staudinger/Habermann, a. a. O., § 57 Rdn. 6).
  • BayObLG, 12.08.1998 - 3Z BR 456/97

    Beschwerdeberechtigung des Gesellschaftergeschäftsführers einer Zweimann-GmbH mit

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbstständig zu prüfen hat (vgl. z. B. Senat, Rpfleger 2002, 318; BayObLGZ 1998, 179 [180]; BayObLG, FGPrax 2000, 40), jedenfalls im Ergebnis zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 1 Z 78/79

    Irrtumsanfechtung der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Vielmehr ist sie nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann (vgl. BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001 f.]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdn. 17).
  • BayObLG, 10.11.1999 - 3Z BR 253/99

    Zur Überprüfung der landgerichtlichen Auslegung des Beschlusses der

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Das Landgericht hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde, die das Rechtsbeschwerdegericht selbstständig zu prüfen hat (vgl. z. B. Senat, Rpfleger 2002, 318; BayObLGZ 1998, 179 [180]; BayObLG, FGPrax 2000, 40), jedenfalls im Ergebnis zutreffend bejaht.
  • BayObLG, 30.06.1981 - BReg. 1 Z 37/81

    Entziehung; Personensorge; Sorgerecht; Mißbrauch; Aufenthaltsbestimmungsrecht;

    Auszug aus OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05
    Vielmehr ist sie nur dann von Bedeutung, wenn die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensverstoß beruht oder beruhen kann (vgl. BayObLGZ 1980, 23 [25]; BayObLG, FamRZ 1981, 999 [1001 f.]; Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl. 2003, § 27 Rdn. 17).
  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 3 Z 165/89
  • OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10

    Namenszusatz "Europäischer Fachverband" zulässig

    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.03.1974, Az. 20 W 192/74 und 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 Wx 44/05, OLG Hamm, aaO., jeweils zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1974, Az. …
  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 20 W 525/10

    Namenszusatz "Verband der ..." zulässig

    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.03.1974, Az. 20 W 192/74 und 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 Wx 44/05, OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.1999, Az. 15 W 51/99, jeweils zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1974, Az. …
  • OLG Köln, 20.11.2012 - 2 Wx 241/12
    Vielmehr ist die Prüfung des Registergerichtes entsprechend § 18 Abs. 2 HGB auch auf die Frage zu erstrecken, ob der Name des Vereins geeignet ist, die beteiligten Verkehrskreise über wesentliche Verhältnisse des Vereins wie beispielsweise Art, Größe, Alter, Bedeutung oder Zweck zu täuschen (Senat, Beschl. vom 2.10.1996 - 2 Wx 31/96 - NJW-RR 1997, 1531; Beschl. v. 20.1.2006 - 2 Wx 44/05 - OLGR Köln 2006, 374, 375; BayObLG, Beschl. vom 21.3.1990 - BReg.
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