Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 29.06.2006 - C-301/04 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5285
EuGH, 29.06.2006 - C-301/04 P (https://dejure.org/2006,5285)
EuGH, Entscheidung vom 29.06.2006 - C-301/04 P (https://dejure.org/2006,5285)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - C-301/04 P (https://dejure.org/2006,5285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Vorlage von Schriftstücken im Rahmen einer Untersuchung der Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / SGL Carbon AG

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Vorlage von Schriftstücken im Rahmen einer Untersuchung der Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / SGL Carbon AG

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Vorlage von Schriftstücken im Rahmen einer Untersuchung der Kommission

  • EU-Kommission

    Kommission / SGL Carbon AG

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Vorlage von Schriftstücken im Rahmen einer Untersuchung der EU- Kommission; Vorlage von Dokumenten als freiwillige Zusammenarbeit oder als Erfüllung einer Verpflichtung ; Festsetzung von Geldbußen gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen durch ...

  • Judicialis

    EG Art. 81 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 17 Art. 11; ; Verordnung Nr. 17 Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Vorlage von Schriftstücken im Rahmen einer Untersuchung der Kommission - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / SGL Carbon AG

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit - Vorlage von Schriftstücken im Rahmen einer Untersuchung der Kommission

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-5915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    Gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 27, 28 und 32 bis 35) hat die Kommission somit nicht die Informationen belohnt, die SGL ihr ihres Erachtens in Beantwortung eines Auskunftsverlangens oder aufgrund einer Entscheidung, mit der ihr unter Androhung von Sanktionen die Übermittlung der verlangten Auskünfte aufgegeben worden wäre, ohnehin hätte liefern müssen.

    404 Diese in den Urteilen Orkem/Kommission und Mannesmannröhren-Werke/Kommission (oben in den Randnrn. 401 und 402 angeführt) bestätigte Befugnis der Kommission, Auskünfte zu verlangen, steht weder in Widerspruch zu Artikel 6 Absätze 1 und 2 [der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)] (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 75) noch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

    405 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteil [vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375], Randnr. 274), sind zwar im Anschluss an das oben in Randnummer 401 angeführte Urteil Orkem/Kommission bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Gemeinschaftsgerichte Rechnung zu tragen haben, mit dem ... Urteil Funke ... sowie mit den Urteilen Saunders/Vereinigtes Königreich vom 17. Dezember 1996 (Recueil des arrêts et décisions 1996-VI, S. 2044, §§ 69, 71 und 76) und J. B./Schweiz vom 3. Mai 2001 (... Recueil des arrêts et décisions [2001-III, S. 455], §§ 64 bis 71) neue Entwicklungen eingetreten, doch hat der Gerichtshof im Urteil [Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission] keine Änderung seiner Rechtsprechung vorgenommen.

    42 Ein ganz anderer Fall liegt dagegen vor, wenn die Kommission von einem Unternehmen, gegen das sich eine Untersuchung richtet, Antworten zu erlangen versucht, durch die es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat (vgl. Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 35).

    43 Hinzuzufügen ist, dass der Gerichtshof in den Randnummern 274 bis 276 des Urteils Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission darauf hingewiesen hat, dass im Anschluss an das Urteil Orkem/Kommission bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Gemeinschaftsgerichte bei ihrer Auslegung von Grundrechten Rechnung zu tragen haben, neue Entwicklungen eingetreten sind.

    Der Gerichtshof hat hierzu jedoch ausgeführt, dass diese Entwicklungen nicht geeignet waren, die im Urteil Orkem/Kommission angestellten grundsätzlichen Erwägungen in Frage zu stellen.

    45 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht selbst in Randnummer 405 des angefochtenen Urteils ausdrücklich auf die im Urteil Orkem/Kommission aufgestellten Grundsätze und auf die Tatsache Bezug genommen hat, dass der Gerichtshof keine Änderung seiner einschlägigen Rechtsprechung vorgenommen hat.

  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    Ein Auskunftsverweigerungsrecht kann nur insoweit anerkannt werden, als von dem betroffenen Unternehmen Antworten verlangt werden, durch die es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Nachweis zu erbringen hat (Urteil des Gerichts vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache T-112/98, Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2001, II-729, Randnrn. 66 und 67).

