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   EuGH, 18.02.1987 - 98/86   

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https://dejure.org/1987,1636
EuGH, 18.02.1987 - 98/86 (https://dejure.org/1987,1636)
EuGH, Entscheidung vom 18.02.1987 - 98/86 (https://dejure.org/1987,1636)
EuGH, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - 98/86 (https://dejure.org/1987,1636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ministère public / Mathot

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30
    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN EINGEFÜHRTER ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Ministère public / Mathot

  • Wolters Kluwer

    Beseitigung von Hemmnissen für die Einfuhr von Waren; Nationale Regelung der Kennzeichnung von Butter; Gleichbehandlung von nationalen und eingeführten Waren; Erschwerung des Absatzes eingeführter Waren; Benachteiligung von im Inland hergestellten Waren; Anspruch eines ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN EINGEFÜHRTER ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 30]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 809
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86 (Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn. 8 und 9), solle Artikel 30 EG-Vertrag nur den innergemeinschaftlichen Handel schützen.

    Diese Bestimmung soll hingegen nicht gewährleisten, dass Waren aus nationaler Produktion in jedem Fall genauso behandelt werden wie eingeführte Waren; eine Ungleichbehandlung von Waren, die nicht geeignet ist, die Einfuhr zu behindern oder den Absatz eingeführter Waren zu erschweren, fällt nicht unter das Verbot dieses Artikels (vgl. Urteil Mathot, Randnrn. 7 und 8).

    Eine Vorschrift der im Ausgangsverfahren erörterten Art, die ihrem Wortlaut nach unterschiedslos auf nationale und auf eingeführte Erzeugnisse anwendbar ist und nach der den Erzeugern für die Vermarktung ihrer Erzeugnisse unter einer bestimmten Bezeichnung bestimmte Produktionsbedingungen vorgeschrieben werden, fällt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nur insoweit unter Artikel 30 EG-Vertrag, als sie auf Sachverhalte Anwendung findet, die einen Bezug zur Einfuhr von Waren iminnergemeinschaftlichen Handel aufweisen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek´s Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und Urteil Mathot, Randnrn.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2015 - 1 LC 178/14

    Ausführungsgenehmigung; DIN 4112; DIN EN 13814; Fahrgeschäft; Fliegende Bauten;

    Eine nationale Regelung wie das portugiesische Decreto-Lei Nr. 422/89, die unterschiedslos auf portugiesische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, kann aber nur dann Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

    Eine nationale Regelung wie das portugiesische Decreto-Lei Nr. 422/89, die unterschiedslos auf portugiesische Staatsangehörige und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist, kann aber nur dann Vertragsbestimmungen über die Grundfreiheiten betreffen, wenn sie auf Sachlagen anwendbar ist, die eine Verbindung zum innergemeinschaftlichen Handel aufweisen (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81, Oosthoek's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1987 in der Rechtssache 98/86, Mathot, Slg. 1987, 809, Randnrn.
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