    403 Daher darf die Kommission, um die praktische Wirksamkeit von Artikel 11 der Verordnung Nr. 17 zu erhalten, die Unternehmen zwingen, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihnen eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und erforderlichenfalls die in ihrem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, selbst wenn diese dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten zu erbringen (vgl. Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 402 angeführt, Randnr. 65 und die dort genannte Rechtsprechung).

    404 Diese in den Urteilen Orkem/Kommission und Mannesmannröhren-Werke/Kommission (oben in den Randnrn. 401 und 402 angeführt) bestätigte Befugnis der Kommission, Auskünfte zu verlangen, steht weder in Widerspruch zu Artikel 6 Absätze 1 und 2 [der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)] (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 75) noch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

    Denn nichts hindert den Adressaten eines Auskunftsverlangens daran, später im Verwaltungsverfahren oder in einem Verfahren vor dem Gemeinschaftsrichter zu beweisen, dass die in seinen Antworten mitgeteilten Tatsachen oder die übermittelten Unterlagen eine andere als die ihnen von der Kommission beigemessene Bedeutung haben (Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, oben in Randnr. 402 angeführt, Randnrn. 77 und 78).

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01 (Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-1181, im Folgenden: angefochtenes Urteil) hinsichtlich Nummer 2 seines Tenors aufzuheben, worin die in der Entscheidung 2002/271/EG der Kommission vom 18. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen - Sache COMP/E-1/36.490 - Graphitelektroden (ABl. 2002, L 100, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gegen die SGL Carbon AG (im Folgenden: SGL Carbon) verhängte Geldbuße auf 69 114 000 Euro festgesetzt wurde.

    In der Rechtssache T-239/01, SGL Carbon/Kommission,.

    Nummer 2 erster Gedankenstrich des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01 (Tokai Carbon u. a./Kommission) wird aufgehoben.

  • RG, 11.07.1936 - 1/36

    Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 29. April 2004 in den Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01 (Tokai Carbon u. a./Kommission, Slg. 2004, II-1181, im Folgenden: angefochtenes Urteil) hinsichtlich Nummer 2 seines Tenors aufzuheben, worin die in der Entscheidung 2002/271/EG der Kommission vom 18. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen - Sache COMP/E-1/36.490 - Graphitelektroden (ABl. 2002, L 100, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gegen die SGL Carbon AG (im Folgenden: SGL Carbon) verhängte Geldbuße auf 69 114 000 Euro festgesetzt wurde.

    Die in Artikel 3 der Entscheidung 2002/271/EG der Kommission vom 18. Juli 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag und Artikel 53 EWR-Abkommen - Sache COMP/E-1/36.490 - Graphitelektroden gegen die SGL Carbon AG verhängte Geldbuße wird auf 75, 7 Millionen Euro festgesetzt.

  • EuGH, 17.06.2004 - C-30/02

    Recheio - Cash & Carry

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    16 Zur Argumentation von SGL Carbon ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Verfahrensbeteiligten anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Verfahrensbeteiligten nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, Slg. 2003, I-13389, Randnr. 19, und vom 17. Juni 2004 in der Rechtssache C-30/02, Recheio - Cash & Carry, Slg. 2004, I-6051, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    15 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofes und die Verfahrensordnung nicht die Möglichkeit vorsehen, dass die Verfahrensbeteiligten eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts abgeben (vgl. u. a. Beschluss vom 4. Februar 2000 in der Rechtssache C-17/98, Emesa Sugar, Slg. 2000, I-665, Randnr. 2).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    68 Zur Würdigung der Begründetheit dieser Erwägungen des Gerichts ist daran zu erinnern, dass nach der jüngsten Rechtsprechung des Gerichtshofes eine Herabsetzung anhand der Mitteilung über Zusammenarbeit nur gerechtfertigt sein kann, wenn die gelieferten Informationen und allgemeiner das Verhalten des betreffenden Unternehmens insoweit als Zeichen eines echten Geistes der Zusammenarbeit des Unternehmens angesehen werden können (vgl. Urteil vom 28. Juni 2005 in den Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01

    Schilling und Fleck-Schilling

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    16 Zur Argumentation von SGL Carbon ist festzustellen, dass der Gerichtshof nach Artikel 61 seiner Verfahrensordnung die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung von Amts wegen, auf Vorschlag des Generalanwalts oder auch auf Antrag der Verfahrensbeteiligten anordnen kann, wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält oder ein zwischen den Verfahrensbeteiligten nicht erörtertes Vorbringen als entscheidungserheblich ansieht (vgl. u. a. Urteile vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-209/01, Schilling und Fleck-Schilling, Slg. 2003, I-13389, Randnr. 19, und vom 17. Juni 2004 in der Rechtssache C-30/02, Recheio - Cash & Carry, Slg. 2004, I-6051, Randnr. 12).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.06.2006 - C-301/04
    405 Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteil [vom 15. Oktober 2002 in den Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375], Randnr. 274), sind zwar im Anschluss an das oben in Randnummer 401 angeführte Urteil Orkem/Kommission bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der die Gemeinschaftsgerichte Rechnung zu tragen haben, mit dem ... Urteil Funke ... sowie mit den Urteilen Saunders/Vereinigtes Königreich vom 17. Dezember 1996 (Recueil des arrêts et décisions 1996-VI, S. 2044, §§ 69, 71 und 76) und J. B./Schweiz vom 3. Mai 2001 (... Recueil des arrêts et décisions [2001-III, S. 455], §§ 64 bis 71) neue Entwicklungen eingetreten, doch hat der Gerichtshof im Urteil [Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission] keine Änderung seiner Rechtsprechung vorgenommen.
  • EuGH, 02.02.2021 - C-481/19

    Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln,

    Aus ihr geht im Wesentlichen hervor, dass im Rahmen eines Verfahrens zum Nachweis einer Verletzung dieser Regeln das betreffende Unternehmen verpflichtet werden kann, alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, selbst wenn sie dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten u. a. dieses Unternehmens zu erbringen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission, 374/87, EU:C:1989:387, Rn. 34, vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon, C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 41, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 34).

    Zum einen hat der Gerichtshof nämlich in diesem Kontext auch entschieden, dass dem fraglichen Unternehmen nicht die Verpflichtung auferlegt werden darf, Antworten zu geben, durch die es das Vorliegen einer solchen Zuwiderhandlung eingestehen müsste (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission, 374/87, EU:C:1989:387, Rn. 35, und vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon, C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 42).

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    Dieses Urteil werde auch nicht durch die Regel in Frage gestellt, die der Gerichtshof im Urteil vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915, Randnr. 48), aufgestellt habe, denn die dort aufgeworfenen Fragen seien gezielter und konkreter gewesen als in der vorliegenden Rechtssache.
  • EuG, 14.12.2006 - T-259/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER

    Zur Frage, ob die Kommission einen Rechtsfehler begangen hat, als sie in Randnummer 546 der angefochtenen Entscheidung die Auffassung vertrat, dass die Übermittlung von Schriftstücken in Beantwortung der Auskunftsverlangen nicht freiwillig geschehen sei, ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission im Interesse der praktischen Wirksamkeit von Artikel 11 Absätze 2 und 5 der Verordnung Nr. 17 berechtigt ist, das Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, selbst wenn sie dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten des betreffenden oder eines anderen Unternehmens zu erbringen (oben in Randnr. 539 angeführtes Urteil Orkem/Kommission, Randnr. 34, Urteil des Gerichtshofes vom 29. Juni 2006 in der Rechtssache C-301/04 P, Kommission/SGL Carbon, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 41, und oben in Randnr. 539 angeführtes Urteil Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Randnr. 65).
  • EuG, 12.12.2007 - T-101/05

    DAS GERICHT ERHÖHT DIE VON DER KOMMISSION WEGEN BETEILIGUNG AN EINEM KARTELL AUF

    Das Verhalten eines Unternehmens, das auf eine Frage der Kommission, auch wenn es zu deren Beantwortung nicht verpflichtet war, in unvollständiger und irreführender Weise geantwortet hat, kann somit nicht als Ausdruck eines solchen Geistes der Zusammenarbeit angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon, C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915, Randnr. 69).

    Die der Kommission in Beantwortung eines Auskunftsverlangens übermittelten Unterlagen werden jedoch aufgrund einer Rechtspflicht vorgelegt und können nicht im Hinblick auf die Mitteilung über Zusammenarbeit von 1996 berücksichtigt werden, selbst wenn sie dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten des Unternehmens, das die Auskünfte liefert, oder eines anderen Unternehmens zu erbringen (Urteil Kommission/SGL Carbon, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 08.07.2008 - T-53/03

    BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915), festgestellt hat, dass die im Rahmen von Art. 11 Abs. 1 der Verordnung Nr. 17 gegebenen Antworten keine freiwillige Zusammenarbeit, sondern die Erfüllung einer Verpflichtung darstellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-481/19

    Consob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marktmissbrauch -

    53 Vgl. u. a. Urteile vom 20. Februar 2001, Mannesmannröhren-Werke/Kommission (T-112/98, EU:T:2001:61, Rn. 65), vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 273), vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 41), vom 24. September 2009, Erste Group Bank u. a./Kommission (C-125/07 P, C-133/07 P und C-137/07 P, EU:C:2009:576, Rn. 271), sowie vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission (C-407/04 P, EU:C:2007:53, Rn. 34).

    54 Vgl. u. a. Urteile vom 20. Februar 2001, Mannesmannröhren-Werke/Kommission (T-112/98, EU:T:2001:61, Rn. 66 und 78), vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 49), vom 28. April 2010, Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission (T-446/05, EU:T:2010:165, Rn. 326 und 328), sowie vom 14. März 2014, Buzzi Unicem/Kommission (T-297/11, EU:T:2014:122, Rn. 60 und 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-247/14

    HeidelbergCement / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte

    17 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 41) und Aalborg Portland u. a./Kommission (C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, EU:C:2004:6, Rn. 61).

    100 - C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 66 bis 70, und Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in derselben Rechtssache (EU:C:2006:53, Nrn. 70 bis 77).

  • EuG, 12.09.2007 - T-30/05

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

    Das Gleiche gilt für die Rechtssache, die Gegenstand des Urteils des Gerichtshofs vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915, Randnr. 69), war.
  • EuG, 22.03.2012 - T-458/09

    Die Kommission durfte bei Ermittlungen in einer Wettbewerbssache von Slovak

    Daher ist die Kommission, um die praktische Wirksamkeit von Art. 18 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 zu erhalten, befugt, ein Unternehmen zu zwingen, alle erforderlichen Auskünfte über ihm etwa bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, auch wenn diese dazu verwendet werden können, den Beweis eines wettbewerbswidrigen Verhaltens dieses Unternehmens oder anderer Unternehmen zu erbringen (vgl. den 23. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1/2003; vgl. entsprechend auch betreffend die Anwendung der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln [81 EG] und [82 EG] [ABl. 1962, Nr. 13, S. 204], Urteile des Gerichtshofs vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission, 374/87, Slg. 1989, 3283, Randnrn. 34 und 35, vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 61, und vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon, C-301/04 P, Slg. 2006, I-5915, Randnr. 41; Urteil des Gerichts vom 28. April 2010, Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission, T-446/05, Slg. 2010, II-1255, Randnr. 327).

    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Anwendung der Verordnung Nr. 17 mehrfach unterstrichen hat, dass ein Unternehmen, das von einer Untersuchungsmaßnahme betroffen ist, eine Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung hat, aufgrund deren es alle den Gegenstand der Untersuchung betreffenden Informationsquellen für die Kommission bereithalten muss (Urteile Orkem/Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 27, Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 62, und Kommission/SGL Carbon, oben in Randnr. 41 angeführt, Randnr. 40).

  • EuGH, 28.01.2021 - C-466/19

    Qualcomm und Qualcomm Europe/ Kommission

    Zwar darf die Kommission dem Unternehmen nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu geben, durch die es die Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat, jedoch kann das Unternehmen sich Verlangen nach Vorlage von Dokumenten nicht mit der Begründung entziehen, dass es sich selbst belasten müsste, wenn es ihnen nachkäme (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Oktober 1989, 0rkem/Kommission, 374/87, EU:C:1989:387, Rn. 27, 34 und 35, sowie vom 29. Juni 2006, Kommission/SGL Carbon, C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 41 bis 44 und 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

  • EuG, 14.03.2014 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia - Richtlinie 95/46 EG - Schutz

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 09.09.2011 - T-12/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission über die Verhängung einer

  • EuG, 09.12.2014 - T-489/09

    Leali / Kommission

  • EuG, 26.11.2014 - T-272/12

    Energetický a prumyslový und EP Investment Advisors / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2014 - C-578/11

    Deltafina / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Erlass und Ermäßigung von

  • EuG, 14.03.2014 - T-297/11

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 24.09.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2010 - C-249/09

    Novo Nordisk - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - In einer medizinischen

  • EuGH, 24.09.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • EuGH, 24.09.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-305/05

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Verhinderung der Nutzung

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-163/21

    PACCAR u.a.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,25860
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04 P (https://dejure.org/2006,25860)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - C-301/04 P (https://dejure.org/2006,25860)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - C-301/04 P (https://dejure.org/2006,25860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,25860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / SGL Carbon AG

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für die Berechnung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / SGL Carbon AG

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Graphitelektroden - Artikel 81 Absatz 1 EG - Geldbußen - Leitlinien für die Berechnung von Geldbußen - Mitteilung über Zusammenarbeit

  • EU-Kommission

    Kommission / SGL Carbon AG

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-5915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuG, 29.04.2004 - T-236/01

    Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    Im vorliegenden Rechtsmittelverfahren beantragt die Kommission, das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 29. April 2004 in den verbundenen Rechtssachen T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Tokai Carbon u. a./Kommission (im Folgenden: angefochtenes Urteil), teilweise aufzuheben.

    Das Rechtsmittel ist auf die Rechtssache T-239/01 beschränkt(2).

    In der Rechtssache T-239/01, SGL Carbon/Kommission,.

    - das Urteil des Gericht erster Instanz vom 29. April 2004 in der Rechtssache T-239/01 wird aufgehoben;.

  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    - es hat dann angemerkt, dass der Gerichtshof zwar in der Rechtssache LVM(7) entschieden habe, dass im Anschluss an das Urteil in der Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission(8), bei der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit dem Urteil Funke sowie mit den Urteilen Saunders/Vereinigtes Königreich und J. B./Schweiz neue Entwicklungen eingetreten seien, der Gerichtshof im Urteil LVM jedoch keine Änderung seiner Rechtsprechung vorgenommen habe (Randnr. 405);.

    8 - Urteil vom 18. Oktober 1989 (Slg. 1989, 3283).

    13 - Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283; Randnrn. 22 und 27).

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    27 - Urteil vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-94/00 (Slg. 2002, I-9011, Randnr. 29).
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    7 - Urteil vom 15. Oktober 2002 in den verbundenen Rechtssachen C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P (Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 2002, I-8375).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-297/98

    SCA Holding / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    16 - Siehe Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P (SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36) Siehe im Zusammenhang mit der Mitteilung über Zusammenarbeit das Urteil vom 28. Juni 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98

    Mannesmannröhren-Werke / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    18 - Urteil vom 20. Februar 2001 in der Rechtssache T-112/98 (Mannesmannröhren-Werke/Kommission, Slg. 2001, II-729).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    16 - Siehe Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-297/98 P (SCA Holding/Kommission, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 36) Siehe im Zusammenhang mit der Mitteilung über Zusammenarbeit das Urteil vom 28. Juni 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Dansk Rørindustri, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-57/02

    Acerinox / Kommission - Rechtsmittel - EGKS-Vertrag - Kartelle -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    15 - Urteil vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-57/02 P, Acerinox, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    29 - Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-126/97 (Eco Swiss China Time und Benetton International, Slg. 1999, I-3055).
  • EGMR, 16.04.2002 - 37971/97

    STES COLAS EST AND OTHERS v. FRANCE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-301/04
    26 - Urteil vom 16. April 2002, Colas Est u. a./Frankreich, Nr. 37971/97 ECHR 2002-III.
  • EGMR, 16.12.1992 - 13710/88

    NIEMIETZ v. GERMANY

  • RG, 11.07.1936 - 1/36

    Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-247/14

    HeidelbergCement / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte

    Beispielsweise sprach Generalanwalt Geelhoed in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission / SGL Carbon (C-301/04 P, EU:C:2006:53, Nr. 77) von Fragen, die "Tatsachen objektiver Art [betreffen]".

    100 - C-301/04 P, EU:C:2006:432, Rn. 66 bis 70, und Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in derselben Rechtssache (EU:C:2006:53, Nrn. 70 bis 77).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-883/19

    HSBC Holdings u.a./ Kommission

    29 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, EU:C:2006:53, Nr. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2020 - C-481/19

    Consob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Marktmissbrauch -

    59 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/SGL Carbon (C-301/04 P, EU:C:2006:53, Nr. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

    96 - Zu einem Beispiel siehe meine Schlussanträge vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-301/04 P (Kommission/SGL Carbon, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 63 bis 70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht